Tax return 2009-2010 DU, Steuerklärung 2009 D

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Tax return 2009-2010 DU, Steuerklärung 2009 D

      Hi zusammen,

      ich habe ein wenig Probleme, das Thema Steuerklärungen hier für 2009-2010 und in D für 2009 unter einen Hut zu bekommen.

      Hier mal die Eckdatenvon uns (verheiratet, PR):

      - Initial entry hier: 28.11.2009

      - Mein Arbeitsvertrag in D endete am 31.12.2009 inkl. letzter Gehaltszahlung, ab 1.11.2009 hatte ich Resturlaub und Gleitzeitabbau

      - Der Arbeitsvertrag meiner Frau endete am 30.11.2009, die letzte Restzahlung erfolgte im Januar 2010

      - Hier haben wir noch kein Einkommen aus irgendwelcher Arbeit erwirtschaftet und leben von Ersparnissen, die in Deutschland in Form von Fonds in einem Depot liegen und nach Bedarf verkauft werden.

      - Wir haben ein paar wenige bucks Zinsen von unserem australischen Konto bekommen

      - Wir haben uns bisher noch nicht formal in D abgemeldet (weil wir noch Versicherungen am laufen haben, die nur mit deutschem Wohnsitz gelten).

      - Bei der Bank, bei der das Depot geführt wird, werden wir seit dem 25.06.2010 mit australischer Adresse geführt und werden als sog. Steuerausländer behandelt. Damit werden seit dem in D keine Steuern mehr aus den Erträgen abgeführt.

      - Wir sind lt. etax 2010 also formal seit 8 Monaten steuerpflichtig, und daraus ergibt sich ein Steuerfreibetrag von 4000 AUD. Die Erträge aus dem Depot in D liegen darunter.

      - Einen Steuerbescheid für das 1. Halbjahr 2010 stellt die Bank nicht aus - daher habe ich formal nur den Bescheid für das Jahr 2009 und keine Infos für 2010

      So, und nun versuche ich rauszubekommen, wie und ob ich die Sache hier in Oz angebe. Eigentlich sollte es doch möglich sein, dass wir uns dieses Jahr von der Pflicht, hier einen tax return zu machen, befreien lassen können. Aber das holt uns ja sicherlich im nächsten Jahr wieder ein und ich würde da schon gern etwas mehr Licht ins Dunkel bekommen.

      Bekommen wir evtl. noch Schwierigkeiten in D, weil nicht abgemeldet sind? Die Steuerklärung D für 2009 wartet auch noch auf Berbeitung ....

      Falls jemand hier in Darwin einen guten, idealerweise deutsch sprechenden tax agent kennt, lasst es mich bitte wissen, okay?

      Cheers,

      dcx01

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dcx01 ()

    • Hi
      kenne keinen Tax Agenten in Darwin,
      kann nur soviel sagen.

      Mach die Steuer auf die 150.- Dollar kommt es nicht drauf an.
      Macht nix wenn du in D noch gemeldet bist,musst halt auch am Jahresende Steuern machen.
      Den Taxzettel von AUS deinem deutschen Steuerberater geben thats it.

      Das die Bank dich mit Ausländischer Adresse führt mhh du hast dich doch noch nicht abgemeldet also hast du noch ne dt. Adresse,also gilt diese auch noch für deine Bank???Also müsstest du Zinserträge zahlen,die sich allerdings fast auf null begeben da du kein Einkommen in D hast.

      Das mit dem Steuerbescheid brauchst du nicht,wenn du hier Steuern machst
      und dann in D auch wie oben beschrieben.
      Habs auch so gemacht und ist Steuerlich alles Rechtens.
    • Hi Floh,

      danke für Deine Antwort. Allerdings werde ich aus manchem nicht so richtig schlau. Was meinst Du mit den 150 Dollar, auf die es nicht ankommt?

      Ich habe grundsätzlich auch kein Problem, unseren tax return hier zu machen und die Sachen anzugeben - aber mir ist schleierhaft, was ich angeben soll. Streng genommen eben alle Einkünfte seit 28.11.09 bis 30.06.10. Nur woher diese Info nehmen ohne statement der deutschen Bank für's 1. Halbjahr 2010?

      Die Idee, erst die Australische zu machen und diesen Steuerbescheid dem deutschen Steuerberater in die Hand zu drücken klingt vernünftig. Uns wurde hier in einem kurzen Gespräch mit einem tax agent zwar empfohlen, erst die Deutsche zu machen, aber das dürfte nun allein zeitlich schon fast unmöglich werden. Bis zu 31.10.10 bekomme ich das in D sicherlich nicht über die Bühne.

