Gibt es für mich eine Chance, dass ich hierbleiben darf ?

  • Hab gerade was gefunden ueber Special Benefit:

    3.7.1.10 Qualification for SpB
    Summary

    This topic explains the qualification criteria for SpB, and the situations in which customers cannot qualify for SpB.


    Qualification (1.1.Q.10) criteria

    To qualify for SpB, a customer must meet the criteria listed in the following table. Where more detail about a criterion is required, the second column indicates where you will find this.

    Criterion


    More Detail

    ALL of the following

    Be UNABLE to receive any other social security pension (section 23(1)-'social security pension') or benefit (section 23(1)-'social security benefit'), AND

    Be in financial hardship and unable to obtain or earn a sufficient livelihood for themselves and any dependants, AND


    SS Guide 3.7.1.30 Assessment of SpB Claims

    Be in Australia (1.1.A.320) throughout the period for which payment is sought, AND


    ONE of the following

    Be an Australian resident (section 7(2)), OR


    Be the holder of a specified subclass of visa.


    This topic


    Unable to receive any other social security pension or benefit

    SpB is ONLY available to customers who CANNOT receive any other income support payment under social security legislation. This means a customer MAY receive SpB if they are qualified for another payment AS LONG AS:

    * that payment is not yet payable, AND
    * if the payment they would receive is NSA, YA or Austudy, the reason for non-payment is not related to:
    o activity test failure in some form, OR
    o failing to comply with the other Act requirements, OR
    * if the payment they would receive is PP, the reason for non-payment is not related to:
    o a PP breach non-payment period, OR
    o failure to enter into a participation agreement.


    Exception: War widows who have been receiving a social security benefit continuously since before 1 November 1986 may be eligible for payment of SpB subject to meeting all other qualification criteria.


    Act reference: SSAct section 735(3) SpB is not payable to a woman if…, see (c)


    Holder of a specified subclass of visa

    Holders of the following temporary visas MAY be paid SpB even though they are not Australian residents:

    * subclass 820 - spouse (provisional),
    * subclass 826 - interdependency (provisional),
    * subclass 309 - spouse (provisional),
    * subclass 310 - interdependency (provisional),
    * subclass 785 - temporary protection,
    * subclass 786 - temporary (humanitarian concern),
    * subclass 447 - secondary movement offshore entry,
    * subclass 451 - secondary movement relocation,
    * CJSV (9.2.14) - issued specifically for the purpose of assisting in the administration of criminal justice in relation to the offence of people trafficking, sexual servitude or deceptive recruiting,
    * subclass 695 - return pending,
    * subclass 787 - witness protection (trafficking)(temporary), and
    * subclass 070 - bridging (removal pending).


    Act reference: SSAct section 729(2) The Secretary may, in his or her discretion, determine that a SpB should be granted…, see (f)

    Policy reference: SS Guide 3.1.2.40 Newly Arrived Resident's Waiting Period, 3.7.1.20 Payability of SpB, 3.7.2.40 SpB for People not Residentially Qualified for Other Payments

    Procedure reference: Are you in a Crisis or Needing Special Help


    Some customers CANNOT qualify for SpB

    The following customers CANNOT qualify for SpB, a customer who:

    * is voluntarily unemployed, OR
    * elects to devote their efforts to the establishment or conduct of a business venture which may at the time of application be unprofitable, OR
    * perseveres with an unprofitable venture.

    Es sagt allerdings das "Holders of Subclass 820 Visa" MAY be eligible also nicht unbedingt.

    Aber bei Centrelink nachhaken, unbedingt und lass Dir Ausdrucke vom Gesetz geben falls es abgelehnt wird, kannst Du auf jedenfall nach fragen. Und dann kannst Du auch noch in die Berufung gehen, kostet nichts und wird Dir ganz bestimmt auch nicht negativ angerechnet.

