Rueckwanderung

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    • Na ja andi,
      bei der rueckreiseplanung bedarf es keiner genaueren erklaerung der gruende dafuer mehr =) 8)

      Sachma,
      koennt ihr einfach so allein durch china u. die monglei fahren oder habt ihr einen begleiter dafuer noetig?
      Warum nicht die strecke darwin - timor - indonesien u.s.w.?

      Ich hatte kurz mal mit dem gedanken gespielt mit dem moped zurueck zu fahren, was leider aus gesundheitlichen gruenden nicht mehr moeglich war.
    • Original von rockie
      Na ja andi,
      bei der rueckreiseplanung bedarf es keiner genaueren erklaerung der gruende dafuer mehr =) 8)

      Sachma,
      koennt ihr einfach so allein durch china u. die monglei fahren oder habt ihr einen begleiter dafuer noetig?
      Warum nicht die strecke darwin - timor - indonesien u.s.w.?

      Ich hatte kurz mal mit dem gedanken gespielt mit dem moped zurueck zu fahren, was leider aus gesundheitlichen gruenden nicht mehr moeglich war.


      hey rockie

      antworte mal in dem anderen thread..hier..is ja off topic hier
    • Hi Andi,
      was fuer Kisten sind das denn genau und wieviel habt Ihr so ungefaehr bezahlt?
      Meine Planung ist im Moment, dass ich noch bis Maerz, April, Mai naechsten Jahres hierbleibe und dann den Rueckweg antrete. So kann ich mir noch was von Australien angucken, noch einen ganzen Sommer hier mitnehmen und kehre nach D zurueck, wenn dort das Wetter auch ein bisschen besser wird.
      Ausserdem ist ein bisschen Zeit zum Planen und im Lebenslauf machen sich 1,5 Jahre Australien sicherlich auch besser als ein paar Monate ;)

      Deine Heimreiseplaene hoeren sich spannend an. Ich wuensche Euch viel Spass bei dem Abenteuer! Und natuerlich auch, dass das Wiedereinleben in D nicht so schwer faellt.
    • Hallo "Rückwanderer",

      ich lebe zur Zeit auch in Sydney und bei mir geht es Anfang nächstes Jahr (vermutlich ca. März nach dem Deutschen Winter) wieder zurück nach Deutschland.

      Ich werde meine Sachen in einem 20" Container zurücknehmen. Für ein paar Kisten ist da auf jeden Fall noch Platz und es ist auf jeden Fall günstiger als mit der Post.
    • Hi Dubaifan.

      Dann sollten wir uns vorher auf jeden Fall mal zusammensetzen. So viel Kram ist es nicht, den ich zuruecksenden muss. Waere super, wenn das dann bei Dir noch mit reinpasst.
      Ich schicke Dir mal ne PN mit Kontaktdaten.
    • RE: Rueckwanderung

      Hallo Rückwanderer,

      Du hattest nach den Krankenassen gefragt:

      Wenn man aus dem Ausland zurückkehrt, kann man anscheinend sogar wählen:

      Ich sah mich im letzten Jahr veranlaßt, aus Asien für einen Übergangszeitraum nach Deutschland zu gehen. Ich konnte letztendlich, obwohl ich zuvor in Deutschland privat versichert gewesen war, in eine andere, nicht private Kasse wechseln. Zwar machten beide, bei denen ich es probierte, zunächst Schwierigkeiten, doch nachdem ich der Kasse, für die ich mich dann entschieden hatte, nachdrücklich den Gesetzestext und seine Bedeutung erläuterte, sah sie sich nach dem Versuch einer Ablehnung (dabei sollte man doch glauben, Krankenkassen wollten gesunde Kunden haben und sollten deshalb informiert sein...) letztlich gezwungen, mich aufzunehmen. Ich weiß nicht, ob man dafür eine gewisse Zeit im Ausland gewesen sein muß dafür, aber jedenfalls geht es grundsätzlich.

      Da es bei Dir ja wirklich so aussieht, als habest Du Dich schon entschieden und als sei die Rückkehr gut für Dich, bringt der folgende Hinweis vielleicht nichts, aber für die, die sich gern Wege offenhalten möchten, ist natürlich immer auch erwägenswert, ob man so lange im Lande bleibt, bis man einen rechtlichen Status erhält, der einem erlauben würde, auch später jederzeit ins Land zu kommen. Ob das bei Australien nur die Staatsbürgerschaft oder auch die Permament Residency wäre, müßtest Du andere fragen.

      Wahrscheinlich möchtest Du aber lieber früher zurück - auch, damit Deine Bindungen in Deutschland noch bestehen wie zuvor. Für Leute, die länger fortwahren, besteht ja auch die Möglichkeit eines "Reverse Culture Schocks".

      Ich wünsche Dir optimale Entscheidungen, viel Glück und alles Gute!

      A.
    • RE: Rueckwanderung

      Original von A. M.
      Hallo Rückwanderer,

      Du hattest nach den Krankenassen gefragt:

      Wenn man aus dem Ausland zurückkehrt, kann man anscheinend sogar wählen:

      Ich sah mich im letzten Jahr veranlaßt, aus Asien für einen Übergangszeitraum nach Deutschland zu gehen. Ich konnte letztendlich, obwohl ich zuvor in Deutschland privat versichert gewesen war, in eine andere, nicht private Kasse wechseln. Zwar machten beide, bei denen ich es probierte, zunächst Schwierigkeiten, doch nachdem ich der Kasse, für die ich mich dann entschieden hatte, nachdrücklich den Gesetzestext und seine Bedeutung erläuterte, sah sie sich nach dem Versuch einer Ablehnung (dabei sollte man doch glauben, Krankenkassen wollten gesunde Kunden haben und sollten deshalb informiert sein...) letztlich gezwungen, mich aufzunehmen. Ich weiß nicht, ob man dafür eine gewisse Zeit im Ausland gewesen sein muß dafür, aber jedenfalls geht es grundsätzlich.
      A.


