Bürgeramt macht Probleme

  • Bürgeramt (Commissioner for Oaths, d.h. Urkundsperson, also auch eine Person, die im Bürgeramt arbeitet), ist bei den meisten berufsanerkennenden Behörden als authorisierte Behörde für Beglaubigungen aufgeführt . Todsicher!
    Wir haben den Beglaubigungsstempel der Gemeinde mit übersetzen lassen, dann steht auf Englisch genau das Geforderte drauf. NAATI-Übersetzer sind in AU anerkannt, also war die Übersetzung des Beglaubigungsstempels auch anerkannt. Frag bei http://www.austs.de nach. Die wissen Bescheid, auch mit den Besonderheiten der einzelnen berufsanerkennenden Behörden.
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von peprom (28. Oktober 2008 um 19:14)

  • Also,ich bin mir jetzt sicher, dass das Bürgeramt beglaubigen darf.
    Das skills assessment form was man den ganzen Dokumenten anhängt ist aber in Englisch und kann damit nicht vom Bürgeramt beglaubigt oder überhaupt unterzeichnet werden. Das muss dann ein Notar machen, da es sich dabei aber nur um eine einzige Seite (zumindest bei der ANMC) handelt dürfte es auch nicht allzu teuer werden.

    Mein Denkfehler die ganze Zeit war, dass der Beglaubigende ALLES (das skills assess.f. inclusive) unterzeichnen MUSS. daher dachte ich die restlichen Beglaubigungen vom Bürgeramt wären somit hinfällig. Das ist aber absolut nicht der Fall! Denn es handelte sich nur um eine sog. "suggestion" der ANMC, da steht nirgendwo was von mandatory oder compulsory.

    Darauf hat mich eine sehr nette Dame von http://www.austs.de hingewiesen.Sie hat mir auch versichert, dass sie die Übersetzungen sehr ernst nehmen, besonders was die Korrektheit der Beglaubigungen angeht.

    Also Peter, vielen Dank für den Tipp. Hat mir endlich die dringenden Fragen beantwortet!

    Gruß
    Wolverine

  • Ich habe auch noch einmal eine Frage zu den ganzen Uebersetzungen und Beglaubigungen:

    Bei uns geht es um das Skills Assessment durch Computing Australia. Wir haben dazu unserem Naati-Uebersetzer eine Kopie der Originale geschickt. Der hat sie uebersetzt und zurueckgeschickt. Unsere Belege sehen jetzt folgendermassen aus: Auf der Vorderseite die Kopie des deutschen Originals und auf der Rueckseite eine Uebersetzung mit dem Stempel des Uebersetzers, dass er die Uebersetzung nach bestem Wissen und Koennen (oder so aehnlich, weiss nicht mehr genau, was auf Englisch da stand) angefertigt hat.

    Nun zu meiner Frage: Wir wollten jetzt nachtraeglich noch eine Kopie der Originale beglaubigen lassen und diese dann zu den ganzen Unterlagen dazulegen. Auch wenn der Uebersetzer noch nicht das begalubigte Dokument in der Hand gehalten hat, kann man dann ja ersehen, dass die beglaubigte Kopie und die Kopie, die der Uebersetzer uebersetzt hat, uebereinstimmen. Es ist dann eben nur nicht der Beglaubigunsstempel uebersetzt.

    Ich bin jetzt etwas verwirrt. Falls jemand genauso vorgegangen ist wie wir (also erst uebersetzen und dann beglaubigen) und damit keine Probleme hatte, dann meldet euch bitte, ansonsten muss ich wohl doch erst meine Kopien beglaubigen und den Uebersetzer nochmal fragen, ob er seinen Stempel nochmal darunter setzt.

    Viel Gruesse

    Vera

  • warum macht ihr euch es soooo schwer????????????
    einfach zu einem offiziellen Übersetzer gehn und dann hatt es sich.ist zwar nicht immer der günstigste aber auch nicht der teuerste,auf jeden fall der sicherste weg irgen ein Dokument zu transferieren diese werden von ALLEN Behörden in DU anerkannt

  • Zitat

    Original von dingo-truck
    warum macht ihr euch es soooo schwer????????????
    einfach zu einem offiziellen Übersetzer gehn und dann hatt es sich.ist zwar nicht immer der günstigste aber auch nicht der teuerste,auf jeden fall der sicherste weg irgen ein Dokument zu transferieren diese werden von ALLEN Behörden in DU anerkannt

    Das stimmt eben nicht!
    Ein übersetzer darf keine deutschen Dokumente beglaubigen, nur seine Übersetzungen davon!

  • Vielen Dank fuer den Link mit von http://www.austs.de . Dort werden einige berufsanerkennende Behoerden genannt, die den Beglaubigungsstempel VOR der Uebersetzung verlangen (z. B. engineers Australia, teaching Australia). Die fuer uns in Frage kommende Behoerde ACS wird dabei jedoch nicht genannt. Also muessten wir doch alles richtig gemacht haben.

    Wer von euch hat denn noch seine Anerkennung bei ACS gemacht und die Dokumente NACH der Uebersetzung beglaubuigen lassen?

    Viele Gruesse

    Vera

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