Zweitwohnsitz in Deutschland Auswirkung auf Steuer und Konto

  • Hallo... leider hat die Suchfunktion nur ein Zweitwohnsitz-thema ausgespuckt und die infos da waren nicht ausreichend....

    also im april gehen wir erstmal für 3.5 Jahre (und gleich anschließend schätzungsweise noch mal 1.5 Jahre mit nen anderen visa) nach Sydney. Erst danach werden wir uns entscheiden ob es uns gut genug gefällt um für immer dort zu bleiben.

    Mein Vater ist nun 100% davon überzeugt, dass ich mich nicht komplett in Deutschland abmelden sollte, sondern ich mich im wohnort meiner Eltern als zweitwohnsitz anmelden soll... er meint das würde soviel vereinfachen wenn wir doch wieder nach Deutschland zurückkommen werden...

    allerdings bin ich mir nicht sicher was der zweitwohnsitz in deutschland für einen rattenschwanz hinter sich herzieht...

    1. hat der deutsche Fiskus irgend ein steuerliches Anrecht auf den einkommen meines freundes in Oz (Ich bekomme ein Stipendium das in OZ tax exempt ist, dann ist es doch auf jeden fall auch in Dtl steuerbefreit?!)

    2. welche auswirkungen auf steuerfreibeträge (zinsen und so) auf deutschen Konten hat es wenn man "nur" seinen Zweitwohnsitz in Dtl hat. Hab irgendwo gelesen, das man kleinere freibeträge hat. Wo bekommen denn die Banken die infos und können sie auch ein konto kündigen wenn man gar keinen hauptwohnsicht mehr in deutschland hat? wir müssen ein konto behalten um weiter an lebensversicherung und berufsunfähigkeit zu zahlen...

    vielleicht gibt ja noch weitere probleme an die ich noch gar nicht gedacht habe...

    also her mit eurem insider wissen und euren anregungen..

    Danke sagt die Maria

  • Hallo Maria!

    Ich hatte mir mal irgendwann ein pdf aus dem Netz runtergeladen zu dem Thema. Vielleicht hilft es dir ja weiter:

    LG
    matzi

  • Hi Maria

    also steuertechnisch gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und AU, das garantieren soll, dass Dein Einkommen nur einmal versteuert wird.

    Bezüglich Zweitwohnsitz gibt es aber immer mehr Gemeinden, die die Zweitwohnsitzsteuer einführen. Der Hintergrund ist der, dass die normale Einkommensteur an die Gemeinde geht, in der Du wohnst. Da es aber viele beliebte Gemeinden gibt, z.B. typische Urlaubsorte im Schwarzwald oder auf Sylt, wo die Einkommen niedrig sind, jedoch viele Reiche ihren Zweitwohnsitz haben, hat die Gemeinde somit die Möglichkeit auch ein bisschen vom Kuchen abzubekommen, indem sie diese Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Die niedrigsten Sätze liegen bei etwa 5% und die höchsten bei 25%.

    Einen wirklichen Vorteil hast Du nicht, wenn Du das tust.
    Keine Institution wird Dich herauswerfen, wenn sie Geld an Dir verdient, also warum sollte Dir eine Bank ein Konto kündigen?

    Laut Matzis Beitrag wirst Du Dir bestimmt auch keine Wohnung frei halten, oder? Also wirst Du von der Gemeinde im dümmsten Fall sowieso "gelöscht".

    Ich denke das sind nur die verständlichen Ängste eines Vaters, die aber nicht wirklich begründet sind.

    Gruss, Thomas

  • Man kann in D nur einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn man auch in D mit Hauptwohnung gemeldet ist. Hauptwohnsitz im Ausland und Nebenwohnung (Zweitwohnung) in D gibt es nicht!

    Gruß
    Sven

  • väter .... naja sein kleines mädchen geht ans andere ende der welt und er will sie halt beschützen...

    naja werde demnächst erstmal das kostenlose konto bei der dkb eröffnen... ist das einzige ohne gehaltseingang das ich gefunden habe... und das werde ich auch behalten (da hat mein papa schon recht... all wegen der bequemlichkeit bei deutschlandbesuchen)

    das mit dem wohnsitz find ich auch absurd... vor allem nachher kommen noch GEZ oder mÜll oder sonstwer und nerven meine eltern...

    und solange ich deutscher staatsbürger bin, kann ich mich doch immer wieder anmelden, oder? und wenn ich mich zuerst bei meinen eltern wieder anmelde, wäre ja auch sch* egal....

  • Hallo Maria!

    Was das Bankkonto angeht, kann ich Dich beruhigen. Ich wohne seit ueber drei Jahren im Ausland und bin nicht mehr in Deutschland gemeldet. Mein Bankkonto blieb in der ganzen Zeit bestehen und bisher hat die Bank es nicht schliessen wollen :)

    Als Adresse habe ich die Adresse meiner Mutter angegeben (an der ich folglich weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz gemeldet bin).

    Die einzige Unannehmlichkeit: ich wollte mal die Bank wechseln (nachdem ich mich schon aus Deutschland abgemeldet hatte), aber das ist ohne staendigen Wohnsitz nicht moeglich. Also vorher eine gute Bank aussuchen...


