Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?

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    • Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?

      Liebe Mitglieder,

      erst kurze Zeit liegt mein Australienabenteuer hinter mir, leider hinterläßt der Urlaub einen bitteren Nachgeschmack. Trotz Abschließen sämtlicher Versicherungsoptionen, die Britz so anbietet (Reduzierung des Selbstbehaltes aus 0,00 Dollar und Easy 4WD), permanenter Rückfrage zum Befahren von Fraser Island und mündlicher Erlaubnis der Bearbeiterin vor Ort, will Britz aufgrund des steckengebliebenen Fahrzeugs nun einen nicht unwesentlichen Geldbetrag. Nun meine Frage: Hat(te) jemand ein Allradfahrzeug bei Britz gemietet und die Erlaubnis in schriftlicher Form vorliegen? Oder wurde bspw. die Erlaubnis auch nur mündlich erteilt?

      Bitte melden.

      Etwas hoffnungslos und dennoch optimistisch verbleibt,

      Annie
    • Die "Erlaubnis" ist prinzipiell ein separates Formular mit Erwähnung der "genehmungspflichtigen" 4WD Strecken gemäss AGB, welches von Dir bei der Übergabe unterschrieben wird.

      Ich fürchte die aktuellen AGB sind relativ klar:

      Absatz 23) erwähnt zwar dass "recovery and towing" auf den genehmigungspflichtigen Strecken mit "Easy Cover" zwar gedeckt sind. Jedoch bestimmt der Ausnahmen-Absatz 24) bei Punkt e) dass bei einem "bogged", "stuck", "trapped" usw. Fahrzeug die Bergungskosten trotz aller allfälligen Versicherungen dennoch zu Lasten des Mieters gehen!
      D.h. Abschleppen oder Hieven auf den Tiefbettlader wäre auf 4WD Strecken inklusive, aber bloss dann wenn das Fahrzeug nicht stecken geblieben, sondern normal abgestellt ist - was bei euch ja offenbar nicht der Fall war.

      Ob ihr die Genehmigung für Fraser hattet oder nicht scheint hier also letztendlich nicht einmal eine Rolle zu spielen!


      Mein Tipp:
      Wende Dich mit diesem Fall an den Service Quality Manager von THL (= Mutterkonzern von Britz), erfrage dessen Mailadresse bei Britz. 2006 hiess der Zuständige Mann Brian Carpenter.
      Erläutere ihm den Fall auf freundliche und einsichtige Weise, denn die AGB werden eher von der dahintersteckenden Versicherung als von Britz selbst bestimmt! Z.B. dass ihr als Deutschsprachige diese Feinheiten in den AGB übersehen hättet und die Komplettversicherung gar nicht abgeschlossen hättet falls euch das vorgängig bewusst gewesen wäre. Die "easy cover" bzw. "peace of mind" Versprechungen seien schon etwas irreführend... ob sich deswegen hier noch etwas machen liesse.
      Auf diese Weise habe ich 2006 einen neuen Reifen erstattet gekriegt, welchen ich aufgrund meiner gewählten Versicherungsoption und strenger Auslegung der AGB eigentlich hätte selbst berappen müssen. (Gewechselter Reservereifen hielt keine 10km)


      PS
      Vielleicht trägt ja dieser Thread dazu bei, meine in diesem Forum schon mehrfach geäussere Kritik an diesen überteuerten "Rundumversicherungen" für Camper zu untermauern.
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bluey ()

    • Mein Tipp:
      Wende Dich mit diesem Fall an den Service Quality Manager von THL (= Mutterkonzern von Britz), erfrage dessen Mailadresse bei Britz. ...
      Erläutere ihm den Fall auf freundliche und einsichtige Weise, denn die AGB werden eher von der dahintersteckenden Versicherung als von Britz selbst bestimmt!

      Hey,

      danke, dass ist vielleicht wirklich eine gute Möglichkeit. Werd mich da mal mit meinem Anwalt beraten, denn bei uns geht es um eine ganze Menge mehr als "nur" einen Reifen. Aber: Versuch macht klug.

      Ansonsten freue ich mich aber immer noch, wenn sich doch noch jemand meldet, der die Erlaubnis von Britz hat(te).
    • Nochmals, sollte ich vorher undeutlich gewesen sein:
      Britz wendet hier lediglich erstinstanzlich ihre AGB an, welche Du bei der Übernahme des Fahrzeugs mit 3 Unterschriften akzeptiert und bestätigt hast!

