Lohnsteuerjahresausgleich

  • Hallo!

    Wir werden im November nach DU mit dem 457 gehen.Deshalb haben wir gerade mit unserem Finanzamt telefoniert, und die waren mal wieder sehr unfreundlich und die Dame sagte uns folgendes:
    - wir sind verpflichtet einen Lohnsteuerjahresaugleich von Australien aus zu machen
    - wir müssen unser Gehalt welches wir in Australien verdienen ebenfalls angeben (und dieses würde höher versteuert werden X(, lt. der freundlichen Dame )

    Ist das so?

    Habe bislang gedacht das wir bis zu dem Zeitpunkt wo wir in Deutschland leben auch einen Lohnsteuerausgleich machen müssen, aber wenn wir in Australien leben dort unsere Steuern zahlen.

    Vielen Dank!
    Anke

  • Hi Anke

    ich bin mir fast sicher, dass es zwischen den zwei Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. D.h. Du musst für ein Kalenderjahr in dem Land die ganzen Jahreseinkünfte versteuern, in dem Du Dich am längsten aufgehalten hast. D.h., wenn Du nach dem 1.07. nach Australien gehst, zahlst Du für das ganze Jahr in Deutschland Steuern. Konkret heisst das, Du verlässt z.B. Deutschland im September, dann musst Du tatsächlich für 2007 alles in D versteuern, was du in D und AU verdienst.

    Aber, ein Lohsteuerjahresausgleich ist keine Pflicht sondern freiwillig, nur eine Einkommensteuererklärung ist Pflicht.

    Gruss, Thomas

  • Hallo Thomas!
    Vielen Dank für Deine Antwort. Dann hatte die Freundliche Dame wohl recht damit das wir unser Einkommen aus Australien in diesem Jahr in Deutschland versteuren müssen X(.
    Grüße Anke

  • Hi,

    wir sind auch gerade dabei :rolleyes:

    Arbeitet man allerdings weniger als 168 Tage bzw. 186 (nagel mich nicht drauf fest) in Deutschland, ist man nicht Einkommenssteuerpflichtig. Dies ist bei uns der Fall.
    Was ich daran allerdings auch nicht so ganz verstanden habe, damit wir die gezahlte Lohnsteuer wiederbekommen muessen wir aber trotzdem das Gehalt, des ganzen Jahres angeben, obwohl wir ja noch nicht mal mehr in Deutschland gemeldet sind 8o

    Und anderherum, so wie uns das Finanzamt in DE erzählt hat, müssen wir hier in Australien auch das Gehalt, was wir von Deutschland bezogen haben in der australischen Erklärung mit angeben.

    Is ja soweit o.k, von wegen Doppbesteuerungsabkommen, verstehe ich das jetzt so, das wir DOPPELT Steuern zahlen müssen 8o Kann doch aber nicht sein, oder?
    Verstehen kann ich ja, das damit vermieden werden soll, das man um die Steuer in DE herum kommt und weils eben "einfacher" ist, das deutsche Gehalt hier gar nicht mehr anzugeben. Aber bestraft werden, also doppelt voll besteuert werden, kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich werde mal berichten, wenn wir etwas schlauer sind, das heisst, die Erklärungen abgegeben haben.

    LG
    Ela

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    Einmal editiert, zuletzt von Schnute (31. August 2007 um 11:54)

  • Nee, Doppelbesteuerungsabkommen sind dazu da, dass vermieden wird, dass jemand doppelt Steuern zahlt, nicht umgekehrt.

    Beispiel:
    Ich arbeite in der Schweiz und lebe in Deutschland. Auch zwischen diesen Staaten gibt es das Abkommen. Ich bin steuerpflichtig in Deutschland. Trozdem zieht mir mein Arbeitgeber in der Schweiz fix 4.5% Steuern ab. Diese schweizerische Steuer wird, dass ich nicht doppelt bezahlen muss, bei meiner deutschen Steuer von wieviel % auch immer, angerechnet. Selbst wenn ich am Ende des Jahres mit einer Einkommensteuererklärung ausreche, dass ich in der Schweiz zuviel bezahlt habe, muss mir das Deutschland zurückzahlen. Es ist also sichergestellt, dass meine endgültige Steuersumme genau dem Prozentsatz aus Deutschland entspreicht.

    Keine Ahnung wegen der australischen Details, aber nehmen wir mal an, dass Euch ein australischer Arbeitgeber Steuern abzieht. Ich weis nicht ob die das tun. Diesen Abzug gebt Ihr dann bei der deutschen Steuererklärung an. Wenn Ihr zuviel bezahlt habt, dann bekommt Ihr das Geld von Deutschland zurück, auch wenn es in Australien bezahlt wurde.

    Umgekehrt, wenn man mehr als das halbe Jahr schon in Australien war, dann ist man dort steuerpflichtig. Dort wird es auch eine Art Steuererklärung geben. Dann gelten nur die australischen Regeln. Wenn man also das ganze Jahreseinkommen aus beiden Ländern zusammenzählt, und nach australischen Regeln die ganze Steuer berechnet, dann hat man wahrscheinlich zuviel bezahlt, da die Steuer in AU ja günstiger ist als in D. Nun bekommt man die zuviel bezahlte Steuer von AU zurück, auch wenn man den grossen Brocken in D bezahlt hat.

    Problematisch sind allerdings, dass ein Steuerjahr in D vom 1.1. bis 31.12. geht, und in australien irgendwo in der Mitte des Jahres, ich glaube 1.7. bis 30.06.. Die genauen Detaild bezüglich der Verrechnung wegen des Datums sind mir nicht bekannt, aber in jedem Fall verhindert das Abkommen, dass man für das geteilte Jahr nur in beiden Ländern Steuern bezahlt. Für manche ist das gut, für andere weniger.

    Ungefähr klar?

    Gruss, Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Lemmi1963 (31. August 2007 um 12:48)

  • Jab, vielen Dank Thomas.
    Ich glaube ich habe es einigermassen und ungefähr verstanden.

    Allerdings fallen wir eher unter Einkommen und nicht under Lohnsteuer, da wir die Einkünfte aus der Vermietung unserers Hauses noch mit Angeben muessen.

    Und dann ist ja noch die Sache mit dem Finanzjahr.

    Also mussen wir jetzt fuer 2006 drei 8o Erklärungen abgeben.

    Einmal von Januar bis Dezember in Deutschland (wobei Göga nur Januar und Juni in Deutschland gearbeitet hat)
    und dann von Januar bis Juni in Australien und eben von Juli 2006 bis Juli 2007 hier in Australien.

    Ich bin ja mal gespannt, was da rauskommt.

    Aber mit anderen Worten heisst das ja, das wir auch alle Ausgaben hier in Australien mit bei der Deutschen Steuer angeben können/muessen (schule, etc).

    LG
    Ela

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