Mit Britz 4WD auf Fraser Island fahren - wer hat(te) eine Erlaubnis?

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    • Also ich würde ohne kompetente anwaltliche Hilfe erstmal gar nichts machen.

      Nach den AGB aller mir bekannter Autovermieter sind Schäden durch Salzwasser, Überschlag und Steinschlag von der Versicherung ausgenommen. Aber es wurde suggeriert, dass durch die "all inclusive" Versicherung nichts passieren kann. Und mal ehrlich, wer wird denn aus AGB in deutscher Sprache so richtig schlau, von AGB in englisch mal gar nicht zu reden. Die Ausnahmen von der Versicherung sind mehr oder weniger Allgemeinwissen des Australienreisenden und nur selten Kenntnis nach aufmerksamen lesen der AGB.

      Das "suggerieren" daß alles in bester Ordnung ist und die Erlaubnis an zwei nicht entsprechend eingewiesene junge Frauen, auf Fraser Island am Strand zu fahren, könnte ein Verstoß des Vermieters gegen eigene Sorgfaltspflichten sein und die Einstandspflicht des Mieters entsprechend mindern.

      Und wie ist es mit dem Rechtsweg? Eine Forderung zu erheben löst noch keine Zahlungspflicht aus. Dazu braucht es ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil. Und das Urteil (sofern Gerichtsstrand Ausstralien ist, wie ich mal vermute) müßte dann auch in Deutschland vollstreckbar sein. Gibt es so ein Vollstreckungsübereinkommen?

      Mein Rat also: Vor der Aufnahme irgendwelcher Verhandlungen oder gar Zahlungen einen Fachanwalt für Reiserecht / internationales Privatrecht zu konsultieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von yanjep ()

    • Original von yanjep Nach den AGB aller mir bekannter Autovermieter sind Schäden durch Salzwasser, Überschlag und Steinschlag von der Versicherung ausgenommen


      option 2 und all inc schuetzt durchaus vor ueberschlag und steinschlag bei mir bekannten vermietern.
    • Original von Outbackrider
      option 2 und all inc schuetzt durchaus vor ueberschlag und steinschlag bei mir bekannten vermietern.


      Steinschlag sollte gedeckt sein (zumindest auf genehmigten Strecken), einfache Überschläge hingegen garantiert nicht!
      (Mehrfache Überschläge sind hingegen anscheinend gedeckt, ein Stunt-Lehrgang könnte also u.U. lohnenswert sein :P )

      All dies ist bei den Dir bekannten, nach einem Neuseeländischen Vogel bzw. Griechischer Gottheit benannten Vermietern bloss noch etwas verklausulierter formuliert als bei THL/Britz... keine Sorge, es stecken exakt dieselben Drecksversicherungen dahinter!

      Die wesentlichen Passagen sind nachfolgend fett hervorgehoben, insbesondere das "fully liable" am Anfang soll jeder der das liest 20x hintereinander LAUT aufsagen! (Wer will darf auch die Übersetzung "vollumfänglich haftbar" verwenden)

      Responsibilities of the Hirer
      The hirer is at all times fully liable for:
      1. Damage to the vehicle or third party property if the terms of the rental agreement are breached (z.B. Fahren auf Dirt Roads mit 2WD!)
      2. Damage caused by careless, wilful or reckless driving incl. speeding
      3. Damage is caused by driving under the influence of alcohol or drugs
      4. Damage caused due to single vehicle roll over
      5. Damage caused by driving on restricted roads (z.B. Fahren auf Dirt Roads mit 2WD!)
      6. Damage caused by use of incorrect or contaminated fuel
      7. Damage to or loss of any personal belongings.
      8. Damage caused by part or total fresh or saltwater submersion
      9. Cost to retrieve or recover vehicle that has become bogged, submerged or abandoned
      10. Cost to replace vehicle keys that have been lost or damaged or retrieval of keys that are locked in the vehicle
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    • Original von yanjep
      Und wie ist es mit dem Rechtsweg? Eine Forderung zu erheben löst noch keine Zahlungspflicht aus. Dazu braucht es ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil.


