Visum und Vorstrafen

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    • Visum und Vorstrafen

      wird mein australien visum abgelehnt, wenn ich bei vorstrafen nein angekreuze obwohl welche da sind....(denk mal logisch ja, wegen falschen Angaben) aber meine direkte Frage: Falls sie es raus finden,kann ich gleich nochmal nen antrag stellen mit richtigen angaben?

      Will mit meiner Freundin nächstes jahr für ein jahr travel & work machen. Hab aber noch Vorstrafen von damals ( Handel mit Btm)... Hab aber auch nur noch bis dezember bewährung und die taten liegen 5 jahre zurück. Von bekannten wurde mir gesagt das die bei online beantragung nein angekreuzt haben und dat geklappt hat. Hab jetzt schiss das bei richtigen angaben abgelehnt wird bzw bei falschen kein neuer versuch möglich ist?!

      Der antrag konnt ja auch von nen bekannten ausgefüllt worden sein (da auf englisch - als hilfe) und bei dieser frage hatte er einfach so angekreuzt, weil er von ausging das alles ok is... also nur möglicher kommunikationsfehler...

      sagt mal wat bitte dazu... am liebsten ehrlich sein aber hmmm...
    • Denk weiter logisch und erwarte bitte nicht, dass du in diesem Forum Unterstützung oder Aufforderung finden wirst eine weitere Straftat zu begehen.
      Eine verbindliche Rechtsauskunft wird man dir hier leider auch nicht geben können, da müsstest du dich schon an einen Profi wenden.
      Never
      does nature say one thing
      and wisdom another
    • bei falschen angaben wirst du für fünf jahre gesperrt
      am besten die warheit schreiben und für guten leumund sorgen ...... od das visum genemigt wird oder nicht ist ermessensspielraum der beamten ...... wenn du die überzeugst das von dir keine gefahr ausgeht und keine kriminellen taten zu erwarten sind bekommst du es wenn sie nicht überzeugt sind dann nicht :rolleyes:
      aber wenn du falsche angaben machst kann das ganz böse in die hose gehen (nix für ungut aber das solltest du gelernt haben bei deinem vorleben)
      unsere Australienbilder
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/2D3BB7F3F9A2BDD6145193FD19B28209.jpg[/img]
    • Hi,
      also zunächst mal ist die Frage, ob deine Vorstrafe auch aktuell noch in deinem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt ist.
      Da sie noch nicht vorbei ist ist, ist die Antwort vermutlich ja.
      Wenn die Vorstrafe nicht eintragen ist bzw. getilgt wurde (kann man afaik beatragen, sicher aber erst nach Ablauf der Strafe) kannst du dich als Straffrei betrachten.
      Eventuell ist hier eine Anforderung des Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz sinnvoll. Und du hast doch sicher einen Ansprechpartner, der dir ganz formell beantworten kann, ob und wann eine Löschung deiner Straftat aus dem Führungszeugnis möglich wäre.

      Ansonsten heisst auch eine bestehende Vorstrafe nicht zwangsläufig, dass keine Chance besteht. Es ist dann eine Einzelfallentscheidung der immi, ob sie das Visum trotzdem erteilt, oder nicht.
      Eventuell kommt es dir zu gute, dass "schon" 5 Jahre verstrichen sind... Wie gesagt, in solchen Fällen wird individuell entschieden.
      Hang in there mate. Life can be hard sometimes but everything is going to be ok.
    • Gelöscht ist noch nichts, da die Bewährung noch läuft. Es dauert auch noch mit der Löschung. Allerdings, wenn die Vorstrafe erstmal gelöscht ist, dann ist sie richtig weg und der BZR jungfräulich rein mit "keine Eintragung".

      Es gibt kein Rechtshilfeabkommen DU / AUS, dass AU ohne Rechtshilfeverfahren Zugriff auf die Daten im Bundeszentralregister ermöglicht.

      Eine Vorstrafe wegen Handeltreiben mit BtM dürfte immer ein KO-Kriterium sein.

      Wenn Du an ein Visum kommen willst, wird es nicht einfach.

      Yanjep
    • Für das Link gelöscht darfst du höchstens zu insgesamt 12 Monate Haft verurteilt sein. Es spielt keine Rolle, ob du diese Strafe abgesessen hast oder noch nicht oder ob sie aus dem Strafregister entfernt wurde. Ein Visum, das aufgrund falscher Angaben genehmigt wurde, ist ungültig. Du kannst dich sonst an das australische Konsulat oder die Botschaft wenden, um herauszufinden, wie du doch ein Visum bekommst.