Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?

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    • Und nochmals: Nicht Britz sind hier die "Bösen", sondern diese lokalen Drecks-Versicherungen! Die selben AGB Fallstricke existieren bei praktisch allen Vermietern. Daher auch mein permanenter Rat, nur die Basisversicherung abzuschliessen, evtl. zusätzlich die Kaution durch eine preiswerte SBAV von Europa aus zu versichern, und mit der erheblichen eingesparten Prämie zumindest gedanklich eine Rückstellung zu bilden... und falls alles gut gegangen ist nach der Fahrzeugabgabe als "Belohnung" dick essen zu gehen![/quote]

      Eben. Die selben AGB-Fallstricke bei jedem Vermieter, das bringt mich zu dem Schluss, dass ich beim nächsten Mal (falls es denn eins geben wird) NIE WIEDER ein Auto mieten, sondern kaufen werde. Die Mieterei ist ja schon nicht so ein ganz billiges Unterfangen, aber bei den Kosten, die Britz nun aufruft, ist Kauf die weit bessere Alternative. Aber auch ich habe gelernt: Hände weg von den Versicherungen! Im Vorfeld 750$ für Versicherungen bezahlt und zum Schluss greift nix. Ich könnt mir sowas von in den Arsch beißen. Wie bescheuert kann man sein.
    • Original von 0013klbe
      Original von Bluey
      Dieses Formular kriegt man als Mieter aber nicht ausgehändigt (auch keine Kopie), sondern Britz behält dieses zu Handen der Versicherung,...


      Ein schnelles Foto ersetzt in solchen Fällen meine Kopie!

      Hat eigentlich schon mal jemand versucht Teile der AGB's zu streichen bzw. nicht zu akzeptieren? Hier bei uns mache ich das schon hin und wieder mal und komme meist damit durch.

      Auch wäre es bei uns durchaus möglich solche AGB's nachträglich gerichtlich anzufechten - durchaus mit guten Erfolgsaussichten.

      Wobei ich im konkreten Fall dafür auch überhaupt keine Chance sehe. Der Fall erscheint doch ziemlich klar. So hart es für die Betroffene ist, aber da heißt es wohl zahlen.


      lg


      Die Fotoidee werd ich übernehmen. Und nein, ich persönlich habe nicht versucht Teile der AGBs zu streichen. Ich staune auch, dass Du damit schon durchgekommen bist. Wann immer ich versucht hab, an den AGBs was zu ändern oder gar zu streichen, sagt man mir: Entweder Sie akzeptieren die AGB oder Sie verzichten auf Produkt/Dienstleistung. Demzufolge bleibt einem ja nix anderes.
    • Original von 0013klbe
      Original von @nna
      Original von 0013klbe
      Auch wäre es bei uns durchaus möglich solche AGB's nachträglich gerichtlich anzufechten - durchaus mit guten Erfolgsaussichten.


      Natürlich kann man die AGB anfechten. Aber nur, wenn sie rechtswidrig sind.

      Bei grob fahrlässigem Handeln wird auch hier in D keine Versicherung zahlen.


      Eh klar! Aber es finden sich immer ein paar Klauseln, die zumindest sittenwidrig sind.

      Wie geschrieben: für den konkreten Fall sehe ich eigentlich überhaupt keine Chance!

      Meine Aussagen waren genereller Natur! Immer wieder ärgere ich mich über unverschämte Geschäftsbedingungen...


      Und mal ehrlich: ne Erlaubnis zum Befahren von Fraser Island erteilen, aber Strandfahrten ausschließen? Dann können Sie sich die Erlaubnis doch lieber gleich klemmen, Fraser verbieten und jeder Touri weiß Bescheid. Wer die Fahrt dennoch wagt, eigenes Risiko. Aber so? Ich bleib dabei: es ist ne Sauerei!
    • Original von @nna
      Hallo Anni,

      ist denn eigentlich keiner vorbeigekommen, der euch hätte helfen können? Normalerweise findet sich doch immer jemand.

