Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

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    • Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Hello everyone,

      ich hab da mal ne Frage...(was auch sonst :)

      Kennt sich einer von Euch aus mit den Regeln fuer ein Partner-Visum?
      Ich bin quasi seit October 2010 mit meinem australischen Partner zusammen, ist alles aber relativ durcheinander weil wir noch nicht zusammen leben; er ist an der Ostkueste und ich an der Westkueste weil ich hier mein Studium zu Ende mache.
      Nun bin ich schwanger (bitte keine Kommentare, ist halt so) und die Frage stellt sich, ob wir einen Antrag auf Partnervisum stellen koennen, OBWOHL wir noch keine 12 Monate zusammen sind, auch nicht zusammen wohnen etc.

      Ich werde wohl im Juni 2011 zu ihm an die Ostkueste ziehen und mein Visum laeuft im September 2011 aus...

      Weiss jemand, wie sich das in so einer Situation verhaelt?

      Cheers
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Willkommen im Forum :]

      Momentan habt ihr da wohl wenig bis keine Chancen, da eure Beziehung noch nicht lang genug dauert.
      Deine Schwangerschaft bringt keine Vorteile bzgl Visumvergabe.

      Nachdem das Baby geboren ist und dein Partner als Vater auf der Geburtsturkunde angegeben ist, wäre das ein Grund die Jahresregel zu verkürzen. Wenn ihr denn weiterhin beweisen könnt das ihr ein Paar seid.

      Alles Gute für die Schwangerschaft :]
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      danke...
      mmm das is nicht gut...
      das heisst ich muss hochschwanger das Land verlassen?
      Ohne Versicherung in Deutschland oder hier...oje...what a mess
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von matzi
      Momentan habt ihr da wohl wenig bis keine Chancen, da eure Beziehung noch nicht lang genug dauert.
      Deine Schwangerschaft bringt keine Vorteile bzgl Visumvergabe.

      Es gibt beim Partnervisum die Moeglichkeit unter "exceptional circumstances" einen Waiver fuer die 12-Monats Bestimmung zu beantragen.

      Aus aehnlichen Fallkonstellationen habe ich schon gehoert, dass ungeborene Kinder durchaus als "exceptional circumstances" beruecksichtigt werden.
      Das Beste waere wohl den Fall mit einem Agenten zu besprechen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Australien-FAQ ()

    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      danke again :)
      Ja, mit den Agenten hab ich so meine Erfahrungen gemacht...die da waere dass man selber oft mehr herausfindet und Foren wie diese oft informatver sind als die teuren lieben Agenten...

      ich hab hier im Forum gelesen dass man auch einfach zu einem Immi/DIAC office gehen kann um sich genau zu beraten...oder muss man sich da anmelden oder wie laeuft so was?
      Weiss das vielleicht einer von Euch?

      Bitte entschuldigt wenn sich das alles etwas naiv anhoert, es war alles ganz anders gedacht oder "geplant"...aber
      1. kommt es anders
      und
      2.als man denkt
      nicht wahr? ;)

      Vielen Dank fuer Eure Hilfe.
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Eine weitere Möglichkeit wäre zu heiraten. Dann sind die 12 Monate Zusammenlebens auch nicht erforderlich. Es genügt dann, überhaupt zusammen zu leben.
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Hangloose2011
      er ist an der Ostkueste und ich an der Westkueste
      Nun bin ich schwanger


      Weiss Dein Freund schon, dass Du schwanger bist?

      Ich gehe mal davon aus, dass das Kind von Ihm (also Deinem Freund) ist. Dann wäre wohl, wie von Hannes angedeutet, eine Heirat eine naheliegende Lösung. Obwohl man nach 4 Monate Zusammen sein und das an zwei entgegengesetzen Orten Australiens, wohl noch nicht so klar sagen kann, dass es sich um den Traummann für den Rest des Lebens handeln wird.
      Good luck
      Da wir ja nicht im Verdacht stehen ein humorloses Vorum zu sein:
      Hallo,
      ich hab von diese impfen gehoert... dass sie dein IQ schrecklich schraenken ist diese eine konsiprationstheorie oder soll es wirklich so sein?
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Ja das mit der Heirat habe ich schon gewusst...danke trotzdem ;)

      Um das ganze noch interessanter zu machen...
      ich werde erst im Maerz 2011 geschieden... :rolleyes:

      Jaja, war alles anders gedacht ... (no comment necessary)

      Mein Ex und ich sind schon seit 2009 getrennt, 12 Monate Trennungsjahr und so.

      Irgendwer hat mir erzaehlt, dass die "neue" Beziehungszeit erst zaehlt beim Immi, nachdem man geschieden ist...

      Ich kann auf den immi Seiten nix dazu finden.
      Kann mir das auch nicht so vorstellen irgendwie, manchmal sind neue Beziehungen ja der Grund fuer eine Scheidung...aber common sense funktioniert ja bekanntlich beim immi nicht immer...

      Vielen Dank weiterhin fuer Eure Tips, ich hatte gehofft, dass vielleicht irgendwer die situation mit schwanger und exceptional circumstances schon gehabt hat und mir da genaue Tipps geben koennte...
    • Soweit ich informiert bin, werden in Deutschland Kinder die innerhalb 9 oder 10 Monate nach der Scheidung geboren werden, dem geschiedenen Ehemann automatisch zugeordnet und der steht auf der Geburtsurkunde.

      Weiss nicht ob es einen unterschied macht, wenn das Kind in Australien zur Welt kommt.
      Aber spaetestens bei Visumsantrag kommt ja auch die Scheidung zur Sprache, keine Ahnung ob es da nicht Probleme geben koennte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bobby ()

    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Hangloose2011
      Irgendwer hat mir erzaehlt, dass die "neue" Beziehungszeit erst zaehlt beim Immi, nachdem man geschieden ist...

