Wechsel der Krankenversicherung bei 457

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    • Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Für Unseren zzt. laufenden Antrag auf das 457 haben wir erstmal eine Health Insurance bei Austhealth (320 Plan) abgeschlossen. Allerdings "stören" uns die gedeckelten Kosten insbesondere bei den Medikamenten in Höhe von $ 2.000. Es ist nicht so, dass wir in den letzten Jahren irgendwelche teuren Medikamente benötigt hätten, aber die Frage nach dem "was ist, wenn...?" geht uns doch durch den Kopf.

      Daher hier mal die Frage, ob es nach Erteilung des Visums möglich ist, die KV zu wechseln (ggf. auf eine deutsche Langzeit-ReiseKV). Oder ist das Visum in irgendeiner Weise an die abgeschlossene, eingereichte Health Insurance gekoppelt? Soweit ich das überblicke muss die visa condition 8501 erfüllt sein.

      Wie würde das mit einer deutschen Langzeit-ReiseKV laufen (besonders wegen visa condition 8501). Muss man da überhaupt etwas nachweisen?

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Eine deutsche Langzeit Reise KV kommt fuer euch nicht in Frage, da die nur Notfaelle (also auch nur das noetigste abdeckt).

      Expat versicherungen gibt es genug, auch in deutschland. DKV Globality um nur mal einen zu nennen.

      Aber um deine Frage zu beantworten, JA klar kannst du wechseln.

      Allerdings versteh ich nicht, was du mit den gedeckelten $2,000 meinst????

      Selbstbehalte und max. Leistungen wirst du in jeder Krankenversicherung haben und es ist wichtig auf die details zu gucken.

      bdae zum beispiel bietet eine versicherung fuer expats an, allerdings eher mit den bedingungen einen Auslandsreisekrankenversicherung, das heisst viele Sachen sind ueberhaupt nicht abgedeckt.

      Andere Versicherung zum beispiel die dkv haben super Leistungen aber teilweise sind Sachen nur bis zu einer bestimmten Hoehe versichert.
      Sieht bei den australischen aber noch schlimemr aus.

      Von den Leistungen und Umfang her wuerde ich zu einer Versicherung in DE raten.

      LG
      Ela
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    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Hallo Ela,

      vielen Dank für deine Hinweise.

      Eigentlich finde ich die HI ja ganz vernünftig. Neben der Tatsache, dass sie nur in Australien gültig ist (OK, für Aufenthalte ausserhalb AUS kann ich ja eine ReiseKV in AUS abschließen) sind wir uns halt unsicher, wie es mir den Medikamenten steht:

      ...
      5. OUT-PATIENT PHARMACEUTICAL - MEDICAL PRACTITIONER-PRESCRIBED DRUGS AND MEDICINES
      Benefits apply after a 2 month Waiting Period has been served, and are subject to specified Annual Limits:
      - Single up to a maximum of $A1000 per annum in total
      - Family/Couple up to a maximum of $A2000 per annum in total
      Medical Practitioner-prescribed drugs and medicines, as listed under the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme, due to Injury or Sickness whilst in Australia. No Benefits are payable for Medicines which are not listed on the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme. Benefits are accrued each 3 monthly period, to the maximum as specified above, each membership year. Benefits are on a pro-rata basis for membership periods of less than 12 months.
      ...


      Meiner Ansicht bedeutet das, dass max. $A2.000 ärztlich verschriebene Medikamente gezahlt werden (bei PUBLIC & PRIVATE IN-HOSPITAL (IN-PATIENT) EXPENSES for SICKNESS and INJURY werden 100% der Medikamente übernommen).

      Was aber bedeutet "as listed under the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme"? Sind da - ähnlich wie in D - die günstigsten Medikamente gemeint, aber die volle Bandbreite?

      Und wie sieht es in AUS bei schweren Erkrankungen aus? Z. B. sind im Falle des Falles ja z. B. Medikamente zur Krebstherapie EXTREM teuer. Fallen die ggf. eher unter die Kategorie In-Hospital Expenses?

      Hat da jemand näheres Wissen oder Erfahrungen?

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von go2sydney ()

    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von go2sydney
      Meiner Ansicht bedeutet das, dass max. $A2.000 ärztlich verschriebene Medikamente gezahlt werden (bei PUBLIC & PRIVATE IN-HOSPITAL (IN-PATIENT) EXPENSES for SICKNESS and INJURY werden 100% der Medikamente übernommen).


      Hallo Mat,
      das würde ich auch so verstehen. Um auf Nummer sicher zu gehen, schreibe die Versicherung an. Dann hast Du es schriftlich.

