Citizienship - Beibehaltungsgenehmigung - 2017

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    • Citizienship - Beibehaltungsgenehmigung - 2017

      Hallo,

      Ich sitzte gerade ueber den Formular zur Beibehaltungsgenehmigung, und zwar dem Teil in dem ich darlegen soll, warum ich denn Australier werden moechte. Insgesamt kommt mir mein Material bisher ein wenig duenn vor, und ich frage mich, ob es noch weitere Punkte gibt, die gut in die List passen / fuer andere funktioniert haben:

      (Kurzer Einschub gegen den Suchfunktionsreflex: Habe ich benutzt. Ist sehr viel Rauschen vs sehr wenig Info. Es gibt 2 Beitraege seit 2014, einer ist von selber, der andere nicht besonders hilfreich)

      Hier sind meine bisherigen Gruende:
      * Kein Verlust des australischen Aufenthaltsrechts bei laengerem Aufenthalt in Deutschland, zb um Eltern zu pflegen
      * Mehr Jobs, da Zugang zu Stellen mit Security Clearance (bin in der IT)
      * Kein RRV Stress mehr
      * Bessere Integration in hiesige Gesellschaft (sehr Larifari, bin mir nicht sicher ob das gilt. Hab woanders gelesen dass e.g. 'Wunsch auf Wahlrecht' definitiv nicht ausreicht.

      Mehr habe ich nicht. Im wesentlich geht es mir um den ersten Punkt, und ev. ist der zweite auch noch relevant. 3 + 4 sind schon herbeigeredet. Andere fuehren an, dass sie noch studieren wollen und ggf auch TAFE umsonst besuchen wollen. Das waere bei mir mit fast 50 an den Haaren herbeigezogen und nicht glaubhaft. Kinder haben wir keine.

      Wuerde mich sehr freuen, wenn noch jemand Tipps haette...

      Thx,
      Theo
    • Hallo Theodor,
      ich denke wir haben hier nicht viele Mitglieder mit beiden Pässen. Ich persönlich sehe da keinen Vorteil, im Gegenteil ich habe mich für ein Land entschieden und damit lebe ich jetzt.
      Aber das muss jeder für sich selber entscheiden...

      guck mal hier, vielleicht wird dir da geholfen
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      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • Minnie Orb schrieb:

      Ich denke wir haben hier nicht viele Mitglieder mit beiden Pässen. Ich persönlich sehe da keinen Vorteil, im Gegenteil ich habe mich für ein Land entschieden und damit lebe ich jetzt.
      Wie gesagt, Punkt 1 auf meiner Liste sticht. Ich sehe ausserhalb der doppelten Staatsbuergerschaft kein Konstrukt welches es mir erlauben wuerde, laenger (> 6 Monate, offenes Ende) In Deutschland zu leben und Geld zu verdienen.

      Abgesehen davon empfinde ich mich tatsaechlich auch als zwischen den Stuehlen sitzend und denke, dass 2 Paesse das ganz gut wiedergeben:

      Ich bin sicher kein Aussie, dafuer ist mein 'th' zu schlecht, beim Fussball jubel ich fuer das falsche Team und wenn ich sehe wie hier mit unserem Planeten umgegangen wird kriege ich die Kraetze. Aber ich haette schon gerne einen Pass und will waehlen gehen muessen, denn egal ist mir das Land sicher nicht. Grundsaetzlich moechte ich sehr gerne die naechsten Jahrzehnte hier verbringen und meinen Beitrag dazu leisten, dass ich vielleicht eines Tages mein Bier aus einer Pfandflasche trinken darf.
    • theodor schrieb:

      Hier sind meine bisherigen Gruende:
      * Kein Verlust des australischen Aufenthaltsrechts bei laengerem Aufenthalt in Deutschland, zb um Eltern zu pflegen
      * Mehr Jobs, da Zugang zu Stellen mit Security Clearance (bin in der IT)
      * Kein RRV Stress mehr
      * Bessere Integration in hiesige Gesellschaft (sehr Larifari, bin mir nicht sicher ob das gilt. Hab woanders gelesen dass e.g. 'Wunsch auf Wahlrecht' definitiv nicht ausreicht.

      theodor schrieb:

