• Hallo Oz's

    ich bin neu hier und möchte mich zunächst einmal vorstellen, bevor ich Euch mit Fragen bombardiere.....in der Hoffnung, Ihr könnt mir in einigen Angelegenheiten weiterhelfen.

    Ich bin 33 und plane Mitte 2009 mit meiner Freundin nach DU auszuwandern( Raum Sydney / Wollongong / Shellharbour ). Momentan bin ich Student ( Internationales Management ) und habe vorher 10 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet.

    Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in Baden Würtemberg und bin selbst Schleswig-Holsteiner .

    Für uns wird es an sich denke ich nicht ganz so schwer sein, in Australien zu immigrieren, da meine Freundin Permanent Resident ist ( deutscher Pass ) . Sie muss halt alle 5 Jahre Ihr Visum erneuern und darf dann Australien für 2 Jahre nicht verlassen. Da wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben , würde ich dann den gleichen Status erhalten, wenn wir nachweisen können, dass wir mindestens ein Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben.

    Mich plagen eher so die Kleinigkeiten und von daher habe ich mal so ein paar Fragen :]
    Ich habe zwar die Suchfunktion aktiviert aber die Antworten waren nicht immer zufriedenstellend.


    1. Wenn ich mein deutsches Auto mit nach DU nehme, muss ich dann das Lenkrad auf die rechte Seite umbauen lassen, oder gibt es Ausnahmegenehmigungen ?


    2. In Deutschland gibt es für Singles einen Steuerfreibetrag von 801 Euro.
    Habe ich Zinseinkünfte, die die 801 Euro überschreiten, dann muss ich Steuern zahlenauf den Betrag, der die 801 Euro übersteigt.
    Gibt es in Australien auch einen Steuerfreibetrag, oder kann man dort nach Herzenslust Zinsen kassieren, ohne dass sie versteuer werden ?


    3. In Deutschland muss man z.B. Aktien ein Zeitjahr im Besitz behalten, bevor man sie steuerfrei verkaufen kann. Man kann sie zwar auch früher verkaufen, jedoch zahlt man dann Spekulationssteuer. Ab 2009 ist es in Deutschland sogar so, dass man grundsätzlich....also auch nach dem ersten Jahr 25 % Steuern auf den Gewinn zahlen muss. Gibt es ähnliche Regelungen in Australien, oder kann man dort mit wertpapieren spekulieren dass sich die Balken biegen, oder möchte der Staat ( verständlicherweise ) etwas von dem Kuchen abhaben ?


    4. Ich fahre seit 15 Jahren unfallfrei Auto.....

    a ) kann ich meinen deutschen Führerschein behalten, wenn ich einen
    australischen beantrage ?
    b ) bekomme ich gleich die "Silver" oder "gold" license, oder fange ich
    bei null an ( ist nicht uninteressant für die Autoversicherung )

    5. Man kann eine Dual Citizenship beantragen, wenn man einen Antrag auf ein Beibehaltungszertifikat erstellt. D.h. ich beantrage erst, dass ich meinen deutschen Pass behalten darf( familiäre Gründe z.B. ) und wird das Beibehaltungszertifikat vom Bundesverwaltungsamt genehmigt, dann kann man den australischen Pass beantragen.
    Allerdings muss man auch erklären, welche Nachteile es wären, die beseitigt werden, wenn man einen australischen Pass erhält. da viel mir pauschal nur ein Argument ein ( Wahlrecht in Australien), welches aber als Argument nicht anerkannt ist. Mich würde mal interessieren, ob ihr noch Argumente habt ?? Vielleicht hat ja schon jemand die Dual Citizenship auf diesem wege beantragt.
    Ein Argument wäre noch, dass man evtl. daran interessiert ist im öffentlichen Dienst zu arbeiten ( z.B. als Polizist ) ....denn dazu braucht man dann ja auch die australische Staatsbürgerschaft.