      Nee, da war weit und breit nix und niemand. Nur Dingos, der anstehende Sonnenuntergang, die nahende Flut - sonst nix. Ach doch ne Krokowarnung des Nationalparkbüros für den Strandabschnitt - hab aber mittlerweile gehört, dass es wohl keine Krokos gibt.

      Warum war das denn so teuer?


      Was war teuer? Es wird erst noch teuer. Sind bisher bei einer Nachforderung von 20.000 Dollar, wenn ich recht informiert bin. Tendenz steigend.
    • Da kann dir keiner mehr helfen, wenn du merkst das du zu weit den beach runter bist und der sand zu weich geworden, dann geht's nur noch nach der flut weiter.[/quote]

      Da war nix mit merken, dass der Sand zu weich geworden ist. Wir sind auch immer möglichst weit weg vom Wasser gewesen und bei absoluter LowTide gefahren. Lief ja auch alles problemlos, auf einmal stand das Auto schief - Quicksand halt. Da war gar nix mehr zu machen.
    • Original von Annie82 Und mal ehrlich: ne Erlaubnis zum Befahren von Fraser Island erteilen, aber Strandfahrten ausschließen? Dann können Sie sich die Erlaubnis doch lieber gleich klemmen, Fraser verbieten und jeder Touri weiß Bescheid. Wer die Fahrt dennoch wagt, eigenes Risiko. Aber so? Ich bleib dabei: es ist ne Sauerei!


      sorry, aber mal im klartext: das befahren des strandes ist nicht verboten, sondern das steckenbleiben, weil man

      a) seine faehigkeiten ueberschaetzt
      b) die gezeiten nicht beachtet
      c) fahrlaessig handelt


      ich habe mir den thread jetzt lange genug durchgelesen, aber du rueckst nach und nach mit teilinformationen heraus um immer wieder auf den vermieter und den versicherer zu meckern.

      hier gibt es aber nur einen einzigen, der verantwortung zu uebernehmen hat: den, der seinen vertrag nicht liest.


      ich verstehe die versicherer und ihre hohen praemien, wenn ich sowas lese. dir haben jetzt schon einige user geschrieben, dass du deine AGB durchlesen sollst, bevor du etwas unterschreibst.

      du uebernimmst die verantwortung fuer AUD 80-120.000 und meinst, das kann man mal eben so erledigen indem man den vertrag ueberfliegt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Outbackrider ()

    • Wie ich oben schon zum Besten gegeben hab:

      2 Mädels, bei absoluter Low Tide (die war an dem Tag um 17Uhr) losgefahren, stecken geblieben, keine Menschenseele weit und breit, kurz überlegt zum nächsten Campingplatz zu laufen und Hilfe zu holen, aber kurz vor Sonnenuntergang und ohne genau zu wissen, wie weit das denn sein könnte, hielten wir das für keine gute Idee, zumal draußen Dingos waren und wir bereits am Vormittag nicht unbedingt gute Erfahrungen sammeln durften, nochmal alle Infos gesichtet, in erster Linie auf der Suche nach der Notfallnummer, dabei auf Krokowarnung für den Strandabschnitt gestoßen, kein Handynetz demzufolge war nichts mit Notfallnummer etc. pp., dann haben wir bemerkt, dass die Flut kommt und hatten auch keinen Plan wie hoch die denn so steigen mag, Sonne geht unter, es ist stockfinster, da haben wir das GPRS-Notsignal ausgelöst. Der Heli kam 3 Stunden später und hat uns samt unserer Klamotten nach Hervey Bay geflogen.
    • shit happens - sei froh, dass euch nichts weiter passiert ist. trotzdem gilt: selbst schuld.

      wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, die den fall uebernehmen will, dann sei so nett und teile mir den versicherer mit, denn ich wechsel sofort, da meine versicherung aussichtslose klagen ablehnt.

      mach genau das, was bluey dir schrieb: auf die traenendruese druecken, demuetig sein, den fehler zugeben und den schaden damit eventuell mildern.

