Fragen zu ACS assesment

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    • Fragen zu ACS assesment

      Hallo, ich wil meine Berufsqualifikation mit ACS einschätzen lassen.

      Ich habe auf der Seite von ACS gelesen habe, dass bei Qualifikation durch Forschung ein Abstract der Forschungungsarbeit mitgeliefert werden muss - die Frage ist, ob das auch für Diplomarbeiten gilt. Nun ist es so, dass meine gar kein richtiges Abstract hat, nur eine Aufgabenstellung / Einleitung. Außerdem hatte meine Diplomarbeit mehr mit der Theorie von Hardware zu tun, jetzt mache ich Software. Die Diplomarbeit machte 50% meiner Gesamtnote aus.

      Da kommen wir schon zur nächsten Frage. Bin ich Developer Programmer, Software Engineer oder Applications programmer? Ich würde zu einem Mittelding aus den ersten beiden tendieren. Aber ich muss mich ja für eins davon entscheiden. Wirklich große Software- Design Entscheidungen habe ich schon lange nich mehr machen müssen mangels großer Projekte, also immer nur im Kleinen und ich weiß nicht, ob das zählt. Zumal das auf meinem Arbeitszeugnis nicht so genau beschrieben wird.

      Zum Thema Arbeitszeugnis: Auf meinem steht nicht drauf, ob ich Voll- oder Teilzeit gearbeitet habe. Ich lasse gerade ein Extra-Papier anfertigen mit den Zeiten. Die haben sich bei mir über die Jahre geändert. Ich komme immer über die erfordlichen 20 Stunden pro Woche, jedoch hatte ich zwischendurch zwei Jahre Auszeit. Außerdem: Der Wortlaut meiner Arbeitsbeschreibung ist ziemlich anders als die Erklärung der einzelnen Berufsbilder. Naja, vielleicht klingt es auf Englisch, nach der Übersetzung, ja besser.

      Ich habe irgendwo gelesen, dass man für die Anerkennung der gearbeiteten Jahre auch den jeweils ersten und letzten Gehaltsschein von jedem Arbeitgeber braucht. Das ist bei mir einfach, denn ich war ja immer bei demselben Arbeitgeber, auch nach meiner Auszeit. Aber brauche ich dann auch die Gehaltsscheine direkt vor und nach der Auszeit? Bzw.... Brauche ich diese Scheine dann erst bei dem eigentlichen Visa-Antrag oder auch schon für's ACS assesment?

      Ich habe mich auch noch nicht entschieden, von wem ich die Übersetzung machen lasse, aber ich werde wohl jemanden nehmen, der von der Naati anerkannt ist, damit es weniger Probleme gibt.

      Freue mich mich über jeden Hinweis,
      Grüße, die reisende
    • RE: Fragen zu ACS assesment

      Ich habe ACS bereits zweimal durch, einmal fuer meine Freundin, einmal fuer mich.


      Ich habe auf der Seite von ACS gelesen habe, dass bei Qualifikation durch Forschung ein Abstract der Forschungungsarbeit mitgeliefert werden muss - die Frage ist, ob das auch für Diplomarbeiten gilt. Nun ist es so, dass meine gar kein richtiges Abstract hat, nur eine Aufgabenstellung / Einleitung. Außerdem hatte meine Diplomarbeit mehr mit der Theorie von Hardware zu tun, jetzt mache ich Software. Die Diplomarbeit machte 50% meiner Gesamtnote aus.


      Falls Du nicht irgendwas mit Forschung anerkennen lassen willst (und danach sieht's ja nicht aus), dann geht es hier um den Beweis Deines Uniabschlusses, und nicht mehr. Das sollte in der Regel das uebersetzte Diplomzeugnis und -urkunde sein.


      Da kommen wir schon zur nächsten Frage. Bin ich Developer Programmer, Software Engineer oder Applications programmer? Ich würde zu einem Mittelding aus den ersten beiden tendieren. Aber ich muss mich ja für eins davon entscheiden. Wirklich große Software- Design Entscheidungen habe ich schon lange nich mehr machen müssen mangels großer Projekte, also immer nur im Kleinen und ich weiß nicht, ob das zählt. Zumal das auf meinem Arbeitszeugnis nicht so genau beschrieben wird.


      Ich sage mal wenn Du irgendwas mit Entwicklung machst, dann bist Du Software Engineer. Das ist mit Abstand die kompatibelste Berufsbezeichnung.


      Zum Thema Arbeitszeugnis: Auf meinem steht nicht drauf, ob ich Voll- oder Teilzeit gearbeitet habe. Ich lasse gerade ein Extra-Papier anfertigen mit den Zeiten. Die haben sich bei mir über die Jahre geändert. Ich komme immer über die erfordlichen 20 Stunden pro Woche, jedoch hatte ich zwischendurch zwei Jahre Auszeit. Außerdem: Der Wortlaut meiner Arbeitsbeschreibung ist ziemlich anders als die Erklärung der einzelnen Berufsbilder. Naja, vielleicht klingt es auf Englisch, nach der Übersetzung, ja besser.


