ACS Beglaubigung von Originalen auf Deutsch

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    • ACS Beglaubigung von Originalen auf Deutsch

      Hallo,

      endlich habe ich alle Dokumente zusammen, und will bei ACS meine Berufsqualifizierung anerkennen lassen.

      Nun lese ich aber, dass alle Dokumente beglaubigt sein müssen - auch die Deutschen? Natürlich sind die englischen Übersetzungen beglaubigt, aber ich habe die deutschen Originale übersetzen lassen.

      Könnte das zu einem Problem für mich werden? Muss der Beglaubigungs-Stempel auch übersetzt werden?

      Muss ich anschließend alle Dokumente noch einmal in Papierform an ACS senden? Da würde ich natürlich Kopien senden, aber die deutsche Beglaubigung habe ich jetzt gar nicht übersetzen lassen.

      Aktuell habe ich folgende Dokumente:
      Internationale Geburtsurkunde (original eingescant)
      Diplomarbeit (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)
      Tätigkeitsnachweis (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)

      Grüße,
      die reisende

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reisende ()

    • RE: ACS Beglaubigung von Originalen auf Deutsch

      Original von reisende
      Hallo,

      endlich habe ich alle Dokumente zusammen, und will bei ACS meine Berufsqualifizierung anerkennen lassen.

      Nun lese ich aber, dass alle Dokumente beglaubigt sein müssen - auch die Deutschen? Natürlich sind die englischen Übersetzungen beglaubigt, aber ich habe die deutschen Originale übersetzen lassen.

      Könnte das zu einem Problem für mich werden? Muss der Beglaubigungs-Stempel auch übersetzt werden?

      Muss ich anschließend alle Dokumente noch einmal in Papierform an ACS senden? Da würde ich natürlich Kopien senden, aber die deutsche Beglaubigung habe ich jetzt gar nicht übersetzen lassen.

      Aktuell habe ich folgende Dokumente:
      Internationale Geburtsurkunde (original eingescant)
      Diplomarbeit (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)
      Tätigkeitsnachweis (Original + Englische Übersetzung mit NAATI-Stempel)

      Grüße,
      die reisende


      Ich hoffe ja nicht, dass Du Deine Diplomarbeit hast uebersetzen lassen :)

      Nee, ist alles okay so, habe ich auch nicht anders gemacht.

      Und in Papierform musst Du gar nichts verschicken, das wird alles hochgeladen.
    • Oops, ja klar, Diplom-Urkunde und Zeugnis, nicht die Arbeit.

      Wirklich? Das war ok so bei dir? Auch bei ACS? Und wann war das? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie die Bedingungen im Jahre 2013 geändert haben.

      Also da steht jetzt drin, auf jedem Dokument solle so etwas in der Art "certified true copy of original document" stehen. Und meine Übersetzungen sind ja nur NAATI-zertifiziert. Reicht das auch?

      Danke und Grüße,
      Nina

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von reisende ()


    • Wirklich? Das war ok so bei dir? Auch bei ACS? Und wann war das? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie die Bedingungen im Jahre 2013 geändert haben.


      War dieses Jahr im Januar (fuer meine Freundin)


      Also da steht jetzt drin, auf jedem Dokument solle so etwas in der Art "certified true copy of original document" stehen. Und meine Übersetzungen sind ja nur NAATI-zertifiziert. Reicht das auch?


      Das stimmt, Uebersetzungen und Beglaubigungen sind zwei verschiedene Dinge.

      Nach laengerer Recherche in unserer Kueche hier noch mal die Zusammenfassung wie es laeuft:

      Beispiel: Diplomurkunde, zweiseitig

      Original:
      Seite 1, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
      Seite 2, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen

      Uebersetzung
      Seite 1, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
      Seite 1, uebersetzt nach Englisch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
      Seite 2, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
      Seite 2, uebersetzt nach Englisch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen

      Die beglaubigten Seiten dann wieder einscannen beim ACS hochladen. Insgesamt also 6 Seiten. Das gibt uebrigens noch Spass mit der File-Komprimierung und der maximalen Dateigroesse. Aber wir sind ja Informatiker ;)

      Noch mal zum Thema Beglaubigungen:

      Wir haben den Vorteil, dass wir in Australien wohnen und Beglaubigungen hier eine kostenloser Service ist, den z.B. Apotheken anbieten.

      Als ich seinerzeit ACS gemacht habe, hatte ich noch in Berlin gewohnt und das von einem Rechtsanwalt auf Englisch beglaubigen lassen. Kann mich noch gut erinnern, dass ich mehrere Kanzleien angerufen hatte, weil manche Anwaelte jeweils Mondpreise genommen haetten (~25 EUR pro Seite oder so).

      Viel Erfolg :) Melde Dich gerne bei weiteren Fragen, auch per PN wenn Du willst.

      ps: Wir haben uebrigens jeweils Diplomurkunde und -Zeugnis eingereicht (Weil Du nur von einem Dokument geschrieben hast)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von theodor ()

    • Oh, vielen Dank für's nochmal nachschauen.

