Berufsanerkennung Arbeitgeber

  • Hallo ihr Lieben,

    ersteinmal ein Hallo, ich bin neu in der Runde...
    Mein Freund und ich sitzen gerade über der Berufsanerkennung (er ist Lackierer) und umso mehr man liest, umso unsicherer wird man (leider)...

    Folgende Frage: wir haben uns von seinen Arbeitgebern Arbeitsbescheinigungen mit Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten ausstellen lassen. Das reicht doch prinzipiell oder benötigt man auch Zeugnisse (mit Wertungen/ Beurteilungen der Arbeit) für die Berusanerkennung?

    Schonmal vielen Dank für hilfreiche Antworten und sorry, falls wir es beim Stöbern im Forum doch überlesen haben und es schoneinmal an anderer Stelle beantwortet wurde.

    Gürße,
    Katharina

  • Eine Berufsannerkennung setzt eine Qualifikation voraus, nachgewiesen durch Zertifikate bzw Zeugnisse. Diese müssen durch VETASSES (http://www.vetassess.com.au) begutachtet/annekannt werden. Danach zählt die Arbeitserfahrung in diesem Beruf. Diese muss von Arbeitgebern bescheinigt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (17. April 2008 um 05:13)

  • Hallo Katharina,

    Zitat

    ...wir haben uns von seinen Arbeitgebern Arbeitsbescheinigungen mit Auflistung der ausgeführten Tätigkeiten ausstellen lassen. Das reicht doch prinzipiell...


    Das reicht fuer eine Berufsanerkennung.

    Zitat

    ...oder benötigt man auch Zeugnisse (mit Wertungen/ Beurteilungen der Arbeit) für die Berusanerkennung?


    Nein. :)


    Schoene Gruesse,
    Joerg

  • Zitat

    mhhh aber schaden kann es ja wohl nicht wenn man sie, sofern man welche hat, dazu legt.


    Schaden tut es nicht, aber das Entscheidende bei der Qualifikationsanerkennung sind die ausgefuehrten Taetigkeiten und natuerlich die Beschaeftigungszeitraeume.

  • OK, noch mal von vorne

    Veschiedene Berufe haben verschiedene Voraussetzungen, von einer einfacheren Berufsausbildung bis zu eine Berufsausbildung die eine Universitaetsausbilding einschliesst.

    Das Department of Immigration erkennt selber keine Qualifikationen an, sondern schickt diese an den zuständigen Behörden ode Berufsvebänden zur Beurteiung weiter. Je nach Beruf sind die Anforderungen sehr verschieden. Ist die Annerkennung erfolglos, gibt es dann bei Immigration keine Punkte. Ist sie erfolgreich, gibt es Punkte. Danach sieht sich Immigration die Arbeitserfahrung an, und erteilt dazu auch Punkte, aber nur wenn die letzte Tätigkeit auch in dem gelernten Beruf ist.

    Es gibt natürlich eine menge verschiedene Behörden oder Autoritäten, die in jeweiligen Berufen die notwendige Annerkennung erteilen, und alle haben ihre eigenen Regeln. Die einen erkennen möglich Arbeitserfahrungen alleine an, aber ich denke kaum, dass dies die Regel ist.

    Ein Arbeitgeber kann anerkennen was er will, und kann jeden einstellen, und selber beurteilen, ob der Antragsteller für seine Betrieb geeignet ist. Stellt er aber jemanden ein, der eine Tätigkeit unternimmt die gesetzlich reguliert ist, wie zum Beispiel Statiker oder Artzt oder Krankenschwester, oder wie bei mir Vermessungsingenieur, dann muss die regulierende Behörde die Qualifikation des Antragstellers annerkennen, damit der Antragsteller den Beruf auch ausführen kann.

    ZB in meinem Beruf als Vermessunsingenieur, kann ich jeden einstellen, um auf Baustellen Absteckungen oder Geländeaufnahmen zu machen. Will ich aber eine Grenze vermessen lassen, ist das eine technische als auch rechtliche Arbeit, da muss der Angestellte beim Surveyors Board registriert sein. Dieser Board setzt wieder ein abgeschlossenes 8 Semester Ingenieursstudium voraus welches durch die nötigen Zertifikate nachgewiesen weren musste, dann zwei Jahre praktische Erfahrung in Australien, dann ein praktisches Assessment Project wo die Kompetenz nochmal geprueft wird, dann kann die Person registriert werden, und darf Grenzen vermessen. Ich kann auch jemand einstellen, der eine zweijährige Ausbildung hat, der wird dann nicht als Licensed Surveyor registriert sondern als nur ein Survey Associate, dass heisst er kann Grenzarbeiten unter Aufsicht ausführen, aber die Verantwortung liegt schlussendlich beim Licensed Surveyor.

