MWSt Pflicht in D?

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    • MWSt Pflicht in D?

      Hallo,

      Ich wusste nicht recht, wo ich diese Frage stellen kann, ich habe sie mal hier platziert.

      Ich (Australier in Australien lebend), habe seit Jahren eine Registrierung beim TUV Rheinland (Functional Safety, der Kurs/Pruefung wuerde hier vor 5 Jahren abgelegt). Alle 5 Jahre will der TUEV Rheinland in D Fachnachweise und Geld sehen, um die Registrierung zu erneuern.
      Nachdem ich meine Berichte einreichte, soll nun die Rechnung kommen, die aber auch die deutsche MWSt beinhaltet. Laut TUEV faellt diese an, wenn als Anschrift eine Privatanschrift in Australien angegeben wird, jedoch nicht, wenn es eine Firmenanschrift sei.

      Ich bin mir nicht sicher, halte das aber fuer Unsinn, wenn eine Steuer anfallen sollte, dann doch hoechstens hier in Form von australischer GSt und nicht als MWSt in Deutschland?

      Wie seht Ihr das? Der TUEV stellt sich da momentan quer, ich kann auch keine offizielle Seite in D finden, die mir das klaert.

      Hat jemand von Euch Erfahrung und gar irgendeine deutsche Website, die das klarstellt?


      Gruss, Christian
    • Deutsche MwSt fällt dann an, wenn Waren oder Dienstleistungen in D konsumiert bzw erbracht werden. Bei Versand ins Nicht EU-Ausland bzw Erbringung der DL im Nicht EU-Ausland, kommt üblicherweise das Reverse Charge Verfahren zum Einsatz.

      Hierbei führt das empfangene Unternehmen die theoretische, lokal anfallende, MwSt ans Finanzamt ab, kann aber hierfür gleich wieder Vorsteuerabzug geltend machen. Bei privaten Empfängern entfällt die Abführung der Steuer bei Kleinbeträgen bis $1000 Importwert.

      Stichwort hierbei ist „Üblicherweise“, denn das liefernde Unternehmen ist nicht verpflichtet, das Reverse Charge Verfahren anzuwenden, es kann auch einfach dt. MwSt in Rechnung stellen.
      Adelaide, (ex München)
    • Vielen Dank fuer die Antwort.

      D.h, der TUEV (oder wer auch immer) handelt also richtig, wenn sie darauf bestehen, die MWSt. eintreiben zu wollen, gleichgueltig ob eine Firma hier das Reverse Charge Verfahren einhalten/anwenden wuerde oder ich als Privatperson (im Rahmen bis $1000) befreit bin?!
      Ich frage mich nur, warum die explizit darauf bestehen. Ich hatte erwidert, dass mir auch als Privatperson in der Vergangenheit nie MWSt abverlangt wurde (manchmal musste ich bei einem Kauf nachfragen/hinweisen), das muesste doch hier auch der Fall sein. Ich hatte leider keine Erklaerung bekommen, nur ein trotziger Hinweis, dass ich als Privatperson MWSt-pflichtig sei. Naja, den TUEV mochte ich schon vor 30 Jahren nicht :)

      Gruss, Christian
    • Das ist ungekehrt übrigens genauso. Als AU Company kann ich auch auf Auslandsgeschäfte VAT aufschlagen. Das erleichtert die Buchhaltung und ggf Liquidität, da ich die Steuer dann einfach an ATO zurückzahle. Ansonsten muss die theoretische Steuer an ATO gezahlt werden, die dann einen ausgleichenden Negativeintrag bekommt. Das Reverse Verfahren regelt daher nur, wer die Steuer bezahlt, nicht ob.

      Nichts desto trotz ist es üblich, dass bei Auslandsgeschäften keine MwSt erhoben wird, vor allem bei B2B Geschäften, da das kaufende Unternehmen gar keine Möglichkeit hat, die im Ausland bezahlte Steuer als Vorsteuer geltend zu machen. Und weil eine unterschiedliche Handhabung Mehraufwand ist, unterscheiden Unternehmen üblicherweise nicht zwischen B2B und B2C Auslandsgeschäften.

      Wenn nicht gerade beim TÜV, aber so lassen sich die ein oder anderen Qualitätsprodukte oft günstiger nach Australien importieren, als sie in D kosten wüden .
      Adelaide, (ex München)
    • Danke fuer die Erklaerung. Was mich geaergert hat, war die Tatsache, dass ich keine Erklaerung bekam und mein Einwand, dass meine Firmenanscrift gleich mit meiner Wohnanschrift sei, schlicht ignoriert wurde (obwohl ich auch einen Link zu ASIC, welche die Firma listet, mit angab).

      Gruss, Christian