abmelden/ummelden

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    • abmelden/ummelden

      Hallo Zusammen,

      mir ist gestern Abend eingefallen, dass ich meinen Bürgerpflichten nachkommen muss und mich abmelden muss.
      Grundsätzlich kein Problem. Jetzt habe ich mir aber gedacht, dass ich in in der BRD die Adresse eines Familienmitgliedes angeben könnte und ein Teil meiner Post (Kontoauszüge, und so Zeugs) dort hingeschickt werden kann, weil ich zwar mein Konto hier behalten möchte, aber nicht di Kosten für das Zusenden der Kontoauszüge ins Ausland tragen will.

      Wie habt Ihr das gehandelt? Habt Ihr Euch komplett abgemeldet oder nur umgemeldet, sofern Ihr die Möglichkeit hattet?

      Gruß,
    • RE: abmelden/ummelden

      Hallo,

      ich habe mich in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, meiner Bank und Lebensversicherung einfach eine neue Deutsche Postanschrift mitgeteilt.

      Bei der Post habe ich auch einfach einen Nachsendeantrag an eine deutsche Adresse gestellt falls ich was wichtiges vergessen habe.

      Wenn du dich nicht abmeldest dann musst du dich mit so Sachen wie GEZ und Müllabfuhrgebühr rumschlagen.

      sonnige Grüsse aus Sydney
      Jürgen
    • RE: abmelden/ummelden

      hi hessi,

      wenn du dich abmeldest kriegst die bescheinigung
      vom meldeamt - mit der gehst du zu deiner bank
      bzw. meldest deiner bank im vorfeld schon dass du
      für eine weile im ausland leben wirst und nicht weisst
      wann du zurückkommst.
      (ich würde nicht angeben dass ich ganz bleibe, warum auch)

      daraufhin werden sie dir mitteilen dass sie für die zusendung
      der kontoauszüge ne deutsche (BRD oder ehm. DDR spielt keine rolle :D )
      adresse brauchen - ein freund oder vertrauter kann das sein, der
      dir die auszüge dann scannt und per e-mail schickt.
      wird dann an dich per c/o zugestellt

      ich hab dann noch darauf verwiesen dass ich ja eh online alles
      bekomme - aber die quartalsauszüge müssen wohl per post
      zugestellt werden ...
    • Bei meiner alten (Spaßkasse) und neuen Bank (ING DiBa) kommt alles online. Quartalsauszüge jibbet nicht. Frag vielleicht bei deiner Bank mal nach, ob die das auch anbieten.

      Gruß
      Uli
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10765;465/st/20120409/e/final+takeoff+to+OZ/dt/6/k/2c5b/event.png[/img]
    • Mal noch eine Frage in Zusammenhang zu dem Thema... oder zwei:

      1. Bei allen Ausgewanderten: Was ist nach der Auswanderung wirklich noch an Post in Deutschland aufgekommen?

      2. Das komplizierteste was ich vor der Auswanderung nicht Abschliessen kann ist die Steuererklärung für das letzte Jahr (2012 ;) ) in Deutschland. Ich werde vermutlich all meine Post zu einer Freundin umleiten lassen, die allerdings ein Stückchen weiter weg wohnt. Bekomm ich mit meiner Steuererklärung Probleme wenn ich sie an mein übliches zuständiges Finanzamt schicke, denen aber als Adresse die meiner Freundin angebe, welche nicht mehr in deren Zuständigkeit liegt?

      Vielen Dank.

      Gruss
    • Original von skyDU
      Mal noch eine Frage in Zusammenhang zu dem Thema... oder zwei:

      1. Bei allen Ausgewanderten: Was ist nach der Auswanderung wirklich noch an Post in Deutschland aufgekommen?

      2. Das komplizierteste was ich vor der Auswanderung nicht Abschliessen kann ist die Steuererklärung für das letzte Jahr (2012 ;) ) in Deutschland. Ich werde vermutlich all meine Post zu einer Freundin umleiten lassen, die allerdings ein Stückchen weiter weg wohnt. Bekomm ich mit meiner Steuererklärung Probleme wenn ich sie an mein übliches zuständiges Finanzamt schicke, denen aber als Adresse die meiner Freundin angebe, welche nicht mehr in deren Zuständigkeit liegt?

