Kind ohne Vater? gibts Geld vom Staat?

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage und hoffe, daß mir das jemand beantworten kann.
    Mal angenommen, eine Frau wird schwanger. Der Vater verdünnisiert sich, aus welchem Grund auch immer, die Familie kann der guten Frau auch nicht beistehen, sie ist also ohne Einkommen, weil sie ja mit der Geburt ihres Kindes ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

    Wie ist das in Deutschland geregelt. Bekommt die Frau Geld vom Staat?

    Was steht ihr da zu? Und ab wann soll/muß sie trotz Kind wieder arbeiten gehen?
    Ich nehme an, daß die Alimente, die der Vater zahlen muß, ja nicht für ihren Lebensunterhalt reichen, sondern nur für das Kind sind?

    Danke
    Gruß
    Frieda

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Hallo Frieda,

    in Deutschland ist das folgendermaßen geregelt:
    Der alleinstehende Elternteil geht zunächst zum Jugenamt und meldet dort Unterhaltsansprüche an. Ist der andere Elternteil bekannt und zahlungsunwillig, stehen diese dann auf dem Rechtsweg zur Seite. Ist der andere Elternteil unbekannt oder zahlungsunfähig, wird ein sogenannter Unterhaltsvorschuß vom Staat gewährt. Jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Dann gibts nichts mehr. Sollte der andere Elternteil irgendwann zahlungsfähig sein oder auftauchen, muss er die Summe zurückzahlen. Die Höhe der Leistung orientiert sich an der sog. "Düsseldorfer Tabelle", die aber nur als Richtwert dient.
    Desweiteren zahlt das Jugendamt u. U. auch den Kita Platz.

    Ich weiss es zufällig, da ne Mitarbeiterin von mir das grad durch hat.

    Gruss Mario

  • Hallo Mario,

    danke für deine Auskunft.
    Was mir aber immer noch nicht klar ist:

    Wenn die Frau nicht arbeiten gehen kann, woher nimmt sie das Geld zum Leben?
    Weil der Unterhalt für das Kind langt ja nicht.

    Kriegt sie dann Sozilalhilfe?

    danke und Gruß
    Frieda

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Früher war es so das die Frau eine bestimmte Zeit auch Geld vom Mann oder Sozialamt bekommen hat wegen der Kinderbetreuung,Klar ist auch das man irgentwann auch wieder für seinen Unterhalt sorgen muß ich glaube das war früher bis das Kind eingeschult worden ist.Da sich die Gesetze ja laufend ändern frag doch einfach in D nach, auf dem Sozialamt das für dich in Frage kommt.

  • Hallo Frieda,

    nachdem sich hier bisher keiner gemeldet hat, der selbst davon betroffen ist und somit wirklich Ahnung hätte :], geb ich mal meinen Senf dazu, der wie gesagt nur vom mithören herrührt, daher keine verbindliche Auskunft sein kann :rolleyes:

    Es gibt hier in der Tat ne Menge **Zuschüsse**. Ich weiß z.B. von einem Paar, die nicht verheiratet waren, aber zusammen lebten, sie aber aus diesem Grund als alleinerziehend galt, dass sie sogar Zuschüsse/Vollbezahlung (???) für Kinderwagen und diverser solcher Sachen bekommen hat. Man muss wohl nur zum Amt gehen und fragen. Was vielleicht die meisten nicht tun. Und vielleicht hängt es dann auch von der Sachbearbeiterin ab. Ich hatte zumindest den Eindruck, dass, wenn man die Zeit und Muße hat, sich mit dem ganzen Thema zu beschäftigen, kann man ne Menge **rausholen** (aus dem Staat???).

    Ob das nun gut oder schlecht ist, bleibt jedem selbst überlassen...

  • Ganz so richtig ist die Aussage von Crashboy nicht.

    Ich hol mal aus - ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    Den sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Staat gibts maximal 6 Jahre lang und nicht länger als bis zum 12. Lebensjahr. Soll heißen, wenn die Mama vom 1. Lebensmonat an Unterhaltsvorschuss bekommt, dann ist mit dem 6. Lebensjahr Schluss. Beantragt sie wegen Trennung oder was auch immer den Unterhaltsvorschuss erst mit dem 5. Lebensjahr, bekommt sie ihn bis zum 11. Lebensjahr des Kindes. Beantragt sie ihn erst mit dem 9. Lebensjahr, hat sie nur bis zum 12. Lebensjahr Anspruch (also keine 6 Jahre).

    Allerdings verfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und das JUgendamt zahlt nicht mehr, wenn die Mama neu heiratet...