  • Noch ein paar Auszuege aus dem Social Security Gesetz wegen der normalen 2 Jahres Wartezeit bis man ein Benefit beantragen kann - also in diesem Falle Special Benefit:

    Exemption from the NARWP

    People are exempt from the NARWP for payments and benefits that are subject to a waiting period if they:

    * have already served a NARWP under the Social Security Act 1991 or the Student & Youth Assistance Act, OR
    * have arrived in Australia under the refugee and humanitarian programs, OR
    * are a family member of a refugee or humanitarian migrant, OR
    * were a family member of a former refugee or humanitarian migrant at the time the former refugee or humanitarian migrant arrived in Australia, OR
    * are an Australian citizen, OR
    * are a family member of an Australian citizen, OR
    * are a family member of a person who has lawfully been a permanent resident of Australia at any time for a continuous period of not less than 2 years, OR
    * are a refugee or former refugee and has a QRE for the payments and benefits specified under section 7(6) of the Social Security Act 1991, OR
    * were a family member of a refugee or former refugee at the time the refugee or former refugee arrived in Australia, OR
    * have a QRE for a payment or benefit specified under section 7(6AA) and holds a visa determined by the Minister, OR
    * have suffered a substantial change in circumstances for reasons beyond their control (SpB) (3.7.2.20), OR

    Note: All the above are exempt from the NARWP for a low-income HCC.

    * are a special need relative or a carer as defined in the Migration Regulations (CP only).

    Ob das mit dem Family Member noch hinhaut weiss ich nicht, aber ihr seid ja schliesslich noch verheiratet. Ansonsten haben sich Deine Umstaende ja wirklich drastisch veraendert und Du musst nur ganz eindeutig darauf bestehen dass es unvorhersehbare Umstaende waren wo Du keinerlei Kontrolle drueber hattest.

    Hoffe es hilft.

  • Hallo Wirly,
    du hast da fantstische Arbeit geleistet. Mir war das gleiche bekannt aber wußte nicht wo man es findet. Ich hatte ja auch mit einen Familienmitglied ein Debarkel mit Centrelink, die Leute lehnen schnall ab weil sie zu unqualifiziert sind bis sie auf die Gesetzesgebung hingewiesen werden. Hatte ja Tatlem deswegen mitgeteilt sich mit dem federal member of parliament in verbindung zu setzen und den anderen. In meinen Fall mußte auch Centrelink hinterher ins Gras beisen.
    Unter dem special benefits sceme kann sie ohne weiteres schriftlich Antrag stellen, denn alles was bei Centrelink mündlich war, hat nie statt gefunden.

  • Hallo, Wirly, hallo ntf !

    Vielen Dank, für eure Hilfe ! Ich habe mir das ausgedruckt, und werde damit nochmal zu centrelink gehen !
    Ich habe gestern meinen neuen case officer angerufen, der auf solche Fälle spezialisiert ist, und er sagte mir, dass er vor einer Woche einen Brief an meinen Mann abgeschickt hat, um eine schriftliche Stellungnahme von ihm zu bekommen, bis jetzt noch keine Antwort. Er hat noch 3 Wochen Zeit, um zu antworten. Es geht um die Sponsorverpflichtung, die er ja damals unterschrieben hatte...wenn er nicht antwortet, so wird das so gewertet, als ob er seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen will. Wenn er antwortet, und schreibt, dass er bereit ist, seiner Verpfichtung nachzukommen, dann gilt er weiter als mein Sponsor, und ich kann keine anderen Leistungen in Anspruch nehmen.
    Wirly, das Haus ist noch nicht abgezahlt, noch lange nicht, so wie er mir sagte...genaues weiss ich nicht, da er mir nie etwas Schriftliches darüber zeigen wollte !
    Vielen Dank, nochmal ! Ihr seid mir eine sehr große Hilfe !
    Ich melde mich wieder,sobald ich kann !
    Liebe Grüße !
    Kerstin

  • Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass der case officer mich nach meinen beiden großen Töchtern gefragt hat, die wieder nach Deutschland zurück sind ! Ich hatte den Eindruck, dass es durchaus möglich ist, dass die beiden wieder nach Australien dürfen, wenn ich meine Sache erfolgreich darlegen kann ! Bei meiner Ältesten ist es schwieriger, da sie über 18 ist, aber nicht unmöglich, bei meiner 17-jährigen wäre es leicht, so sagte man mir ! Wäre das schön, wenn die Beiden wieder hier sind !
    Liebe Grüße !
    Kerstin

