Certified Copy: Mit Adresse oder Regristrierungsnummer des Notars ????

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    • Certified Copy: Mit Adresse oder Regristrierungsnummer des Notars ????

      Oh je... ich habe schon Beglaubigungen von allen Dokumenten machen lassen, lese jetzt aber erst, dass der Notar seine Registrierungsnummer und oder Adresse auf dem Dokument vermerken muss.

      Das ist bei meinem Beglaubigungen nicht der Fall. (Und für der Berufsanerkennung durch ACS war das auch ok so.)

      Hat jemand Erfahrung damit und weiß, ob ich jetzt alles noch einmal machen muss?

      Danke und Grüße,
      die reisende

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reisende ()

    • Hi,

      also erst einmal: Dir ist hoffentlich bekannt, daß nach australischem Recht nicht nur Notare Kopien von Dokumenten beglaubigen dürfen, sondern auch viele andere Berufsgruppen (z.B. Postangestellte, etc.). Ich habe mir meine Dokumente von einem befreundeten Anwalt hier in Deutschland beglaubigen lassen, bzw. meine statutory declarations auch von ihm absegnen lassen. Das ist erheblich billiger, als Dokumente vom Notar beglaubigen zu lassen. Er hat seinen Stempel draufgehauen und unterschrieben.

      Ob das Dienstsiegel des Notars auf Deinen Unterlagen ausreicht, kann ich nicht sagen. Wenn ich mich aber in die Rolle des Immigration Officer versetze, dann möchte ich schon sehen bzw. identifizieren können, wer das mir vorgelegte Dokument beglaubigt hat. Darüber hinaus spreche ich dann höchstwahrscheinlich nur Englisch und kann kein Deutsch. Du kannst ja mal schauen, ob zumindest diese Infos aus dem Dienstsiegel, bzw. der Unterschrift auf Deiner Beglaubigung hervorgehen.

      Grüße

      Oliver
      Waverton, Sydney (ex München)
    • Wenn in den Requirements steht, dass die Daten der beglaubigenden Person angegeben sein müssen, dann hat das seinen Grund. Googlen wird niemand.

      Wenn Du Glück hast, fällt es nicht weiter auf. Wenn Du aber Pech hast, bekommst Du nach langer Wartezeit alles zurück, bzw musst die entsprechenden korrigierten Beglaubigungen nachreichen. Dauert dann einfach alles viel länger.

      Kannst aber auch einfach mal dort anrufen und nachfragen, ob es für die ok ist. Wäre das Einfachste.
      Adelaide, (ex München)
    • Mir wurde heute beim Notar empfohlen, beim Landgericht eine Apostille für meinen Notar zu holen. Das sei sozusagen die Beglaubigung, dass der Notar überhaupt beglaubigen darf. Damit würden sich meine Probleme ja auch erledigen. Hat das schon mal jemand gemacht?
    • Nein. Apostillen sind dann gefragt, wenn eine Behörde im Ausland ein offizielles Dokument (Stempel) als gültiges Original anerkennen soll (z.B. Urkunden). Da in D jeder Notar Beglaubigen darf und dies in AU auch anerkannt wird, reicht der offizielle Stempel des Notars, mit Kontaktdaten und einer (auf englisch) Erklärung, dass es sich um eine gültige Kopie handelt.
      Adelaide, (ex München)