      Hallo A.M. Könntest du bitte den betreffenden Gesetzestext, der dir geholfen hat, wieder der Krankenkasse beizutreten, hier mal kurz erläutern und evt. auch einen
      Link setzen dazu?

      Und was mich ebenfalls interessieren würde. Musstest du für die Zeit im Ausland nachzahlen oder konntest du mit der Neuaufnahme neu beginnen mit der Zahlung? Wie läuft das mit der Einstufung der Beitragshöhe? Danke
    • RE: Rueckwanderung

      Hallo Jessie,

      nein, nachzahlen mußte ich nicht. Ich weiß nicht, ob es dabei eine Rolle spielt, daß ich mich abgemeldet hatte, bevor ich ins Ausland ging. Da könnte man sich aber sicher bei einer Krankenkasse erkundigen. (Ich hatte für das Ruhen meiner bisherigen privaten Krankenversicherung einen monatlichen äußerst geringen Ruhebeitrag bezahlt, den ich, glaube ich (?) auch jetzt noch zahle, um mir die Tür offenzuhalten. Ich meine, ich hätte das getan, um gegebenenfalls, sollte es nötig sein, zu damaligen Konditionen wieder einsteigen zu können. Ich bin aber aus Gründen der Beitragshöhe und des Vorlegenmüssens dann, als es aktuell wurde, nicht in die private gegangen.)

      Heutzutage möchte man sich vielleicht erkundigen, was es für eine potentielle Rückzahlung bedeuten würde, den ersten oder zweiten Wohnsitz in Deutschland behalten zu haben?

      Wenn Du mir eine PM schickst und eine Mailadresse gibst, könnte ich Dir vielleicht mein Schreiben an die Krankenkasse zusenden. Ich möchte es nicht komplett hier einstellen. Einige Grundzüge meiner Argumentation (Disclaimer: Dies ist kein Rechtsrat, sondern ich erzähle Dir, da Du ja allgemeines Interesse ohne Beschreiben eines konkreten Falles gezeigt hast, was ich gemacht habe und wie ich Erfolg gehabt habe ohne irgendjemandem nahezulegen in irgendeinem konkreten Fall so vorzugehen und ohne zu behaupten, daß irgendetwas von dem, was ich sage, stimme.) waren, u. a., die folgenden:

      Eine Fachbearbeiterin erklärte zunächst, ich könne mich nicht bei Ihnen versichern und argumentierte mit §§ 5 f. SGB V. Ich legte dar, daß diese Sicht falsch sei.

      Zunächst wurde mir gegenüber mit § 5 IX SGB V argumentiert. Dies erweist sich schon bei einem kurzen Blick auf den Wortlaut hin als ganz haltlos.

      Ein weiteres Argument von mir war, daß nach Absatz 1 Nr. 2a nicht versicherungspflichtig sei, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

      Das Gesetz stelle dabei nicht auf eine Versicherungspflicht, sondern auf die tatsächliche Versicherung ab. Diese waren bei mir, wie ich näher darlegte, nicht gegeben. Ich erfüllte auch nicht die Voraussetzungen von § 5 Abs. 5.

      Dann schrieb ich noch:

      "Auch (überlesen Sie nicht das „und“ in § 5 Abs. 5a, das ein kumuliertes Vorliegen der Voraussetzungen erfordert, das haben Sie in Ihrer telephonischen Konversation mit mir schlichtweg nicht anerkannt – ich weise Sie daher vorsorglich daraufhin, daß der Wortlaut ja doch eine bei der Auslegung juristischer Normen eine ganz erhebliche Rolle spielt (gelinde gesagt), und daß Sie mir hier wohl kaum teleologische Erwägungen entgegenhalten werden können) gehöre oder gehörte ich nicht zu den in § 6 I, II genannten Personen. […] Abgesehen davon wäre auch das Unmittelbarkeitserfordernis von § 5 nicht erfüllt, da ich die Arbeitsstellen alle spätestens im April dieses Jahres aufgegeben habe.

      - Ich erlaub mir, auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21.5.2010 (AZ L 9 KR 33/10 B ER hinzuweisen, das mein Anrecht auf Eintritt in eine Gesetzliche Krankenkasse fundiert.

      - Das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.8.2010 (L 16 KR 329/10 B ER) steht dem nicht entgegen, da ich zuvor ja nicht beruflich selbständig war."

      Die Einstufung der Beitragshöhe hing dann von meiner finanziellen Situation ab. Du wirst in einer anderen sein.

      Viele Grüße,
      A.

      P. S.: Pardon an alle, daß ich mich so vor die anderen Beiträge gesetzt habe, kann jemand gern auf eine passendere Position verschieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von A. M. ()

    • Hallo Rueckwanderer!
      Bist du denn noch in Australien oder schon wieder in D? hab mir gerade den ganzen thread durchgelesen und bin gespannt wie du dich letztendlich entschieden hast... bin "erst" 5 monate da und hab auch einen job, aber hab doch sehr heimweh nach meinen freunden, family und die sprachen und noch so ein paar dinge, die es hier nicht gibt...