Haftung von australischen Krankenhäusern

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    • Haftung von australischen Krankenhäusern

      Hallo Zusammen,

      ich bin neu hier und habe mal eine Frage an die "alten Aussi" Profis.

      Meine Schwiegermutter wollte einen 1 monatigen Urlaub in Sydney verbringen.

      Durch einen Zusammenbruch ( näheres habe ich beim Thema "brauche ich eine Auslandskrankenversicherung" beschrieben) musste sie stationär aufgenommen werden.

      Bei einem nächtlichen Sturz erlitt sie einen Bruch des 1 Lendenwirbels, der erst nach 5 Tagen festgestellt wurde!

      Jetzt wird sie mit medizinischem Dienst nach Hause geflogen.

      Die Kosten hierfür sind über die vorher abgeschlossende Auslandsreiseversicherung abgedeckt!

      Meine Frage geht aber dahin, wer ist hier haftbar zu machen.
      Aufsichtspflichtverletzung, da Sie bei der Diagnose beim Einlieferungsgrund, nie hätte alleine aufstehen dürfen!
      Ich weiss auch, dass dieses Thema in Deutschland sehr schwierig diskutiert wird.

      Letztendlich war siewärend des gesammten Urlaubs im Krankenhaus.
      Ich möchte einfach mal Eure Sichtweise zu diesem Thema.

      Gruss
      Gex
    • RE: Haftung von australischen Krankenhäusern

      warum ist sie denn aufgestanden ..... darum wird sich dann alles drehen .....hatte sie grund und keinen klingelknopf oder hat keiner drauf reagiert auf das klingeln .......

      kurz ...... versuch dich auf nen schmerzensgeld zu einigen ..... gerichtlich wirst du keine chance haben
      unsere Australienbilder
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/2D3BB7F3F9A2BDD6145193FD19B28209.jpg[/img]
    • Ich kenne die genauen Hintergründe nicht, aber so, wie ich es verstanden habe, ist sie alleine aus dem Bett aufgestanden und auf dem Weg zur Toilette gestürzt. Die Frage ist wie vorher schon geschrieben: Hat sie den Klingelknopf betätigt und gewartet oder ist sie gleich aufgestanden? War sie zum Unfallzeitpunkt extrem verwirrt oder klar im Kopf?

      Ich denke, es wird extrem schwierig sein, dem Personal Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen.
      Ich habe in Australien selbst viel in Kliniken gearbeitet und da wird das Thema sehr sensibel behandelt: Nur in begründeten Ausnahmefällen (der vom Arzt dokumentiert sein muss), darf ein Patient daran gehindert werden, das Bett zu verlassen. Alles andere gilt als "restraint", also Zwang. Und dazu zählt selbst, wenn das Personal das Bettgitter hochgestellt! Der Patient muss dies AUSDRÜCKLICH wünschen bzw. dies muss vom Arzt dokumentiert werden und medizinisch begründet sein (z.B. extreme Verwirrung).

      Anders sähe der Fall z.B. aus, wenn ein Patient im Delirium ist und nachts deswegen aus dem Bett fällt, als er sich drehen will... Da wäre es in der Tat fahrlässig, einen solchen Patienten nicht auf irgendeine Art zu fixieren bzw. zu überwachen. Inwieweit dies aber bei deinem Fall zutrifft, weiß ich nicht - aber ich denke, die Chancen stehen eher schlecht - da speziell in Australien das Thema "Fixierung" sehr sensibel behandelt wird.
    • erst einmal Danke für Eure Antwort. SIe war/bzw. ist immer noch völlig verwirrt.
      Durch Ausspühlung ihrer Körpersalze aus muskuläre Probleme. Manchmal ohnmächtig geworden. Aus diem Grunde ist sie ja ins Krankenhaus eingeliefert worden.

      Sie versteht und spricht kein Wort englisch. Sie war ja zu Besuch mit einer Freundin bei deren Sohn, der in Sydney lebt.

      Nach dem Sturz hat man die Gitter am Bett hochgezogen und zwichen den Lücken eine Art "Fusskontaktmatte" gelegt, die bei Fusskontakt im Schwesternzimmer ein Zeichen ausgelöst hätte.

      Wenn ein Patient so verwirrt ist wie sie, sie hat am Telefon ihre eigene Tochter nicht erkannt muss man doch eigentlich von einer besseren Überwachung ausgehen und nicht nachher.

      Auch hat den Bruch erst 5! Tage nach dem Sturz festgestellt.

      Jetzt ist sie 4 Wochen in Australien und ausser 3 Tagen die ganze Zeit im Krankenhaus.
    • Original von Gex
      erst einmal Danke für Eure Antwort. SIe war/bzw. ist immer noch völlig verwirrt.
      Durch Ausspühlung ihrer Körpersalze aus muskuläre Probleme. Manchmal ohnmächtig geworden. Aus diem Grunde ist sie ja ins Krankenhaus eingeliefert worden.

      OK, mal ganz langsam...hast du einen medizinischen/physiologischen Hintergrund (scheint mir eher nicht so, no offence) oder wer hat dir diese Informationen zukommen lassen?
      Hast du dich damit mit dem Hausarzt und der regulaeren Krankenkasse deiner Schwiegermutter in Verbindung gesetzt?
      Never
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    • eni habe ich nicht. Als sie angekommen ist hat mir der Sohn zuerst erzählt, dass sie sehr "schlapp"war, begründete dies mit der langen Reise. Am nächsten Tag war es auch nicht besser sie fühlte sich schlapp die Muskulatur versagte und sie sprach sehr "schwammig", so wie einer der zu viel Alkohol getrunken hat. Das tut meine Schwiegermutter aber gar nicht.

      Als es am dritten Tag nicht besser war, habe ich ihre Hausärztin kontaktiert und diese wollte einen Schlaganfall ausschliessen und drängte zum Krankenhaus.

      Meine Schwiegermutter ist völlig gesund gestartet. Ich habe sie mit Ihrer Freundin zum Flughafen gebracht und Ihr den Flughafen in Helsinki erklärt. Alles völlig normal.

      Die Untersuchung im Krankenhaus hat das mit den Salzen ergeben. Sowohl der Sohn ihrer Freundin, welcher jeden Tag dorthin fuhr,als auch ich selber hat mehrmals mit den behandelnen Ärzten gesprochen.