Original von kah77
Hallo Yvonne,
Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.
Schöne Grüße
Katharina
Super! Danke fuer die Info!!!
Dann kann ich das wohl doch mit angeben
Gruss,
Yvonne
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Original von kah77
Hallo Yvonne,
Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.
Schöne Grüße
Katharina
Original von misskiwi
Original von kah77
Hallo Yvonne,
Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.
Schöne Grüße
Katharina
Super! Danke fuer die Info!!!
Dann kann ich das wohl doch mit angeben
Gruss,
Yvonne
Original von Jessie
Yvonne, aus eigener Erfahrung: mal bei der Rentenkasse anfragen und eine Übersicht über die Versicherungszeiten anfragen. Falls dann Lücken sind, das evt. zeitnah regeln, wenn was nicht erfasst wurde, was drin sein sollte. Je eher man das macht, desto leichter ist es. Unabhängig von der BBG aber wenn man eh grad dabei ist....
Original von misskiwi
Quelle: deutsche-rentenversicherung-ol…FAQ/FAQ_Ausland_node.html
Ich war zwar ursprünglich Deutsche, bin jetzt aber USA-Staatsbürgerin. Bis zu meiner Auswanderung habe ich 8 Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden?
Eine Beitragserstattung ist in diesem Falle nicht möglich, da Sie bereits für mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Sie können mit Erreichen der Regelaltersgrenze (diese wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben) eine deutsche Rente beanspruchen.
Original von Bille
@ Miss Kiwi: und plötzlich sind alle bei Facebook und haben ganz viele Freunde aus Deutschland
Danke für die Infos, auch an Jessie.
LG
Bille
Original von matzi
Schau mal bei der DKB.
Die sind ziemlich gut und komplikationslos und du kannst dir von hier aus ein kostenloses Internetkonto eröffnen.
Original von misskiwi
hmmmm, habe eben mal recherchiert, ich befuerchte ich habe gar keinen Rentenanspruch in Deutschland ... man muss 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben um eine Anspruch auf Rente zu haben ... so lange hab ich gar nicht in Deutschland gearbeitet
Original von kah77
Hallo Yvonne,
Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.
Schöne Grüße
Katharina
Original von kekka
Ich habe mir das vor ein paar Monaten auch mal angeschaut, und bin dann vor dem Aufwand abgeschreckt worden.
Und der Tatsache, dass ich unfair finde, dass ich als Deutsche diesen nachteil habe. Das ist doch eine doofe Regelung, die nur auf der eigenen (deutschen) Immigrationphobie beruht (jaaaaa, das geht ja nicht dass Der Tuerke da deutsch und tuerkisch sein will, entweder ganz deutsch oder gar nicht! ). Ich habe Freunde aus ganz Europa mit zwei Paessen. Eine Freunding aus Brasilien had den brasilianischen, australischen, und italienisch Pass (obwohl sie noch nie in Europa war, aber ihre Oma war Italienerin). Toll fuer sie, aber wieso sollten jetzt andere alle Rechte in Europa haben, die ich als Deutsche im Falle der australischen StaBue, defaultmaessig abgeben muesste?!?!? hmmmmmm...
Wie ist es denn, wenn man die Beibehaltung beantragt, das macht man ja vor der beantragung der australischen StaBue, und es abgelehnt wird. Wenn ich dann die australische nicht beantrage, dann verlier ich ja nix, oder?
Danke !
Original von kekka
Und der Tatsache, dass ich unfair finde, dass ich als Deutsche diesen nachteil habe. Das ist doch eine doofe Regelung, die nur auf der eigenen (deutschen) Immigrationphobie beruht (jaaaaa, das geht ja nicht dass Der Tuerke da deutsch und tuerkisch sein will, entweder ganz deutsch oder gar nicht! ).