      Die Frage mit der Fraser Island Erlaubnis ist in diesem Fall völlig irrelevant, denn egal ob mit oder ohne Erlaubnis musst Du gemäss AGB die Bergungskosten bei steckengebliebenem Fahrzeug in jedem Fall übernehmen, d.h. egal ob Versicherung ja oder nein bzw. Streckenerlaubnis ja oder nein!!!

      Ohne Erlaubnis kämen höchstens noch die Kosten für allfällige bei der ganzen Aktion am Fahrzeug entstandenen Schäden dazu, da die Versicherung (Option 2 + EasyCover) durch das Befahren von nicht genehmigten Strecken ausser Kraft gesetzt worden wäre.

      Im Mietvertrag unterschriebene und damit akzeptierte AGB nachträglich mit einem Anwalt anfechten zu wollen ist... (mal vorsichtig diplomatisch ausgedrückt) bloss rausgeschmissenes Geld, sorry.
      Deswegen mein (übrigens kostenloser) Tipp mit der diplomatisch formulierten Mitleids-Masche beim Service Quality Manager. Einen Anwalt dort bloss zu erwähnen ist definitiv der falsche Weg.
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN
    • Bluey, Du hast sicher Recht. Ich habe (erstmal) auch nicht vor anwaltmäßig gegen Britz vorzugehen, sondern bin lediglich auf der Suche nach der richtigen "Strategie". Und um ehrlich zu sein: Mir geht es auch weniger um die Bergungskosten... Vielmehr wurde das Auto durch die entretende Flut, gut unter Wasser gesetzt und hat dementsprechend wohl entscheidende Schäden genommen (Britzvertreter sprach beim Telefonat vom Ersatz des Fahrzeuges). Die deutsche Vermittlung sagte sogar, dass wir die Helikopterrettung etc. pp. auch tragen werden müssen. Und Britz buchte erstmal munter Geld von meiner Kreditkarte ab, ohne auch nur ne Aufstellung der Kosten, die der Betrag nun deckt, vorzunehmen.
    • Hallo,

      mit einer Erlaubnis hat das absolut nichts zu tun. Wenn ich mich recht erinnere steht diese Klausel mit den Bergungskosten bei anderen Veranstaltern auch drin.

      Das ist übrigens ein Punkt, den ich voll nachvollziehen kann. Als Mieter hat man auch eine Verantwortung für das Fahrzeug.
      Gruß
      @nna
    • Original von @nna
      Hallo,

      mit einer Erlaubnis hat das absolut nichts zu tun. Wenn ich mich recht erinnere steht diese Klausel mit den Bergungskosten bei anderen Veranstaltern auch drin.

      Das ist übrigens ein Punkt, den ich voll nachvollziehen kann. Als Mieter hat man auch eine Verantwortung für das Fahrzeug.


      Hallo Anna,

      sicherlich hat man als Mieter eine Verantwortung für das Fahrzeug, aber Fakt ist auch, dass wir uns im Vorfeld ausgiebig auf den Trip vorbereitet haben, sowohl den deutschen Vermittler als auch Britz von unserem Vorhaben Fraser Island zu befahren in Kenntnis gesetzt und um Erlaubnis gebeten haben, ausgiebige Ausfragestunden im Nationalparkbüro abgehalten haben usw.. Hätte irgendwer an irgendeiner Stelle auch nur anklingen lassen, dass das keine gute Idee ist oder gar nicht erlaubt, hätte ich Fraser nicht selbst befahren. Und ehrlich gesagt, fühl ich mich abgezockt, wenn ich trotz mehrfacher Nachfrage, Abschlüssen von teuren Versicherungen etc. pp. letztendlich auf allen Kosten sitzen bleibe, weil mir so ein komisches Formular fehlt.
    • Hallo Anni,

      ist denn eigentlich keiner vorbeigekommen, der euch hätte helfen können? Normalerweise findet sich doch immer jemand.

      ...weil mir so ein komisches Formular fehlt.


      Meinst Du da die AGB ?

