Negative Seiten von DU?

  • Zitat

    Dazu faellt mir ein australischer Werbespot ein. Es wird fuer Lamm geworben und die australische Familie hatte ein asiatisch aussehendes Maedchen zum Essen eingeladen. Sie wird vom Familienvater gefragt: so, where do you come from? Sie antwortet im breiten, australischen Akzent: well, from Ballarat actually. :)

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • Mein Senf zu dem Thema:

    Jeder sollte den andern machen lassen. Wenn einer nicht damit einverstanden ist, dass jemand 2 Staatsbürgerschaften hat bzw. eine 2. beantragen will, dann ist das sein gutes Recht, aber er sollte sich trotzdem nicht anmaßen, die Beweggründe desjenigen beurteilen zu wollen. Umgekehrt genauso. Soll doch jeder das machen und tun, was ihn glücklich macht. Und wenn er eine 2. Staatsbürgerschaft haben möchte und dies gesetzlich möglich ist - warum denn nicht? Es schreibt einem ja auch keiner vor, ob er einen Führerschein ablegt oder nicht... Also - solange es gesetzlich möglich ist, bewegt man sich damit weder in einer Grauzone noch in einem illegalen Bereich - es gibt also keinen Grund, das zu verurteilen.

    Manchmal verwundert mich die Engstirnigkeit mancher Australier - einerseits genießen sie diese Unbekümmertheit der Australier zum Leben, andererseits regen sie sich über jede Kleinigkeit auf...

    So, nun gehts mir wieder besser.


    Achso, ja, ganz vergessen - mein Mann hat auch 2 Staatsbürgerschaften. Geht also und ist noch nicht mal verboten!

  • @Blossom,

    du verstehts mich wohl falsch?
    Ich habe doch nichts dagegen das einer 2 Staatsbürgerschaften hat!

    Ich bin auch voll der Meinung von fernweh
    Jeder kann machen was er will

    Ich kann es auch verstehen warum man im neuen Heimatland dessen Staatsbürgerschaft annimmt.
    Bloß es ist eben mal so das das deutsche Recht keine zwei Staatsbürgerschaften zuläßt. Mehr habe ich nicht gemeint.
    Klar gibt es ausnahmen wie du sie auch beschrieben hast.
    Ich möchte nichts weiter dazu sagen........soll jeder machen was er will :]

    Mit freundlichen Grüßen

    [SIZE=10]**** jetzt auch PR, leider nicht von Australien ******[/SIZE]

    Wolfgang

  • Nach deutschem Recht verliert man die Staatsbürgerschaft, wenn man freiwillig eine andere annimmt. Wird man von deutschen Eltern oder ein Elternteil einem anderen Land geboren, wo das hiesige Recht ein "Geburtsrecht" (Birthright) auf Staatsbürgerschaft hat, hat man automatisch zwei Staatsbürgerschaften.

    Geht man zB nach Australien, und nimmt die Australische Staatsbürgerschaft freiwillig an, verliert man die deutsche, außer man hat noch „starke“ (mir fällt nicht der richtige Ausdruck ein) Beziehungen nach Deutschland wie unmittelbare Familie oder Immobilienbesitz. Australien hat neuerdings nichts dagegen einzuwenden, das man die deutsche behält. So wurde es mir erklärt. So wurde mir auch von der Botschaft erklärt, dass "you have unfortunately forfeited your German citizenship". Darauf erklärte ich der Botschaft, dass das Wort "unfortunate" nicht zutraf…..hi hi.

  • *lach*

    Keine Sorge - ich habe Dich nicht falsch verstanden (und letztendlich betraefe es mich ja auch nicht, selbst wennn Du was dagegen haettest) ;)

    Ich wollte nur erklaeren, dass es u. gewissen Umstaenden halt doch moeglich ist, beide Staatsbuergerschaften zu haben.

    Wenn man alllerdings 2 hat, kann einem theoretisch die deutsche entzogen werden. Das Grundgesetz besagt ja nur, dass einem die Staatsbuergerschaft nicht entzogen werden fard, wenn man dadurch staatenlos wird.

    Australien ist da glaube ich relativ offe - ich kenne hier wen mit 4 Staatsbuergerschaften (aber die deutsche ist da ann nicht mit im Spiel) :p

    Mach Dir keine Sorgen, hab Dich schon richtig verstanden. Wie gesagt, wollte nur darlegen, dass das hier gar nicht soooo unueblich ist, dass Erwachsenen eine Beibehaltungsgenehmigung kriegen - schon gar nicht, wenn alternde Eltern im Spiel sind.
    Denn der deutsche Staad ist halt doch dankbar, wenn die Kinder am andern Ende der Welt die Kosten und die Pflage uebernehmen.

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