Darf man eigentlich nach einer gewissen Wartezeit einen neuen 175er stellen, wenn der erste Versuch abgelehnt wurde, sich die Umstände aber mittlerweile geändert haben?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man nur genau einen Versuch hat und eine rechtskräftige Ablehnung endgültig ist, finde aber nirgendwo eine offizielle Aussage dazu. Hat das schonmal jemand probiert?
Michael