    6. Kann ich irgendwo meine in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Australien anerkennen lassen ?


    Hmm, nun gut...ich könnte Euch noch einige Fragen mehr stellen, nur ist es sicherlich auch nicht angebracht wenn ich gerade mein erstes Posting so überlade, hier hereinplatze und Euch mit 567 Fragen nerve.
    :)

    Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet

    Danke auf jedenfall schon mal und

    Grüße


    Swedishmoose

  • Hey there!!!

    Erstmal herzlich willkommen im Forum und schon mal viel Glueck fuer deinen Visum-beantragungs-akt :P

    Hier mal ein paar antworten zu den Fragen... (soweit ichs weiss).

    1) Du musst das Lenkrad deines autos nicht umbauen... ich sehe hier immer wieder Autos mit lenkrat auf der "deutschen seite" hehe.
    Wird aber supe teuer, wenn dus importierst... und soweit ich weiss muss es auch erst durch einen "check"... also stelle dich mal auf hohe kosten ein.
    Mein Mann liebt importierte Rennautos aus Japan... naja... er hat natuerlich auch "ein paar" und was er fuer die ueberfuehr und check zahlt... OUTCH...
    Also schau doch besser dann mal in Australien nach nem guenstigen rumfahr auto. Kommt dir in jedem fall billiger.

    2) Da habe ich leider keine Ahnung

    3) Ebenfalls keine Ahnung

    4) Wieso solltest du denn deine deutsche Fahrerlaubnis abgeben muessen??? Verstehe ich nicht... wenn du in australien auto faehrst, heisst das doch nicht, dass du in Deutschland nicht mehr darfst. Die Regierung will lediglich, dass du innerhalb der 3 Monate eine Australische faherlaubnis beantragst, da du ja imigrierst... und die dir strafzetterl geben wollen. Das ist der einzige grund. Also deien deutsche verlierst du nicht... ganz und gar nicht!
    Beantragen ist auch ganz easy als Deutsher... weiss zwar net was du mit gold und silber licence meinst, aber das einzige was du machen msust, ist deine deutsche mit internationalen zeigen, beweiss ueber australischen wohnsitz etc, etc und dann noch die gebuehren zahlen. Das ist alles.

    5) gib mal in der SUCHFU an "dual citizenship" da duerften all deine Fragen beantwortet werden.... das thema wurde im uebrigen von mir gestartet :)

    hoffe ich konnt dir etwas helfen....

    liebe gruesse,

    Julie :)

  • Hi und herzlich willkommen,

    Beantragen muesst ihr das Visum schon, und das kann dauern.

    Aber da haben wir hier im Forum ein paar clevere Spezies die dir da bestimmt ausreichend Auskunft geben koennen. Und ausserdem noch unsere Suchfunktion die bei Visum und Berufsanerkennung 'ne ganze Menge Beitraege auspuckt.

    Citizenship kann man doch eh erst beantragen, wenn man mindestens 2 Jahre hier mit einem permanenten Visum lebt, oder irre ich mich da?

    Familiaere Grunde werden so einfach wohl nicht reichen um die deutsche staatsbuergerschaft bei zu behalten. Hier der link zur deutschen Botschaft passend zum Thema.

    Grund kann sein, du hast noch Eigentum in Deutschland, oder eine alte kranke Mutter und du bist der einzige Familienangeoerige und es kann sein, das du fuer laengere Zeit nach Deutschland zurueck musst und du dann ja nicht mehr Rechte in Deutschland haettest als ein Tourist (also auch keine Arbeitserlaubnis etc). Also zum Beispiel, meine ich .......