      Vielen Dank.

      Gruss


      zu 1:
      ich hab mich komplett abgemeldet, die banke haben (wie oben geschrieben)
      eine c / o adresse und mehr als die (bei mir) quartalsmäßen kto. auszüge kam auch nichts.
      neue karten wurden ebenso an die angegeben adresse geschickt ohne probleme.

      zu 2 :
      ich habe einen sb der die unterlagen für
      die kommen abschlüsse schon alle liegen hat/hatte.
      das fa wurde aber erst über diesen umstand (abmeldung, wegzug)
      informiert als alles gelaufen war. seitdem geht sämtlicher
      schriftverkehr über meinen sb - auch ohne probleme.

      allerdings habe ich den sb schon seit mehr als 20 jahren
      sodass ich nicht weiß inwiefern das fa bei einer priv anschrift
      und dann eben auch der zeichnungsbefugnis einer priv person
      ohne steuerlichen background (deiner freundin) rummzickt.

      besonders wenn evtl. noch zu versteuernden gewinnen aus
      dem abzurechnendem jahr im raum stehen
    • stimmt ja... ich hatte auch den Plan nen Steuerberater für mein letztes Jahr zu nehmen und damit hat das Finanzamt ja seine Kontaktdaten. Danke.

      Kennt jemand zufällig nen guten Steuerberater in Berlin der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt? (bin neben meinem Angestelltenverhältnis noch freiberuflicher Kleinunternehmer)
      Soviel ich weiss gibt es ja ein bisschen was zurück wenn man die letzten Monate des Jahres kein Einkommen mehr hatte.

      Wird auf der letzten Steuererklärung irgendwie ausgewiesen, dass das nicht nur ein kurzer Auslandstrip ist? Oder kriegen die das anders mit? Nicht das es dann Stress gibt weil man im folgenden Jahr keine Steuererklärung mehr macht.

      Gruss
    • Original von skyDU
      der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt?

      Wird auf der letzten Steuererklärung irgendwie ausgewiesen, dass das nicht nur ein kurzer Auslandstrip ist? Oder kriegen die das anders mit? Nicht das es dann Stress gibt weil man im folgenden Jahr keine Steuererklärung mehr macht.

      Gruss


      wieso internat. ? hast du im ausland gearbeitet?
      solange du "nur" in d gearbeitet hast wird auch nach deut.
      steuerrecht aberechnet. egal wieviel jobs du hattest und
      was du gearbeitet hast. und auch wenn du nach oz gehst.

      wenn du in oz dauerhaft bleiben willst
      meldest du dich beim fa steuerlich ab.
      das kann dann der sb machen,
      ist ein einfach vordruck.
      allerding brauchst du dazu die abmelde-
      bescheinigung die du max (ich glaube es waren)
      9 tage vor abflug kriegen kannst.

      kann aber auch beim fa nachgereicht werden.
      wenn du es mit sb machst wird der dann ein
      schreiben aufsetzen (kostenpflichtig nat. =) )
      wo er dem fa die umstände mitteilt.

      dein sb braucht auch keine internat.
      steuerrecht experte sein, wie gesagt
      dein geld was du in d erwirtschaftet hast
      wird auch in d versteuert egal wo du dich
      aufhälst. wenn du hier in oz bist bentragst du
      ja eh ne neue tfn für dich.

      das einzige problem was ich jetzt schon sehe
      ist dass die sache kostspielig werden kann,
      wenn du bis dato noch keinen sb hast -

      der wird sich deine bücher ansehen und
      die abschlussbilanz wahr. nur gegen vorkasse
      machen da du ja mit der story vorher kommen musst.

      da du mehr oder weniger mit ihm oder einem
      anderen arbeiten musst um beim fa glaubhaft
      dazustehen wird die rechnung auch dementsprechen hoch sein.
      (muss sich sich nicht so abspielen aber so wie ich das sehe doch naheliegend)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 24seven ()

    • Internationales Steuerrecht dachte ich für denn Fall, dass ich im selben Jahr evt auch erste Einkünfte in Oz habe. Da würde ich doch in Oz schon Steuern zahlen und muss doch die Einkünfte trotzdem mit auf der deutschen Steuererklärung angeben... oder irgendwie so...

