Frage zum 457

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    • Frage zum 457

      Hallo Zusammen

      Zuerst mal herzlichen Dank für dieses tolle Forum, dass sehr hilfreich sein kann.

      Meine Frage:

      Meine Frau und ich, werden ende 2014 / anfangs 2015 nach Australien gehen, wenn alles klappt. Meine Frau wird dann ein Sponsorship 457 haben, dass dieses Jahr noch beantragt wird. Ich als Mann, kann ja mitgehen und arbeiten was ich will.

      Falls ich vor Ort auch selber ein Sponsorship erhalte ( 457, auch mein Beruf ist auf der Liste) was passiert dann? Also geht das überhaupt, dass meine Frau ein Sponsorship hat und ich auch eines? Ich weiss das ist ja gar nicht nötig...da ich an Ihrem Visum "hänge"....

      Aber falls meine Frau nach einem Jahr sagt, Sie möchte nicht mehr in diesem Sponsorship arbeiten ( z,b nur noch casual) oder was auch immer...dann hätte ich ja ich auch eines...und Sie wäre dann an meinem dran und könnte machen was Sie will?

      Kompliziert...also geht es, dass beide ein Sponsorship haben, der einte aber dann das aufgibt?

      Oder kann nur einer, ein Sponsorship auf einmal haben?
      Meine Frau beantragt es hier...wir gehen...ich finde nach einer gewissen Zeit auch eines...dafür kann Sie dann den Job künden und dann mehr auf Haushalt und Kinder schauen:-)

      Geht das oder mache ich da einen Überlegungsfehler?

      Alles andere ist mir klar...es geht im text immer um ein 457 Sponsorship...nicht um ein anderes...

      Danke für Eure Antworten und schöne Ostern:-)

      Liebe Grüsse

      Brissi81
    • Hallo, also ganz so einfach ist das nicht. Grundsätzlich geht das schon, ist aber mit viel Aufwand verbunden.

      Wenn deine Frau ein 457 bekommt, gibt's für dich das Gleiche. Und ihr hängt beide an ihrem sponsorship. Wenn du dein Eigenes beantragst dann verlierst du das, das an Sie gekoppelt ist. Wenn Sie dann ihre Stelle kündigt muss sie ein neues Visum beantragen, das dann an dir hägt, damit sie weiter bleiben kann. Und das gleiche gilt dann auch für die Kinder.

      Daher schon möglich, kommt aber mit viel Aufwand. Und 457 Sponsoring zu finden ist nicht mehr so einfach wie auch schon.

      Viel Glück,
      T
      ~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~=~
      Land contract signed: 01/06/2011
      PR submitted: 29/06/2011
      What's next??
    • RE: Frage zum 457

      Ein Sicherheitsnetz. Gar nicht so dumm die Idee. Ein bisschen aufwendig vielleicht, aber nicht unmöglich.

      T hat recht: Wenn Du als 'dependent' Deiner Frau selbst ein 457 als Hauptantragsteller beantragst erlöscht Dein ursprüngliche Visum wenn das neue bewilligt wird. Wer die Kinder auf seinem Visum hat ist dabei eigentlich egal. Auf das Visum Deiner Frau hat das alles erstmal gar keine Auswirkungen. Wenn Deine Frau dann Ihren Job aufgeben möchte kann Sie beantragen als 'dependent' bei Deinem Visum mit aufgenommen wird.

      Das ist bei einem 457 auch später noch ohne allzugrossen Aufwand möglich. Sie muss lediglich eine Antragsgebühr zahlen und einen Visumsantrag stellen. Als zweitantragsteller für ein 457 ist das eigentlich auch nicht besonders kompliziert oder aufwendig, denn Ihr müsst lediglich nachweisen, dass Ihr wirklich verheiratet seit. Und Dein zukünftiger AG muss natürlich auch zustimmen.

      Also rein verfahrenstechnisch ist das alles eigentlich kein Problem. Der grösste Aufwand dabei ist vermutlich einen zweiten Sponsor zu finden.
      Margot Obrist
      Registered Migration Agent
      MARN: 0640631
      www.migration-advice.com
    • Hallo Zusammen.

      Herzlichen Dank für Eure Antworten.

      Die Idee ist eigentlich daraus entstanden....

      Wir haben noch keine Kinder, möchten aber in den nächsten 2 Jahren welche. Jetzt was passiert wenn meine Frau Schwanger ist, mit Ihrem 457? Irgendwann kann Sie vielleicht nicht mehr arbeiten....heisst den das, dass 457 erlischt?

      Weil ein 457 sagt ja aus, dass man 100% arbeiten muss....was aber im 8 Monat Schwanger oder zu Beginn der Mutterschaft ja nicht möglich ist....Gibt es da Wege?

      Darum war auch meine Frage, falls meine Frau ein Kind bekommt, dass ich quasi dann " mit meinem 457 absichere". Wir möchten ja nicht wegen des Kindes wieder zurück...möchten aber auch nicht warten, bis wir ein permanent haben, mit Kinder kriegen...versteht Ihr was ich meine? Oder gibt's da Ausnahmereglungen?

      Ich weiss, wie schwierig es ist ein 457 zu kriegen. Bei meiner Frau sieht es sehr gut aus, dass wir anfangs 2015 gehen können....

      Herzlichen Dank für die Antworten...

      Beste Grüsse

      Brissi

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