Ich habe keine Ahnung welche Bedingungen mit ihren Visa verknüpft sind aber eine Trennung im Sinne der Einwanderung ist erst gegeben nach vollendung der Scheidung. Bis dahin allerdings trägt der Mann volle Verantwortung, speziell da Kinder vorhanden sind. Es kommen hier 2 Gesetzesformen ausammen: immigration und civil.
Von mir selbst gesprochen verurteile ich Dunkelseherei. Unsere Visum wurden abgelehnt da wir schon einmal ausgewandert waren.
Das wirklich Schlimme waren die Mitmenschen der damaligen zeit die uns alle sagten es sei entgültig, die Begründung sei nicht abweisbar usw. Damals gab es keine Agenten die hätten Berufung einlegen können, man mußte sich selbt helfen oder aufgeben.
Ich hatte mich damals hingesetzt und am Minister direkt geschrieben und schriftlich bewiesen das uns Australien unbedingt benötigt. Das brachte die Wende. Bis heute grüble ich ob es die Gründe waren die ich angab oder die Art in der ich es angepackt habe. Das war 1965, mit den damaligen Besserwissern hatte ich nie wieder Kontakt.
Wäre mir die Auswanderung nicht gelungen, dann hätte ich trozdem gewußt alles versucht zu haben und wäre glücklich und zufrieden in Deutschland verweilt das ebenso viele Vorteile hat. Man gewinnt nicht und verliert nicht, man wechselt nur die Vorteile.