2. working holiday visum

  • hallo leute,

    ich möchte im sommer zum 2. mal nach australien. nun gibt es die möglichkeit ein
    2. working holiday visum zu bekommen, wenn man nachweisen kann 3 monate
    saisonarbeit gemacht zu haben. Ich habe aber leider nur einen Nachweis über 6 wochen
    aus meinem 1. Aufenthalt 2000/2001 (via lohnzettel).
    Meine Frage: wie genau nimmt die Botschaft denn die "3 monate regel" oder wie kommt man sonst noch an "Nachweise"?

    Danke euch!!

  • Hallo Al hombre,

    da gibt es ganz eindeutige Regelungen: entweder du kannst die 3 Monate nachweisen oder es wird nix mit einem zweiten WHV ....

    ist zwar schade (für Dich und alle anderen), aber so ist es nun mal.

    Gruss Susanne

    I am, you are , we are Australian !
    [COLOR=red]DANCE[/COLOR] as though no one is watching you,
    [COLOR=chocolate]SING[/COLOR] as though no one can hear you,
    [COLOR=darkred]LIVE[/COLOR] as though heaven is on earth

  • Weiss eigentlich einer was genau als nachweis gilt? Ein banking statement geht meines wissens nach nicht.

    Oder reicht es meinem ex-arbeitgeber einen brief zu schicken, den er mir abstempelt?

  • hallo erstmal von dresdner zu dresdner - toll !!!! :D juchuuuu!!
    ähm also ich hab da leider auch keine ahnung aber ich würde auf jeden fall mal den arbeitgeber kontaktieren (wenn das denn möglich ist). wenn der noch backpacker aufnimmt, dann weiss der das bestimmt.
    ansonsten würde ich die botschaft vorschlagen. sowas ist schon wichtig - schleisslich sollte es für euch auch die möglichkeit geben ein 2.visum zu bekommen.
    allerdings wenn du nur wochen gemacht hast , das sind ja keine 3 monate. denn die musst du schon irgendwie vorweisen.
    ich hoffe für dich dass es irgendwie klappt !!!!

    alle daumen drück

    angie :)

  • ja richtig ich hab noch mal recherchiert und herausgefunden was die botschaft als Nachweis akzeptiert:

    * original or certified copies of payslips, group certificates, payment summaries, tax returns or employer references
    or
    * a completed employment verification form

    Hilft wohl alles nichts, da muss ich halt durch und alle AG noch mal kontaktieren und denen die verification form zuschicken.
    Es heißt aber auch, dass die botschaft die nachweise anfordern kann. Unter umständen brauche ich die ganzen nachweise also gar nicht.

  • Ich lach mich tot wenn du glaubst das die Botschaft die Arbeit für dich macht, die haben besseres zu tun.
    Die Nachweise zu erbringen ist voll deine Verantwortung!

  • Zitat

    Original von al_hombre
    ja richtig ich hab noch mal recherchiert und herausgefunden was die botschaft als Nachweis akzeptiert:

    * original or certified copies of payslips, group certificates, payment summaries, tax returns or employer references
    or
    * a completed employment verification form

    Hilft wohl alles nichts, da muss ich halt durch und alle AG noch mal kontaktieren und denen die verification form zuschicken.
    Es heißt aber auch, dass die botschaft die nachweise anfordern kann. Unter umständen brauche ich die ganzen nachweise also gar nicht.

    toll danke für die info ! ja jetzt heissts selbst drum kümmern, aber du hast doch bestimmt deine taxback gemacht oder ?

  • Steuerklärung habe ich leider nicht gemacht. Das 2. WHV war damals auch kein thema für mich, das gibts ja auch erst seit kurzem.
    Ich meine auch nur, dass man ja erst mal den antrag stellen kann und dann abwartet ob die botschaft noch die nachweise will, die kann ich später immer noch besorgen.

  • Zitat

    Gar nix, hoffe ich, denn er hat 6 Wochen und nicht 3 Monate!

    Ich hab 26 wochen gearbeitet, kann aber nur 6 nachweisen (nach den regularien der botschaft)
    Ich hab daher moralisch gar kein problem einen AG anzurufen und ihn zu bitten mir einen wisch für 12 Wochen auszustellen, anstatt 5 AG zu kontaktieren (was alles geld und zeit kostet). Das sind doch eh alles nur bürokratische Stolpersteine

  • Zitat

    Original von al_hombre

    Ich hab 26 wochen gearbeitet, kann aber nur 6 nachweisen (nach den regularien der botschaft)

    Das hört sich schon anders an.

    Zitat


    Ich hab daher moralisch gar kein problem einen AG anzurufen und ihn zu bitten mir einen wisch für 12 Wochen auszustellen, anstatt 5 AG zu kontaktieren (was alles geld und zeit kostet). Das sind doch eh alles nur bürokratische Stolpersteine

    Du musst für dich entscheiden, wie viele bürokratische Stolpersteine dir dein 2. WHV wert ist.

    LG
    matzi

  • Zitat

    Original von al_hombre
    Steuerklärung habe ich leider nicht gemacht. Das 2. WHV war damals auch kein thema für mich, das gibts ja auch erst seit kurzem.
    Ich meine auch nur, dass man ja erst mal den antrag stellen kann und dann abwartet ob die botschaft noch die nachweise will, die kann ich später immer noch besorgen.

    hmmm...also wenn du die arbeitgeber nummern noch hast...versuchs doch mal...ich hab über peterzahlt.de sogar ins sunshine coast hinterland kostenlos telefonieren können und mit meinem ex-arbeitgeber (bei dem ich diesmal auch wieder vorbeischauen werde *freu* :] :]) gequatscht - es geht also wenn du willst.
    ich glaub dass das dem gov nicht reichen wird wenn du bloss mal so auf probe nen antrag machst, die wollen doch sehen dass du dich VORHER schon richtig drum bemüht hast. und abwarten kannste lange wenn du in GER sitzt ;)
    mein farmer sagte mir auf meine volunteer anfrage hin, ich solle erstmal rüberkommen dann wird er schon was für mich finden =) =)
    also solange du hier am anderen ende der welt hockst interessieren sich die aussies ziemlich wenig für dich. sorry aber so ist das wohl :)

    mfg,
    angie 8)

  • Jo das ist auch so.
    Mein Vater ist hier in Canberra an der Botschaft und solche Anfragen werden meistens mit einem Schmunzeln an die nächste Abteilung weiter gegeben. Solche Anfragen gibt es immer wieder...z.b. ich habe ne Mango Allergie und musste die sesonal work 5 Tage vorher abbrechen aber ich will mein 2. Visum kriegen oder die Motorrad Farm Hand in NT der sein Motorrad nach Deutschland bringen will weil er es so liebt aber er kennt die Einfuhrbestimmungen nicht.

    Liegt auch überhaupt nicht im Aufgabenbereich der Botschaft sich darum zu kümmern ;)

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