Beibehaltungsgenehmigung

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    • Original von kah77
      Hallo Yvonne,

      Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.

      Schöne Grüße
      Katharina



      Super! Danke fuer die Info!!!

      Dann kann ich das wohl doch mit angeben ;)

      Gruss,
      Yvonne
    • Original von misskiwi
      Original von kah77
      Hallo Yvonne,

      Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr und u.U. auch Studienzeiten zählen auch für den Rentenanspruch.

      Schöne Grüße
      Katharina



      Super! Danke fuer die Info!!!

      Dann kann ich das wohl doch mit angeben ;)

      Gruss,
      Yvonne


      Yvonne, aus eigener Erfahrung: mal bei der Rentenkasse anfragen und eine Übersicht über die Versicherungszeiten anfragen. Falls dann Lücken sind, das evt. zeitnah regeln, wenn was nicht erfasst wurde, was drin sein sollte. Je eher man das macht, desto leichter ist es. Unabhängig von der BBG aber wenn man eh grad dabei ist.... ;)
    • Original von Jessie
      Yvonne, aus eigener Erfahrung: mal bei der Rentenkasse anfragen und eine Übersicht über die Versicherungszeiten anfragen. Falls dann Lücken sind, das evt. zeitnah regeln, wenn was nicht erfasst wurde, was drin sein sollte. Je eher man das macht, desto leichter ist es. Unabhängig von der BBG aber wenn man eh grad dabei ist.... ;)


      Ja, das muss ich eh machen, ich habe durch einen Fehler der Rentenkasse 2 verschiedene Sozialversicherungsnummern. Das sollte eigentlich auch nicht sein.

      Abgesehen davon habe ich grad gelesen das man auch als Australischer Staatsbuerger Dt. Rente erhalten kann. Insofern frag ich mich warum man die Rentenanwartschaft als Argument fuer die Beibehaltung nehmen kann/sollte??? Macht doch wenig Sinn, es sei denn das gilt ausschliesslich fuer US Staatsbuerger:

      Quelle: deutsche-rentenversicherung-ol…FAQ/FAQ_Ausland_node.html

      Ich war zwar ursprünglich Deutsche, bin jetzt aber USA-Staatsbürgerin. Bis zu meiner Auswanderung habe ich 8 Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden?
      Eine Beitragserstattung ist in diesem Falle nicht möglich, da Sie bereits für mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Sie können mit Erreichen der Regelaltersgrenze (diese wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben) eine deutsche Rente beanspruchen.


      ?(
    • Original von misskiwi


      Quelle: deutsche-rentenversicherung-ol…FAQ/FAQ_Ausland_node.html

      Ich war zwar ursprünglich Deutsche, bin jetzt aber USA-Staatsbürgerin. Bis zu meiner Auswanderung habe ich 8 Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden?
      Eine Beitragserstattung ist in diesem Falle nicht möglich, da Sie bereits für mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Sie können mit Erreichen der Regelaltersgrenze (diese wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben) eine deutsche Rente beanspruchen.


      ?(


      Nein, das gilt generell. Ich hatte auch mal nachgefragt und genau die gleiche Antwort bekommen.
      Ich meine bei mir hätte auch noch drin gestanden das ich die deutsche StaBue aufgeben müsste um das Geld hätte bekommen zu können, wenn es weniger als 5 Jahre gewesen wäre.
    • Bescheuert :rolleyes:

      ich lass das mit der Rente weg. Wenn das BVA so grossen Wert auf Finanzielle Bindungen an Deutschland legt muessen wir gegebenenfalls nach Dt fliegen und dort ein paar Konten eroeffnen und Versicherungen abschliessen.

      Ha!

      Liebe Gruesse!

      Yvonne
    • Original von Bille
      @ Miss Kiwi: und plötzlich sind alle bei Facebook und haben ganz viele Freunde aus Deutschland =) =) =)

      Danke für die Infos, auch an Jessie.