      Wie gesagt, Punkt 1 auf meiner Liste sticht. Ich sehe ausserhalb der doppelten Staatsbuergerschaft kein Konstrukt welches es mir erlauben wuerde, laenger (> 6 Monate, offenes Ende) In Deutschland zu leben und Geld zu verdienen.
      So wie ich es sehe musst du ja begruenden warum du die AUSTRALISCHE Staatsbuergerschaft BRAUCHST, d.h. insbesondere zu begruenden welche NACHTEILE dir ansonsten entstehen wuerden wenn du sie nicht annehmen wuerdest. Damit spielt bei dem Teil der Begruendung die Frage, ob du in D arbeiten koenntest. Der Teil waere fuer relevant im Teil des Antrags wo du darlegen musst weshalb du die deutsche Staatsbuergerschaft behalten willst/musst...

      Aus meiner Sicht waere im Teil fuer die australische Staatsbuergerschaft einzig relevant anzumerken dass du moeglicherweise die permanente Aufenthaltsgenehmigung verlieren koenntest wenn du fuer einige Jahre ausser Landes sein musst. Soweit ich mich erinnere musst du ja mindestens 3 Jahre in AU gewesen sein innerhalb der letzten 5 Jahre um zu erneuern.

      Inwieweit das aber als relevant angesehen im Zusammenhang mit Eltern angesehen wird steht auf einem anderen Blatt, insbesondere wenn es noch Geschwister etc. in D gibt.

      Ich hatte von meinen AG eine Bestaetigung, dass ich ggf. fuer 3-5 Jahre in die USA versetzt werden wuerde. Da unsere Kinder hier in AU studieren ist es schon wichtig dauerhaft wieder nach AU zurueckkehren zu koennen und damit war das der wesentliche Faktor fuer die Begruendung welchen Nachteil ich ggf. ohne die Australische Staatsbuergerschaft haette. (Ist auch durchgekommen und wir sind seit Mai Australier mit Doppelpass).

      PS: habe den Papierkram fuer die BBG und Citizenship gehasst - gut wenn es durch ist.

      Viel Erfolg
      Matt
      @ Sydney
    • ach ja - ich vergass...

      Punkt 3 und 4 sind mit Sicherheit keine Gruende die gelten - ob man nun mal alle 5 Jahre Stress mit dem RRV hat oder "besser integriert" ist ist nicht relevant.

      Wenn es sonst nichts gibt dann waere Punkt 2 meiner Meinung nach der wichtigste. Du brauchst aber z.b. Stellenanzeigen aus deinem Bereich in denen Security Clearance und/oder die Australische Staatsbuergerschaft gefordert sind.

      Ansonsten wird ja immer noch ein eventuelles (Aufbau-) Studium als Begruendung genommen. Kostet 'ne Menge daher ist der Zugang zu HECS-HELP-StudyAssist wichtig was aber eben nur Citizens offensteht...

      Wichtig ist vielleicht auch noch dass die im Konsulat "vorfiltern", d.h. sie schauen sich deinen Antrag an und sagen dir gleich ob sie da wenig Chancen sehen. Wenn ich mich recht errinnere kostet der Antrag ja so bummelige 250 Euro die vorab zu zahlen und bei Anlehnung nicht zurueckerstattet werden...

      Ich hoffe das hilft!?

      Gute Nacht erstmal
      Matt
      @ Sydney
    • go2sydney schrieb:

      theodor schrieb:

      Wie gesagt, Punkt 1 auf meiner Liste sticht. Ich sehe ausserhalb der doppelten Staatsbuergerschaft kein Konstrukt welches es mir erlauben wuerde, laenger (> 6 Monate, offenes Ende) In Deutschland zu leben und Geld zu verdienen.
      So wie ich es sehe musst du ja begruenden warum du die AUSTRALISCHE Staatsbuergerschaft BRAUCHST, d.h. insbesondere zu begruenden welche NACHTEILE dir ansonsten entstehen wuerden wenn du sie nicht annehmen wuerdest. Damit spielt bei dem Teil der Begruendung die Frage, ob du in D arbeiten koenntest. Der Teil waere fuer relevant im Teil des Antrags wo du darlegen musst weshalb du die deutsche Staatsbuergerschaft behalten willst/musst...
      Aus meiner Sicht waere im Teil fuer die australische Staatsbuergerschaft einzig relevant anzumerken dass du moeglicherweise die permanente Aufenthaltsgenehmigung verlieren koenntest wenn du fuer einige Jahre ausser Landes sein musst. Soweit ich mich erinnere musst du ja mindestens 3 Jahre in AU gewesen sein innerhalb der letzten 5 Jahre um zu erneuern.
      Das war in der Tat etwas doppeldeutig formuliert. Sicherlich brauche ich die australische Staatsbuergerschaft nicht, um in Deutschland Geld zu verdienen. Hauptsaechlich wollen wir nach einer Zeit in Deutschland in unser australisches Leben zurueckkehren koennen.
    • Hallo Theodor,