      Um diesen ganzen Wirr-Warr zu entgehen, haben wir uns für eine deutsche KV entschieden. Schau mal hier australien-forum.de/thread.php?threadid=27043

      Die DKV ist wirklich sehr gut und für uns (ich 31 Jahre, mein Freund 35 Jahre) sehr günstig. Es wird fast alles zu 100% ersetzt. Lediglich Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz sind begrenzt. In dem Fred, dessen Link ich Dir oben eingefügt habe, hatte ich auch einen Vergleich der beiden in Frage kommenden deutschen KV eingestellt. Hier der direkte link australien-forum.de/attachment.php?attachmentid=11573

      LG Sanny
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    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Hallo Sanny,

      die Langzeit-RKV sind ja echt günstig (z. B. auch der HanseMerkur-Tarif bei STA Travel), ABER:

      In den Versicherungsbedingungen bei der HanseMerkur gibt es aber z. B. die "schöne" Aussage in §2:

      ...
      7. Der Versicherungsvertrag endet
      a) zum vereinbarten Zeitpunkt;
      b) mit dem Tod der jeweiligen versicherten Person;
      c) mit der Beendigung der Auslandsreise;
      d) wenn die Voraussetzungen für einen vorübergehendenAuslandsaufenthalt entfallen, weil die versicherte Persondauerhaft im Ausland bleiben will;
      e) mit dem Wegzug der versicherten Person aus derBundesrepublik Deutschland.
      ...


      Umziehen muss ich ja nun um in Sydney zu arbeiten. Wenn wir uns hier (was wir ja tun müssen und auch werden) abmelden, dann tritt meiner Meinung nach GANZ KLAR der Fell 7 e) ein und damit endet der Versicherungsvertrag bevor er richtig bekonnen hat.

      Ich frage mich nach wie vor, für wen oder was diese Langzeit-RKV-Verträge eigentlich sein sollen. Im §1 der Versicherungsbedingungen des Tarifs DKV-AVL (ab Seite 3) heißt es:

      ...
      Versichern können sich Personen,
      – deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
      – die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
      ...


      und eben NICHT ganz deutlich:"...versichern können sich Personen deren Wohnsitz bei Beantragung in der Bundesrepublik..."!

      Nach mehrmaliger Anfrage zur Klarstellung über das Kontaktformular der DKV wurde mir mündlich mitgeteilt, dass dies genau "so gemeint" ist. Schriftlich will man mir das aber nicht geben.

      Das mag vielleicht bei Schnupfen o. ä. kein Problem sein. Wenn es aber eine echt ernsthafte Erkrankung oder richtig schwerer Unfall ist, schauen die vielleicht doch genauer auf den Wohnsitz in AUS. Und dann möchte ich nicht damit argumentiern, dass die Hotline aber mal gesagt hat, dass...

      Ich möchte das klar geregelt haben, daher kommt für uns meiner Ansicht nach nur wie von Schnute angemerkt BDAE, DKV Globility oder eben eine australische HI in Frage - zumal mit Kindern...

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von go2sydney ()

    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von go2sydney

      Ich frage mich nach wie vor, für wen oder was diese Langzeit-RKV-Verträge eigentlich sein sollen. Im §1 der Versicherungsbedingungen des Tarifs DKV-AVL (ab Seite 3) heißt es:

      ...
      Versichern können sich Personen,
      – deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
      – die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
      ...


      und eben NICHT ganz deutlich:"...versichern können sich Personen deren Wohnsitz bei Beantragung in der Bundesrepublik..."!

      Nach mehrmaliger Anfrage zur Klarstellung über das Kontaktformular der DKV wurde mir mündlich mitgeteilt, dass dies genau "so gemeint" ist. Schriftlich will man mir das aber nicht geben.


      Du willst KEINE AuslandsREISEkrankenversicherung. Sondern eine Versicherung fuer expats im Ausland.

      Bei denen reicht es, wenn du bei Vertragsabschluss in Deutschland gemeldet warst.

      bdae ist nix weiter als eine expat versicherung mit den Bedingungen einer ReiseKV. Es ist das noetigste versichert und das wars.

      Beim bdae kannst du den kiefernortopaeden vergessen ;)

      LG
      Ela
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    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von Schnute

      Du willst KEINE AuslandsREISEkrankenversicherung. Sondern eine Versicherung fuer expats im Ausland.


      Hallo Ela,

      das ist mir (mittlerweile) ja klar. Sanny hatte ja dankenswerterweise die Leistungen der RKV von DKV-AVL und Hanse Merkur gegenübergestellt. Da Sie ja auch auf 457 in AUS sein wird, hatte ich den Satz
      "...Die DKV ist wirklich sehr gut und für uns (ich 31 Jahre, mein Freund 35 Jahre) sehr günstig..."
      so verstanden, dass sie diese Versicherung abschließen wollen. Ich sehe da mittlerweile genau die von mir skizzierten Probleme auf die sich ja auch deine Aussage beziehen!