      LG
      Bille


      :D :D :D
    • Original von matzi
      Schau mal bei der DKB.
      Die sind ziemlich gut und komplikationslos und du kannst dir von hier aus ein kostenloses Internetkonto eröffnen.


      plus das Konto kann dann gleich herhalten für die Gebühren für die BBG, ist glaub ich die kostengünstigste Variante. :)
    • Original von misskiwi
      hmmmm, habe eben mal recherchiert, ich befuerchte ich habe gar keinen Rentenanspruch in Deutschland ... man muss 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben um eine Anspruch auf Rente zu haben ... so lange hab ich gar nicht in Deutschland gearbeitet :rolleyes:

      Hi Yvonne,

      Du solltest Dich mal mit dem deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommen beschaeftigen. Bei den 5 Jahren werden jetzt naemlich auch sog. "australische Wohnzeiten" mit beruecksichtigt.

      Allerdings wirst Du bei so wenigen Jahren an Beitragszahlungen natuerlich kaum etwas herausbekommen, zumal die Anzahl der zukuenftigen Beitragszahler im Verhaeltnis zu den Beitragsempfaengern eher abnehmen wird. (Deine eigenen Beitraege wurden ja wegen dem "Generationenvertrag" schon von den damaligen Rentnern verbraucht.)

      Cheers,
      Joerg
    • Hi Yvonne

      Gerade wenn du Kinder hast solltet ihr auch darauf achten das ihr im Konsulat bei der Antragstellung deutsch redet. Mein Sohn ist schon durch die Schule so in der englischen Sprache drin das wir richtig aufpassen müssen.
      Die nette junge Dame im Konsulat in Brisbane hat mir nämlich verraten das sie seit neuestem angehalten sind auf dem Antrag eine Notiz zu machen ob bei dem Termin nur deutsch gesprochen wurde. Die nehmen das als Anhaltspunkt ob ihr wirklich die deutsche Sprache pflegt.

      So sind die Ämter halt ;)

      Grüße
      Peter
    • Bevor wir nach Australien kamen war ich bei der Rentenberatung gewesen, denn ich wollte diesen ganzen Käse noch in Deutschland geregelt haben. Wenn man nachweisen kann, dass man seinen Wohnsitz in Australien hat, dann zählt diese Zeit des Aufenthaltes auch für die deutschen Rentenansprüche. Als wir dann in Melbourne ankamen war unser erster Weg zu Centre Link um uns dort mit dem Wohnsitz Melbourne zu registrieren, damit wir in Deutschland später nachweisen können, dass wir die Rentenzeiten erfüllen.

      Aus irgendeinem schlauen Heftchen der Rentenversicherung hab ich gelesen, dass bei Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft 1/3 des Rentenanspruches aus Deutschland gekürzt wird. Wenn man allerdings mal die Zukunftsprognosen der Rentenversicherung anschaut, dann ist die Frage, was eh übrig bleibt - ein Drittel weniger von fast nix wenn man mit 67 den Anspruch erfüllt .... Ich gehe eh davon aus, dass es noch ein paar Reförmchen der Rente geben wird und entweder gibt es dann gar nichts oder die Einheitsrente ....

      LG
      Bille
    • Ich habe mir das vor ein paar Monaten auch mal angeschaut, und bin dann vor dem Aufwand abgeschreckt worden.
      Und der Tatsache, dass ich unfair finde, dass ich als Deutsche diesen nachteil habe. Das ist doch eine doofe Regelung, die nur auf der eigenen (deutschen) Immigrationphobie beruht (jaaaaa, das geht ja nicht dass Der Tuerke da deutsch und tuerkisch sein will, entweder ganz deutsch oder gar nicht! ). Ich habe Freunde aus ganz Europa mit zwei Paessen. Eine Freunding aus Brasilien had den brasilianischen, australischen, und italienisch Pass (obwohl sie noch nie in Europa war, aber ihre Oma war Italienerin). Toll fuer sie, aber wieso sollten jetzt andere alle Rechte in Europa haben, die ich als Deutsche im Falle der australischen StaBue, defaultmaessig abgeben muesste?!?!? hmmmmmm...

      Wie ist es denn, wenn man die Beibehaltung beantragt, das macht man ja vor der beantragung der australischen StaBue, und es abgelehnt wird. Wenn ich dann die australische nicht beantrage, dann verlier ich ja nix, oder?