      Gratulation zur Entscheidung der doppelten Staatsbürgerschaft, Du hast nur Vorteile damit.

      Ich habe im alten Forum einiges über die BBG geschrieben. Der Teil "Warum ich Australier werden will" ist der wichtigere von beiden. Er benötigt einen triftigen Grund, danach schaut der Beamte im Generalkonsulat. Möglichkeiten sind z.B.

      * Studium (kein Bafög)
      * Security Clearance für Deinen Job notwendig (Bei seek Deine Jobbeschreibung zusammen mit Sec. Clea suchen)
      * Dein Arbeitgeber schreibt Dir einen Brief in dem steht, dass es sein kann, dass Du längere Zeit ins Ausland musst. Dies könnte dazu führen, dass Du Dein Visa verlierst.

      Gutes Gelingen und las Dich nicht abbringen.

      Gruss
      Krause
      Bondi - Kirribilli - Cronulla

      Oh Sydney my Sydney
    • Hallo Theodor,

      Bitte entschuldige wenn ich mich hier so dranhaenge... ich hab auch die Suchfunktion benutzt aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
      Bei mir ist es arbeitsbedingt, dass ich Nachteile haette ohne die australische Staatsbuergerschaft. Ich kann einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen, nur ist der natuerlich auf Englisch. Ich nehme mal an, dass ich den fuer den Antrag uebersetzen muss, sehe ich das richtig? Kann ich im Konsulat irgendwo nachfragen?

      Viele Gruesse,

      regan
    • Nebenbei bemerkt, es gibt hierzulande Visa-Agents, die gegen kleines Geld auch bei der Formulierung von BBG und Cityzenship Anträgen helfen. Das ist durchaus legal !

      LG,

      -Richard
      Now - bring me that horizon! (Jack Sparrow)
    • Hallo Theodor,

      Ich habe selber den BBG Prozess durchgemacht, und habe meinen Antrag ausschliesslich mit deinem 2. Punkt begündet, also bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ich bin selber im Finanzbereich tätig, und selbst dort habe ich mehrere Stellenausschreibungen gefunden, für die man australischer Staatsbürger sein musste.

      Durch meinen Job bin ich viel zwischen Australien und Europa unterwegs, da ist der deutsch Pass sehr hilfreich. Darüber hinaus habe ich noch Familie in Deutschland, falls ich einaml unvorhergesehenerweise länger in Deutschland bleiben muss, dann muss ich mir wenigstens keinen Kopf um ein RRV machen.

      Viel Erfolg beim Antrag!

      P.S.: Auf einen Agenten würde ich verzichten, das Geld ist anderswo bessr aufgehoben.
    • Sind eigentlich die neuen Citizenship-Regeln in Kraft getreten? Also z.B. die härteren Englischtests (die selbst die austr. Parlamentarier nicht bestehen würden) und die 4 Jahre Mindestzeit als Permanent Resident? Die Border.gov.au Seite ist da ein wenig schwammig.

      Ich wollte meinen Antrag auf BBG gerade abgeben, als das in den Nachrichten war, und nach den neuen Regeln wäre ich erst nächstes Jahr für Citizenship eligible.