    Noch Fragen dazu? :) Ich hoffe, ich konnte n bisschen weiterhelfen.

  • Nachtrag:

    Sie bekommt für die ersten Wochen auch noch Mutterschafts-/Erziehungsgeld. Aber frag mich bitte nicht, wie hoch, ab wann, wo sie das beantragen muss usw. Dafür bin ich aus dem Thema zu lange raus... (... und natürlich dann nach der Geburt das Kindergeld, welches sie wiederum beim Arbeitsamt / Familienkasse unter Vorlage der Geburtsurkunde beantragen muss. Und wenn sie selbst noch so jung ist und die Vorraussetzungen erfüllt, bekommt sie selbst auch noch Kindergeld ... am besten mal googlen).

    Am besten ist es, wenn sie sich direkt beim Sozialamt erkundigt. Desweiteren gibt es im Internet ganz ganz viele Foren, in denen solche Sachen diskutiert werden. Ich schick dir gleich mal nen Link zu einem interessanten Forum, in welchem sie so ziemlich jede Frage sehr gut beantwortet bekommt - guck mal in deine PN-Box.

    Falls sie weiß, wer der Vater ist, sollte sie, sobald das Kind da ist, zum Jugendamt gehen und dort entsprechend versuchen, die Vaterschaft dokumentieren zu lassen. Vorteil Jugendamt: dort ist es kostenlos. Macht sie es über das Gericht, kostet es erst mal Geld (sofern sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat ... aber das kann sie bei Gericht klären, in dem sie einfach mal dort vorspricht. Sie kann dort z.b. auch einen Beratungsschein beantragen - der kostet ein paar Euro - und damit dann zu einem Rechtsanwalt gehen, der das Verfahren incl. Prozesskostenhilfe-Antrag dann ins Rollen bringt). Aber wie gesagt, kostenlos und teils auch schneller gehts übers Jugendamt. Dort kann sie auch den Unterhaltstitel festsetzen lassen, sofern der Herr Papa mitspielt ...

    Wenn sie angibt "Vater unbekannt", bekommt sie Unterhaltsvorschuss ... der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.

    Im Übrigen - wenn sie gar keine Einnahmen oder Rücklagen oder so hat - kann sie auch weitere Dinge des täglichen Bedarfs beim Sozialamt beantragen. Sowohl fürs Baby (in allererster Linie wären da Erstausstattung, Kinderbettchen, Kinderwagen etc.) als auch für sich selbst, wenn sie z.b. noch keine Waschmaschine hat.

    Also - viel fragen und viel beantragen. Von nichts kommt nichts. Nur wenn sie sich drum kümmert, bekommt sie auch was.

    2 Mal editiert, zuletzt von fernweh (7. Oktober 2007 um 15:04)

  • Und noch nen Nachtrag:

    Wenn sie den Vater kennt (und dessen Adresse), dann kann sie auch gleich den Unterhalt für sich selbst einklagen. Denn auch ihr steht sowohl einige Zeit vor der Geburt als auch einige Wochen nach der Geburt erst mal Unterhalt zu, da sie sich ja um das Kind kümmern muss und nicht arbeiten kann. Aber um den zu bekommen, muss er natürlich genug verdienen... Die Antworten dazu findest du auch in dem entsprechenden Forum-Link (siehe meine PN).

  • Zitat

    Original von fernweh
    Wenn sie angibt "Vater unbekannt", bekommt sie Unterhaltsvorschuss ... der sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.


    Sicher, dass man Unterhalt vom Staat für das Kind bekommt, wenn man keinen Vater angibt/angeben kann?

    Es gibt noch andere Träger, meist kirchliche, wo man auch Starthilfe beantragen kann. Soweit ich weiß bis zu 750€ für die Erstlingsausstattung. Dazu muss man angeben, was man verdient, was der Vater verdient, wenn bekannt, etc. Die wollen nach der Geburt dann nur ne Kopie der Geb-Urkunde.

    [COLOR=blue]Don't worry about the world coming to an end today. It's already tomorrow in Australia.[/COLOR]

  • Ja, den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommt man auch, wenn man "nicht weiß, wer der Vater ist" ... Man muss ihn halt nur beantragen - den Vorschuss, mein ich. Wenn das Jugendamt dann auf irgendeinem Weg herausbekommt (vielleicht durch eine Vaterschaftsfeststellung irgendwann mal), wer der Papa ist, dann muss der den Vorschuss zurück zahlen - denn es ist ja ein VORSCHUSS, kein Darlehen oder Geschenk. Und zurückzahlen muss den der Vater des Kindes (bzw. derjenige, der unterhaltspflichtig ist - könnte also auch die Mutter sein, wenn das Kind beim Vater lebt), nicht derjenige, der das Kind betreut.