      Grundsätzlich sollte man keinen Vertrag ohne Kenntnis der AGB unterschreiben. Meist unterschreibt man noch zusätzlich, daß man sie zur Kenntnis genommen hat. Auch bei den Autovermietungen unterschreibt man mehrfach und wird darauf hingewiesen. Deshalb würde ich mir von einer Beschwerde bei Britz nicht allzu viel versprechen. Warum war das denn so teuer?
      Gruß
      @nna

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von @nna ()

    • Selbst die vermieter in hervey bay, deren fahrzeuge ja fast ausschliesslich rueber nach fraser gehen, weissen darauf hin, das, wenn ein leihfahrzeug am beach absaeuft, es so gut wie gekauft ist.
      Soll heissen, auch die nehmen dafuer den vollen wiederbeschaffungswert, obwohl extra fuer fraser gemietet.

      Viel glueck

      @nna
      Teuer weil, meist totalschaden.

      Da kann dir keiner mehr helfen, wenn du merkst das du zu weit den beach runter bist und der sand zu weich geworden, dann geht's nur noch nach der flut weiter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rockie ()

    • Original von Annie82
      Und ehrlich gesagt, fühl ich mich abgezockt, wenn ich trotz mehrfacher Nachfrage, Abschlüssen von teuren Versicherungen etc. pp. letztendlich auf allen Kosten sitzen bleibe, weil mir so ein komisches Formular fehlt.


      Aber so verdienen versicherungen doch ihr geld, was ist daran ungewoehnlich?
      Ich bin bisher immer am besten damit klar gekommen, immer nur basics zu versichern und den rest selbst zu verantworten.
    • Erstmal bin ich erstaunt, dass du den Wasserschaden in deinem ersten Beitrag nicht genannt hast, das ist ein nicht unerhebliches Detail!
      "Bogged" ist ja nicht automatisch gleichbedeutend mit "submerged" -- und bei Wasserschaeden hoert nunmal der Spass einfach auf (ich erspare mir und Anderen zahlreiche Links zum Thema hier im Forum).

      EXCLUSIONS: All insurance cover will be made void if any of the following ‘Exclusions’ are breached:
      1. Overhead and underbody damage to the vehicle – except where No Worries Cover has been purchased.
      2. Any water related damage which includes, but is not limited to:
      a) any vehicle submersion

      b) creek or river crossing
      c) driving through low plain flooded areas
      d) beach driving
      3. Personal belongings. Britz recommends the hirer does not leave valuables in the vehicle and that they
      have insurance to cover for the loss/damage of personal belongings.
      4. Any damage caused by willful misconduct (e.g. sitting or standing on the bonnet or roof of the vehicle).
      5. A single vehicle roll over occurs.
      6. Damage caused to the vehicle by snow chains.

      Quelle: fourwheeldrive.com.au/terms/britz.pdf

      Sorry, aus der Nummer werdet ihr mit 'nem netten Anruf beim Mutterkonzern auch nicht mehr rauskommen.
      Never
      does nature say one thing
      and wisdom another
    • Original von Annie82
      weil mir so ein komisches Formular fehlt.

      Ich verstehe immer noch nicht was Dir für ein Formular fehlen soll und was Du Dir davon versprichst. ?(

      Ich habe in den letzten 5 Jahren 4x einen Bushcamper an vier unterschiedlichen Britz Depots angemietet, jedes mal mit "genehmigugnspflichtigen" 4WD Strecken.
      Jedes mal habe ich die entsprechende Absicht bei der Buchung mit angegeben, und jedes mal durfte ich bei der Übernahme einen Wisch mit einer Liste dieser speziellen 4WD Strecken ankreuzen und unterschreiben. Dieses Formular kriegt man als Mieter aber nicht ausgehändigt (auch keine Kopie), sondern Britz behält dieses zu Handen der Versicherung, falls auf einer der genehmigten Sonderstrecken tatsächlich ein (gemäss AGB gedeckter!!!) Schaden eintreten sollte, damit die Versicherung im Fall der Fälle überhaupt zahlt. Ohne dieses Formular (d.h. gleichbedeutend mit nicht genehmigter Strecke) rückt sie bei auf normalen Strassen gedeckten Schäden nämlich keinen Cent heraus.