    Zum Thema Fuehrerschein haben wir auch schon viel disskutiert klick mich und mich . Mit gold und silber meinst du wohl P oder L plate?
    http://www.rta.com.au seeehr hilfreich.

    soooo das war's erstmal.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • hey hey !!

    nee da irrst du dich nicht :)
    erstmal hier 2 jahre mit nem permanenten visum leben und dann kann man die staatsbuergerschaft beantragen... auf deutsch... das dauert alles EWIG!
    die beantragung dauert dann ja auch nochmal lange lange...
    plus muss man damit rechnen, dass der Antrag auf beibehaltung der deutschen staatsbuergerschaft auch so an die 7 Moante dauer kann, bis er genehmigt, oder abgelehnt wird... schade ums geld dann... denn 75% muss man auf jeden fall zahlen...

    ganz liebe gruesse,

    Julie

  • Hallo Julie, hallo Ela....


    erst einmal danke für die schnellen Antworten.
    Ich werde mich dann mal da durchkämpfen.

    @ julie...

    gelten diese hohen Einführungsgebühren ( Zoll ) nicht nur für Neufahrzeuge ?Ich möchte ja mein jetziges Auto mitnehmen.
    Außer die Transportkosten im Container und den Fahrzeugcheck beim australischen "TÜV" dürfte doch eigentlich nichts mehr dazukommen,oder ?
    Die Oz's können doch nicht mein vier jahre altes Auto noch mal verzollen. Das gehört doch, wie auch mein Kühlschrank zum Umzugsgut, oder nicht ?


    Gruß

  • hallo Swedishmoose,

    zunächst einmal Grüße von Holsteiner zu Holsteiner und willkommen hier im Forum.

    Du musst zwar keinen Zoll auf dein eigenes Auto bezahlen, aber immerhin 10% GST (= Mehrwertsteuer) auf den Wert des Fahrzeugs, abgesehen von den üblichen Quarantäne- und Inspektionskosten bei der Einfuhr. Auch wenns mit im Container steht, wird es "separat" behandelt ...

    Schätze, danach ist es wie bei Motorrädern: Conformity mit Australian Design rules, mit Australian Technical rules .... Sticker hier, Sticker dort, dann Roadworthy Certificate. Ist nicht gerade preiswert.

    Umbau Lenker ist meines Wissens nach abhängig vom Staat, in dem Du leben willst und vom Alter des Fahrzeugs. guck dich mal um bei den Seiten http://www.dotars.gov.au - hoffe, die haben den link nicht geändert. Sonst musst du mal Vehicle Import eingeben.

    achso: lass Dir von Deiner Autoversicherung eine englischsprachige Bescheinigung über den Schadensfreiheitsrabatt geben, also wieviele unfallfreie Jahre. Dann gibts hier entsprechend niedrigere Versicherungsprämien bzw. rating 1 for life .

    Zinsen sind zählen zum Einkommen und müssen bei der Steuererklärung mitangegeben werden.

    Viel Erfolg! Gruss Susanne

    I am, you are , we are Australian !
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  • Hallo Susanne...


    auch Dir vielen Dank für die Tips...ganz von Nordlicht zu Nordlicht.

    Also es handelt sich in unserem Falle um New South Wales. Meine Lebensgefährtin wohnte seit 25 Jahren in DU und hat das Permanent resident Visa, welches sie alle fünf Jahre erneuern muss. Aber wir haben schon herausgefunden, dass ich ebenfalls den Status erhalten kann, wenn wir nachweisen können, dass wir schon mindestens ein Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Das muss uns hier das Rathaus bestätigen....zur Not mit zeugen ( unsere Nachbarn ).

    Noch mal zu dem Auto....

    mich wundert es echt, dass ich eigentlich für mein Umzugsgut ( in diesem Falle ist mein Auto Umzugsgut ) noch einmal GST zahlen muss. Ich habe das Auto ja irgendwann einmal gekauft und dafür schon mal Steuern in einem Staat gezahlt.
    Weißt Du zufällig, ob der aktuelle Wert des Fahrzeugs ( Zeitwert )als Bewertungsgrundlage dient , oder der damals bezahlte Preis ( laut Kaufvertrag ) beim Kauf ??