      Ach so geht das - ich brauche bei ausländischen Hotels meine Zimmer-Telefonate, Frühstücke und Minibar-Getränke künftig also bloss noch aufgrund rechtskräftiger Urteile zu bezahlen? :rolleyes:

      Der vorliegende Fall ist in den (mit der 3fachen Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptierten) AGB klar beschrieben, und auch der Sachverhalt mit dem im Meer versenkten Auto ist nicht umstritten. Somit ist das Risiko eines verlorenen Gerichtsverfahrens einschliesslich zusätzlich aufgebrummter Verfahrenskosten für die TS viel zu hoch!

      Auch würde ich persönlich eher nicht dazu raten es darauf ankommen zu lassen, welche Inkassovereinbarungen und -möglichkeiten THL/Britz in Deutschland, immerhin einem ihrer grössten (wenn nicht DEM grössten) Auslandsmärkte, greifbar hat... Man denke nur an die Deutschen Instruktions-DVDs oder den "Links Fahren" Aufkleber auf den Tachos!
      Denn auch solche zusätzlichen Inkassokosten wird THL kaum selbst übernehmen wollen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluey ()

    • an alle, die auch so einen Fall hatten oder haben werden... man unterschreibt bei Fahrzeugübernahme mehrfach, dass man folgenden Passus gelesen und verstanden hat - den es auch auf deutsch gibt, das steht fett in jedem BRITZ/Maui-Depot.

      Wichtig zu wissen ist für alle, auch für ANNIKA (!), dass sie am BEACH und nicht auf einer Straße/Piste sich festgefahren hat!

      Passus bezieht sich auf alle Versicherungen, explizit auch auf "4wd easy cover":

      All insurance cover will be made void if any of the following ‘Exclusions’ are breached:

      1. Overhead and underbody damage to the 4WD vehicle – except where 4wd Easy Cover has been purchased (does not cover single vehicle roll over).

      2. Overhead and underbody damage to the 2WD vehicle - except where Excess Reduction 2 or the Bonus Pack has been purchased (does not cover single vehicle roll over).

      3. Towing and vehicle recovery costs incurred on a 4WD road where permission is required in advance from Britz in order to travel (refer to road restrictions for a full list of these roads) where the customer has not purchased 4WD Easy Cover.

      4. Damage caused to the vehicle because total load (kg) has exceeded recommended load as stated in vehicle manual. Vehicles are not to be used for the purpose of transporting and haulage of goods other than what might be reasonably expected of a leisure rental.

      5. Any water related damage which includes, but is not limited to:

      a) any vehicle submersion
      b) creek or river crossing
      c) driving through flooded areas
      d) beach driving


      6. Personal belongings. Britz recommends the hirer does not leave valuables in the vehicle and that they have insurance to cover for the loss/damage of personal belongings.

      7. Any damage caused by willful misconduct (e.g. sitting or standing on the bonnet or roof of the vehicle).

      8. A single vehicle roll over occurs.

      9. Damage caused to the vehicle by snow chains.

      10. Any damage caused while driving under the influence of alcohol or drugs.

      11. The Customer will be liable for any costs associated with the incorrect use of fuel or the use of Bio-Diesel which should not be used (fuel being diesel or petrol), or water or other contamination of fuel.

      12. The cost to retrieve or recover a vehicle, which may include, but is not limited to a vehicle that has become bogged, submerged, caught, trapped, stuck or restricted in anyway and/or has been abandoned.

      13. The cost to replace keys, which have been lost or retrieval of keys, which have been locked in a vehicle.

      14. The vehicle rented may only be used to carry the maximum number of passengers as dictated by the vehicle type. If more passengers are carried than what is allowed Britz does not accept any liability.

      15. Drivers not identified on the rental agreement and/or drivers that have a licence that has been cancelled or suspended and/or drivers who have a licence that is classified as a learners or probationary licence.
    • Original von Bluey
      Original von Outbackrider
      .........einfache Überschläge hingegen garantiert nicht!
      (Mehrfache Überschläge sind hingegen anscheinend gedeckt, ein Stunt-Lehrgang könnte also u.U. lohnenswert sein :P )

      ......
      4. Damage caused due to single vehicle roll over
      ....



