Umgangsrecht

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    • G`Day mates,

      ich sitze zur Zeit an unserem Visaantrag (176er).
      Es wird gefragt ob jemand Rechte an unseren Kindern hat, z.B. right of access.

      Da meine SchwiegerelternX( es für nötig befunden hatten das Umgangsrecht einzuklagen
      muss ich das wohl angeben.
      Oder geht es hier nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
      Das liegt ja bei uns als Eltern.

      Hat schon jemand mit sowas zu tun gehabt?
      Kann das auswirkungen auf die Genehmigung des Visas haben?

      mfg a-df:P
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10300;60/st/20110531/e/VISA+GRANDED/dt/-23/k/d12c/event.png[/img]
    • RE: Umgangsrecht

      Heho,

      man kann sowas einklagen als schwiegereltern?das ist ja nen ding.
      Weiss leider nicht wie sich das in deinem fall verhaelt.

      gruss

      der micha
    • Ach du Schande. Ja leider koennen Grosseltern das machen.
      Was steht denn im Urteil?
      Sind da bestimmte Tage vereinbart wie Anlaesslich Geburtstag/Weihnachten oder einmal im Monat und so?
      Unter Umstaenden muss das dann wahrscheinlich erst geaendert werden in einmal im Jahr oder alle zwei Jahre, wenn sie da mitspielen.
      Hoert sich nicht gut an fuer mich, viel Glueck.
    • Hi micha,

      es ist noch besser.
      "Ein Junge am ersten Wocheende des Monats (Sa./So.)
      Das Kind ist abzuholen und wieder nach hause zu bringen"

      Ich glaube nicht das die dass sehr oft machen werden.:D
      Und wenn, ist niemand zu hause oder krank.

      Falls die doch mal bei mir aufschlagen sollten, zeige ich denen gerne mal die heimische Tierwelt.
      Damit meine ich nicht Koalas und Kängurus.

      Wie dem auch sei, ich werde es wohl angeben müssen, da es sich um einen richterlichen Beschluss handelt.

      mfg a-df:P
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10300;60/st/20110531/e/VISA+GRANDED/dt/-23/k/d12c/event.png[/img]
    • hi, also ich kann mir ja bei besten willen nicht vorstellen dass das ein grund ist jemanden ein visum zu verweigern, denn wie gesagt, besteht ja die moeglichkeit des besuches. du laesst ihnen ja die wahl.

      good luck!

      der micha
    • Also ich will Euch hier nicht den Mut nehmen, aber beachten solltet Ihr zunächst, warum bei der Visaerteilung das überhaupt abgefragt wird: Logische Überlegung ist, daß das autralische Rechtssystem nicht mit der Durchsetzung richterlicher Forderungen aus dem Ausland belastet werden soll !
      Also steckt Ihr jetzt in der Zwickmühle: Wenn Ihr die Existenz des richterlichen Beschlusses angebt, führt das mit Sicherheit zu Rückfragen.
      Wenn Ihr Ihn hingegen nicht angebt und dieser Beschluß dann von einem deutschen Gericht den australischen Behörden präsentiert wird, steckt Ihr erst Recht in der Sch......., äh, ich meine, ganz schnell in einem Flieger zurück Richtung Deutschland. Also diese zweite Alternative sollte keinesfalls in Betracht gezogen werden.

      Aber: Ein gerichtlicher Beschluß besteht keinesfalls bis in alle Ewigkeit. Bei Sorgerechts- und Umgangsfragen entscheiden die Gerichte Immer nach dem Kindeswohl ( oder bösartig formuliert: Nach dem, was sie dafür halten). Wenn Ihr also ein Gericht davon überzeugen könnt, daß ein Umzug nach DU auf jeden Fall auch dem Kindeswohl dient, wäre der obige Beschluß Kraft Neuverfügung ohne Bestand.

      Auf jeden Fall solltet Ihr jemanden fragen, der sich mit der Materie auskennt.

      No Worries
    • Hey,
      ich würde das Geld für ein Beratungsgespräch bei einem guten Anwalt investieren um die Situation zu klären. Immerhin gehen beide Elternteile nach DU (hoffentlich) und da müsste doch das Recht der Eltern Vorrang haben. Das Aufenthaltbestimmungsrecht habt aber Ihr? Die Grosseltern nur das Besuchsrecht,habe ich das richtig verstanden?
      Liebe Grüsse,Anne

      P.S.: Es gibt schon seltsame Grosseltern 8o
      Australia the place to be

      Traumland

      "Lass dir helfen,sonst ertrinkst du",sagte der freundliche Affe,nahm den Fisch aus dem Wasser und setzte ihn in einen Baum.
    • Danke erstmal an alle für die Rückmeldung.

      Alle Rechte an den Kindern (Aufenthaltsbestimmungs-, Sorgerecht usw.) liegen bei uns als Eltern.
      Die Grosseltern haben ein Umgangsrecht zu bestimmten Zeiten.
      Einmal im Monat, ein kind, von Sa. bis So.

      Ich denke das Beste wird sein den Beschluss im Antrag anzugeben.
      Ich werde den Beschluss übersetzen lassen und einfach mit schicken.
      Wenn ich beim Zoll etwas zu deklarieren habe gehe ich ja auch zum roten Ausgang.
      Dann muss ich vllt. Zoll bezahlen oder ich darf etwas nicht einführen, aber dafür habe ich rechtlich nichts zu befürchten.


      mfg a-df:P
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    • Nur so eine Idee, aber wäre es euch möglich, dass die Grosseltern eine statutory dec schreiben worin sie sich mit eurer Auswanderung einverstanden erklären?

      Das muss man zB machen, wenn ein Elternteil Umgangsrecht hat aber nicht mit auswandert.
    • Hallo,

      glaube nicht das die da mitmachen.
      Vernünftige Gespräche sind schon seit Jahren, auch im beisein vom Jugendamt, nicht möglich.
      Wir wollten immer nur ein vernünftiges Mass an Umgang, also nicht jedes Wochenende, und vor allem mit beiden Kindern.
      Das wird aber nicht akzeptiert.
      Selbst Eindsweilige Verfügungen bzw der richterliche Beschluss wird umgangen,
      in dem man sich heimlich Trifft.
      Das führt, besonders bei unserem älteren Sohn der eindeutig bevorzugt wird,
      zu Problemen.(Loyalitätskonflikt)
      Das ganze geht schon seit über 11 Jahren.
      Ihr könnt euch denken wie man sich da fühlt

      Beide Kinder sind schon seit Jahren in psychologischer Behandlung.
      Auch Erziehungshilfe über das Jugendamt haben wir schon seit mehreren Jahren.

      Da wir hir in D. immer von anderen abhängig sind bzw. die auch nichts unternehmen
      (können oder wollen) haben wir uns entschlossen auszuwandern.

      Ich hoffe nur das Ganze hat bald ein ende.

      mfg a-df
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