457 - Müssen wir uns wirklich in D abmelden?

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    • 457 - Müssen wir uns wirklich in D abmelden?

      Huhu,

      ich war heute auf unserem Bürgeramt. Dort sagte man mir, dass wir uns, obwohl wir unsere Wohnung behalten werden, abmelden müssen. Stimmt das? Bzw. gibt es Vor-oder Nachteile?

      Wir wollten eigentlich in D gemeldet bleiben, weil wir ja nicht auswandern, sondern nur für eine gewissen Zeit nach DU gehen.

      ich danke Euch für ein Statement.

      LG Sanny
      :flag 2011 - 2013 :flag Wir wollen wieder zurück <3
    • Hi Sanny,

      wir haben uns in Dtl. abgemeldet...und hatten keine Nachteile.

      Allerdings habe ich auch ein Schulpflichtiges Kind und haette Probleme bekommen waeren wir weiter angemeldet gewesen. Soweit ich weiss koennt ihr einen Zweitwohnsitz in Deutschland angeben. Das hatte ich gemacht als ich in den USA gelebt habe.

      Gruss,
      Yvonne
    • Hi Sanny,

      Vor- oder Nachteil- je nachdem- kann neben diesem ganzen Um-/ Abmeldegedöns auch die Steuerpflicht sein und eine Abgabe gegenüber dem Finanzamt.

      Wir haben uns komplett abgemeldet bei der Stadt und machen nur noch einen Steuerbescheid für die Zeit, die wir in D waren und zahlen jetzt hier Steuern und machen auch eine Erklärung.

      Anderer Hintergrund- nicht ganz aus den Augen zu verlieren: die Schnarchnasen von der GEZ. Wenn Ihr die Wohnung als Zweitwohnsitz habt oder angemeldet bleibt, weiss ich nicht, inwieweit die das anerkennen und Euch abkassieren.

      Weiterer Punkt: deutsche gesetzliche Rentenversicherung: wenn ihr hier in Australien einen Wohnsitz anmeldet und Euch bei Centrelink nur dazu registrieren lasst (also keine Leistungen beantragen und so ein Käse, sondern nur registrieren lassen, dass ihr hier lebt, arbeitet und dann eben einen festen Wohnsitz hier habt), dann wird diese Wohnzeit hier in Australien von der deutschen gesetzlichen Rente bei der Berechnung der Versicherungszeit berücksichtigt. Ob das auch funktioniert, wenn man in Deutschland einen zweiten Wohnsitz oder den Erstwohnsitz behält, weiss ich nicht, da müßt Ihr fragen.

      LG
      Bille
    • RE: 457 - Müssen wir uns wirklich in D abmelden?

      Original von Malia
      Huhu,

      ich war heute auf unserem Bürgeramt. Dort sagte man mir, dass wir uns, obwohl wir unsere Wohnung behalten werden, abmelden müssen. Stimmt das? Bzw. gibt es Vor-oder Nachteile?

      Wir wollten eigentlich in D gemeldet bleiben, weil wir ja nicht auswandern, sondern nur für eine gewissen Zeit nach DU gehen.

      ich danke Euch für ein Statement.

      LG Sanny


      Bemüh doch bitte mal die Suchfunktion! Es gab schon öfter Beiträge dazu. Auch google gibt dir dazu viele Seiten!

      z.b diese hier: klick

      Stichwort Meldepflicht
    • Original von misskiwi
      Soweit ich weiss koennt ihr einen Zweitwohnsitz in Deutschland angeben. Das hatte ich gemacht als ich in den USA gelebt habe.



      Hatte ich damals als ich in den Staaten wohnte auch so gemacht, aber das gibt es nicht mehr.
      D akzeptiert keinen Zweitwohnsitz wenn der Erstwohnsitz im Ausland ist.
      Wenn man in D gemeldet ist, dann ist das immer der Erstwohnsitz.