      alles andere ist aussichtlos und wenn du erstmal versuchst dich mit dem wirrwarr der AGB zu entschuldigen wirst du auf granit beissen, da du damit rein psychologisch dem gegenueber eine teilschuld zuweisst und sein geschaeftsgebahren kritisiert.

      dann wuerde wohl jeder auf stur schalten, denn du darfst davon ausgehen, dass sich der vermieter und versicherer mit einer armada an anwaelten beraten hat als die AGB ausgearbeitet wurden.

      jeder muss im leben die erfahrung machen, dass man auch mal tief in die tasche greifen muss.

      das tut mir ehrlich leid fuer dich, aber du wirst keinen ausweg finden. damit musst du dich abfinden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Outbackrider ()

    • zu a) da ich vorher noch nie in Australien war, werd ich es mir nicht anmaßen, meine Fähigkeiten einzuschätzen, aber auf jeden Fall hab ich einige tausende km Fahrerfahrung in den unterschiedlichsten Ländern auch mit 4WD und vermute mal, dass es 80%+ der anderen Fahrer an dieser Stelle ebenso ergangen wäre wie uns

      zu b) wir haben die Gezeiten beachtet, sind wie empfohlen bei absoluter Low Tide gefahren

      zu c) ich habe meiner Meinung nach auch nicht fahrlässig gehandelt, wir sind sogar die Creeks vorher durchlaufen, um abschätzen zu können, ob das Wasser vielleicht tiefer ist als angenommen

      Und das einzige was ich sage ist: dass ich als Vermieter mit Ortskenntnis keinen Touris (erfahren hin oder her) die Verantwortung für mein Fahrzeug abtrete und das Befahren von Sandinseln erlaube auf denen man nur am Strand fahren kann, dann aber das Steckenbleiben ausschließe ohne auch nur den kleinsten Hinweis darauf... Sorry, aber soviele genehmigungspflichtige Strecken gibt es doch nun nicht - da ist es nicht möglich zu sagen: Wenn Ihr auf Fraser fahrt und am Strand stecken bleibt, ist das Euer Risiko?!
    • Original von Annie82 dann aber das Steckenbleiben ausschließe ohne auch nur den kleinsten Hinweis darauf


      schon wieder falsch - dass man fuer bergungskosten aufkommen muss weiss man - wenn man vorher liest.

      aber immer sind die anderen schuld...
    • auszug aus den britz AGB §24, die jeder lesen sollte, bevor er unterschreibt.

      (e) the cost to retrieve or recover a Vehicle which has become bogged, submerged, caught, trapped, stuck or restricted in anyway and/or has been abandoned;
    • Original von Annie82
      dann aber das Steckenbleiben ausschließe ohne auch nur den kleinsten Hinweis darauf... Sorry, aber soviele genehmigungspflichtige Strecken gibt es doch nun nicht - da ist es nicht möglich zu sagen: Wenn Ihr auf Fraser fahrt und am Strand stecken bleibt, ist das Euer Risiko?!


      Zum wohl 4. mal in diesen Thread, und das ist mein letzter Beitrag hier:
      Das Steckenbleiben ist auch auf nicht genehmigungspflichtigen Strecken und auch ausserhalb von Sandinseln nicht versichert!!! Es gibt DU (teiweise wetterabhängig) Tausende von anderen Stellen, wo einem sowas passieren könnte. Dieser "kleinste Hinweis" ist der Abschnitt 24 der AGB!

      Was soll die Idee mit dem Foto!?!? Auch wenn Du eine mit Wachssiegel und 12 Unterschriften versehene, eingerahmte Urkunde von Britz in den Fingern hättest welche besagt, dass Du Fraser Island auf Lebenszeiten mit ihren 4WDs befahren "darfst", dann wärst Du für diesen Schaden gemäss AGB trotzdem haftbar!
      Die "Genehmigung" ist nur für Schäden relevant, welche gemäss Versicherungsoption gedeckt und IM ABSCHNITT 24 NICHT AUSGESCHLOSSEN SIND!!!
      (Leider hat's keine grössere Schrift mehr)