      Hat jemand eine Ahnung wie teuer so ein Steuerberater sein kann?
      Mit Bücher einsehen ist bei mir nicht viel. Als Kleinunternehmer mach ich eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung und mein Gewinn ist auch sehr gering.
      Also eigentlich ist meine Steuererklärung relative simpel, hab halt nur Bedenken weils es die Abschliessende ist und ein paar Monate Oz mit in dem Zeitraum liegen. Ausserdem nehm ich keine Unterlagen mit nach Oz, somit wäre es umständlich die Steuererklärung selbst einzureichen.
    • Original von skyDU
      Internationales Steuerrecht dachte ich für denn Fall, dass ich im selben Jahr evt auch erste Einkünfte in Oz habe. Da würde ich doch in Oz schon Steuern zahlen und muss doch die Einkünfte trotzdem mit auf der deutschen Steuererklärung angeben... oder irgendwie so...

      Hat jemand eine Ahnung wie teuer so ein Steuerberater sein kann?
      Mit Bücher einsehen ist bei mir nicht viel. Als Kleinunternehmer mach ich eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung und mein Gewinn ist auch sehr gering.
      Also eigentlich ist meine Steuererklärung relative simpel, hab halt nur Bedenken weils es die Abschliessende ist und ein paar Monate Oz mit in dem Zeitraum liegen. Ausserdem nehm ich keine Unterlagen mit nach Oz, somit wäre es umständlich die Steuererklärung selbst einzureichen.


      nochmal, wenn du hier in oz irgendwas erwirtschaftest und bist in d
      abgemeldet wirst du hier ne tfn haben und hier versteuert, so :)

      wenn deine gewinne sich in grenzen halten wirds wahrscheinlich
      pauschal abgerechnet ansonsten nach tabelle wobei der sb dann
      zwischen 1/10 und 10/10 variieren kann.

      was ich jetzt nicht versteh willst du ganz rüber oder nur für ein paar
      monate? wenn du dich zu xy in d abmeldest endet auch da deine "steuerpflicht"
      da bleiben keine überhänge in oz oder hab ich jetzt den denkfehler?
    • ich will ganz rüber.

      Bin beim Recherchieren darüber gestolpert, dass man auch ausländische Einkünfte die in dem Steuerjahr entstanden sind mit angeben muss... meiner Meinung nach ging es da um Auswanderung und nicht um Leute die einfach nur ein paar Monate im Ausland arbeiten. Die Leute beschwerten sich nämlich, dass das deutsche Finanzamt die ausl. Einkünfte mit angegeben haben wollte obwohl sie schon im Ausland gemeldet waren und dort auch schon Steuern gezahlt haben.

      Aber wenn ich mich irre dann wäre es ja umso besser ;)
    • Original von skyDU
      ich will ganz rüber.

      Bin beim Recherchieren darüber gestolpert, dass man auch ausländische Einkünfte die in dem Steuerjahr entstanden sind mit angeben muss


      ja, wie gesagt das waren dann wahrscheinlich leute
      die steuerlich nicht (oder noch ) nicht in d abgemeldet
      waren. bist du in d - achtung! steuerlich abgemeldet
      (was auch eine generelle abmeldung vorraussetzt)
      ist dein zu versteuerndes einkommen im ausland deren sache
      und nat auch deine :)

      das fa gibts hier auch hat nur nen anderen namen -
      same shit, differnt smell , wie der aussie zu sagen pflegt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 24seven ()