      Ämter legen einem immer gerne nahe sich abzumelden. Solange man jedoch eine Wohnung oder auch nur ein Zimmerchen als Untermiete irgendwo hat (und sei es bei den Eltern) und hat ein Klingelschild, gilt das als Wohnsitz und man kann angemeldet bleiben.
    • Original von matzi
      Ämter legen einem immer gerne nahe sich abzumelden. Solange man jedoch eine Wohnung oder auch nur ein Zimmerchen als Untermiete irgendwo hat (und sei es bei den Eltern) und hat ein Klingelschild, gilt das als Wohnsitz und man kann angemeldet bleiben.


      Wenn ich es recht in Erinnerung habe, muss man sich abmelden, wenn man länger als 6 Monate nicht mehr da ist (Meldepflicht). Das Einwohnermeldeamt deiner Stadt sollte den aktuellen rechtlichen Stand wissen.
    • Hallo
      Ich habe mich nie aus Deutschland abgemeldet,wegen der Reisekrankenversicherung(langzeit),weil die nur gueltig ist,wenn der Wohnsitz in Deutschland ist(gehe immer fuer ein paar Monate nach Asien bevor es nach Australien geht).
      An die GEZ schrieb ich einfach ein Brief mit der Miteilung,das dies nur eine Postadresse ist und ich mich fuer laengere Zeit im Ausland aufhalte.Klappte auch immer ganz gut.
      Gruss aus Perth
    • Original von Jessie
      Wenn ich es recht in Erinnerung habe, muss man sich abmelden, wenn man länger als 6 Monate nicht mehr da ist (Meldepflicht). Das Einwohnermeldeamt deiner Stadt sollte den aktuellen rechtlichen Stand wissen.


      Ja, da war ich eben gestern und die (wirklich) nette Dame sagte mir was von länger als 3 Monate im Ausland und man müsse sich abmelden.

      Grundsätzlich haben wir ja kein Problem uns abzumelden. Aber...

      Original von walkabout
      Ich habe mich nie aus Deutschland abgemeldet,wegen der Reisekrankenversicherung(langzeit),weil die nur gueltig ist,wenn der Wohnsitz in Deutschland ist


      Genau darüber bin ich nämlich auch gestolpert. Mit dem Thema KV befassen wir uns auch gerade intensiv (siehe hier australien-forum.de/thread.php?threadid=27043). Bei der DKV steht im Kleingedruckte "Versichern können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz in der BRD liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen"

      Wir behalten ja unsere Wohnung (zahlen weiter Miete), weil wir keine Möbel mitnehmen wollen und weil wir planen irgendwann wiederzukommen. Da beißt sich die Maus doch in den Schwanz... Bin verwirrt :baby:
      :flag 2011 - 2013 :flag Wir wollen wieder zurück <3
    • Hallo
      Deswegen wuerde ich da auch gar nicht weiter rumrueren.Es gibt ja auch Reisekrankenversicherungen fuer 1 Jahr(Langzeit) nur duerfte es die dann ja gar nicht geben,weil ich mich ja nach 3 oder 6 Monaten aus Deutschland abmelden muss und ohne Wohnsitz keine Reiskrankenversicherung.
      Gruss aus Perth
    • Ich habe mir da nie Gedanken wegen gemacht und auch nach fast 18 Jahren keine Abmeldung getaetigt.............bin eh staendig in der Heimat, zumindest in Gedanken! :rolleyes:
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      Life ain't nothin' but bitches and honey... - Ted
    • Hi Malia,

      da bin ich bei DKV auch drueber gestolpert. Aber man muss nur bei Antragstellung seinen Wohnsitz in D haben. Sonst wuerde das ganze ja auch keinen Sinn machen ;) . Die haben uns das auch schriftlich bestaetigt.

      Wir mussten uns auch in D abmelden - wurde uns auf der Stadt so gesagt.

      Gruss Samurai

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Samurai ()

    • Original von Jessie
      Original von matzi
      Ämter legen einem immer gerne nahe sich abzumelden. Solange man jedoch eine Wohnung oder auch nur ein Zimmerchen als Untermiete irgendwo hat (und sei es bei den Eltern) und hat ein Klingelschild, gilt das als Wohnsitz und man kann angemeldet bleiben.


