Frage zu Beglaubigungen von Dokumenten für Berufsanerkennung

  • Huhu,

    ich lese schon eine Weile hier still und heimlich mit und habe schon ganz viele nützliche Informationen gesammelt. 8)

    Wir wollen nun bald die Berufsanerkennung starten. Bei den deutschen Dokumenten ist es ja klar - übersetzen lassen und so wie ich das bei den anerkannten Übersetzungsbüros gesehen habe, bekommt man dort auch - gegen Gebühr :D - beglaubigte Kopien.

    Was ist aber z.B. mit den Dokumenten, wo keine Übersetzung erforderlich ist, wie z.B. beim Reisepass (steht ja schon alles in englisch unten drunter) oder Geburts-Heiratsurkunde (gibt es ja auch in internationaler Version) - wenn ich diese Dokumente z.B. beim Einwohnermeldeamt beglaubigen lasse, dann setzt der Beamte sicher seinen "beglaubigt durch Stadtverwaltung X"-Stempel darauf - aber damit können die Aussies ja nunmal nix anfangen. Oder doch? Wird das so akzeptiert, wenn in deutsch "beglaubigt" darauf steht. Oder gibt es beim Amt (oder an anderer Stelle, wenn ja wo) auch englische "Beglaubigungsstempel"? Bei uns hier im "Dorf"amt konnte mir der Beamte dazu nichts sagen, er hat nur einen deutschen Stempel. :baby:

    Weiß das jemand?

    Liebe Grüße
    Angela

  • Hallo und willkommen bei den "Schreibern" im Forum :]

    wir haben sämtlche Dokument bei einem Notariat beglaubigen lassen. Die haben in deutsch und englich drauf geschrieben "das ist eine beglaubigte kopie und stimmt mit dem Original überein" (so sinngemäß)

    ich hatte hier im forum mal gelesen, dass jemand dass beim Pfarrer/Pastor gemacht hat und dem so'n stempel geschenkt hat, damit dieser beglaubigen konnte.

    gruss peg

  • Danke für die Info, peg.

    Klar, der Mensch vom Einwohnermeldeamt könnte natürlich auch einen Satz draufschreiben, statt des Stempels :baby: Darauf bin ich jetzt nicht gekommen. Ich frag mal nach, ob der das macht. Notar ist bestimmt teuer, hm? Das Einwohnermeldeamt will 5,00 Euro pro Seite, find ich auch schon happig. Aber nun ja.
    Kirche ist auch noch eine Alternative, davon habe ich auch gelesen, aber irgendwie habe ich dabei so ein doofes Gefühl, dass das dann vielleicht nicht anerkannt wird. 8o Ich will dann nicht am falschen Ende gespart haben. :D

    Liebe Grüße
    Angela

  • Hallölle!

    Wir hatten das Thema ja schon desöfteren. Mich würde wirklich mal interessieren, ob diese Beglaubigungen von Pfarrer usw. im Ausland anerkannt werden. Vielleicht kann sich ja mal jemand dazu äußern, der sein Gezeugs :] schon durch hat...und deswegen auf keine Hindernisse gestossen ist.

    Ich kann nur eins sagen, aus Sicht der deutschen Notare (wobei ich kein Notar bin :], sondern nur für einen arbeite ;) ). Wir dürften keine Beglaubigungsvermerke akzeptieren, die durch einen Apotheker (wie es oft im Ausland praktiziert wird) oder ähnliches erfolgten. Da gibt es schon Normen und Gesetze, die eingehalten werden müssen. Also, bei uns käme man damit nicht durch.

  • Hi
    meine Frau und auch ich haben unsere sachen von unserem Apotheker beglaubigen lassen die Botschaft in Berlin hat alles akzeptiert.

    Auch als ich mal vor jahren einen neuen pass brauchte und ihn damals nur über den postweg fodern konnte hat ein polizeibeamte den ich kannte meine Unterschrift beglaubigt.

    bei uns ging es um das PR visa meiner Frau!!


    gruß
    Carlo

  • Danke für eure Antworten. Ich denke schon, dass ich eine amtliche Stelle bevorzugen werde, damit bin ich wohl eher auf der sicheren Seite. Bloß nix riskieren. :D

    Zitat

    Original von ntf


    Eine Übersetzung zur Berufsanerkennung/Einwanderung darf nur von einen NAATI 4 zugelassenen Person gemacht werden die dann auch die Beglaubigung machen, die findet man im Web.

    Für die Dokumente, die nur deutsch sind war mir das klar. Meine Frage bezog sich eher auf Dokumente, die ich nicht übersetzen lassen muss, weil ich entweder eine internationale Urkunde habe oder eben - wie im Pass - schon eine englische Übersetzung beinhaltet ist. Aber ich kann ja mal bei dem Übersetzer nachfragen, ob die gleichzeitig auch nicht zu übersetzende Dokumente beglaubigen würden. Dann hätte ich wenigstens alles aus einer Hand.