      Jetzt bin ich aber wieder verwirrt. Nach der Übersetzung noch einmal beglaubigen lassen? Reicht da nicht der NAATI-Stempel?

      War gerade beim Einwohnermeldeamt. Sie sagen, sie machen es nicht. Sie machen nur Beglaubigungen für Behörden. Ich sagte, ACS sei doch eine Behörde. Nein, sie machen es nicht. :(


      Kann ich eigentlich auch die bereits existierenden englischen Übersetzungen auf englisch beglaubigen lassen - in Deutschland?

      Bin jetzt etwas verwirrt, was ich machen soll.

      Habe bereits Dipomurkunde und -zeugnis beglaubigt (auf deutsch) vorzuliegen, könnte jetzt eine Beglaubigung für das Arbeitszeugnis einholen, und dann alles noch einmal übersetzen lassen, mit NAATI-Stempel drauf. Würde das reichen? Oder muss ich das dann noch mal beglaubigen lassen (?) ??

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reisende ()


    • Oh, vielen Dank für's nochmal nachschauen.

      Jetzt bin ich aber wieder verwirrt. Nach der Übersetzung noch einmal beglaubigen lassen? Reicht da nicht der NAATI-Stempel?


      Naja, uebersetzen ist halt nicht beglaubigen. So verstehe ich es jedenfalls.


      War gerade beim Einwohnermeldeamt. Sie sagen, sie machen es nicht. Sie machen nur Beglaubigungen für Behörden. Ich sagte, ACS sei doch eine Behörde. Nein, sie machen es nicht. :(


      Ist halt nichts deutsches, ich denke Du brauchst einen Anwalt, bzw. einen Notar. So hatte ich es jedenfalls gemacht. Ich denke, dass es auch wichtig ist, dass der Beglaubigungstext auf Englisch ist, und ich waere ziemlich ueberrascht, wenn das ein deutsche Behoerde machen wuerde...


      Kann ich eigentlich auch die bereits existierenden englischen Übersetzungen auf englisch beglaubigen lassen - in Deutschland?


      Ja klar. Beglaubigt wird ja, dass die Kopie dem Original entsprecht, das hat mit dem Inhalt erst mal nichts zu tun. So verstehe ich es jedenfalls.


      Habe bereits Dipomurkunde und -zeugnis beglaubigt (auf deutsch) vorzuliegen, könnte jetzt eine Beglaubigung für das Arbeitszeugnis einholen, und dann alles noch einmal übersetzen lassen, mit NAATI-Stempel drauf. Würde das reichen? Oder muss ich das dann noch mal beglaubigen lassen (?) ??


      Kann Dir nur schreiben wie wir es gemacht haben (s.o.)

      Ob das der einzige Weg ist kann ich Dir auch nicht sagen, es ist halt unsere bestmoegliche Interpretation der Regularien, so wie wir sie verstanden hatten, und wir sind damit durchgekommen.

      Im Zweifelsfall kannst Du sicherlich auch mit dem ACS Kontakt aufnehmen und nachfragen.

      Wenn man die unterirdisch schlechte Website von denen sieht hat man allerdings keine besonders hohen Erwartungen an die Qualitaet einer Service-Auskunft :)

      Don't shoot the messenger ;)

      Viel Erfolg!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von theodor ()

    • Ohje, das klingt immer komplizierter. Wozu soll ich es denn dann überhaupt beglaubigen lassen. Und in OZ ein Deutsches Dokument beglaubigen lassen ist irgendwie auch Quatsch. Und die Dokumente um die halbe Welt schicken, damit sie wieder zu mir zurück geschickt werden, abgestempelt und beglaubigt, nur damit ich sie dann wieder eingescant online hochladen kann.... :(
    • Original von reisende
      Ohje, das klingt immer komplizierter. Wozu soll ich es denn dann überhaupt beglaubigen lassen. Und in OZ ein Deutsches Dokument beglaubigen lassen ist irgendwie auch Quatsch. Und die Dokumente um die halbe Welt schicken, damit sie wieder zu mir zurück geschickt werden, abgestempelt und beglaubigt, nur damit ich sie dann wieder eingescant online hochladen kann.... :(


      Nee, ist nicht so schlimm. Die Aussage von tno-gws heisst nur, dass du in Deutschland einen Notar zumB Beglaubigen nehmen musst, und der Stempel aus dem Kirchenbuero um die Ecke (die duerfen naemlich beglaubigen) nicht reicht.

      Ich glaube, ich hatte seinerzeit in Xberg irgendwas in der Groessenordnung von 15-20EUR pro Dokument (nicht pro Seite) gezahlt.
    • Original von reisende
      Habe bereits Dipomurkunde und -zeugnis beglaubigt (auf deutsch) vorzuliegen, könnte jetzt eine Beglaubigung für das Arbeitszeugnis einholen, und dann alles noch einmal übersetzen lassen, mit NAATI-Stempel drauf. Würde das reichen? Oder muss ich das dann noch mal beglaubigen lassen (?) ??