      Stimmt nicht ;)

      Auf der Immi Seite steht ja eindeutig, dass ein geborenes, gemeinsames Kind ein exceptional circumstance ist. Daher könntet Ihr es so machen, dass Ihr kurz vor Ablauf deines jetzigen Visums und nachdem Ihr zusammen gezogen seid beantragt- mit allen vorliegenden Nachweisen und erforderlichen Unterlagen.

      Die Bearbeitung dieser Anträge dauert inneraustralisch wie man hört z.Zt. 12 Monate. Nach Geburt Geburtsurkunde nach reichen und fäddisch :D

      Ob das ungeborene Kind auch als exceptional circumstance gelten könnte, weiss ein RMA.

      Cheers
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Hangloose2011
      ich hab hier im Forum gelesen dass man auch einfach zu einem Immi/DIAC office gehen kann um sich genau zu beraten...oder muss man sich da anmelden oder wie laeuft so was?

      Beim DIAC wirst Du nur allgemeine Informationen bekommen, keine auf Deine Situation angepasste "genaue" Beratung. Das ist auch nicht deren Aufgabe.
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Germanwings
      Ob das ungeborene Kind auch als exceptional circumstance gelten könnte, weiss ein RMA.



      Bekannte von uns hatten einen ähnlichen Fall, noch keine 12 Monate zusammen aber schwanger.
      Das Visum wurde abgelehnt, da das Baby noch nicht geboren war.
      Begründung, so hart es klingen mag, das Baby wird vielleicht nicht lebend geboren werden und der Vater hat die Geburt noch nicht anerkannt, sprich ist nicht auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt.
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von matzi
      Original von Germanwings
      Ob das ungeborene Kind auch als exceptional circumstance gelten könnte, weiss ein RMA.


      Das Visum wurde abgelehnt, da das Baby noch nicht geboren war.
      Begründung, so hart es klingen mag, das Baby wird vielleicht nicht lebend geboren werden und der Vater hat die Geburt noch nicht anerkannt, sprich ist nicht auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt.


      Thx, das macht Sinn.
    • Original von Bobby
      Soweit ich informiert bin, werden in Deutschland Kinder die innerhalb 9 oder 10 Monate nach der Scheidung geboren werden, dem geschiedenen Ehemann automatisch zugeordnet und der steht auf der Geburtsurkunde.

      Weiss nicht ob es einen unterschied macht, wenn das Kind in Australien zur Welt kommt.
      Aber spaetestens bei Visumsantrag kommt ja auch die Scheidung zur Sprache, keine Ahnung ob es da nicht Probleme geben koennte.



      Ich bin in Australien und nicht in Deutschland.

      Es geht bei meinen Fragen um reine Fakten, also visumstechnisch und nicht um philosophische Dinge...
      Die Frage ist nicht, wo das Kind zur Welt kommt, wem es irgendwas automatisch zugeordnet wird, sondern, welche Moeglichkeiten es in dieser Situation fuer mich visumstechnisch gibt, und da haben die entsprechend erfahrenen Leute ja klar ihren Beitrag geleistet und Hilfestellung...wofuer ich sehr dankbar bin.

      Alle anderen Kommentare sind unnoetig finde ich.
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von matzi
      Original von Germanwings
      Ob das ungeborene Kind auch als exceptional circumstance gelten könnte, weiss ein RMA.



      Bekannte von uns hatten einen ähnlichen Fall, noch keine 12 Monate zusammen aber schwanger.
      Das Visum wurde abgelehnt, da das Baby noch nicht geboren war.
      Begründung, so hart es klingen mag, das Baby wird vielleicht nicht lebend geboren werden und der Vater hat die Geburt noch nicht anerkannt, sprich ist nicht auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt.


      danke, das ist sehr hilfreich. :)
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Hangloose2011
      Ich beziehe das auf die scheidung. Dazu kann ich nichts finden...nicht zum Thema Kind...


      Nachdem meine Frage zum waiven der 12 Monate mit ungeborenem Kind quasi geklaert wurde, bleibt also die Frage, ob jemand weiss, wie es sich mit 12 Monaten & Scheidung verhaelt.

      In Australien gilt 12 Monate Trennungsjahr. Mein Ex und ich sind schon laenger als das getrennt, haben aber aus Kostengruenden alles soweit gelassen. darum geht's also auch nicht. Dies nur zu Eurer Info, um mir evtl. bessere ratschlaege geben zu koennen.

      Wie gesagt, neue Beziehung mit Australier seit October 2010.
      Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation, sprich:
      Gilt fuer die DIAC/Immi die nachweisbare neue de-facto Beziehung (also in diesem Fall nachweisbar seit Oktober) oder gilt's erst nachdem ich offiziell geschieden bin (also am Maerz 2011).

      Vielleicht weiss ja einer von einer Ahnlichen Situation, den dazu konnte ich auf den Immiseiten nichts finden.

      Es ist nicht ganz unerheblich, weil es sich damit um eine Zeitdifferenz von einigen Monaten handelt...

      Vielen Dank fuer alle hilfreichen, sachlichen Tipps und ideen
    • RE: Frage zu Waiving 12 month bei de-facto/schwanger

      Original von Hangloose2011

      Gilt fuer die DIAC/Immi die nachweisbare neue de-facto Beziehung (also in diesem Fall nachweisbar seit Oktober) oder gilt's erst nachdem ich offiziell geschieden bin (also am Maerz 2011).


      Solange du nachweisen kannst seit wann eure Beziehung besteht, gilt dieses Datum.
      Deine Scheidung, incl der 12- Monate Trennungszeit, zeigt ja an, das du zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr mit deinem Mann zusammen warst.