Bridge Visa vom Working Holiday Visum zum Partner-Visum

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    • Bridge Visa vom Working Holiday Visum zum Partner-Visum

      Ich werde jetzt im November mit dem Working Holiday Visum nach Australien gehen, um dort mit meinem Freund zu leben. Da man mit Working Holiday Visum nur maximal 6 Monate bei einem Arbeitgeber bleiben kann, möchte ich so schnell wie möglich ins Partnervisum wechseln.

      Nun meine beiden Fragen:

      Wir sind seit dem 16.6. zusammen... sprich haben vom 16.6. bis zum 16.8. in D zusammengelebt, sind jetzt vom 16.8. bis zum 7.11. räumlich getrennt und leben von da an zusammen. Wann kann ich frühestens das Partnervisum beantragen? Lassen die auch die zeitlich getrennte Zeit zählen, wenn man beweisen kann, dass man trotzdem täglich in Kontakt war?

      Welchen Status habe ich, bis die Entscheidung für mein Partnervisum gefällt ist? Sprich, wenn ich dann in einem Arbeitsverhältnis bin, muss ich den trotzdem nach 6 Monaten verlassen oder ist das im Bridge-Visum egal? Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Partner-Visums?

      Danke schon mal für die Hilfe!
    • -mit Bridgevisa prinzipiell keine Arbeitserlaubnis, aber man kann um eine anfragen, wenn man z.B. kein Geld hat
      -wenn ihr getrennt wart, müsst ihr Kontakt beweisen und erklären warum
      (Info stammt von der ImmigrationHomepage Australien)
    • Original von dasti
      -mit Bridgevisa prinzipiell keine Arbeitserlaubnis

      Das Bridging Visa ersetzt immer das vorherige Visum. War dieses z.B. ein WHV dann darf man arbeiten.

      Die Form fuer die Arbeitserlaubnis lautet Form 1005 und man findet sie auf der Immi-Seite.