      Dass diese Ausschlussdetails mit Steckenbleiben, Wasserschäden, einfache vs. mehrfache Überschläge praktisch nur in den AGB erwähnt sind und nicht besonders offensichtlich kommuniziert werden: Genau DIESEN Aspekt meinte ich mit dem Vorschlag in meinem ersten Thread-Beitrag, den Fall mit dem Customer Service Manager aufzurollen und eine Art "aussergerichtliche Einigung" anzustreben versuchen.
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN
    • Es ist doch nun gut, ich hab es doch verstanden. Das Foto war auch nicht auf Britz sondern allgemein bezogen. Ich habe gelernt: Einfach keine Versicherungen mehr abschließen, die zahlen ja eh nicht, wenn man sie bräuchte.
    • Nachdem ich alles durchgelesen habe, komme ich nicht umhin, Annie zumindest teilweise recht zu geben.

      Die Vermieter machen es sich alle sehr einfach. Sie verschanzen sich hinter ausgeklügelten AGB. Der Mieter, selbst wenn sein Englisch gut ist, kann vielleicht nicht einmal jede Formulierung richtig verstehen. Mal ehrlich, das fällt mitunter selbst auf Deutsch schwer.

      Wenn man dann nach einem Langstrecken-Flug das Fahrzeug übernimmt und vielleicht auch noch an einen inkompetenten Mitarbeiter gerät, ist das Verhältnis sehr unausgewogen . Da haben wir auch schon einiges erlebt. Oft sind die Depots personell unterbesetzt und die Übergabe muß hoppla-hop erfolgen.

      Wir sind hier ein Forum mit vielen Spezialisten - das sollte man auch mal bedenken. Man kennt die Tücken. Aber der Großteil der Mieter ist zum ersten Mal DU und kann nicht abschätzen, was auf ihn zukommt. Apollo hat (hatte ?) auf der Homepage für den Adventure sogar ein Werbevideo mit Strandfahrten auf Frazer Island. Wenn man das anschaut, suggeriert es ausschließlich Fun.

      Es wäre wirklich nicht zuviel verlangt, dem Kunden ein Blatt in die Hand zu drücken, in dem auf potentielle Gefahren hingewiesen wird. Nein, man macht es sich einfach und wälzt alles auf den Mieter ab X(
      Gruß
      @nna
    • @ @nna:

      grundsaetzlich gebe ich dir recht, dass man alles etwas kundenfreundlicher kommunizieren koennte. andererseits muss ich aber auch darauf verweisen ueber welchen betrag wir bei einer anmietung eines fahrzeuges sprechen.

      fuer jede neue hose latscht man stundenlang durch die fussgaengerzone.

      aber wenn es um richtig viel geld geht, dann vertraut man auf den begriff "all inclusive".

      von daher darf man auch eine entsprechende verantwortung beim konsumenten erwarten.
    • Hallo Willi,

      ich beziehe meine Aussage nicht auf den Vertrag, sondern auf die Tücken des Allradfahrens. Darauf sollte man speziell hinweisen bzw warnen. Mit der Auswahl hat das nichts zu tun - da sind alle Vermieter gleich.

      Klar, wenn man die ABG explizit durchliest, kommt vielleicht die Vermutung auf, daß es Probleme geben könnte und man hakt nach. Meiner Meinung nach sind da auch die Vermittler in D gefordert. Ich habe selbst schon oft genug die Antwort bekommen, daß ich bei AI komplett abgesichert bin. Aber auch da gilt leider: Man muß die richtigen Fragen stellen, um die entsprechende Antwort zu bekommen.
      Gruß
      @nna
    • die tuecken des allradfahrens werden in jedem guten reisefuehrer beschrieben ;)

      ein australienurlaub ist keine kaffeefahrt - unter anderem deshalb lieben wir alle dieses land ;)

      was die beratung durch reisebueros, vermittler, vermieter und agenten angeht schweigen wir mal lieber :rolleyes:

      da gilt es wirklich die spreu vom weizen zu trennen.