„Beibehaltungsgenehmigung“

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    • „Beibehaltungsgenehmigung“

      Hallo liebe foren freunde
      wie schon tausend mal geposted zum thema „Beibehaltungsgenehmigung“
      will ich mich nicht darüber unterhalten über die pro und contras .
      sonder über den eigentlichen antrag und was genau hinterfragt wird .

      mein antrag wurde nicht abgelehnt aber die nette dame vom generalkonsulate hat mir gesagt das ich damit nicht durchkommen würde .
      also noch mal nach hause und gegoogeld.


      punk 4 :
      erklärt sich von selbst ( man schreibt alle kontakte hin wie oma, opa, mama, papa ,schwester onkel oder geschäftskontakte mit addresse .jup ----- tick ----- zu einfach hat auch gereicht



      punkt 5 :
      --ich lebe , arbeite und wohne hier seit 2008 vor kurzem habe ich mir ein haus gekauft ( Adresse)
      --jedes jahr besuche ich meine familie in deutschland es ist mir wichtig trotz großer entfernung den kontakt aufrecht zu erhalten ...
      --- pflege der eltern / großeltern.
      ----würde es erleichtern zwischen den beiden ländern zu reißen ohne besorgt zu sein das visum zu verlieren
      ---erbe , rente , freunde , imobilien,

      alles schön hin geschrieben in ca 200 worten.
      das war nicht genug wie sie mir mitteilte .

      in anderen foren habe ich gehört das manche leute 90 seiten schreiben !! was wird wirklich verlangt ???
      natürlich hat jeder eine andere geschichte aber am ende sind wir alle gleich ( ausgewandert , arbeiten , haus , familie, sterben) aber was sind ausschlaggebende punkte um nicht lange um den heißen brei zu reden.


      wie viel habt ihr geschrieben ? kamt ihr durch . ???
    • RE: „Beibehaltungsgenehmigung“

      Huhu,

      Du musst beweisen das Du Nachteile in Australien als Nicht Australier hast. Und das ganz konkret. Du solltest vorhaben entweder zu studieren, als Nicht-Australier kannst Du keine HECS oder FEE-HELP beantragen oder eine Reihe von Jobangeboten finden fuer die man Austr. Citizen sein MUSS.

      Ich glaube die Anzahl der Woerter ist nebensaechlich solange Du gute Argumente hast.

      Gruss,
      Yvonne

      p.s. ich werde unsere BBG morgen abgeben, werde dann berichten wie es gelaufen ist

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von misskiwi ()

    • hallo yvonne
      ja ich versucht mich auf mein job zu beziehen und das mir gewisse wege versperrt sind als nicht citizen . ich werde auch ein diplom anhängen was ich gemacht habe und mit der begründung : kann es nicht fortsetzen da ich keine unterstützung bekomme .

      ich habe auch eine abn und werde internationale geschäfte mit einbringen .

      andere webseiten sagen aus das es keine richtlinien gibt und jeder fall seperat gehandhabt wird


      doppeltestaatsbuergerschaft.co…-beibehaltungsantrag.html



      viel glück morgen
    • Hmmmm...vor ein paar Jahren haette ich das Argument, dass mir ohne Citizenship bestimmte Karrierewege versperrt gewesen waeren, auch angebracht. Haette da an Jobs im Oeffentlichen Dienst gedacht.

      allerdings gibt's da gerade ganz kaut in vielen Bereich Einstellungsstopps und freie Stellen werden nur intern neu besetzt. Inwiefern diese Tatsache einen Einfluss auf die Beurteilung eurer Antraege haben koennte, weiss ich nicht -- aber wenn ihr noch andere Argumente habt, verleiht denen soviel Wirkung wie moeglich!
      Never
      does nature say one thing
      and wisdom another
    • Huhu,

      so die Beibehaltungsgenehmingung ist endlich weg! Die Dame im Brisbane Konsulat hat sich unseren Antrag gar nicht angeschaut, wir muessen jetzt auf den Bescheid von Sydney warten. Ich hoffe es geht durch. Ich habe angegeben das ich unbedingt Studieren muss (ich habe allerdings auch noch keinen Uni Abschluss) und mein Mann ist auf Grund der fehlenden Security Clearance bei der Jobsuche benachteiligt. Sein Beruf ist zum Glueck im oeffentlichen Dienst immer noch gefragt.

      Mal abwarten ...

      Gruss,
      Yvonne
    • Ich wollte mal fragen, ob sich das mit der BBG geklärt hat. Was ich so gelesen habe ist es logisch, dass Dein erster Antrag nicht durchgegangen wäre.
      Es geht nicht um die Anzahl der Seiten, sondern eben um den einen driftigen Grund.

      Hier habe ich ein bischen was dazu geschrieben, es ist wirklich kein Hexenwerk.

      PS: Mich amüsiert das Fosterszeichen als Avatar, ich habe es in 6 Jahren nicht einmal im Bottleshop gefunden :D
      Bondi - Kirribilli - Cronulla

      Oh Sydney my Sydney

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krause ()

    • Original von misskiwi
      Huhu,

      so die Beibehaltungsgenehmingung ist endlich weg! Die Dame im Brisbane Konsulat hat sich unseren Antrag gar nicht angeschaut, wir muessen jetzt auf den Bescheid von Sydney warten. Ich hoffe es geht durch. Ich habe angegeben das ich unbedingt Studieren muss (ich habe allerdings auch noch keinen Uni Abschluss) und mein Mann ist auf Grund der fehlenden Security Clearance bei der Jobsuche benachteiligt. Sein Beruf ist zum Glueck im oeffentlichen Dienst immer noch gefragt.

      Mal abwarten ...

      Gruss,
      Yvonne


      Exakt die beiden Gründe haben wir auch genutzt.
      Bondi - Kirribilli - Cronulla

      Oh Sydney my Sydney
    • Das ist auch meine Erfahrung. Die Gruende, die fuer mich wirklich wichtig waren, reichten dem Konsulat nicht [der Rest meiner Familie sind Doppelstaatler und es koennte problematisch werden, falls ich meine PR verliere; Nachteile durch eventuelle Gesetzesaenderungen betr. Aufenthaltsrecht; hohe und steigende Kosten fuer RRV alle 5 Jahre ]. Die Bindung an DE kann wohl jeder irgendwie nachweisen.

      Was zaehlt, sind nachweisbare Nachteile ohne citizenship. Bei mir war das ebenfalls die Aussicht auf einen Job im Staatsdienst, den ich nur als Staatsbuergerin ausueben kann.

      Wobei ich mich manchmal schon frage, was da an Antraegen anscheinend so abgenickt wird.

      Viel Erfolg ! :D
      When you're in Australia, you're REALLY in Australia !!