Hi,
ich hätt mal wieder ne Frage.
Es gibt doch diese "mndst. 12 Monate Arbeitserfahrung-Regel",muss man für das 175er Visum bis zum Tage des Visumsantrages gearbeitet haben? Oder können diese 12 Monate schon vorher abgeschlossen sein (natürlich innerhalb der letzten 48 Monate)?Das heisst, können zwischem letzten Arbeitstag und Visumsantrag ein paar Monate liegen ?
Achso, da wäre noch ne andere Frage.Ich will mit meiner Freundin auswandern,es wird aber so sein, dass sie die mindestansprüche im IELTS nicht schafft ( bitte fragt nicht warum,es ist halt so)und wir um das second installment nicht drumherum kommen.Wann müsste man dieses denn bezahlen, bereits zusammen mit der Visagebühr oder erst wenn dass Visum gegranted wurde?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
wolverine