      Also, erstmal der Tipp Dir das Geld fuer die Uebersetzung zu sparen, und Dir die Unterlagen neu und auf Englisch ausstellen zu lassen. Einfach selber uebersetzen und den alten Arbeitgeber ansprechen und fragen, ob sie das noch mal unterschreiben wuerden, letzte Zeile dann sowas wie "...this document has been re-issued in English upon request...". Hat bei uns immer geklappt (>5 Mal), und es gibt auch noch die Moeglichkeit, etwas Einfluss zu nehmen (zb. Wochenarbeitszeit etc aufzunehmen). Uebrigens ist der ACS der Zeugnisteil total Banane (sowas gibt es hier in Australien gar nicht), die sind ausschliesslich daran interessiert, dass Du in der Firma warst und was Du dort gemacht hast. Im Zweifelsfall wuerde ich so ein Dokument aufsetzen, was genau das bestaetigt (Vorlage kann man irgendwo auf der grauenhaften Website der ACS finden). Gleiches gilt fuer das Immi-Amt in Schritt zwei. Und wenn Du Dich dann in Australien bewirbst gleich noch mal - Arbeitszeugnisse im deutschen Stil sind hier komplett unbekannt.

      Uebrigens ist "Einfach" aus "Einfach selber uebersetzen" ein schamlose Luege. Das ist so richtig viel Arbeit.


      Ich habe irgendwo gelesen, dass man für die Anerkennung der gearbeiteten Jahre auch den jeweils ersten und letzten Gehaltsschein von jedem Arbeitgeber braucht. Das ist bei mir einfach, denn ich war ja immer bei demselben Arbeitgeber, auch nach meiner Auszeit. Aber brauche ich dann auch die Gehaltsscheine direkt vor und nach der Auszeit? Bzw.... Brauche ich diese Scheine dann erst bei dem eigentlichen Visa-Antrag oder auch schon für's ACS assesment?


      Fuer ACS brauchst Du es gar nicht, wenn dann fuer's Visum (sowas solltest Du aber besser selber recherchieren). Wir haben es gerade auf der Arbeit diskutiert - 3 von 3 Kollegen haben keine Gehaltsbescheinigung eingereicht.

      Ich selber hatte damals selber was eingescannt und selber in Auszuegen uebersetzt. War ziemlich unnoetig denke ich.

      Uebrigens glaube ich auch an das Gute im Menschen allgemeinen und im Case Officer im Speziellen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das Visum im Zweifelfall abgelehnt wird, stattdessen wird das Dokument nachgefordert.


      Ich habe mich auch noch nicht entschieden, von wem ich die Übersetzung machen lasse, aber ich werde wohl jemanden nehmen, der von der Naati anerkannt ist, damit es weniger Probleme gibt.


      Siehe oben zu Zeugnisuebersetzungen allgmein. Ansonsten ist es aber keine Optionen einen Nicht-Naati-Uebersetzer zu nehmen. Das steht ja echt ueberall in Fettschrift ;)

      Viel Erfolg!
    • Hallo Theodor,

      wow, vielen Dank für diese wertvollen Informationen! Das macht mir richtig Hoffnung.

      Wenn ich das Arbeitszeugnis selbst übersetze, habe ich ja auch Einfluss darauf, wie es im Englischen klingt ;), so dass es besser zur Beschreibung von "Software Engineer" passt. Und außerdem kann ich dann die Arbeitszeiten auch auf diesem Papier noch einmal unterbringen.

      Ich habe mir bereits eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen. Und das Diplom .... da würde ich wohl schon eher auf einen Naati-Übersetzer zurückgreifen. Aber vielleicht würde meine Uni mir das Diplom auch noch mal auf Englisch ausstellen, wenn ich es selbst übersetze.

      Ich frage mich nur, wie ich "Diplom" übersetzen soll. ?( "Master" trifft es leider nicht ganz, das würde die Uni sicher so nicht unterschreiben, und "Bachelor" ist zu wenig.

      Danke auch für die Info mit den Gehaltsbescheinigungen.... dann versuche ich es auch erstmal ohne. Und wenn sie es doch haben wollen, frage ich bei uns im Personal nach, ob sie es mir noch einmal auf Englisch ausstellen. Super. :)

      Freu, freu. :)
    • Hi,

      wegen des Diploms wuerde ich mir keine Sorgen machen wie das nun genau uebersetzt wird. ACS schaut nach den inhalten und kommt dann zu einer Einschaetzung.

      Bei mir war dann hinterher auch ein deutsches Diplom (Dipl. Inf.) ein Australischer ACS-Bachelor. Offensichtlich ist der Standard hier um einiges hoeher :rolleyes:. Ist aber letztlich voellig egal da es ja "nur" um das Visum geht und nicht um einen wie auch immer gearteten Status :).

      Viel Erfolg
      Mat
      @ Sydney
    • Ich hätte hier im Nachgang noch eine Frage zum ACS Assessment.

      Leider konnte ich auf den Seiten von ACS keine hier erwähnte Vorlage mehr finden bzgl. "Employment References". Gibt es jemanden, der seine zum damaligen Zeitpunkt verwendete Vorlage bitte als Beispiel/Referenz zur Verfügung stellen könnte (ohne Name etc.)? Der Inhalt muss so der so angepasst werden, sonst würden die ehemaligen Arbeitgeber das nicht unterschreiben.

      Ich bin gegenwärtig auch am Vorbereiten meiner Unterlagen für das ACS Skill Assessment und wollte den Inhalt selber verfassen bevor er zum unterschreiben an meine ehemaligen Arbeitgeber geht.

      Vielen Dank vorab und viele Grüße,
      Seppal