de facto

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    • Hallo!

      wer von euch hat Erfahrungen mit de facto visa - Anträgen?

      wie schwierig ist es, eins zu bekommen? ... der Antrag ist ja schon relativ teuer - -*

      mein Freund und ich kennen uns seit Januar 2013. Ich habe mich jetzt im Dezember an einer australischen Uni beworben und muss jetzt fleißig Geld sparen... im April wollte ich aber wieder hin; nur die Sache mit den visa treibt mich in den Wahnsinn!!

      Bitte helft! :)

      Ich wäre wirklich sehr dankbar eure Erfahrungen und Geschichten zu hören.

      Liebe Grüße

      Tanja
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    • wir haben das Visa 189 mit de facto erhalten.
      Wir mussten beweisen dass wir schon längere Zeit (mindesten 1 Jahr)
      zusammen sind. Dafür haben wir Fotos aus Urlauben geschickt, Mietvertrag teilweise übersetzen lassen und noch ein paar andere Dinge gesendet wie gemeinsames Konto oder gemeinsame Versicherungen...
      Wie schwierig es ist wenn man erst knapp ein Jahr zusammen ist kann ich nicht genau sagen aber ein gemeinsamer Mietvertrag ist sehr hilfreich.
    • Hallo Tanja,

      ich bin mit einem de facto Visa in OZ.
      Wir kannten uns bei Antragstellung über drei Jahre und hatten sowohl in OZ als auch in D zusammen gelebt. Allerdings hatten wir keine "harten" Beweismittel wie gemeinsamer Mietvertrag oder Konto. Hilfreich sind dann alle Beweise, die Du irgendwie sammeln kannst.
      Das stimmt, es ist relativ teuer und es kostet Zeit und Nerven alles zusammenzustellen, aber es zahlt sich am Ende aus, wenn man es vernünftig macht, denke ich. Die Wartezeit betrug bei uns 6 Monate. Was Du bedenken solltest ist, dass Du keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast (Medicare ja).
      Wenn Du studierst, wirst Du ja ein Studentenvisum haben, oder? Die Zeit könntet Ihr dann nutzen, um weitere Beweise zu sammeln.
    • Danke für eure Antworten! :)

      Ich bin mit meinem Freund ja erst seit einem Jahr zusammen und wir wollten jetzt bis März abwarten und dann wollte er mit einem Migration Agent sprechen, ob es sich für uns lohnen würde, ein de facto Visum zu beantragen.

      Das Problem ist, dass wir nicht wirklich zusammen gelebt haben (insgesamt 6 Wochen - er drei Wochen hier und ich drei Wochen bei ihm) - die Rest der Zeit haben wir uns nur über Skype gesehen, Briefe geschrieben und telefoniert. Wir haben uns Silvester 2013 kennengelernt, ich musste im Februar allerdings wieder abreisen und dann war er im September hier und ich jetzt im Dezember/Januar.

      Glaubt ihr, dass es überhaupt Sinn macht, sich für ein de facto Visum zu bewerben?
      - Also ich habe mich ja an der Uni beworben (muss allerdings noch den IELTS Test machen und weiß auch noch nicht, wie ich die hohen Studiengebühren bezahlen soll :( ) und er möchte sich Anfang April ein Haus kaufen. Wir wollen zusammen leben und uns so eine gemeinsame Zukunft aufbauen...

      Ein Freund hatte ihm empfohlen, mir regelmäßig Geld zu überweisen (quasi als Beweis für gemeinsame Finanzen) - ist das aber eine gute Idee?
      ... und mit dem Mietvertrag bin ich mir auch unsicher; kann ich meinen Namen einfach so mit darein setzen lassen?

      Ansonsten haben wir Freunde, die bestätigen können, dass wir seit über einem Jahr zusammen sind und relativ schnell beschlossen haben, eine gemeinsame Zukunft haben zu wollen.

      Bin sehr dankbar für weitere Anregungen!!
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    • man muss fuer die facto 12 monate ununterbrochen zusammengelebt haben ausser man laesst seine beziehung registrieren (geht nicht in allen bundesstaaten und meines wissens nach nicht in Western Australia)

      das ist auch unumstoesslich. onshore ist die derzeitige visumsbearbeitungsdauer ca. 18 monate. man bekommt nach ablauf des visums mit dem man eingereist ist aber briding visa A mit Arbeitserlaubnis wenn man das partnervisum beantragt hat

      mit so wenig zusammenwohnzeit wuerde ich mir keine chancen auf das partnervisum ausrechnen

      DIBP macht einen grossen unterschied zwischen dating und de-facto. eure beziehung wuerde wohl nur als daten angesehen werden
    • Original von onemorecountry
      man muss fuer die facto 12 monate ununterbrochen zusammengelebt haben .........
      .....mit so wenig zusammenwohnzeit wuerde ich mir keine chancen auf das partnervisum ausrechnen

      DIBP macht einen grossen unterschied zwischen dating und de-facto. eure beziehung wuerde wohl nur als daten angesehen werden


      vollkommen richtig!
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      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • hm...

      ich war mit dem WHV da und ich kanns leider nicht verlängern, weil ich nicht 3 Monate auf dem Land (bzw in einer rural area) gearbeitet habe.

      Müssen es denn volle 12 Monate sein? Hätte man auch gute Chancen, wenn man 6 Monate zusammen gelebt hätte? ... weil eine neue Idee wäre, dass ich als Tourist für ein halbes Jahr nach Perth gehe und bei meinem Freund wohne und nebenbei als Au Pair arbeite (...allerdings nicht offiziell; die meisten Familien bezahlen einen ja eh bar)?
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    • Nur so als Denkanstoss: Koenntet ihr nicht beide ne Zeitlang in D leben?
      Womoeglich (wenn unter 30) kann er ein WHV bekommen, lernt dein Leben da kennen, deine Familie etc.. Man lernt sich selbst nochmal besser kennen. Und fuer das defacto wuerde euch das wahnsinnig helfen! Weil ihr somit nicht nur zusammen wohnt sondern beweist dass es euch ernst ist und ihr beide
      bereit seit euer gewohntes Leben zumindest zeitweise fuer den anderen aufzugeben!

      Mein Freund ist damals zu mir nach D gekommen. Ich habe in ner coolen Stadt im tiefsten Allgaeu studiert, wo selbst ich als Bayer manche einheimische net glei verstanden habe.
      Aber Berge, Schnee, Snowboarden, er fands toll und nach ein paar jahren zusammen in D war das defacto ne reine Formalitaet!
    • About the 12-month relationship requirement for de facto partners
      To be eligible for a Partner visa on the basis of a de facto relationship at the time you apply, you and your partner must be aged 18 years or over and:
      • have been in the relationship for at least the entire 12 months before the date you lodged your Partner visa application; or
      • meet one of the provisions set out below.
      Note: Periods of ‘dating’ do not count towards the 12-month relationship requirement.

      Nachlesen: immi.gov.au/allforms/booklets/1127.pdf
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