Hallo !
Wir werden Ende Oktober mit dem 457 er Visum (4 Jahre) nach DU gehn und beabsichtigen dort anschliessend bei Arbeitsbeginn die permanent residency (labour agreement) zu beantragen.
Macht es irgendeinen Sinn, wenn wir uns hier in D abmelden noch einen Zweitwohnsitz in D anzugeben ?
Danke für alle guten Tips !
Uli