Hallo Oz's
ich bin neu hier und möchte mich zunächst einmal vorstellen, bevor ich Euch mit Fragen bombardiere.....in der Hoffnung, Ihr könnt mir in einigen Angelegenheiten weiterhelfen.
Ich bin 33 und plane Mitte 2009 mit meiner Freundin nach DU auszuwandern( Raum Sydney / Wollongong / Shellharbour ). Momentan bin ich Student ( Internationales Management ) und habe vorher 10 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in Baden Würtemberg und bin selbst Schleswig-Holsteiner .
Für uns wird es an sich denke ich nicht ganz so schwer sein, in Australien zu immigrieren, da meine Freundin Permanent Resident ist ( deutscher Pass ) . Sie muss halt alle 5 Jahre Ihr Visum erneuern und darf dann Australien für 2 Jahre nicht verlassen. Da wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben , würde ich dann den gleichen Status erhalten, wenn wir nachweisen können, dass wir mindestens ein Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben.
Mich plagen eher so die Kleinigkeiten und von daher habe ich mal so ein paar Fragen
Ich habe zwar die Suchfunktion aktiviert aber die Antworten waren nicht immer zufriedenstellend.
1. Wenn ich mein deutsches Auto mit nach DU nehme, muss ich dann das Lenkrad auf die rechte Seite umbauen lassen, oder gibt es Ausnahmegenehmigungen ?
2. In Deutschland gibt es für Singles einen Steuerfreibetrag von 801 Euro.
Habe ich Zinseinkünfte, die die 801 Euro überschreiten, dann muss ich Steuern zahlenauf den Betrag, der die 801 Euro übersteigt.
Gibt es in Australien auch einen Steuerfreibetrag, oder kann man dort nach Herzenslust Zinsen kassieren, ohne dass sie versteuer werden ?
3. In Deutschland muss man z.B. Aktien ein Zeitjahr im Besitz behalten, bevor man sie steuerfrei verkaufen kann. Man kann sie zwar auch früher verkaufen, jedoch zahlt man dann Spekulationssteuer. Ab 2009 ist es in Deutschland sogar so, dass man grundsätzlich....also auch nach dem ersten Jahr 25 % Steuern auf den Gewinn zahlen muss. Gibt es ähnliche Regelungen in Australien, oder kann man dort mit wertpapieren spekulieren dass sich die Balken biegen, oder möchte der Staat ( verständlicherweise ) etwas von dem Kuchen abhaben ?
4. Ich fahre seit 15 Jahren unfallfrei Auto.....
a ) kann ich meinen deutschen Führerschein behalten, wenn ich einen
australischen beantrage ?
b ) bekomme ich gleich die "Silver" oder "gold" license, oder fange ich
bei null an ( ist nicht uninteressant für die Autoversicherung )
5. Man kann eine Dual Citizenship beantragen, wenn man einen Antrag auf ein Beibehaltungszertifikat erstellt. D.h. ich beantrage erst, dass ich meinen deutschen Pass behalten darf( familiäre Gründe z.B. ) und wird das Beibehaltungszertifikat vom Bundesverwaltungsamt genehmigt, dann kann man den australischen Pass beantragen.
Allerdings muss man auch erklären, welche Nachteile es wären, die beseitigt werden, wenn man einen australischen Pass erhält. da viel mir pauschal nur ein Argument ein ( Wahlrecht in Australien), welches aber als Argument nicht anerkannt ist. Mich würde mal interessieren, ob ihr noch Argumente habt ?? Vielleicht hat ja schon jemand die Dual Citizenship auf diesem wege beantragt.
Ein Argument wäre noch, dass man evtl. daran interessiert ist im öffentlichen Dienst zu arbeiten ( z.B. als Polizist ) ....denn dazu braucht man dann ja auch die australische Staatsbürgerschaft.
6. Kann ich irgendwo meine in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Australien anerkennen lassen ?
Hmm, nun gut...ich könnte Euch noch einige Fragen mehr stellen, nur ist es sicherlich auch nicht angebracht wenn ich gerade mein erstes Posting so überlade, hier hereinplatze und Euch mit 567 Fragen nerve.
Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet
Danke auf jedenfall schon mal und
Grüße
Swedishmoose