Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

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    • Ich würde dir raten das du unter allen Umständen versuchst das Kind hier zu bekommen.
      Gründe gibt es viele besonders wenn du hier bleiben willst.
      Das Kind hat 2 Staatsbürgerschaften.
      Wenn du das Kind in Deutschland bekommst, musst du nach der Geburt 6 Monate warten bis es von Australien ausgesuchten Vertrauens Ärzten Ärztlich untersucht werden kann, ob es Kerngesund ist und keine Erbkrankheiten hat, was einbringen kann das du kein Visum mehr bekommst.
      Du hast ja 3 Monate zeit nach der Scheidung bis zum Ablauf deines Visums, kannst ja schon am nächsten Tag deiner Scheidung Heiraten. Man sieht es hier und war schon so oft debattiert worden das die Asiaten sich eine Ehe mit einen Australischen Partner Kaufen, sie Leben dann nur ein Jahr unter den gleichen Dach zusammen, auch wenn sie keinerlei Verhältnisse haben, werden dann geschieden und haben dann das Permanent Visum. Ich habe noch nichts gehört ob das geändert wurde.
    • Auch wenn Du es nicht gerne hören willst: Wenn Du nach deutschem Recht verheiratet bist (was ich mal vermute) gilt Dein Kind als eheliches Kind mit Deinem Ex. Es wird widerlegbar vermutet, dass ein in der Ehezeit gezeugtes Kind das Kind Deines Mannes ist. Du oder Dein Mann müßte also die Vaterschaft innerhalb genau festgelegter Fristen anfechten, erst dann kann Dein australischer Partner (nach deutschem Recht) die Vaterschaft für sich reklamieren. Die Anfechtung dürfte eine Formsache sein, wenn Du in Australien schwanger geworden bist und Dein Mann nachweislich (Einreisestempel in euren Pässen) nicht dort war.
      Nach internationalem Privatrecht dürften die deutschen Regelungen auch in Australien anwendbar sein, so ganz ohne weiteres geht es vermutlich nicht mit der Vaterschaft Deines Partners.

      Ich drücke die Daumen

      Yanjep

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yanjep ()

    • Da das Kind in DU geboren wird und hier auch registriert wird, wird ihr australischer Partner als Vater in der Geburtsurkunde angegeben.

      Was deutsches Recht dazu sagt, spielt bei dem australischen Vorgang der Registrierung keine Rolle.