Auto in D anmelden ohne Wohnsitz?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Auto in D anmelden ohne Wohnsitz?

      Hallo,
      da ich einige Zeit in D verbringen werde, muss ich dort ein Auto kaufen. Ist es überhaupt möglich, es dort anzumelden und zu versichern, wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat?

      Danke
      Günter
    • RE: Auto in D anmelden ohne Wohnsitz?

      Original von PP_89
      Sobald Du Dich laengerfristig in D unter einer Adresse aufhaelst, bist Du doch eh meldepflichtig und hast damit auch einen Wohnsitz.


      Danke,
      gibt es da Fristen? Mein Wohnsitz ist in Australien, und der bleibt es auch. Ab wann ist man denn meldepflichtig?
      Gruß Günter
    • Soweit ich weiss muss man sich innerhalb einer Woche an bzw. abmelden, wenn man weiss das man laenger als 6 Wochen da oder weg bleibt.
      Wenn man bei Freunden ist, aknn man das ja ganz unkompliziert bei deren Adresse erledigen, ja nach Bundesland oder Gemainde koennen dann aber ein paar Euro Muellgebuehren fuer die Hauseigentuemer anfallen.

      Anmelden kostet ja nix. Die Adresse ist dann bei der deutschen Verwaltung "Hauptwohnsitz", auch wenn der eigenlich im Ausland ist. Gemeint ist "Hauptwohnsitz in Deutschland", der im Ausland ist denen egal, und wird soweit ich weiss nicht mal vermerkt.
    • also, das hätte ich doch gerne mal bestätigt!
      Ich war jetzt schon öfters bei meiner Schwester zu Besuch, auch mal 3 Monate am Stück bei meinen Eltern.

      Wieso hätte ich als australischer Staatsbürger die Pflicht, mich in Deutschland meldepflichtig erfassen zu lassen?
      Gibt es dazu einen Link?

      Und wieso fallen für Besucher Müllgebühren an?
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • Da es sich bei diesem Bereich um Landesrecht handelt, werden die Details in den einzelnen Bundeslaendern unterschiedlich gehandhabt.

      Hier ein Link zum Meldegesetz von Berlin:

      berlin.de/imperia/md/content/b…2481&file=meldegesetz.pdf

      Die Meldepflicht ergibt sich aus § 11, Ausnahmen sind u.a. in § 20 geregelt.
      Auch als Australier muss man sich anmelden, wenn man sich auf laengere Zeit unter einer Adresse aufhaelt (das in der Ausgangsfrage gelistete Jahr wird ausreichen). Ich kenne mehrere australische Erasmusstudenten, die teilweise nur 4 Monate in D waren, und sich auch allesamt anmelden mussten.
    • Gemäß § 6 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist die Zulassung eines Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Sitz hat.

      Deshalb ist es doch voellig egal, ob man sich anmelden MUSS oder nicht, in diesem Fall scheint das ja nur ein Vorteil zu sein, wenn er angemeldet ist.

      Muell und Ensorgung is in Deutschland Gemeinde/ Landkreis-Sache und in vielen Deutschen Bezirken wird die haengt die Muellgebuehr von der Anzahl der gemeldeter Personen ab., z.Bsp. memmingen.de/1445.html
      Das ist aber nicht sonderlich relevant, es sind oft nur ein paar Euro, und bei Mietwohnungen ist das eh in den NK inklusive. Aber wenn man sich bei Bekannten anmeldet, dann sollte man netterweise wenigstens wissen, was fuer evtl Umstaende das fuer die Freunde bedeutet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kekka ()

    • ich rede nicht von Studenten und Arbeitssuchenden, die brauchen sowieso ein anderes Visum und kein Besuchervisum!
      In links, die für Studenten erklären, was sie in D tun müssen, steht das z.B. drin!

      Aber als Besucher, der nicht länger als 3Monate bleibt....... keine Chance!
      Wenn ich länger als 3 Monate bleiben wollte, dann ist das ja wieder eine andere Sache, weil ich das eh genehmigen lassen müsste!

      PS
      auf Seite 15 des links

      Für Personen, die im Ausland wohnen und die sich aus touristischen oder sonstigen privaten Grün- den im Inland aufhalten, ohne hier gemeldet zu sein, gilt eine Frist von zwei Monaten, wenn sie während dieses Zeitraumes bei ihren hier gemeldeten Eltern, Kindern oder Geschwistern und deren Ehegatten wohnen.
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • Original von Günter
      Ich sehe schon - hätte ich mal lieber nicht gefragt :D

      Bestimmt will das Finanzamt dann auch was von mir.


      Yap ... Kfz-Steuern :D

      Um noch was produktives beizutragen. Um ein Auto anzumelden, brauchst du:

      - eine Versicherungsbestätigung (kriegst du idR online von der Versicherung deiner Wahl) (Vers.Vergleich z.B. unter aspect-online.de)
      - mit der Versicherungsbestätigung (ist seit neuestem nur noch eine Nummer/kein Papierkram mehr) marschierst du zur Zulassungsstelle und packst:

      - Vers.Bestätigung
      - Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil1)
      - Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil2)
      - Perso oder Pass mit (deutscher) Meldebescheinigung
      - TÜV-Bericht
      - Abgasuntersuchungs-Bericht
      auf den Tisch und lässt sie walten. Ist das Auto noch angemeldet, dann noch die alten Kennzeichen mitbringen.

      Gruß
      Uli
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10765;465/st/20120409/e/final+takeoff+to+OZ/dt/6/k/2c5b/event.png[/img]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mongobär ()

    • Noch eins. Ich weiß nicht, wann du DE verlassen hast aber ggf. sind deine Prozente von damals noch gültig (habe da irgendwie 7 Jahre im Hinterkopf). Um die geltend zu machen, muss der neue Versicherer zumindest den Namen deines Vorversicherers kennen und im Idealfall auch die alte Vers.nr.. Falls du aktuell (in OZ) bei einem global player versichert bist, kann es auch sein, dass du diese Jahre hier (beim gleichen Versicherer) geltend machen kannst.
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10765;465/st/20120409/e/final+takeoff+to+OZ/dt/6/k/2c5b/event.png[/img]
    • Alles richtig was Mongo da schreibt.
      Die prozente bekommst du ohne weiteres anerkannt. Es ist am besten einfach wieder zum selben versicherer zu dackeln.

      Vielleicht hasst du ja noch ein bankkonto in D, falls nicht, auch dafuer brauchst du eine anmeldung/ meldebescheinigung.

      Keine sorge guenter, hoert sich alles viel komplizierter an als es am ende ist.
    • Original von misskiwi
      Huhu,

      warum denn nicht anmelden? Es gibt doch dann auch sofort Kindergeld :D...

      Gruss,
      Yvonne


      Nicht immer will der deutsche Staat nur geben:

      australien-forum.de/thread.php?postid=127246#post127246

      Obwohl ich vor vielen Jahren ununterbrochen in GB lebte (jedoch in D gemeldet war), hat das Finanzamt HH beschlossen, dass ich lueckenlos nachweisen sollte, wie und wann ich Steuern in GB bezahlte, bevor ich deutsche Steuern erstattet bekommen wuerde (da deutscher AG).
      Ich zog es seinerzeit dann auch vor, meinen Wohnort nach Bangkok zu verlegen und habe danach aus verschiedenen Gruenden auch vermieden, erneut einen Wohnsitz in D anzumelden :rolleyes:

      Gruss Christian