    Zur Quarantine...nun, ich denke , wenn ich das Auto selbst sehr gründlich reinige , dürfte das nicht so das Drama sein. Und die technischen Spezifikationen sollten auch dem australischen Standard entsprechen. Allerdings werde ich der zuständigen Behörde die genauen Fahrzeugdaten übermitteln. Die Anträge haben wir meine ich schon irgendwo auf dem Rechner.


    Der Link der Homepage von DOTARS ist noch aktuell. Allerdings habe ich momentan wenig Zeit mich da durchzulesen. Ich denke ich schicke denen ma leine E-Mail und vielleicht können die mir direkt sagen, ob das Lenkrad links bleiben darf.


    Hmm....was war jetzt noch ??
    ach ja...

    Meine Freundin hat ja dieses permanent resident visum. Wir beide haben aber mal überlegt, ob eine dual citizenship interessant für uns wäre. Die Julie 8 aus dem Forum hier ),hat mir da schon den Link zu einem älteren Thread hier im Forum gegeben, nur die Antwort zu einer speziellen Frage blieb offen.

    Wir wollen halt zuerst für mich auch dieses permanent resident visa beantragen. Wenn das dann genehmigt wird, wollen wir uns auf den Weg nach DU machen und unser ganzes Zeug mitnehmen. Wenn wir dann schon eine gewisse Zeit dort verbracht haben, wollen wir beide dieses Beibehaltungsgesetz in Anspruch nehmen, damit wir auf jedenfall die deutsche Staatsbürgerschaft behalten können. Argumente dafür wären halt, dass wir beide Familie in Deutschland haben, meine Eltern irgendwann einmal in einem pflegebedürftigen Alter sind und ich evtl. irgendwann mal Wohneigentum erben werde. Ich denke es gibt ein Paar Argumente, die ein Behalten des deutschen Passes rechtfertigen.

    Nun aber das eigentliche Problem....ein Problem, welches die Julie hier aus dem Forum auch hatte. Sie hat ebenfalls versucht ein vernünftiges Argument zu finden, welches rechtfertigt, dass es eben von Nachteil ist, KEINE australische Staatsbürgerschaft zu erhalten ( man kann ja rein theoretisch ein Lebenlang mit dem permanent residence visa in Australien leben ). Das Argument, dass man kein Wahlrecht in Australien hat, wird nicht akzeptiert. Aber was gibt es denn für ein sinnvolles Argument. Ok, man könnte sagen, man möchte evtl. in Australien im öffentlichen Dienst arbeiten ( z.B. als Polizist o.ä. ) aber das war es dann auch schon.
    Selbst beim Browsen im Internet habe ich nichts gefunden.
    Hast Du eine kreative Idee ?


    Achso...noch mal wegen den Zinsen.
    Also wenn ich in Australien Aktien kaufe und wieder verkaufe, muss ich auch ganz normal Steuern zahlen , stimmts ?
    Dann ist das ja eigentlich nicht anders wie hier in Deutschland....


    der Grund, warum wir beide nach Australien wollen ist übrigens wie folgt begründet:

    Meine Freundin hat heimweh....und ich fernweh
    Außerdem ist es uns in Deutschland zu stressig, das Gehalt reicht gerade noch, um alle Kosten zu decken. Urlaub ist schon lange nicht mehr drin.
    Es gibt auch ein Sozialsystem, was einen unterstützt. Und ich bin eben auch nicht der Meinung, das man in Deutschland besser abgesichert ist.
    Außerdem wollen wir nur unsere Ruhe .

    So...nun erst mal wieder Schluss.....
    würde mich noch über den ein oder anderen Tip freuen...


    Gruß und schönes Wochenende

    The Moose

  • Zitat

    Meine Lebensgefährtin wohnte seit 25 Jahren in DU und hat das Permanent resident Visa, welches sie alle fünf Jahre erneuern muss. Aber wir haben schon herausgefunden, dass ich ebenfalls den Status erhalten kann, wenn wir nachweisen können, dass wir schon mindestens ein Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Das muss uns hier das Rathaus bestätigen....zur Not mit zeugen ( unsere Nachbarn ).