      Wenn ich es recht in Erinnerung habe, muss man sich abmelden, wenn man länger als 6 Monate nicht mehr da ist (Meldepflicht). Das Einwohnermeldeamt deiner Stadt sollte den aktuellen rechtlichen Stand wissen.


      Moin,
      ich habe zwar keinen ausländischen Wohnsitz sondern nur zwei innländische in D, aber:

      Die haben mir ganz genau ausgerechnet beim jeweiligen Einwohnermeldeamt wie lange ich mich an welchem Ort aufhalte und haben mir dann gesagt, ob ich die Wohnung in Ort A oder B als Erst- oder Zweitwohnsitz anzumelden habe. Zitat: "Was Ihr Erstwohnsitz ist, entscheiden WIR!" X( ... und dabei brauch ich die Bude an Ort B nur knapp 2 Jahre. Danach seit ihr mich hier aufm Amt wieder los. :P
      Erstwohnsitz ist immer der, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, also mehr als 6 Monate lebt. Der andere ist dann der Zweitwohnsitz.

      Ich glaub das Problem dabei ist steuerlicher Natur. Man zahlt am Erstwohnsitz seine regulären Steuern und darf dann noch für den Zweitwohnsitz eine Zweitwohnsitzsteuer hinlegen.
      --> Also wenn ihr keine Zweitwohnsitzsteuer (normalerweise in Höhe einer Monatsmiete pro Jahr) zahlen wollt, meldet den Zweitwohnsitz ab. Wenn euch die Hütte gehört, müßt ihr wirklich überlegen, ob ihr zurückkommt. Da wird dann vom Amt nämlich geschätzt was die Hütte wert ist bzw. wieviel Miete man am Ort für ein vergleichbares Haus zahlen würde und damit wird dann die Steuerhöhe festgesetzt.
    • Original von Bille
      Anderer Hintergrund- nicht ganz aus den Augen zu verlieren: die Schnarchnasen von der GEZ. Wenn Ihr die Wohnung als Zweitwohnsitz habt oder angemeldet bleibt, weiss ich nicht, inwieweit die das anerkennen und Euch abkassieren.


      Moin Bille,
      neben der Zweitwohnsiotzsteuer (habe ich oben schon geschrieben), ist das ein weiterer Punkt. Die GEZ rechnet je Haushalt ab. Wenn du also einen Erst- und Zweitwohnsitz in D hast, mußt zweimal GEZ zahlen, weil du ja zwei Haushalte führst.
      Das wird dann bei mir so irre, daß ich sogar als Single zweimal GEZ zahlen muß. Dabei kann ich als Single doch wohl nachweislich nie gleichzeitig in beiden Wohnungen wohnen und in die Flimmerkiste gucken. :rolleyes:
    • Original von walkaboutDeswegen wuerde ich da auch gar nicht weiter rumrueren.

      Hab mir zwischenzeitlich auch gedacht: "Wer doof fragt, bekommt ne doofe Antwort"

      Original von Chevy
      Ich habe mir da nie Gedanken wegen gemacht und auch nach fast 18 Jahren keine Abmeldung getaetigt

      Okay.... Hast Du denn überhaupt noch ne Wohnung in D? Bei uns ist es ja so, dass wir unsere Wohnung (vorerst) behalten und auch weiter Miete zahlen.

      Original von cbk
      Ich glaub das Problem dabei ist steuerlicher Natur.

      Genau deshalb hatte ich den Thread gestartet, um zu wissen, ob es Vor- bzw. Nachteile gibt, wenn man sich abmeldet bzw. dies eben nicht tut. Allerdings schreibst Du ja, dass Du 2 Wohnsitze in D hast. Ist Deine Aussage "Man zahlt am Erstwohnsitz seine regulären Steuern und darf dann noch für den Zweitwohnsitz eine Zweitwohnsitzsteuer hinlegen." dann auch auf uns anwendbar (1. Wohnsitz Australien, 2. Wohnsitz in D)?
      BTW: Uns gehört keine Hütte :D Wir sind schnöselige Mieter.
      :flag 2011 - 2013 :flag Wir wollen wieder zurück <3
    • Original von Malia
      Allerdings schreibst Du ja, dass Du 2 Wohnsitze in D hast. Ist Deine Aussage "Man zahlt am Erstwohnsitz seine regulären Steuern und darf dann noch für den Zweitwohnsitz eine Zweitwohnsitzsteuer hinlegen." dann auch auf uns anwendbar (1. Wohnsitz Australien, 2. Wohnsitz in D)?
      BTW: Uns gehört keine Hütte :D Wir sind schnöselige Mieter.