  • Hallo Kerstin,

    wenn Du das denn als Möglichkeit in Betracht ziehst, Deine älteren Kinder wieder zurückzuholen, dann würde ich das aber alles in einem Aufwasch machen (die älteste Tochter inklusive). Irgendwo hattest Du mal geschrieben (in einem anderen Thread), dass Du Deine älteste Tochter in Deinem Visaantrag gar nicht mit aufgeführt hast, weil sie ja ohnehin in Deutschland bleiben wollte. Das würde ich dann jetzt versuchen mithilfe Deines Case Officers nachzuholen, denn je länger Du damit dann wartest, desto schwieriger wird es.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Zitat

    Original von tatlem
    Ich habe mir das ausgedruckt, und werde damit nochmal zu centrelink gehen !

    Hallo tatlem,
    versteh ich jetzt nicht.
    Du bekommst doch Family Tax Benefit von Centrelink bezahlt, nur leider auf das Konto deines Mannes.
    Du müsstest also lediglich die Kontonummer ändern.
    Oder ist die Rede hier von einem anderen, zusätzlichen Benefit?????

    LG
    matzi

  • Also das ich nicht lache.
    Die Kontonummer kann doch nur vom Inhaben geändert werden, falls dieser überhaupt zuständig ist.
    Ja matzi, wir reden von einen anderen Benefit, die nur Leute bekommen in Tatlem's Lage.

    Einmal editiert, zuletzt von ntf (23. Oktober 2007 um 08:34)

  • Sicherlich nur ein Mißverständnis an Worten. Ich verstehe es so das sie nur zu Besuch zurück ging und noch immer ihr Anrecht hat unter den ursprünglichen Bedingungen der Einwanderung und damit den anderen Kindern gleich steht.

    Einmal editiert, zuletzt von ntf (23. Oktober 2007 um 08:31)

  • Zitat

    Original von ntf
    Sicherlich nur ein Mißverständnis an Worten. Ich verstehe es so das sie nur zu Besuch zurück ging und noch immer ihr Anrecht hat unter den ursprünglichen Bedingungen der Einwanderung und damit den anderen Kindern gleich steht.

    Hallo ntf,

    wenn Du die älteste Tochter meinst, dann irrst Du Dich. Die kam nie nach Australien und für sie wurde auch kein Visum beantragt. Das hat Tatlem in einem anderen Thread mal erwähnt. Die anderen Kinder brauchen halt dann auch ein PR Visum - auch wenn sie zur Zeit in D leben.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Zitat

    Original von ntf
    Also das ich nicht lache.
    Die Kontonummer kann doch nur vom Inhaben geändert werden, falls dieser überhaupt zuständig ist.
    Ja matzi, wir reden von einen anderen Benefit, die nur Leute bekommen in Tatlem's Lage.

    Komisch,
    denn wie gesagt, eine Freundin von mir arbeitet bei Centrelink und sagte, dass per simplem Telefonanruf die Kontoverbindungen geändert werden können auf welche das Benefit fliesst.

    LG
    matzi

  • Das kann nur der Konteninhaber tun. Nur weil jemand bei Centrelink arbeitet, bedeutet das nicht das sie auch etwas wissen. Die Experten sitzen in der Regel in den Hauptzentren.

  • Hi Kerstin

    Wenn Du Dein Family Benefit auf sein Konto bekommst kannst Du das mit einem Telefonanruf aendern - je schneller um so besser. Ich wundere mich dass es sein Konto ist, normalerweise muss es auf jedenfall ein gemeinsames Konto sein denn es ist ja DEIN Benefit! ?(

    Die Experten sitzen uebrigens nicht in den Hauptzentralen oder Callcentre, die sind in den einzelnen Zweigstellen. Also dort nachhaken und auf jedenfall ein Special Benefit beantragen - der Tag des Antrags zaehlt wenn es genehmigt wird, Du kannst sogar per Telefon beantragen und muss dann zu einem Termin 'rein. Also ruf' jetzt gleich an, das Schlimmste was passieren kann ist das es abgelehnt wird!

    Hoffe das hilft!