      Hi Bluey,

      wieso meinst Du, mehrfache Ueberschlaege sind gedeckt, einfache nicht?


      Wenn sich das mit dem einfachen Ueberschlag auf die Klausel 4 bezieht:

      dann wuerde mich diese Aussage wundern. Ich uebersetze bzw verstehe dies: " single vehicle roll over " als einen Ueberschlag, der nicht durch ein anderes Fahrzeug ausgeloest wurde, sondern in einem Unfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs.

      Oder gibts noch irgendwo eine andere Klausel?

      lg Susanne
      I am, you are , we are Australian !
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      SING as though no one can hear you,
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    • Bedeutung von "single vehicle roll over"

      Leute Leute...

      Es geht doch hier nicht darum, was jemand DENKT, GLAUBT oder wünscht.
      Nur, was vertraglich Fakt ist und wie die entsprechenden Ausdrücke rechtlich definiert sind - und das hat mit Interpretation nichts zu tun sondern mit englischem Vokabular sowie der Australischer Rechtssprechung.

      "single vehicle roll over":
      Das "single" bezieht sich darauf, dass nur 1 Fahrzeug, nämlich das eigene Mietfahrzeug, im Spiel ist.
      "roll over" ist übrigens auch eindeutig definiert und zwar leider schon das Abheben von mind. 1 Reifen von der Piste/Straße/Untergrund. Man muss sich also nicht mal drehen.

      Sofern das Abheben von mind. 1 Reifen durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde (welches einem reinfährt oder ähnliches), dann ist der Tatbestand des "single vehicle roll overs" nicht mehr gegeben, dann handelt es sich um "collission", also Zusammenstoß, Kollission.

      Seid doch so gut - hier auf DEUTSCH das pdf von BRITZ zum Mietvertrag:

      thlonline.com/CentralLibraryDo…amper-4WD_1112_German.pdf
    • (sorry, Post tauchte am falschen Ort in der Threadstruktur auf)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluey ()

    • Tja, das Gegenteil eines "single vehicle rollover" wäre wohl "multiple vehicle rollover" ... und dort würde es logisch mehr sinn machen wenn sich "multiple" eher auf "rollover" als "vehicle" beziehen würde. :)

      Aber ihr habt recht, der Bezug von "single" auf "vehicle" macht in diesem Kontext mehr Sinn. :]
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    • Bleibt zu klären: Ist der Strand auf Frader Island "Strand" oder "highway"?

      Als Beispiel ein Zitat von fraserisland.net

      "Fraser Island is strictly four-wheel-driving territory. Seventy-Five Mile Beach is an actual highway that runs up the surf side of the island. Four-wheel-drives share the highway with Air Fraser planes making joy flights. Sand tracks cross the island linking lakes and rainforests.

      Driving conditions vary with weather and tides. Speed limits are 35kmh on inland roads and 80kmh on the Seventy-Five Mile Beach. Normal road rules apply. Carry essential spares as well as a towrope, spade, water and first aid kit."

      EDIT: Nicht Frader sondern Fraser :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _jasa_ ()

    • Original von _jasa_
      Bleibt zu klären: Ist der Strand auf Frader Island "Strand" oder "highway"?

      Sehe darin keinen Klaerungsbedarf. Du koenntest den Strand auch Karl-Heinz nennen, die Fahrbahnoberflaeche besteht immer noch aus Sand und geht bei Flut unter.
      Never
      does nature say one thing
      and wisdom another
    • Das es immernoch ein Strand ist ist klar :] Die Frage ist doch wie es rechtlich gesehen wird, wenn der Strand offiziel als Highway deklariert ist?
      Die Seite die ich angegeben habe meine ich damit nicht.

      Ich bezog mich darauf:

      5. Any water related damage which includes, but is not limited to:

      a) any vehicle submersion
      b) creek or river crossing
      c) driving through flooded areas
      d) beach driving

      Macht aber auch nix, da dort auch steht: but is not limited to:
      Das hatte ich grade übersehen.


      Ich finde es dennoch etwas verantwortungslos bzw irreführend des Vermieters.
      Die Bezeichnung Highway, die Werbevideos etc vermitteln das Gefühl es sei sehr leicht da zu fahren.