      Ich denke, wir bleiben lieber entspannt und sicher bei Austhealth oder wechseln max. zu BDAE expat36 oder expat60 :]

      Eine Frage noch: wie sieht es denn eigentlich mit dem Nachweis der HI bei der Beantragung des 457 mit der visa condition 8501 aus. Bei der DKV sagten die mir, dass auch der Globatity-Tarif zumindest in Australien ab und an abgelehnt wird (ist wohl Glückssache und vom CO abhängig). Gibt es da eine Konformitätserklärung z.B. bei BDAE?

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von go2sydney ()

    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Ich habe das gleiche Problem:

      mir wurde auch von der DKV Globality gesagt, dass ihr Angebot in Australien nicht gültig sei (auf Grund der höheren Wartezeiten).

      Bin nun auch auf der Suche nach einer expat Krankenversicherung, welche von den australischen Behörden beim Visaantrag (auf 457) genehmigt wird. Dazu kommt noch, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe (sondern seit vier Jahren in der Schweiz wohne)...

      Mir fallen da momentan nur das Angebot vom BDAE ein (und da hab ich schon nicht so gute Sachen gehört) oder die expatplus versicherung von der vanbreda.

      ansonsten würde ich auch erst mal eine australische versicherung abschliessen, die dann vor ort wieder kündigen und die DKV Globality abschliessen. wie sind denn die kündigungsfristen für die australischen versicherungen?

      oh mann, ich bin verwirrt.... :)
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Bei Austhealth kannst du eine sicher konforma Versicherung abschließen. Startdatum kannst du ebenfalls für deinen Einreisetermin angeben, so dass dann auch alles "covered" ist.

      Bzgl. der möglichen Kündigung gibt es eine "CoolDown"-Frist. Du kannst die Versicherung noch kostenfrei im ersten Geltungsmonat kündigen!

      Daher schwanken wir auch immer noch hin und her... :rolleyes:

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      was passiert denn aber wenn ich noch im ersten monat die AUS KV kündige (siehe cooling off period oben) bzgl visa condition 8501? hat damit jemand erfahrung?

      in den versicherungsbedigungen der austhealth steht:
      You may cancel your Plan at any time by giving us notice in writing, stating the reason for the cancellation, e.g. not coming to Australia, visa declined, returning home, permanent residency, Medicare entitlement.
      The Department of Immigration and Citizenship, and your Sponsor/Employer may be informed, as per visa condition 8501, that your membership has been cancelled.

      Was passiert denn wenn das department of immigration informiert wird? ahh, panik :)
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von muellerkristina
      mir wurde auch von der DKV Globality gesagt, dass ihr Angebot in Australien nicht gültig sei (auf Grund der höheren Wartezeiten).

      ?( Kann nicht sein! Es gibt hier Foris (z. B. Schnute = Ela) die über diesen Tarif in DU versichert sind.
      Bist Du denn aber überhaupt berechtigt diesen Tarif abzuschließen? Das ist nämlich ein Firmentarif, d. h. dass Du von einer Firma nach DU entsandt werden musst, die Versicherungsnehmer bei der DKV von eben diesem Tarif ist. Nachzulesen ist das ganze hier (Punkt 1.1): dkv.com/productdb_img/pdf/globality.pdf

      Original von muellerkristina[/
      Bin nun auch auf der Suche nach einer expat Krankenversicherung, welche von den australischen Behörden beim Visaantrag (auf 457) genehmigt wird. Dazu kommt noch, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe (sondern seit vier Jahren in der Schweiz wohne)...

      Dann kommt die DKV und Hanse Merkur eh gar nicht in Frage für Dich, da die in Ihren Bedingungen stehen haben, dass der ständige Wohnsitz in D sein muss.

      [i]Original von muellerkristina

      Mir fallen da momentan nur das Angebot vom BDAE ein (und da hab ich schon nicht so gute Sachen gehört) oder die expatplus versicherung von der vanbreda.

      Kannte ich beide bisher nicht. Hab mich mal bei expatplus durchgeklickt. Positiv für Dich ist, dass Du sie abschließen kannst :) (Auszug aus den Bedingungen: Das Domizil des Vertrags muss in der europäischen Wirtschaftszone liegen)
      Allerdings würde mich ja mal brennden interessieren, was der Spaß kostet. Im Basisschutz sind ja zahnärztliche Behandlungen gar nicht enthalten und nur durch ne Zusatzversicherung einschließbar.