      Moin,
      das mit der Zweitwohnsitzsteuer hängt davon ab wo (in welcher Stadt) eure Wohnung liegt. Viele große Städte (eigentlich alle, die Universitäten haben) haben die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Da ist halt die typische Studentensteuer.
      Auf den kleinen Dörfern gibt e diese Steuer eher nicht.

      Hintergrund ist, daß die Städte vom Bund für jeden Erstwohnsitz Geld überwiesen bekommen. Dieses geld gibt es aber nur für Erst- und nicht für Zweitwohnsitze. So sind die Städte dazu übergegangen das Geld, was sie nicht vom Bund bekommen, direkt von den Bürgern einzukassieren.
    • der begriff ZWEITwohnsitz wird in deutschland nur dann verwendet, wenn du mindestens ZWEI wohnsitze in deutschland hast.

      hast du hingegen deinen lebensmittelpunkt im ausland und willst einen weiteren wohnsitz in deutschland behalten, ist dies automatisch ein HAUPTwohnsitz.

      dem deutschen staat ist es egal wo auf der welt du wohnst. bist du in deutschland gemeldet, dann ist es der HAUPTwohnsitz.

      es gibt also keine ZWEITwohnsitzsteuer solange man nur EINEN wohnsitz in deutschland hat.
    • Original von Malia
      Ja, da war ich eben gestern und die (wirklich) nette Dame sagte mir was von länger als 3 Monate im Ausland und man müsse sich abmelden.


      Hallo,

      So generell ist das mit Sicherheit nicht richtig.
      Allein in meiner Branche gibt es zahlreiche Menschen, die mehr als 3 Monate oder auch wesentlich länger am Stück im Ausland arbeiten. Trotzdem haben sie natürlich noch eine Wohnung in D und niemand kann sie zwingen, diese Wohnung aufzugeben.
      Da würde ich mich doch nochmal intensiver erkundigen.
      Es gibt doch auch genügend Langzeitreisende, die sich irgendwo in der Welt herumtreiben und trotzdem eine Wohnung in D besitzen.

      Gruß
      pauline
    • Original von Outbackrider
      es gibt also keine ZWEITwohnsitzsteuer solange man nur EINEN wohnsitz in deutschland hat.

      Genau das habe ich mir auch gerade hergeleitet, als ich Eure Antworten (Danke übrigens!!!) gelesen habe. Aber so gut hätte ich es wohl nicht erklären können. Danke Dir :)

      Original von pauline
      Allein in meiner Branche gibt es zahlreiche Menschen, die mehr als 3 Monate oder auch wesentlich länger am Stück im Ausland arbeiten..

      Ja, mir kommen die 3 Monate auch irgendwie sehr kurz vor. Vielleicht hat mich die Beamtin auch falsch verstanden :rolleyes:
      Werd mich wohl nochmal bei nem Steuerberater rückversichern. Gibt es denn keinen hier im Forum, der uns zum Thema mal nen kostenlosen Rat geben kann :P
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    • was anderes: beachte die laufzeit deines passes. wenn dein deutscher pass ablaeuft waehrend du im ausland bist, kann es schwierig werden ihn zu verlaengern. denn die botschaft im ausland will deine abmeldebescheinigung aus D sehen, wenn sie dir den pass verlaengern soll. sonst musst du dafuer persoenlich in D antreten, bevor er ablaeuft.

      ich denke, das wird DU nicht anders sein. aber um das zu beantworten, gibt es ja genuegend user mit erfahrung hier im forum ;)
    • Danke für den Tipp. Unsere Pässe sind aber gerade neu und laufen noch bis 2019. Würd ja gern mal - nur mal kurz - luschern, wo ich dann wohne :D
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