WHV trotz Eintrag im Vorstrafenregister?

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    • WHV trotz Eintrag im Vorstrafenregister?

      Hi,

      ich hab vor nach meinem Studium ein Jahr Work&Travel in Australien zu machen.
      Nun ist mir vor ein paar Wochen eine dumme Sache passiert und zwar hab ich eine Sachbeschädigung (Kapputte Glasscheibe an Eingangstür) bei meiner Hausbank begangen. Da ich nicht sofort am nächsten Tag hin bin gabs natürlich eine Anzeige. Konnte mich mit meiner Bank zwar außergerichtlich einigen, aber vom Staatsanwalt kann trotzdem noch was kommen.
      Da der Schaden nicht extrem hoch ist (ich schätze mal um die 1000€) wird die Strafe wohl unterhalb der 90 Tagessätze bleiben, was bedeutet mein Führungszeugnis bleibt sauber.
      Im Falle einer Strafe mein Vorstrafenregister (BZG) aber nicht.

      Nun hab ich verschiedene Versionen gehört was für das WHV relevant ist, einige behaupten das Führungszeugnis, andere wiederrum das Vorstrafenregister.
      Wiederrum andere sagen es sei scheiß egal, ich soll beim Antrag alles verneinen, das würde sowieso nicht überprüft...was ich mir bei der Masse an Backpackern die jedes Jahr nach Australien pilgert auch gut vorstellen kann.

      Die Botschaft sagte mir, ich soll es auf jeden Fall angeben und dann wird anhand meines Vergehens entschieden ob ich das Visum bekomme oder nicht. Bin mir aber nicht sicher ob die gute Dame meine Frage richtig verstanden hat (sie hat mir was von civil matter und criminal matter erzählt ?()

      Befindet sich hier zufällig jemand im Forum oder kennt jemand der aus der gleichen oder ähnlichen Situation ein WHV beantragt hat?

      Grüße, Robert.
    • Ich denke es handelt sich um eine Civil Matter... beantrage es einfach, mehr als ablehnen koennnen sie doch nicht...

      Und wenn das Fuehrungszeugnis sauber ist wuerde ich es auch gar nicht erwaehnen, wenn denen was nicht geheuer ist werden die immer nur nach dem FZ fragen....
    • Original von BackOnTrack
      Und wenn das Fuehrungszeugnis sauber ist wuerde ich es auch gar nicht erwaehnen

      Bei Visaantraegen muessen grundsaetzlich immer alle jemals rechtskraeftigen Strafen angegeben, egal ob verjaehrt oder nicht mehr im Police Record sichtbar.
    • Schau doch mal in den Online-Antrag nach, wonach sie da genau fragen.....ob du bereits verurteilt wurdest oder so...(bist du ja noch nicht, oder?).............

      Wenn du im Antrag alle Fragen "positiv" beantwortest, fragt da eigentlich auch keiner nach....(mein Antrag war nach Sekunden genehmigt)

      Selbst wenn du was eingetragen hast, dürfte es IMMI meines Wissens nicht ohne dein Einverständnis erfahren. Ich habe gerade eine Partner Visum Antrag gestellt, und dabei muss man sein Führungszeugnis abgeben. D.h. sie bekommen die Info, wenn da was gewesen wäre, aus meinen Führungszeugnis. Und nicht aus einem zentralen Register. Darauf haben sie meiner Interpretation nach gar keinen Zugriff.

      Ich glaube ganz ehrlich nicht, daß sie sich bei einem einjährigen Visum groß darum scheren, ob da mal jemand was verbockt hat....aber wenn man es angibt, weckt man natürlich schlafende Hunde...und da im Risikofall keiner die Verantwortung dafür übernehmen will, wird bei eher kleinen Sachen eher abgelehnt...so meine Vorstellung....
    • . Und nicht aus einem zentralen Register. Darauf haben sie meiner Interpretation nach gar keinen Zugriff.

      Du glaubst gar nicht wo die ueberall Zugriff drauf haben/einfach bekommen koennen.

      Ob sie machen ist aber ne andere Sache, wieviele Backpacker sind hier eingreist im Jahr? 15000? Die werden da nicht bei jedem einzelnem nen Hintergrundcheck machen
    • Vielen Dank für die Antworten.

      Hab vor ein paar Tagen Post vom Staatsanwalt bekommen. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt. Somit keine Strafe und somit auch keine Einträge, sei es Im FZ oder im Bundeszentralregister.

      Meinem Aufenthalt steht nun nix mehr im Weg 8)

      Bis denn. Gruß, Robert.