    WO habt Ihr das rausgefunden? Vom "hörensagen" - oder von irgendwelchen Visa-Regelungen der australischen Behörden?

    Das interessiert mich insofern ungemein, weil ich - verheiratet mit einem Australier - die PR erst nach 5 Jahren Ehe sofort beantragen könnte (soweit meine INFO). Da wir noch keine 4 Jahre verheiratet sind, könnte ich erst mal nur Temp beantragen und dann PR nach dem 5. Hochzeitstag...

    Ich wühl mich zur Zeit auch durch den Wust (habe grade angefangen). Sollte es wirklich möglich sein, als Lebensgefährte eines PR-Besitzers schon selbst gleich PR-Status beantragen zu können, während ein Ehepartner eines Australiers das erst nach dem 5. Ehejahr darf (obwohl wir insgesamt schon fast 11 Jahre zusammen sind und auch zusammen leben)? Das bringt mich ins Grübeln ?( und erscheint mir unlogisch...

    Mal sehen, wer von uns beiden eher die tatsächlichen Möglichkeiten herausbekommt.

    2 Mal editiert, zuletzt von fernweh (24. November 2007 um 10:59)

  • Zitat

    Original von fernweh

    Das interessiert mich insofern ungemein, weil ich - verheiratet mit einem Australier - die PR erst nach 5 Jahren Ehe sofort beantragen könnte (soweit meine INFO). Da wir noch keine 4 Jahre verheiratet sind, könnte ich erst mal nur Temp beantragen und dann PR nach dem 5. Hochzeitstag...

    Hallo fernweh,

    das überrascht mich jetzt aber absolut.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass 5 Jahre zusammen (muss nicht verheiratet) gilt wenn kinderlos, oder 2 Jahre zusammen wenn gemeinsames Kind vorhanden.

    LG
    matzi

  • also zu den studiengebuehren als nicht buerger kann ich nur sagen... OUTCH... man bekommt zwar wenn man permanent ist alles etwas billiger, aber man sollte trotzdem mit semesterkosten von ueber 5000+++ dollar rechnen.... waere jetzt fuer meinen studiengang so, darum warte ich,
    bis ich ein citizen bin...

    gruesse,

    Julie

  • naja... "duerfen" tun die natuelich alles.
    Mit dem kuehlschrank kannst du das nicht vergeichen... der steht ja bei dir zu hause und stellt (hoffenltich) keine potenzielle gefahr da...! Immerhin faehrst du ja das auto draussen rum und nunja...
    Du musst natuerlich noch mal "einfuehrungsgebuehren" zahlen... wie viel weiss ich nicht.
    Dann musst du ja auch noch registrierung und versicherung zahlen... also glaube nicht, dass das alles guenstig wird... damit sind HOHE kosten verbunden und du kommst echt viel besser damit, deinen 4 jahre alten wagen zu verkaufen (in deutschland) und dir hier eines zu kaufen.

    Also haben meinen Mann nochmal gefragt. er hat dafuer fuer import von Japan (was hier ziemlich gaenglich ist) an zollgebuehren 6000 dollar gezaehlt... oder 5500 irgendwas um den dreh...
    und dafuer... kannst du hier echt ein super auto kaufen... paar jahre alt.

    Wenn du natuerlich ein autoliebhaber bist und genau "dein auto" mitnehmen moechtest, stell dich auf ne menge geld ein... leider


    ganz liebe gruesse aus dem heissen perthy :P

    Julie

  • Zitat

    Original von Julie87
    also zu den studiengebuehren als nicht buerger kann ich nur sagen... OUTCH... man bekommt zwar wenn man permanent ist alles etwas billiger, aber man sollte trotzdem mit semesterkosten von ueber 5000+++ dollar rechnen.... waere jetzt fuer meinen studiengang so, darum warte ich,
    bis ich ein citizen bin...

    gruesse,

    Julie

    Na dann wäre das ja ein Grund für die australische Staatsbürgerschaft.

