Steuererklärung - Visakosten als Werbungskosten ansetzen?

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    • Steuererklärung - Visakosten als Werbungskosten ansetzen?

      Hallo zusammen,

      weiß hier im Forum jemand ob man die Kosten für das Visum, d.h. Übersetzungen, Berufsanerkennung, Führungszeugnisse, medizinische Untersuchungen, Visa Gebühren etc. als Werbungskosten in der deutschen Steuererklärung ansetzen kann?

      Mit sowas muss man sich an seinem freien Tag und am Wochenende rumschlagen... :baby:

      Vielen Dank für Euren Input schonmal vorab.

      Viele Grüße

      Al
      Fortes fortuna adiuvat
    • Hi,

      muss man denn das bei der Steuererklärung begründen? Also im Sinne von "Werbungskosten deshalb, weil all das (Übersetzung, medicals, Visagebühr) notwendig ist, um in Australien einen Job zu bekommen"?
    • Servus,

      vielen Dank für Eure Kommentare.

      Eins schonmal voRWEg, unterschiedlicher könnten die Meinungen wohl kaum sein. :D

      @Achim - "Begründen" muss man das in der Steuererklärung nicht, man kann die Kosten zunächst einmal (mit Belegen) ansetzen. Allerdings macht es wahrscheinlich einen Unterschied ob man bei der Positionsbezeichnung schreibt "Visagebühren" oder "Gebühren für Arbeitsvisum" - so stelle ich mir das jedenfalls vor, d.h. es muss auf jeden Fall ersichtlich sein, dass die Kosten für ein Arbeitsvisum (bzw. wie es bei Wiki heißt - Erwrbung, Erhaltung, Sicherung von Einnahmen angefallen) sind.

      *bitte nicht für Wiki Belege steinigen - ich finde die Seite gut um sich zu einem unbekannten Thema einen kleinen Überblick zu verschaffen*

      Ich treffe mich morgen mit einem Freund, der ist Steuerberater, den werde ich mal fragen - spätestens am Montag werde ich Euch dann Seine Meinung dazu sagen können.

      Falls noch jemand Informationen oder Mitteilungsbedürfnis hat, immer raus mit der "Sprache". ?(

      Viele Grüße

      Al
      Fortes fortuna adiuvat

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von derAl ()

    • Tachchen,

      Fuehrungszeugnisse koennen so oder so immer abgesetzt werden. Bei der letzten Steuererklaerung habe ich Uebersetzungen ebenfalls abgesetzt, dient ja auch im Endeffekt dazu sich bewerben zu koennen. Ging alles problemlos durch.

      Bei der naechsten werden dann Visa etc. auch mit angegeben.

      Gruß,
      Maik
    • Hallo,

      also laut meinem Bekannten sollten die Kosten steuerlich absetzbar sein.

      Er war sich aber nicht 100% sicher und muss das nochmal nachschauen.

      Seine Worte waren in etwa: "Schreibs mit drauf, falls es nicht zutrifft streicht das Finanzamt sowieso" .

      Also ich drück allen die ähnliches vorhaben die Daumen, dass es klappt.

      Viele Grüße

      Al
      Fortes fortuna adiuvat
    • Hi OzExpat,

      vielen Dank für die Info. Ich hoffe das klappt bei uns auch. Ist ja nicht gerade wenig, was da zusammenkommt.

      Viele Grüße

      Al
      Fortes fortuna adiuvat
    • Original von OzExpat
      Ich habe alle Visakosten, Medicals und den ganzen Umzug abgesetzt. Wurde alles durchgewunken, selbst Hotelkosten und Taxifahrten.


      Hi

      wie hast du es genau betitelt, bzw. was hast du genau geschrieben was abgesetzt werden soll?

      Gruß
    • Hallo ihr Steuerzahler :)

      Also ich habe heute meinen Einkommenssteuerbescheid zurück bekommen. Ich habe alles als Werbungs- und Fortbildungskosten angegeben: IELTS Kurs + Test, Kosten für Berufsanerkennung (EA), Visa Kosten, Medicals, Übersetzungen,etc...

      Leider wurde all dies wieder raus gestrichen mit der Begründung: ... steht nicht im Zusammenhang mit inländischen Einkünften..

      Hat hier denn jemand Erfahrung? Kann ich hier Widerspruch einlegen und etwas anders angeben/formulieren?

      Wer von euch konnte denn jetzt definitiv all die Kosten ansetzen, und wenn ja, wie genau wurden diese angegeben?

      Vielen Dank für eure Infos!
    • Wie schon oben gesagt, habe ich alle erdenklichen Kosten, die irgendwie mit dem Umzug in Zusammenhang standen, angegeben und da wurde nichts rausgestrichen. Ich habe fast meine gesamten Steuern für das Jahr zurückbekommen. Das war aber vor vier Jahren und im Jahr nach dem Umzug. Bist Du denn schon umgezogen?

      Es bringt aber auch nichts hier als Laie zu spekulieren. Letztendlich würde ich einen Steuerberater fragen.