Anklage wegen BtmG

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    • Anklage wegen BtmG

      Hi,

      Naja wie die überschrift schon sagt hab ich ein kleines Dilemma was die Beantragung des Visums angeht. Ich wurde wegen einer sehr geringen Menge angeklagt und hab auch keine Vorstrafe weil es sich um ein Erstvergehen gehandelt hat.
      Jetzt ist meine Frage ob ich das dann überhaupt angeben soll oder ob ichs lassen soll? Prüfen die jeden Einzelnen durch? Oder soll ichs angeben und krieg das Visum womöglich trotzdem?

      Über Hilfe würd ich mich freuen danke schonmal im Voraus :)
    • RE: Anklage wegen BtmG

      Bist du denn verurteilt worden, oder ist nur eine Verwarnung ausgesprochen worden?
      Ich habe gluecklicherweise keine Ehrfahrungen mit kriminellen Machenschaften bzw Gerichtsverhandlungen und somit wenig Ahnung aber wenn du keine Vorstrafen hast bist du auch noch nie verurteilt worden, right?
      Somit wuesste ich nicht wo du das angegeben koenntest in dem Antragsformular!
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    • Naja was heißt verurteilt worden, ich glaube man kann das als Verwarnung bezeichnen. Nach ein paar Auflagen nach der ersten Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren eingestellt, der Richter meinte ich muss es nirgends angeben wenn ich mich bewerbe oder so. Aber im Visum steht ja ob man jemals schon mal in irgend einem Land angeklagt worden ist wegen eines Verbrechens oder einer Straftat deswegen war ich mir unsicher!
      Aber du könntest wirklich Recht haben danke !
    • Er hat recht.
      Was Dir passiert ist nennt man Einstellung wegen geringer Schuld gem. § 153 a mit Auflagen.

      Das wird in kein Dokument eingetragen, in das Außenstehende Einblick haben. Nur Staatsanwaltschaft und Gericht wissen davon. Und Gerichte und Staatsanwaltschaften werden nicht angefragt. An das so genannte Führungszeugnis (richtig Auszug aus dem Bundeszentralregister) kommt Australien nur im Wege der Rechtshilfe oder wenn von Dir verlangt wird, für das Visum eines vorzulegen. Und da steht die Einstellung nicht drin.

      Yanjep