      Als wir uns einen 4WD für Fraser geliehen haben mussten wir uns einen 30min Film über die Gefahren anschauen und unterschreiben, dass wir belehrt worden sind.

      Ich muss aber auch gestehen, ich verstehe nicht wie man sich auf dem Strand (harter Sand) festfahren kann. ?( Seid ihr in einem Washout hängen geblieben?
    • Original von _jasa_

      Ich muss aber auch gestehen, ich verstehe nicht wie man sich auf dem Strand (harter Sand) festfahren kann. ?( Seid ihr in einem Washout hängen geblieben?


      Das geht ganz schnell.
      Du musst nur mal etwas naeher ans wasser kommen, dort wird's oft weicher.
      Bleibst du dann auch noch einen kurzen moment stehen, ist's oft schon zu spaet und du kommst ohne fremdhilfe nicht mehr raus.
      Es ist besonders gefaehrlich bei gerade ruecklaeufiger flut, der strand ist dann garnicht mehr so stabil.
    • Wir sind auch immer möglichst weit weg vom Wasser gewesen und bei absoluter LowTide gefahren. Lief ja auch alles problemlos, auf einmal stand das Auto schief - Quicksand halt.


      Ich glaube sie sind eher zu weit vom Wasser weg gefahren als auf dem betonharten Teil des Strandes. Ich vermute sie wussten nicht wie sie sich verhalten sollen und dass sie auch nicht vernünftig instruiert wurden.

      Aber man kann hier nur mutmaßen, da die Beitragschreiberin sich seit kurzem nicht mehr meldet.

      Ich denke Britz sollte da auch verantwortungsvoller sein. Die können ja nicht davon ausgehen, dass nur echte Experten ihre Autos mieten.
    • Beitragsschreiberin meldet sich nicht, weil nicht konkret nach mir verlangt wurde - gucke hier bin ich.

      Wir haben uns an einer Stelle festgefahren, an der ich überhaupt keine große Wahl hatte... ca. 1m rechts von mir: Zuckersand, ca. 2-3m links von Wasserkante. Sind auch nicht stecken geblieben, weil wir stehen geblieben sind, sondern standen während der Fahrt von jetzt auf gleich mit der linken Seite bis zum Trittbrett im Sand.

      Was die Details der AGB angeht, habe ich aufgegeben mich damit abzumühen, da ich selbst die deutschen nicht verstehe oder vielleicht immer zu meinen Gunsten auslege.

      § 16.1 d) bspw. Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:

      i) durch Beschädigung infolge von: Unterwassersetzen des Fahrzeugs (das hatte ich nicht im Geringsten vor, das übernahm die Zeit und die kommende Flut für mich!)

      ii) Berührung mit Salzwasser (während der ganzen Mietdauer haben wir gesteigerten Wert darauf gelegt, dass dies eben nicht passiert, wie bereits beschrieben, sind wir sogar die Creeks vorher durchlaufen, um abschätzen zu können, ob sie auch nicht zu tief sind)

      v) Fahren auf Stränden (genau deshalb hab ich sowohl den deutschen Vermittler als auch die Britzmitarbeiterin in Melbourne um Erlaubnis zum Befahren von Fraser gebeten und bin noch immer der Meinung, dass diese nicht erteilt werden darf, wenn das Befahren von Fraser dann zum Ausschluss der Versicherung führt, § 16.2 b und c widerspricht dem meiner Meinung nach auch)

      Mein Lieblingsabschnitt ist und war auch in Melbourne bei Fahrzeugübernahme allerdings der komplett in Großbuchstaben geschriebene Absatz:

      FÜR VÖLLIG SORGLOSES REISEN EMPFIEHLT BRITZ KUNDEN EINDRINGLICH DEN ABSCHLUSS DER VERSICHERUNG MIT REDUZIERTER SELBSTBETEILIGUNG OPTION " UND BEI ANMIETUNG EINES ALLRADFAHRZEUGES ZUSÄTZLICH DIE 4-WD-EASY-VERSICHERUNG.
    • ... und dieser letzte Grossbuchstaben-Satz ist genau DER Punkt den ich (gemäss meinem allerersten Beitrag in diesem Thread) in einem ersten Schritt OHNE Anwalt mit dem Customer Service Manager von THL auf diplomatische Art (d.h. zurückhaltend mit Vorwürfen) aufnehmen würde!