      Danke !
    • Original von kekka
      Ich habe mir das vor ein paar Monaten auch mal angeschaut, und bin dann vor dem Aufwand abgeschreckt worden.
      Und der Tatsache, dass ich unfair finde, dass ich als Deutsche diesen nachteil habe. Das ist doch eine doofe Regelung, die nur auf der eigenen (deutschen) Immigrationphobie beruht (jaaaaa, das geht ja nicht dass Der Tuerke da deutsch und tuerkisch sein will, entweder ganz deutsch oder gar nicht! ). Ich habe Freunde aus ganz Europa mit zwei Paessen. Eine Freunding aus Brasilien had den brasilianischen, australischen, und italienisch Pass (obwohl sie noch nie in Europa war, aber ihre Oma war Italienerin). Toll fuer sie, aber wieso sollten jetzt andere alle Rechte in Europa haben, die ich als Deutsche im Falle der australischen StaBue, defaultmaessig abgeben muesste?!?!? hmmmmmm...

      Wie ist es denn, wenn man die Beibehaltung beantragt, das macht man ja vor der beantragung der australischen StaBue, und es abgelehnt wird. Wenn ich dann die australische nicht beantrage, dann verlier ich ja nix, oder?

      Danke !


      Bevor der Antrag abgelehnt wird, bekommst du die Moeglichkeit, diesen 'zurueckzuziehen'. Ist dann auch etwas billiger.

      Weiter passiert dann nix, solange du nicht doch eine andere Stabue beantragst.
      I am, you are , we are Australian !
      DANCE as though no one is watching you,
      SING as though no one can hear you,
      LIVE as though heaven is on earth
    • Original von kekka
      Und der Tatsache, dass ich unfair finde, dass ich als Deutsche diesen nachteil habe. Das ist doch eine doofe Regelung, die nur auf der eigenen (deutschen) Immigrationphobie beruht (jaaaaa, das geht ja nicht dass Der Tuerke da deutsch und tuerkisch sein will, entweder ganz deutsch oder gar nicht! ).


      Also ich finde es gerade fair, daß man eben nicht eine Hand voll Staatsbürgerschaften haben kann (bzw. nur mit sehr großen Mühen diese parallel bekommen kann).

      Weil sonst könnte man sich nämlich je nach Lebenslage gerade die Staatsbürgerschaft aussuchen. Als ich noch Zivi-Dienst gemacht hab, hab ich auch gedacht: "Warum zum Henker hab ich jetzt nicht zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes? Dann würde ich mich darauf berufen, daß ich dort Staatsbürger bin und bräuchte das Jahr nicht im Krankenhaus zu arbeiten." Zumal es in der Türkei zu der Zeit so lief, daß man sich für einen relativ geringen Betrag von der Wehrpflicht (dann die in der Türkei) freikaufen konnte.
    • Hi Gentleman,

      danke fuer den Tipp.

      Mein Sohn spricht auch nur Deutsch wenn ihm danach ist. Und das ist ziemlich selten ausser wir sind in Deutschland.

      Weiss eh nicht wie das mit ihm sein wird, er hat jetzt schon doppelte Stabue Deutsch/USA. Da werden die Deutschen ihm sicherlich nicht noch den Aussi Pass erlauben...aber mal sehen!

      LG,
      Yvonne
    • Es ist sowieso merkwuerdig, warum gerade von der deutschen Seite,
      es einem nicht so einfach gemacht wird, neben der deutschen auch noch eine andere Staatsbuergerschaft zu haben.

      Nichtdeutschen, die in Deutschland leben wird es geradezu angeboten,
      die deutsche Staatsbuergerschaft zu beantragen und selbstverstaendlich die bisherige zu behalten.

      Die allermeisten Imigranten in Deutschland, die eine deutsche Staatsbuergerschaft haben, wuerden diese niemals wollen, wenn sie dabei nicht ihre urspruengliche Staatsbuergerschaft behalten koennten.
    • RE: Beibehaltungsgenehmigung

      Hallo ,

      ich moechte auch die australische staatsbuergerschaft annehmen, ich bin mir nicht sicher wann ich das machen kann.
      Ich leben nun 5 jahre in aussi habe seit einem jahr ein RSMS kann ich jetzt schon die australische staatsbuergerschaft annehmen ?

      Natuerlich will ich auch die deutsche beibehalten. Kennt sich da jemand aus?