Abmelden als Liegenschaftsbesitzer?

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    • Abmelden als Liegenschaftsbesitzer?

      Hallo allerseits

      Ich stelle gerade ein paar Nachforschungen für einen Deutschen an, der seit einigen Jahren in Australien lebt. Wir haben kürzlich festgestellt, dass er vergessen hat, sich in Deutschland abzumelden. Ich habe schon rausgekriegt mit der betroffenen Gemeinde in D, dass man das einfach nachholen kann.

      ABER, er besitzt immer noch eine Liegenschaft in Deutschland (nicht sein ehemaliger Wohnsitz). Weiss jemand, ob dies ein Grund ist, um angemeldet zu bleiben? Oder hat kann mir jemand die Richtung weisen?

      Das Konsulat hier in Melbourne konnte nicht wirklich weiterhelfen und Deutschland hat mir auch keine Antwort gegeben.

      Vielen Dank.
    • RE: Abmelden als Liegenschaftsbesitzer?

      Hier ein Merkblatt der Deutschen Botschaft in Wellington: wellington.diplo.de/contentblo…att_Meldewesen_DDatei.pdf

      Darin steht, dass man in Deutschland gemeldet bleiben kann, wenn man im Ausland lebt, vorausgesetzt, man hat in D Wohnraum, der einem jederzeit zur Verfuegung steht (Seite 2). Dieser Fakt hat mir damals beim Beibehaltungsantrag geholfen (Haus und Meldung).

      Aber warum der Wirbel? WILL der Mensch denn angemeldet bleiben?
    • Vielen Dank für die Info.

      Nein, er will sich eigentlich abmelden (braucht einen neuen Pass und es ist viel einfacher und günstiger, wenn man abgemeldet ist).

      Die Frage ist nur, ob das irgendwelche Konsequenzen hat bezüglich des Wohneigentums. Kann es mir zwar nicht vorstellen, aber man weiss ja nie.