      Da jedoch eure Schadenssituation gemäss (durch 3 Unterschriften im Mietvertrag akzeptierte) AGB auch von der maximalen "no worries" Versicherung ausgeschlossen ist (Fahrzeug versenkt, Wasserschaden, und dann erst noch Salzwasser, d.h. der versicherungstechnische Super-GAU), kommt es doch gar nicht mehr darauf an, ob Fraser Island nun genehmigt war oder ob das Ausfüllen des Formulars bei der üBergabe vergessen worden ist: Die Versicherung bezahlt gestützt auf die AGB so oder so nichts. :(

      Zusammengefasst:
      - Das versicherungstechnische Formular mit den Streckengenehmigungen und Deiner Unterschrift behält der Vermieter zHv der Versicherung, das kriegst Du im Normalfall gar nicht
      - Da eure Schadensituation auch durch die "no worries" Versicherung in jedem Fall von der Deckung ausdrücklich ausgeschlossen sind, spielt es praktisch keine Rolle, ob ihr die Genehmigung für Fraser letztendlich hattet oder nicht. Dies wäre bloss bei einem gedeckten Schaden (z.B. Kollision mit anderem Auto) von Bedeutung gewesen.

      Und nochmals: Nicht Britz sind hier die "Bösen", sondern diese lokalen Drecks-Versicherungen! Die selben AGB Fallstricke existieren bei praktisch allen Vermietern. Daher auch mein permanenter Rat, nur die Basisversicherung abzuschliessen, evtl. zusätzlich die Kaution durch eine preiswerte SBAV von Europa aus zu versichern, und mit der erheblichen eingesparten Prämie zumindest gedanklich eine Rückstellung zu bilden... und falls alles gut gegangen ist nach der Fahrzeugabgabe als "Belohnung" dick essen zu gehen!
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN
    • Original von einfinne
      Durch eintretende Flut gut unter Wasser gesetzt worden? Helikopterrettung?
      Was war da los? bzw wie stellt man sich vor, dass es soweit kommt? 8o


      das frag ich mich auch grad...

      Wir fahren oft am Strand und waren auf allen gaengigen Inseln (Fraser, Moreton & Straddi)....sind auch schon bei eintretender Flut stecken geblieben aber es kam immer jemand der geholfen hat das Auto entweder auszubuddeln oder rauszuziehen...

      Trotzdem doof das Ihr jetzt die Kosten habt....

      Gruss,
      Yvonne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von misskiwi ()

    • Original von Bluey
      Dieses Formular kriegt man als Mieter aber nicht ausgehändigt (auch keine Kopie), sondern Britz behält dieses zu Handen der Versicherung,...


      Ein schnelles Foto ersetzt in solchen Fällen meine Kopie!

      Hat eigentlich schon mal jemand versucht Teile der AGB's zu streichen bzw. nicht zu akzeptieren? Hier bei uns mache ich das schon hin und wieder mal und komme meist damit durch.

      Auch wäre es bei uns durchaus möglich solche AGB's nachträglich gerichtlich anzufechten - durchaus mit guten Erfolgsaussichten.

      Wobei ich im konkreten Fall dafür auch überhaupt keine Chance sehe. Der Fall erscheint doch ziemlich klar. So hart es für die Betroffene ist, aber da heißt es wohl zahlen.


      lg
    • Original von 0013klbe
      Auch wäre es bei uns durchaus möglich solche AGB's nachträglich gerichtlich anzufechten - durchaus mit guten Erfolgsaussichten.


      Natürlich kann man die AGB anfechten. Aber nur, wenn sie rechtswidrig sind.

      Bei grob fahrlässigem Handeln wird auch hier in D keine Versicherung zahlen.
      Gruß
      @nna
    • Original von @nna
      Original von 0013klbe
      Auch wäre es bei uns durchaus möglich solche AGB's nachträglich gerichtlich anzufechten - durchaus mit guten Erfolgsaussichten.


      Natürlich kann man die AGB anfechten. Aber nur, wenn sie rechtswidrig sind.

      Bei grob fahrlässigem Handeln wird auch hier in D keine Versicherung zahlen.


      Eh klar! Aber es finden sich immer ein paar Klauseln, die zumindest sittenwidrig sind.

      Wie geschrieben: für den konkreten Fall sehe ich eigentlich überhaupt keine Chance!

      Meine Aussagen waren genereller Natur! Immer wieder ärgere ich mich über unverschämte Geschäftsbedingungen...