    Viel Erfolg!


    Bigsmile

  • Wir haben uns damals schön abgemeldet und auch ein schönes Blatt darüber bekommen.Post habe ich von der Deutschen Behörde wo wir gemeldet waren auch schon öfter bekommen, ergo wissen die wo wir stecken.Welche Vor und Nachteile er davon hat ,muß eh jeder für sich selbst aus machen.

  • Zitat

    Original von MSV
    Wir haben uns damals schön abgemeldet und auch ein schönes Blatt darüber bekommen.Post habe ich von der Deutschen Behörde wo wir gemeldet waren auch schon öfter bekommen, ergo wissen die wo wir stecken.Welche Vor und Nachteile er davon hat ,muß eh jeder für sich selbst aus machen.


    Wie bekommt man denn Post von der Behoerde, wo man einst gemeldet war?
    Beim Wegzug gibt man doch nur das Land an, aber nicht die Anschrift. Wenn man moechte, kann man sich beim jeweiligen Konsulat des neuen Heimatlandes namentlich registrieren lassen.
    Nach Auskunft meines Konsulats dient dies aber eher dazu, dass Nachforschungen (z.B. ein Erbe, das anzutreten ist) einfacher sind.
    Ob aber die Daten wie neue Anschrift an irgendeine Behoerde in D weitergeleitet werden (wenn man sich beim jeweiligen Konsulat registrieren liess), weiss ich nicht.
    Obwohl ich in den letzten Jahren mit einigen Auslandsvertretungen zu tun hatte, wiess eine spaeter angeforderte Abmeldebescheinigung lediglich "verzogen nach Thailand" auf.
    Zumindest beim damaligen Einwohnermeldeamt scheint demnach keine Information vorzuliegen, wo ich mich heute aufhalte.

    Gruss Christian

  • Hi

    also bei meinem Heimatort weis ich, dass viele ausgewanderte (auch solche die in D in einer anderen Stadt wohnen) freiwillig mit Adresse registriert sind, und auch regelmässig von der Gemeinde Post bekommen. Also nichts amtliches, aber z.B. eine Weihnachtskarte jedes Jahr, oder einmal pro Jahr News über die Gemeinde, etc.

    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original von Lemmi1963
    also steuertechnisch gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und AU, das garantieren soll, dass Dein Einkommen nur einmal versteuert wird.
    Gruss, Thomas

    Hi Thomas,

    das stimmt nicht ganz. Wenn man sich in AUS nicht steuerlich abmeldet und dann nach D (oder woander hingeht), dort arbeitet und Geld verdient und somit Steuern bezahlt und dann zurueck nach AUS kommt, bezahlt man 2mal Steuern! Also von AUS beim Finanzamt immer erst abmelden.

    Als ich 1997 ausgewandert bin, hatte ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern, 2001 war ich auf Urlaub und habe mich abgemeldet. Da musste ich aber eine Adresse angeben. Von 2004-2006 war ich wieder in D und habe mich ganz normal angemeldet. Als ich Anfang des Jahres wieder hierher (also nach AUS) zurueck bin, habe ich mich abgemeldet und auch alles andere aufgegeben (Konto ect), denn wenn ich das naechste Mal nach D komme, dann nur mit meinem Aussie Pass!

    LG
    Mel

  • Zitat

    Original von oceanaussi

    ...denn wenn ich das naechste Mal nach D komme, dann nur mit meinem Aussie Pass!

    LG
    Mel

    Warum? willst Du Deine (vermutlich) deutsche Staatsbuergerschaft aufgeben?
    Falls nicht, was bringt es Dir fuer Vorteile als Australierin in D einzureisen? Visa? Laengere Schlangen beim Eintritt als Nicht-EU-Buerger...?

    Gruss Christian

  • Hi Mel

    trotzdem bin ich mir sicher, dass wenn Du aufgrund so einer Panne zuviel Steuern bezahlt hast, kannst Du Dich auf das Doppelbesteuerungsabkommen beziehen und die zuviel gezahlte Steuer zurückverlangen. Das passiert nur, wenn Du Dich nicht richtig an die Bürokratie hälst.

    Nur einmal Steuern bezahlen heisst übrigens nicht, dass Du nur an ein Finanzamt (z.B. nur in D oder nur in AU) bezahlst, sondern das heisst, dass Du pro Steuerjahr nach den Gesetzten von nur einem der beiden Ländern berechnet wirst, und aber diesen Betrag teilweise in einem Land und den Rest im anderen Land bezahlst.

    Beispiel: Bei Deinem jetzigen Einkommen berechnet sich die Jahressteuer auf EUR 10.000 in D oder 8.000 in AU. Wenn Du im entsprechenden Finanzjahr nach deutschen Regeln besteuert wirst, dann musst Du 10.000 bezahlen, und nicht 18.000. Und das kann sich aufteilen auf beide Länder, z.B. hast Du bereits 7.000 in D bezahlt, dann darf AU nur noch 3.000 für das Jahr verlangen. Wirst Du aber z.B. in AU dann um 4.000 besteuert, dann bezahlt Dir D (nicht AU) 1.000 zurück. Garantiert!

    Gruss, Thomas

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