      Nein.

      Du musst nichts noch einmal uebersetzen lassen. Aber Du musst sowohl das Original als auch die Uebersetzung als beglaubigte Kopie einreichen.
    • Achso, danke für die Beruhigung. :)

      Ich glaube, ich werde das dann so machen, dass ich das Arbeitszeugnis beim Notar beglaubigen lasse, das Diplomzeugnis ist ja schon von meiner Uni einmal beglaubigt kopiert worden, und das muss dann hoffentlich reichen.
      Dann das Ganze nochmal zur Übersetzung, damit der Stempel mit übersetzt wird. Und so werde ich das Ganze abschicken. Wenn sie dann tatsälich noch einen dritten Stempel (nach deutscher Beglaubigung + NAATI-Stempel) haben wollen, werde ich mich darum kümmern, ansonsten muss das dann erstmal so reichen. *Schweiß von der Stirn wisch*
    • Original von reisende
      Achso, danke für die Beruhigung. :)

      Ich glaube, ich werde das dann so machen, dass ich das Arbeitszeugnis beim Notar beglaubigen lasse, das Diplomzeugnis ist ja schon von meiner Uni einmal beglaubigt kopiert worden, und das muss dann hoffentlich reichen.
      Dann das Ganze nochmal zur Übersetzung, damit der Stempel mit übersetzt wird. Und so werde ich das Ganze abschicken. Wenn sie dann tatsälich noch einen dritten Stempel (nach deutscher Beglaubigung + NAATI-Stempel) haben wollen, werde ich mich darum kümmern, ansonsten muss das dann erstmal so reichen. *Schweiß von der Stirn wisch*


      Wenn Du es beim Notar beglaubigen laesst, dann kann der das auf Englisch machen. Da muss kein Stempel uebersetzt werden.

      Hab das Gefuehl das klingt alles komplizierter als es sein muss, und Du bist restlos verwirrt. Vielleicht liesst Du Dir die ACS Seiten einfach noch mal in Ruhe durch? Da hatten wir auch alle Info her...
    • Hallo reisende,

      Ich bin mir nicht sicher ob Dir folgendes weiterhilft>

      Wir haben vor ca. 2 Jahren alles beim Buergeramt beglaubigen lassen, kosten 2.50EUR pro Seite anschliessend haben wir die beglaubigten Dokumente bei einem Naati Uebersetzer uebersetzen lassen.
      Der Uebersetzer hat den Beglaubigungsstempel mit uebersetzt und seinen Naati Stempel noch auf jede Seite zusaetzlich drauf gesetzt, das war's.

      Ging alles problemlos bei Engineers Australia durch.

      Kenne aber natuerlich die Anforderungen von ACS nicht.

      Viel Erfolg.

      Al
      Fortes fortuna adiuvat
    • Meine Übersetzerin empfiehlt mir

      - eine beglaubigte Kopie des deutschen Dokuments,
      - die von ihr abgestempelte deutsche Kopie
      - sowie die Übersetzung einzureichen.

      Das sollte ihrer Meinung nach reichen.

      Ich probiere das mal. Ich hoffe, das stimmt!
    • Habe heute die Beglaubigungen der deutschen Dokumente geholt mit englischem Text(!), aber deutschem Stempel, neben den sie auf meine Bitte hin noch "certified true copy of the original document" geschrieben haben.
      Die internationale Geburtsurkunde habe ich für alle Fälle auch noch einmal beglaubigen lassen.

      Soeben alles abgeschickt. Bin aufgeregt. Daumen drücken!
    • Habe mich heute mal spaßeshalber bei ACS eingeloggt und musste zu meinem Erstaunen feststellen, dass mein Antrag schon bei Stage 4 angekommen ist! Damit wurde zumindest Stage 3 (Nachreichen von fehlenden Dokumenten) übersprungen, es ist also alles komplett gewesen.
      Was ich mich nun frage, ist, ob der Antrag jetzt tatsächlich 12 Wochen in Stage 4 bleibt, oder ob es schneller geht?
      Immer noch aufgeregt!
    • Das sind doch mal gute Nachrichten. Ansonsten kannst du dich auch mal hier genauer umschauen. Vielleicht kann dir dieses Portal weiterhelfen.
      Ich kann micht nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marsianerin ()

    • Unglaublich, heute kam schon die Antwort, und sie haben JA gesagt....

      Aber ... meine Arbeitserfahrung wurde als 9 Jahre 3 Monate eingestuft. Ich hatte aber zwischendurch eine mehr als 2jährige Auszeit. Die scheinen sie ignoriert zu haben. (Firmenzugehörigkeit blieb bestehen in der Zeit).

      Bin beeindruckt.... und besorgt, dass sie später noch sagen... "Moment mal, es waren gar nicht 9 Jahre?"