  • Also wenn man hier guckt:

    Wer kann mir helfen ?

    und diesen Auszug daraus vom 8.5.2007:
    Zitat Anfang:
    Der Punkt ist, dass meine Tochter möglichst bald nach Deutschland zurück will ! Sie ist wirklich unglücklich hier und kommt hier einfach nicht klar ! Sie ist nun also schon die zweite Tochter, die zurück will, denn im Dezember letzten Jahres habe ich meine älteste Tochter in den Flieger gesetzt ! Das alles ist sehr schwer für mich und ich hätte nie gedacht, dass meine beiden ältesten Kinder hier nicht klar kommen werden ! Bei meinen beiden Kleinen ( 9 und 6 Jahre alt ) ist es so ähnlich, wie Du über Deinen Sohn schreibst, Nelly ! Sie haben keine Probleme in der Schule und haben auch schon Freunde gefunden !
    Was soll man als Mutter machen, wenn Jugendliche nicht lernen wollen ? Da kann man sich den Mund fusselig reden, wenn ein Mensch nicht lernen will, so will er nicht ! Die Lehrer in ihrer Schule haben sich wirklich große Mühe gegeben mit ihr und haben extra eine junge Referendarin besorgt, die sich gezielt um sie gekümmert hat...es hat alles nichts genützt ! Auch mein Partner und ich haben uns mit ihr hingesetzt und ihr geholfen, soweit wir konnten !
    Weiss jemand, ob das was meine Tochter hier an Schulbesuchen belegen kann, in Deutschland anerkannt wird, wenn sie dort wieder in die Schule geht ? Sie war hier 9 Monate in einem Intensive English Centre und hat von der High School ein Schreiben, dass sie da einen Term lang war.
    .... Zitat Ende

    dann ist deutlich, dass zwei Töchter hier waren und zwei Töchter nach Deutschland zurück sind.

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

  • Hallo Susanne,

    das ist richtig. Aber Tatlem hat doch 5 Kinder. Mit vier ist sie nach Australien ausgewandert und die Älteste blieb von Anfang an in Deutschland. Zwei von den vier Kindern sind wieder zurück nach Deutschland gegangen, weil sie sich hier in Australien nicht wohl gefühlt haben. Das bedeutet, dass jetzt 2 Kinder in Australien sind und 3 in Deutschland.

    Ich meinte mit meinem vorherigen Beitrag die Älteste, über die Tatlem in einem anderen Thread mal geschrieben hatte, dass sie diese in ihrem Antrag gar nicht berücksichtigt hatte, da diese ohnehin in Deutschland bleiben wollte.

    Ich hoffe, jetzt alle Zweifel beseitigt zu haben.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Hallo ntf,

    wenn man erfährt, dass eine Tochter verspottet wird, wüsste ich gerne wie man aus dieser Aussage die Gesamtzahl der Kinder ermitteln kann. Wohl nicht, oder?

    Es sind - nach Angaben von Tatlem - fünf Kinder. Mit vieren ist sie ausgewandert, eine blieb in von Anfang an in Deutschland. Zwei sind später wieder zurück, also sind jetzt noch zwei Kinder in Australien und drei in Deutschland.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Auch ich mische mich jetzt noch ein, nachdem ich sage und schreibe drei Tage gebraucht habe, um den ganzen Thread zu lesen... (Natürlich nur in der Freizeit...)


    Liebe tatlem

    Erstens: wünsche ich Dir von Herzen viel Kraft und Mut alles durchzustehen oder/und durchzuziehen!

    Zweitens: ich fands echt mutig von Dir, dass Du das sichere Leben in D aufgegeben und in einem fremden Land einen Neuanfang gewagt hast! Ich weiss nicht, ob ich dies gemacht hätte. ... und dann noch mit Kindern...

    Drittens: ob Du's glaubst oder nicht, Du hilfst mit Deiner Offenheit hier auch andern Menschen. Eine Kollegin steht momentan vor einer ähnlichen folgenschweren Entscheidung...

    Herzliche Grüsse, G.

    P.S. Ich war etwas erstaunt darüber, wie giftig manche der Beiträge beim Lesen rüberkommen. Liegt vielleicht am fehlenden Ton :D

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