      Habt Ihr keinen Versicherungsmakler mit dem Ihr Euch mal in Verbindung setzen könntet? Die hier sind Experten: klemmer-international.com/de/r…eit-und-wissenschaft.html
      Sind zwar in Deutschland, aber vielleicht kann man Dir dort trotzdem helfen...
      Viel Glück!
      :flag 2011 - 2013 :flag Wir wollen wieder zurück <3

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Malia ()

    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      danke für die infos!

      es gibt bei der DKV globality auch noch einen nicht-firmen tarif, der you Genio. den kann man auch als privatperson abschliessen.
      dkv-globality.com/de/yougenio/

      ela war, soweit ich weiss, bei einreise nach AUS bei der BDAE versichert und hat dann erst vor ort zur DKV globality gewechselt.

      genau, die AVL von DKV (sowie auch hansa merkus, adac etc.) kommt nicht in frage, da ich keinen wohnsitz in deutschland habe.

      von der expatplus habe ich folgende preise bekommen:
      alterstufe 31-40 jahre (ohne selbstbehalt):
      tarif globe: 141 EUR
      tarif orbit: 198 EUR
      tarif universe: 232 EUR
      plus noch zahnzusatzversicherung von 41 EUR

      ich verstehe auch nicht warum die "normale" ALV Versicherung der DKV von den Behörden in AUS anerkannt werden soll (hab bisher noch nichts gegenteiliges gelesen), aber der Globality Tarif nicht... Komisch...

      Da blickt doch echt keiner mehr durch :)
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von muellerkristina
      von der expatplus habe ich folgende preise bekommen:
      alterstufe 31-40 jahre (ohne selbstbehalt):
      tarif globe: 141 EUR
      tarif orbit: 198 EUR
      tarif universe: 232 EUR
      plus noch zahnzusatzversicherung von 41 EUR

      *POLTER*... Sorry, bin grad vom Stuhl gefallen. Ich (31 Jahre) bezahle 64 EUR im Monat inkl. zahnärztl. Leistungen, ohne Maximierung pro Jahr, ohne Selbstbehalt... Da kann ich ja nur froh sein, dass ich meinen Wohnsitz in D habe. :]
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    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      ja, das kannst du definitiv!!! :)

      ärgert mich auch, schade um das geld... und das alles nur wegen einem wohnsitz in der schweiz :)

      aber australische versicherungen scheinen fast auch nicht günstiger zu sein als die angebote von DKV globality / expatplus, zumindest wenn man einen der höheren tarife wählt... oder?
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Hi,

      wie ist das mit dem Beibehalten des Wohnsitzes eigentlich genau in hinblick auf das Melderecht? Dort wird ja bei Umzug in das Ausland (Lebensmittelpunkt wenn > 50% des Jahres) verlangt, dass man sich abmeldet.

      Ohne Kinder fällt das ja vermutlich nicht unbedingt SO auf!? Bei Kindern hängt ja sicherlich z.B. die Schulpflicht an der Meldung, oder?

      Hat da jemand Erfahrung?

      Viele Grüße
      Mat
      @ Sydney
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Kannte ich beide bisher nicht. Hab mich mal bei expatplus durchgeklickt. Positiv für Dich ist, dass Du sie abschließen kannst :) (Auszug aus den Bedingungen: Das Domizil des Vertrags muss in der europäischen Wirtschaftszone liegen)
      Allerdings würde mich ja mal brennden interessieren, was der Spaß kostet. Im Basisschutz sind ja zahnärztliche Behandlungen gar nicht enthalten und nur durch ne Zusatzversicherung einschließbar. Und dann ist der beste Tarif (Universe) auf eine maximale Erstattung von 3.000 € gedeckelt. Puh... Da drück ich aber mal die Daumen, dass keine größeren medizinischen Sachen entreten werden.


      wo hast du denn das mit den 3.000 EUR max. Erstattung gelesen? Kann es sein, dass Du Dich verlesen hast? Ich hab bei mir in den Bedingungen im Tarif Universe nämlich 3.000.000 EUR drin stehen.... oder verstehe ich da was falsch?

      LG
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung bei 457

      Original von muellerkristina
      wo hast du denn das mit den 3.000 EUR max. Erstattung gelesen? Kann es sein, dass Du Dich verlesen hast? Ich hab bei mir in den Bedingungen im Tarif Universe nämlich 3.000.000 EUR drin stehen.... oder verstehe ich da was falsch?
      LG


      UPS... :O Ja, da hab ich mich verlesen. 3.000.000 € ist korrekt. Sorry!
      Hab das in meinem obigen Kommentar mal gelöscht, damit es keine Verwirrungen gibt und ich hier falsche Sachen verbreite 8)
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