      Das mit der Bank ist saublöd gelaufen. Offensichtlich hat der Nachsendeantrag in D wohl mehrmals nicht funktioniert - und Post von der Bank ging zurück zum Absender. Die hat daraufhin eine Depotsperre verhängt und eine gültige Adresse verlangt. Seit dem sind wir eben Steuerausländer ...

      Aus Deinem letzten Absatz werde ich auch nicht so richtig schlau ... also was brauche ich nun nicht wenn ich was mache????

      Cheers

      dcx01
    • Hi
      das mit dem brauchst du nicht war auf die Frage von dir bez. Steuerbescheid von der Bank bezogen.
      Die 150.- Dollar kostet dich der Tax "Fritze" hier in DU.

      Es ist egal wie herum du Anfängst ob zuerst in D und dann in DU
      die Steuern machst,ich habs erst hier gemacht und diesen Steuerbescheid
      meinen Steuerberater in D gesendet.
      War und ist alles Rechtens.
    • Floh wieso hast du in beiden Ländern eine Steuererklärung abgegeben?

      Du musst nur eine Steuererklärung abgeben. Ob du dir das Land aussuchen darfst oder das nimmst, wo du länger gewohnt hast, mehr Einkommen erwirtschaftet hast oder oder weiss ich nicht mehr.
    • Hi Kon,

      also ich verstehe derzeit das so:

      Hier bundesfinanzministerium.de/nn_…perty=publicationFile.pdf gibt's das DBA Deutschland - Australien, und gem. Artikel 4, Abs. 2 b) sind wir nach meinem Verständnis seit 28.11.09 in AU steuerpflichtig (auf weltweites Einkommen) - auch wenn wir noch einen Wohnsitz in D haben.

      Nun haben wir aber das Problem der Überschneidung wegen der unterschiedlichen Finanzjahre. In D halt 1.1. - 31.12. und hier 1.7. - 30.6. Somit sind wir natürlich noch verpflichtet, für 2009 in D die Steuererklärung abzugeben, genauso wie hier für 2009/2010.

      Wäre es folglich nicht korrekt, Einkommen in D nur bis zum 27.11.09 zu versteuern, und alles ab 28.11.09 hier in AU? Das würde aber bedeuten, auch noch unsere letzten Gehaltszahlungen (12/09 und 01/10) aus D hier in AU zu versteuern - und natürlich rückwirkend in D eine Erstattung zu beantragen.

      Wie teilt man das alles am besten a) dem deutschen Finanzamt, b) dem Einwohnermeldeamt und c) dem ATO mit? Haben wir da evtl. vor Abreise etwas versäumt? Den deutschen Wohnsitz würden wir bis auf Weiteres wegen der deutschen Versicherungen gern aufrecht erhalten.

      Und dazu kommt noch, dass das deutsche Bank A aus unseren Erträgen in D Steuern abgeführt hat - und zwar bis 25.06.2010. Die Bank B in D, bei der wir Girokonten etc. führen, weiss von unserem Ortswechsel bis jetzt auch nichts - allerdings gibt's da auch keine Zinsen.

      Kann mir gar nicht vorstellen, dass wir so ein spezieller Einzelfall sind ... denn die sich überschneidenden Finanzjahre betreffen doch eigentlich jeden, der von D nach AU auswandert. Also plaudert doch bitte mal etwas aus dem Nähkästchen, okay?

      Cheers,

      dcx01
    • Huhu,

      also keine Ahnung ob ich Euch helfen kann aber bei mir war das so:

      ich ahbe mich in Deutschland abgemeldet. Versicherungen und Konten haben wir dort immer noch, aber die Bank weiss nix von der Abmeldung (hat auch in 3 Jahren nicht nachgefragt...) und den Lebensversicherungen ist es schnuppe wo man sich aufhaelt solange sie jeden Monat ihren Beitrag einziehen koennen.

      Ich bin auch im Juli 07 nach OZ umgezogen. Mein Deutsches Gehalt habe ich in Deutschland versteuert (und weil es auf 12 Monate ausgelegt wurde ne Menge Rueckzahlung erhalten) mein Australisches Gehalt ab July habe ich in OZ versteuert...

      Im darauffolgenden Jahr habe ich dann in Deutschland einen Null-Bescheid abgegeben und seitdem fragt das Finanzamt nicht mehr nach der Steuererklaerung.

      Und das war's auch schon...