      Ziel: Aufhebung oder zumindest Reduktion (z.B. Fifty-Fifty) der ausstehenden Forderung auf Goodwill Basis.
      LIFT UM FOOT - PUTTUM BACK DOWN
    • Original von @nna
      Wenn man dann nach einem Langstrecken-Flug das Fahrzeug übernimmt und vielleicht auch noch an einen inkompetenten Mitarbeiter gerät, ist das Verhältnis sehr unausgewogen . Da haben wir auch schon einiges erlebt. Oft sind die Depots personell unterbesetzt und die Übergabe muß hoppla-hop erfolgen.

      Wir sind hier ein Forum mit vielen Spezialisten - das sollte man auch mal bedenken. Man kennt die Tücken.

      Muß ich leider bestätigen. So wußten die Mitarbeiter bei Britz/Backpacker/Maui in Alice Springs nichtmal, daß man für den Mereenie Loop ein Permit benötigt.
      Auf Nachfrage haben sie jedenfalls verneint, daß man ein Permit für die Strecke benötigt...

      Hätte ich mir das vorab nicht hier im Forum/Internet angelesen, wäre ich auch ohne Permit losgefahren.
    • Original von _jasa_
      Ich muss aber auch gestehen, ich verstehe nicht wie man sich auf dem Strand (harter Sand) festfahren kann. ?( Seid ihr in einem Washout hängen geblieben?

      Moin,
      fahr doch mal nach Romö (danische Nordsee-Insel mit Straßendamm, direkt nördlich von Sylt). Dort führt die Straße auch über den Strand.
      Der Strand da ist betonhart, aber manchmal hat es halt einzelne Sandlöcher. Hab mich da auch schon mehrfach (allerdings mitm Motorrad) festgefahren.

      Aber diese einfache Methode:
      Motorrad auf die Seite legen, Löcher (in denen die Reifen, meist nur das Hinterrad) standen mit Sand auffüllen, Motorrad wieder hochwuchten und vorsichtig anfahren, kannst mit einem Auto natürlich nicht machen.

      Da hab ich gelernt, das man möglichst mit 30-40km/h da rumfahren sollte und möglichst nie die 30km/h unterschreiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cbk ()

    • Mannomann, wenn ich das hier lese, bin ich sooo froh, dass bei uns nix passiert ist!

      Wir hatten auch einen Britz 4WD mit allen Versicherungen (incl ADACplus incl MasterCard Platinum). Aber wie ich das jetzt sehe, hätte uns das im Ernstfall alles nix geholfen.

      Was die Freigabe der Strecken angeht, so hatte uns Britz Adelaide bei Übernahme des Fahrzeugs gesagt, sie könnten uns keine schriftliche Erlaubnis für Oodnatta und Mereenee geben - das hinge immer vom Strassenzustand am Tag der Fahrt ab.

      Also haben wir von Wilpena aus angerufen (bei der Zentrale) und gefragt, ob wir nach Arkaroola fahren dürfen. Dort fragte man nur zurück, ob die Tracks open seien. Das waren sie und daher sagte man uns: "no worries, fahrt los, Leute". Und dies gelte auch für den Rest der Strecke. Solange die Tracks open sein, dürfe man fahren.

      Aber letztendlich scheint es ja eh keine Rolle zu spielen. Wenn Du den Wagen im Fluß versenkst, zahlst Du. Egal ob open oder nicht, Genehmigung oder nicht, schriftlich oder nicht.

      Super :(
    • hmmm iss die bergung nicht beim automobielclub versichert ??? in deutschland bei ADAC plus auf jeden fall im gesamten EU raum ...... allerdings haben wir hir ja auch nicht ganz so komplizierte gelegenheiten stecken zu bleiben !
      und tut mir leid das das für euch soo teuer geworden ist !
      unsere Australienbilder
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/2D3BB7F3F9A2BDD6145193FD19B28209.jpg[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bleissy ()