Touristenvisum bei Vorstrafe

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    • Touristenvisum bei Vorstrafe

      Hallo, ich möchte in ein paar Monaten nach Australien und Neuseeland reisen (als Tourist). Nun ist es so, dass ich eine Vorstrafe (nur Geldstrafe, 30 Tagessätze) wegen Beleidigung habe.

      Ist es möglich bzw. sinnvoll, dennoch für Australien ein eVisitor-Visum zu beantragen? Ich habe gelesen, dass in dem Fall ein subclass-600-Visum beantragt werden muss und ich ansonsten möglicherweise bei der Einreise abgewiesen werde? Woanders habe ich hingegen gelesen, dass dies nur bei Haftstrafen von mehr als 12 Monaten problematisch sein kann.

      Für das Neuseeland-Visum ist es vermutlich ebenfalls problematisch in meinem Fall?

      Wie kann ich hier am besten vorgehen?

      Lieben Dank!
    • Servus!

      Wenn du beim Antrag für das 651-Visum alle Fragen beantwortest - und zwar wahrheitsgemäß!
      wird entweder das Visum abgelehnt wenn deine Vorstrafe für die Einreise ein Hindernis ist
      oder du bekommst das Visum (wenn auch sonst alle Bedingungen erfüllt sind).

      Wenn du ein genehmigtes Visum hast "GRANTED" kann ich mir nicht vorstellen,
      dass das bei der Einreise anders aussieht.

      Im Visum steht bei uns:
      No criminal convictions (visa condition 8528)
      This condition means that you must not have any criminal convictions for a sentence(s)
      (served or not) of 12 months or more (in total) at the time you travel to and enter Australia.

      Deep-L übersetzt:
      Keine strafrechtlichen Verurteilungen (Visumbedingung 8528)
      Diese Bedingung besagt, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Australien keine strafrechtliche(n) Verurteilung(en) haben dürfen
      (verbüßte oder nicht verbüßte) Strafe(n) von 12 Monaten oder mehr (insgesamt) zum Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Australien haben.

      Lies unser Visum auf den Bildern hier:

      Ob eine Anfrage bei der Botschaft oder im Ministerium sinnvoll, zweckmäßig, etc. ist - Frag mich nicht.
      Dateien
      • 651-3.jpg

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      • 651-2.jpg

        (168,61 kB, 2 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • 651-1.jpg

        (112,64 kB, 4 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      lg

      rupi
    • Vielen Dank für die Rückmeldung!

      Wir bei dem Antrag denn nach Art bzw. Höhe der Vorstrafe gefragt? Oder muss man nur sowas beantworten wie "Sind Sie jemals irgendwo straffällig geworden?"? Denn diese Frage wäre ja recht allgemein und würde sowohl eine Beleidigung als auch bspw. einen Mord mit einbeziehen, was hier dann ja ein riesiger Unterschied wäre.