    Lieben Gruß
    Angela

  • Zitat

    Original von carlo
    Hi
    meine Frau und auch ich haben unsere sachen von unserem Apotheker beglaubigen lassen die Botschaft in Berlin hat alles akzeptiert.

    Auch als ich mal vor jahren einen neuen pass brauchte und ihn damals nur über den postweg fodern konnte hat ein polizeibeamte den ich kannte meine Unterschrift beglaubigt.

    bei uns ging es um das PR visa meiner Frau!!


    gruß
    Carlo

    Hey Carlo,

    das ist ja mal interessant! Danke für die Antwort! Das hatte mich nämlich schon die ganze Zeit interessiert... :]

  • Hallo Angela

    ich denke Du machst Dir unnötig Sorgen.

    Sogar für eine eidestattliche Erklärung (und das ist offizieller als nur das Bestätigen einer Kopie) akzeptiern die australischen Behörden folgende Personen:

    Justice of the Peace, medical practitioner, legal practitioner, dentist, nurse, police officer, pharmacist

    Siehe hier: http://www.immi.gov.au/skilled/genera…information.htm

    Auch für die Übersetzung muss es keiner vom NAATI sein, es ist empfohlen, jedoch tut es jeder professionelle Übersetzer auch: "is recommended that you use a translator who is professionally qualified"

    Gruss,
    Thomas

  • Danke dir Thomas.

    Wobei ich es schon irgendwie witzig finde, welche Berufsgruppen zur Beglaubigung auserkoren sind. Den Polizisten kann ich ja noch nachvollziehen, aber bei Zahnarzt, Apotheker und Krankenschwester muss ich schon etwas grinsen. :D

    Schönen Tag wünsch ich euch.
    Angela

  • wie ist das dann mit den zeugnissen? berufsschulzeugnis, realschulabschlußzeugnis, arbeitszeugnis??? kann man das einfach bei nem beglaubigten übersetzer übersetzen lassen? (brauch das für spätere bewerbungen in england und eventuell australien) man weiß ja nie was kommt wenn ich erstmal in der weiten welt bin is es schwieriger, deshalb will ich das gleich machen um mich in der zeit schon zu bewerben.
    muß ich meine ddr geburtsurkunde übersetzt haben für ein working hollyday?
    hab auch ein zertifikat bekommen bei abschluß meiner ausbildung, was ist damit? auch zum übersetzer? das wird ja richtig teuer dann...oder wie meint ihr das mit berufsanerkennung?
    danke schonmal, aber ich will halt ja nix falsch machen...

  • Hi MissVegemite

    ich denke, ALLE Dokumente, die Du irgendwie brauchst, musst Du auch übersetzen lassen. Das schliesst jede Art von Zeugnis ein, wenn Du es irgendwo vorzeigen musst. Führt wohl kein Weg dran vorbei! Es gibt sicher auch Dokumente, die niemand sehen will, die kannst Du natürlich vergessen.

    Ich habe z.B. etwa 50 Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden, usw... übersetzen lassen. Viele sind einseitig, mit wenig Text, ein paar wenige sind mehrseitig mit sehr viel Text. Alles zusammen hat etwa 850.- Euro gekostet.

    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original von Lemmi1963


    Ich habe z.B. etwa 50 Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden, usw... übersetzen lassen. Viele sind einseitig, mit wenig Text, ein paar wenige sind mehrseitig mit sehr viel Text. Alles zusammen hat etwa 850.- Euro gekostet.

    *hossa* - wir haben glücklicherweise ein paar Dokumente weniger

    @MissVegemit: Nein, die Übersetzung lässt du durch ein Übersetzungsbüro machen. Der Notar *kann* dir dann die erforderlichen beglaubigten Abschriften erstellen - falls du sie braucht, mit WHV kenn ich mich nicht aus.

    Aber falls du beglaubigte Abschriften brauchst, kannst du ja mal deinen Chef fragen. ;)

    Gruß
    Angela

  • =) Er muss es gar nicht können. Selbst wenn er kein englisch kann, kann er dir trotzdem beglaubigen, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt. Er muss ja nur Wort für Wort vergleichen. Wenn er kein englisch kann, braucht er wohl ein bissi länger ;)

    Aber ich denke auch, dass die meisten Notare englisch können. :]

    Gruß
    Angela

  • ... ich denke auch nicht, dass jemand Wort für Wort vergleicht - da wären ja 5.- Euro pro Kopie noch billig.
    Ich denke eher, dass er das multilingual macht, nämlich das Original in den Kopierer legt, und dann die selbstgemachte Kopie beglaubigt!

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