Als Freelancer in Australien 2.0

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    • Als Freelancer in Australien 2.0

      Hi Liebes Forum,

      ich habe die SuFu für das Thema verwendet und auch mich versucht im Internet zu informieren. Ebenfalls hoffe ich, dass ich den Eintrag an der richtigen Stelle poste, da ich auch nicht auswandern möchte. Falls nicht, dann Schande über mein Haupt 8)

      Hier die Frage: Ich bin aktuell Freelancer bei der Deutschen Bank als IT-Projektleiter. Und nun möchten wir (Frau et moi) ab Februar für eine längere Zeit während unserer Weltreise nach Australien (voraussichtlich mit dem W&T, wenn notwendig). Ich habe bereits aus meinem Netzwerk in Deutschland, Kontakte zu Personalern in Australien herstellen können und würde mich auf solche "Contractor" stellen in der IT und Business Branche bewerben (max. 6 Monatsprojekte).

      So wie ich es mitbekommen habe, benötigt man des weiteren nur eine TFN Nummer (also keine ABN), wenn man als Freelancer mit einem W&T dort arbeiten möchte für max. 6 Monate.

      Stimmt das? Oder worauf muss noch geachtet werden? Ich hoffe es gibt mittlerweile mehr Erfahrungswerte und ich würde mich über ein Feedback freuen.

      Noch ein paar Worte mehr zu mir (eventuell bauen sich dann auch Ideen auf, wie man da am besten arbeitet):

      Ich habe auch eine GmbH im Bereich IT-Consulting. Macht es eventuell Sinn, sich da entsenden zu lassen, ohne festen Arbeitgeber DU?

      Danke und Viele Grüße,
      DDP
    • Hallo DDP ,

      soweit ich weiß brauchst du eine ABN wenn du als Selbständiger oder Contractor arbeitest und Rechnungen ausstellen willst.

      Wenn dich allerdings jemand einstellt, wenn auch nur für ein paar Stunden die Woche, sollte eine TFN reichen.

      Allerdings bin ich auch kein Experte in Steuerfragen.

      Schau mal hier - hier werden sich sicher so einige Fragen beantworten:
      business.gov.au/business-topic…actors/Pages/default.aspx

      LG

      Bianca
    • Danke erstmal für den Support..

      Also am einfachsten:

      1. als Einzelperson eine TFN für mich
      2. und über die GmbH eine ABN beantragen

      Hört sich mal nicht so kompliziert an. Ich probiere mal den Weg und werde berichten, wie es am sinnvollsten ist. Merci.
    • Hallo DDP,

      herzlich willkommen im Forum.

      Ich habe gerade gelesen, dass Du im Februar mit dem W&T nach Australien willst.

      Als ich W&T gemacht habe (vor einer Ewigkeit) musste man vor dem 31 Lebensjahr das Visum aktivieren, ich weiss nicht ob das immer noch so ist?

      Nur ein Hinweis, da ich gesehen habe, dass Du 01/84 geboren bist.

      Cheerio

      Al
      Fortes fortuna adiuvat
    • Hi, danke nochmals für die Info.

      Das W&T habe ich bereits beantragt noch vor meinem 31ten (auch im Januar 84).

      VG,
      DDP
    • Hi zusammen,

      ich habe mal noch ein wenig mehr rumgeforscht und eventuell interessiert es auch noch mehr Personen. Hier der Blog ist von 2010, aber es ist schon mal ein Ansatzpunkt um mit der Botschaft zu telefonieren.

      Zusammenfassung ist:

      1. W&T Visum beantragt (jubjub.de/arbeiten-mit-dem-work-travel-visum/)
      2. Konto eröffnen (jubjub.de/ein-bankkonto-in-australien-eroffnen/)
      3. TFN beantragen (jubjub.de/kontoeroffnung-und-steuernummer/)
      4. ABN beantragen (jubjub.de/selbststaendig-arbeiten-in-australien/)

      Anscheinend hat es mit dem W&T und ABN geklappt. Aber wie gesagt.. ich hole mal paar aktuelle Infos und gebe hier Bescheid.

      VG,
      DDP
    • ABN hat erstmal mit dem Visa nix zu tun. Sie kann komplett aus D von einem deutschen Unternehmen beantragt werden. Einzig zu beachten ist, dass das Gov ab ca 1 Monat nach erster gestellter Rechnung in AU einen australischen Repräsentanten der Firma (also Citizen oder PR) genannt haben möchte. Wer dies ist bzw sein könnte, sei jetzt ersteinmal dahingestellt... Und eine ABN kostet in diesem Falle auch nix.
      Adelaide, (ex München)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tno-gws ()

    • Hi,

      ich war selber eine Weile Freelancer auf W&T-Visum und habe ohne Probleme eine TFN und dann ABN bekommen.

      Solltest du weiterhin einen Wohnsitz in DE behalten, kannst du auch von dort Rechnungen schreiben (und halt alle Steuern dort machen). Ob die jetzt eine dt. oder austral. Rechnung bezahlen, ist ja egal.

      Christian

      PS: Nur so als weiterer Hinweise, man muss das W&T-Visum nicht nur beantragen bevor man 31 ist, sondern dann auch 1 Jahre nach Bewilligung einreisen.
    • RE: Als Freelancer in Australien 2.0

      Hallo,

      bin selber IT Contractor in Sydney. Die gute Nachricht ist, dass Du eigentlich immer die Option hast, ueber einen Dienstleister abzurechnen, bei mir zb dieser hier: peoplebank.com.au/contractors. Bedeutet, dass Du nur eine TFN brauchst, aber keine ABN.

      Ich habe mit denen einen regulaeren Arbeitsvertrag ueber die Laufzeit meines Vertrags, und die kuemmern sich um Rechnungsstellung etc.. Bezahlt werden die uebrigens auch von meinem Auftraggeber, nicht von mir. Will sagen, ich bekomme meinen Tagessatz, und mein Auftraggeber zahlt den +x%

      Abgesehen von der befristetet Laufzeit meines Vertrags und der Tatsache, dass ich weder Urlaubs- noch Krankheitstage habe, gibt es keinerlei Unterschied zu einem normalen Arbeitsvertrag. Uebrigens auch nicht bei der Steuererklaerung.

      Ich kenne eigentlich keinen Contractor, der selber Rechnungen schreibt - das heisst aber nicht, dass es das nicht gibt.

      Melde Dich gerne wenn Du Fragen hast!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von theodor ()