    LG
    matzi

  • Nun - ich werde wohl noch mal einen Vormittag freinehmen müssen, um mich in die Warteschleife der australischen Botschaft zu hängen =)

    Ich war auch erst von 5 Jahre ohne gem. Kinder (ist ja bei uns so) und 2 Jahre mit gem. Kindern ausgegangen. Aber dann kam von jemandem hier aus dem Forum (der das durch hat) die Info, dass man mind. 5 Jahre verheiratet sein müsse...

    Hm. Ich - da ja auch noch am englisch lernen - muss mich da auch noch mal ganz intensiv reinlesen in die ausschließlich englischsprachigen Unterlagen, die ich mir da aus dem Netz gesaugt hab. PR wär natürlich um sehr vieles besser als Temp... man spart ja das Procedere, wenn man temp in PR umwandeln lassen will. Und damit Geld.

    Okidoki ... sobald ich auch 100%ig informiert bin, gibts ne Info dazu.

    Im Booklet 1, Abschnitt 6 - Spouse Visa - steht:

    Es wird ein temp. Visum erteilt, wenn alle Anforderungen dafür erfüllt sind. Das Visum gilt 2 Jahre, bis man dann das PR-Visum beantragen kann. Für dieses müssen ebenfalls die Anforderungen erfüllt werden, die bereits für das vorher erteilte temp. Visum galten.

    Weiter steht dort:

    Ein dauerhaftes Visum ohne 2jährige Wartezeit wird kann erteilt werden, wenn a) die EHE-Partner (SPOUSE!) min. 5 Jahre verheiratet sind (ohne gem. Kinder) oder aber mind. 2 Jahre verheiratet sind und gem. Kinder aus der Beziehung vorhanden sind - oder b) der Partner ein Daueraufenthaltsvisum hat und der Antragsteller vor der Erteilung dieses PR-Visum bereits mit seinem Partner zusammen war.

    So übersetze ich mir das. Es geht ja um das Spouse-Visum. Zumindest bei mir. Und Spouse übersetze ich (und der Langenscheidt) mit Gatte, Gattin, Gemahl(in). Setzt die Ehe voraus ... also nix mit "nur" Partnerschaft.

    Ich lasse mich allerdings - nur zu gern - eines besseren belehren. Vielleicht von Leuten, die nur mit eheähnlicher Beziehung zu einem Australier - ohne gemeinsame Kinder - sofort das PR bekommen haben?

    2 Mal editiert, zuletzt von fernweh (24. November 2007 um 13:51)

  • Wenn ich mich recht erinnere, hatte ehemaliges Forenmitglied MonaLisa davon geschrieben, dass man ohne Kinder 5 Jahre verheiratet sein muss, um ein PR zu bekommen. Sie war/ist mit einem Australier verheiratet.

    Gruss
    Gitte

    Gruss Edna
    The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.

  • hey gitte!

    Ja stimmt, so habe ich das auch gehoert... 5 jahre verheiratet ohne kinder und zwei mit.... steht auch so auf dem Antragsformular fuer das Visa...

    Gruesse,

    Julie

  • Zitat

    Noch mal zu dem Auto....

    ... tja, aber kassieren wollen sie schon, die 10% GST. Auf den australischen Marktwert. (Notfalls wird ein Schätzer vom Amts wegen (auf Deine Kosten natürlich) beauftragt, um den Wert festzustellen.) Voraussetzung ist, dass Dir das Fahrzeug mehr als 12 Monate gehört.

    Gruss Susanne

    I am, you are , we are Australian !
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    Einmal editiert, zuletzt von Culcairn (25. November 2007 um 09:58)

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