      Und meinen Nachforschungen zufolge, kann ich nur unterstreichen was z.B. Krause schon sagte: die Job-Schiene scheint das wirklich einzig gute Argument zu sein. Also Jobs, die man nur als Bürger bekommt, oder man für mehrere Jahre ins Ausland versetzt wird und dann Probleme bei der Rückkehr bekäme. Ich arbeite in IT bei einer internationalen Fluglinie, also beides sehr reale Szenarios.
    • Da gibt's doch diesen "eligibility calculator" fuer Citizenship irgendwo auf der Immi Seite. Der sollte m.E. nach doch den aktuellen Stand wieder spiegeln.
      Was natuerlich nicht heisst, dass sich das demnaechst aendern kann... Allerdings ist die BBG ja zwei Jahre gueltig (also von Ausstellung bis zur Annahme der AU Citizenship).
      @ Sydney
    • aph.gov.au/Parliamentary_Busin…n/Bills_before_the_Senate


      Australian Citizenship Legislation Amendment (Strengthening the Requirements for Australian Citizenship and Other Measures) Bill 2017

      Track(What's this?)
      DATE15 Jun 2017 CHAMBERHouse of Representatives STATUSBefore Senate PORTFOLIOImmigration and Border Protection SUMMARYAmends the: Australian Citizenship Act 2007 in relation to: strengthened citizenship requirements, including in relation to permanent residency and English language proficiency; the definition of ‘spouse’ and ‘de facto partner’; citizenship by adoption; automatic acquisition of citizenship; citizenship by conferral; residence requirements for citizenship; good character requirements; bar on approval for citizenship where there are related criminal offences; offence provisions; mandatory and discretionary cancellation of approval of citizenship; ministerial discretion to delay the making of the pledge of allegiance; increase in the maximum period of deferral for making the pledge of allegiance; revocation of citizenship by descent, conferral or under intercountry adoption arrangements; ministerial power to make legislative instruments; use and disclosure of personal information; and consequential amendments; and Migration Act 1958
      to enable the use and disclosure of personal citizenship information.
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • c314159 schrieb:

      Sind eigentlich die neuen Citizenship-Regeln in Kraft getreten? Also z.B. die härteren Englischtests (die selbst die austr. Parlamentarier nicht bestehen würden) und die 4 Jahre Mindestzeit als Permanent Resident? Die Border.gov.au Seite ist da ein wenig schwammig.
      ...
      Ich hab nie kapiert, was da eigentlich geaendert werden soll. Die vier Jahre Wartezeit gab's doch schon ewig; ich musste vier Jahre mit PR im Land sein. Weiss da jemand mehr? Vielleicht ist das ja nur in SA so.

      Cheers,
      Andy
      Bier gibt's hier auch nur in Pfandflaschen oder -dosen ;o)
    • AndyJ schrieb:

      c314159 schrieb:

      Sind eigentlich die neuen Citizenship-Regeln in Kraft getreten? Also z.B. die härteren Englischtests (die selbst die austr. Parlamentarier nicht bestehen würden) und die 4 Jahre Mindestzeit als Permanent Resident? Die Border.gov.au Seite ist da ein wenig schwammig.
      ...
      Ich hab nie kapiert, was da eigentlich geaendert werden soll. Die vier Jahre Wartezeit gab's doch schon ewig; ich musste vier Jahre mit PR im Land sein. Weiss da jemand mehr? Vielleicht ist das ja nur in SA so.
      Cheers,
      Andy
      Bier gibt's hier auch nur in Pfandflaschen oder -dosen ;o)
      Ich glaub es gibt verschiedene Wege zur citizenship - ein Kollege von mir musste nur 1 Jahr PR haben bis er citizenship beantragen konnte. Bevor er PR hatte, hatte er einige Jahre ein Arbeitsvisum (ich weiss allerdings nicht welches).

      Das Gesetz zur Aenderung ist noch nicht durch, und hier denken sie auch nicht dass es durch den Senat kommt. Na ja, mal sehen...

      Cheers,

      regan
    • regan schrieb:

      Ich glaub es gibt verschiedene Wege zur citizenship ..........regan
      nein,es gibt nur einen Weg zur citizenship! jedenfalls für Migranten mit Permanent Residence. kann man hier alles nachlesen:

      Und das soll jetzt geändert werden! Längere Zeit, bis man beantragen kann und verstärkte Prüfung der Englischkenntnisse. etc.
      Ob es durch den Senat geht, weiß wohl keiner?
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      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Minnie Orb ()

    • Also hier steht, dass wohl alle Anträge, die nach dem 20.4.2017 eingereicht wurden, betroffen sind...

      border.gov.au/Trav/Ente/Retu/residence-calculator
      Beste Grüße, justme
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      309 granted - 30th May 2011 :) - 100 granted - 6th September 2013 :)
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