  • :D :D

    Als alleinerziehender Elternteil kann man in Deutschland das Kindergeld, das Elterngeld und Unterhaltsvorschuß beantragen. Ansonsten bekommt man entweder Arbeitslosengeld 1 oder Hartz 4.
    -Das Kindergeld wird auf die Bezüge die man von der ARGE( früher Sozialamt) bekommt angerechnet.
    -Ebenso wie der Unterhaltsvorschuß. Bedingung für den Unterhaltsvorschuss ist das man alleinerziehend ist und der Unterhaltsverpflichtete nicht bekannt ist, oder das er nachweisen kann das er nicht den Unterhalt bezahlen kann. Dann wird eine sogenannte Mangelfallberechnung gemacht.Der Unterhaltsverplichtende hat eine Selbstbehalt von ich glaube 800 Euro
    Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuß zahlt ist es maximum für & Jahre aber nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.
    - Das Elterngeld kann für Alleinerziehende für Maximum 1 Jahr beantragt werden. Es wird nicht auf die Bezüge der ARGE angerechner.
    -Erziehungsurlaub kann man bis max 3 Jahre beantragen, wovon wie gesagt nur 1 Jahr bezahlt wird. Für die restlichen 2 Jahre bleibt man weiter krankenversichert und bekommt die Zeit auf die Rente angerechnet.

    Vielel liebe Grüße

    Elke

    :D :D :D

  • Vielen Dank Elke,

    damit ist mir schon sehr geholfen.
    Mit dem Link und den ganzen Antworten hier kann ich jetzt was anfangen.

    lieben Gruß
    Frieda

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  • Hallo Antje,

    ja, das hatte ich gemacht und mich auch schon bei dir bedankt für den Link.

    war aber vielleicht nicht direkt unter deinem Artikel, sorry.

    lieben Gruß
    Frieda

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Zitat

    Original von fernweh
    Wenn das Jugendamt dann auf irgendeinem Weg herausbekommt (vielleicht durch eine Vaterschaftsfeststellung irgendwann mal), wer der Papa ist, dann muss der den Vorschuss zurück zahlen - denn es ist ja ein VORSCHUSS, kein Darlehen oder Geschenk.


    Das ist mir alles klar - hatte selbst schon das Vergnügen den U-Vorschuss beantragen zu dürfen ;)
    Ich wusste nur nicht, dass man auch ein Anrecht darauf hat, wenn eben "nicht weiß" wer der Vater des Kindes ist... Wieder was gelernt *g*

    [COLOR=blue]Don't worry about the world coming to an end today. It's already tomorrow in Australia.[/COLOR]

  • Hallo,

    hier mein Senf 8)

    Mutterchaftsgeld 6 Wochen nach der Geburt des Kindes abhängig vom letzten Jahresgehalt.

    Geht die Mutter nicht arbeiten bekommt sie hartz IV incl. einen großteil der Miete plus alleinerziehendes Zuschuss . Zusätzlich kann sie zum Beispiel bei der Caritas einmalig Geld beantragen. Sogenannter Fond fuer: Frauen in Not. Die Caritas haben die Formulare. man geht hin und gibt an was man für das Kind benötigt. Bis zu 600 Euro kann man dafür bekommen. Ebenso kann man bei der ARGE einen Zuschuss für die Kindeserstaustattung beantragen. Formloser Antrag reicht aus.

    Nach Geburt des Kindes sollte man nachweisen können das man den Vater a: nicht kennt
    b: unaufindbar
    c: nicht zahlt

    Das Jugendamt oder die ARGE (von Stadt zu Stadt unterschiedlich) zahlen das um die 120 Euro pro Monat an Unterhaltvorschuss bis 12 Jahre.

    Zu dem bekommt/ kann man sogenanntes Elterngeld beantragen für 12-14 Monate . Ca. 60 % des letzten Nettoeinkommen.

    Elterngeld wird bei der ARGE nicht angerechnet. D.h. man ist theoretich gut abgesichert für das erste jahr. Kritisch wird es wenn das Erziehungsjahr ausläuft.

    LG

    funstralia

  • Hallo funstralia

    auch dir danke für deinen 'Senf'.
    Hab alle infos weitergeleitet, mehr kann ich von hier aus nicht tun.

    nochmal danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten und Gedanken gemacht haben.

    lieben Gruß
    Frieda

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