      Den einzigen Unterschied den ich sehe ist das Ihr das Zinzkonto in Deutschland habt (und noch angemeldet seid, ich glaub mittlerweile kann man sich schon per Email abmelden!)...waere es nicht Sinnvoll die Kohle herzuholen? Soweit ich weiss bekommt man in OZ sowieso weitaus mehr Zinzen als in Deutschland.

      Gruss,
      Yvonne
    • Original von dcx01
      Bis zu 31.10.10 bekomme ich das in D sicherlich nicht über die Bühne.


      Du hast wenn Du Deine Steuer in OZ durch einen Agenten machen laesst bis zum 31.03.2011 Zeit sie abzugeben, bis dahin solltest Du von der Dt. Bank doch eine Abrechnung bekommen haben?

      Gruss,
      Yvonne
    • rein Interessehalber: Steuererklärung in beiden Ländern abgeben, aber nur in einem Land zahlen, wegen dem DBA?
      Oder in jedem Land jeweils die erwirtschafteten Einkünfte versteuern? Dann wäre aber das DBA sinnlos :rolleyes:
    • Hier mal die news von gestern. Wir waren beim ATO und haben das Problem geschildert, dass wir die Einnahmen aus D nicht ermitteln können, bevor wir das bank statement dazu haben. Und das bekommen wir ja erst nach Ende des deutschen Finanzjahres, also irgendwann Anfang 2011. Darufhin wurde uns empfohlen, einen Aufschub zu beantragen, was wir von dort aus telefonisch auch gemacht haben. Nun müssen wir nicht zum 31.10, sondern erst im Folgejahr zum 30.04. unseren tax return abgeben.

      Im Anschluß an das Telefonat wurde uns in einem weiteren Gespräch mitgeteilt, dass es wohl 3 Möglichkeiten gibt, Zinseinnahmen auch auf Basis vorhandener (also älterer) Bescheide quasi hochzurechnen, diese dann anzugeben und im Folgejahr die Korrektur mit dem bank statement zu machen. Dazu wurden uns noch 70 Seiten aus den ATO websites ausgedruckt. Ich habe noch keinen Blick reingeworfen, aber das ganze scheint mir viel mühsamer zu sein, als alternativ jedes Jahr auf's Neue einen Aufschub zu beantragen.

      Im weiteren Gesprächsverlauf waren wir uns dann aber ziemlich sicher, dass wir für dieses Jahr eigentlich gar keine Erklärung abgeben müssen. Das werde ich noch mal ganz genau anschauen, und hoffentlich reicht es dann, nur den Antrag auf non-lodgement auszufüllen und das war's - zumindestens für dieses Jahr.

      @misskiwi:
      Manche deutsche Versicherungen erfordern einen deutschen Wohnsitz (z.B. Private Haftpflicht, Unfallversicherung). Soltest Du mal checken, sonst hast Du im Versicherungsfall evtl. ein Problem ...

      Geld aus D komplett abziehen ist an sich 'ne klasse Idee. Nur bei dem derzeitigen Wechselkurs EUR - AUD von 1.36 ist das gerade ein denkbar schlechter Zeitpunkt. Ein Fremdwährungskonto in AU wäre da sicherlich möglich - nur gibt es darauf quasi keine Zinsen. Also wenn das jemand 'ne Idee hat, diesen gordischen Knoten aufzulösen, nur zu!

      @ Kon & Floh:
      Das DBA soll ja genau dazu dienen, eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Lt. australischem Steuergesetz sind Einnahmen weltweit steuerpflichtig, wenn Du resident for tax purpose bist. Das würde doch bedeuten, in D erwirtschaftete Kapitalerträge zunächst mal hier in AU zu versteuern sind. Dann wäre dies in der deutschen Steuererklärung anzugeben, um die bereits in D gezahlten Steuern zurückzuholen. Liege ich da richtig?

      Cheeers,

      dcx01
    • Original von dcx01
      @misskiwi:
      Manche deutsche Versicherungen erfordern einen deutschen Wohnsitz (z.B. Private Haftpflicht, Unfallversicherung). Soltest Du mal checken, sonst hast Du im Versicherungsfall evtl. ein Problem ...


      Huhu,

      danke!

      Private Haftpflicht und Unfall haben wir aber eh nicht, nur 2 Lebensversicherungen...

      Im Moment ueberlege ich auch eher Geld nach D'land zu ueberweisen wegen des schlechten Euro Kurs...

      Gruss,
      Yvonne
    • Würden wir auch gern, aber ohne hiesiges Einkommen ist das leider momentan 'nen oneway D -> AU X(. Aber das wird sich ja auch mal ändern, und dann geht's los mit der Devisenzockerei ;)

      Cheers,

      dcx01