    Hinzu kommt noch das die Public Liability Insurance und Professional Indemnity Insurance die jede Firma habe sollte, auch für bestimmte Tätigkeiten genügend qualifizierte Leute vorschreibt, sonst zahlen sie nicht aus wenn etws schiefläuft und der Kunde reklamiert. Dies hat aber nichts mit dem Einwanderungsantrag zu tun.

    In meinem Einwanderungsantrag gab es Punkte für die Uniqualifikation, Punkte für die praktische Arbeitserfahrung, und wenig Punkte für mein Alter. Hat man wenig Punkte für sein Alter, sind die anderen notwendig, ist man jung genug, kommt man mit weniger Ausbildung zurecht.

    Was ich versuche zu illustrieren ist das es total Berufsabhängig als auch von den persöhnlichen Umständen abhängig ist, wo eine Zertifizierte Qualifikation erforderlich ist und wo nicht. Das Department of Immigration sucht Punkte die aus einer Kombination von Beruf, Qualifikation, Arbeitserfahrung, Englischkentnisse, bei uns noch Capital Investment usw. besteht, wie ist denen egal, solange die Punktezahl stimmt. Was man in Australien danach gesetzlich machen darf, ist was anderes. Mit meinem Beruf musste ich aber eine Qualifikation alls Vermesser vorlegen, damit es überhaupt Punkte dafür gab.

    Pauschal zu sagen, Berufserfahrung nachgewiesen nur durch Arbeitsbescheinugungen reicht aus, ist falsch. Es mag aber für den einen oder anderen Beruf stimmen, und mag genug Punkte für ein Skilled Migrant Visa bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (17. April 2008 um 15:01)

  • Vielen Dank ersteinmal für die Antworten :)

    für den Antrag des Visums werden wir sicherlich auch Zeugnisse mit beifügen - kann ja nicht schaden, aber mir ging es rein um die Berufsanerkennung - weil ohne Berufsanerkenung kein Visa-Antrag.

    Da mein Freund von beruf Lackierer ist, wird der Beruf von der TRA anerkannt und ich hatte es auch so verstanden, dass man dafür keine Zeugnisse, sondern leidglich Arbeitsbescheinigungen braucht. aber wie gesagt, umso mehr man liest, umso schlauer, aber leider auch umso unsicherer wird man :]

    Für Bewerbungen in Australien, wenn es denn soweit kommt, sind sicherlich fü jeden Beruf individuelle Bescheinigungen/ Zeugnisse etc. notwendig, aber an dem Punkt sind wir ja (leider) noch nicht...

    Grüße,
    Katharina

  • Hallo Katharina,

    fuer die Anerkennung bei TRA benoetigt Ihr auch Zeugnisse, nicht nur vom Arbeitgeber sondern auch Belege (mit Noten) seiner Qualifikation als Lackierer. Wenn es den Lehrvertrag noch gibt, solltet Ihr den auch beilegen. Daraus muss hervorgehen wie lange seine Ausbildung gedauert hat, wieviele Wochenstunden und Inhalte die vermittelt wurden. Nur Arbeitsbescheinugungen die seine Berufserfahrung belegen sind auf keinen Fall ausreichend fuer eine positive Anerkennung - egal wie ausfuehrlich diese sind!

    Hope that helps...

    Margot

  • Ich hatte es so verstanden, dass es bei der Frage ausschliesslich um die Arbeitszeugnisse ging, also nicht um die Zeugnisse ueber die Berufsausbildung ?(. Zeugnisse ueber die Berufsausbildung und den Abschluss gehoeren natuerlich in den Antrag :rolleyes:.


    Schoene Gruesse,
    Joerg

  • Also jetzt bin ich doch verwirrt - das Ausbildungsabschlusszeugnis von der IHK muss mit dazu - ok - aber benötigt man auch Zeugnisse der Arbeitgeber, bei denen man nach der Ausbildung gearbeitet hat????

    Im Formular der TRA steht folgendes:
    - Verifiable independent evidence of completing
    trade, trade related or other courses (for the
    occupation to be assessed) such as final certificates,
    diplomas etc; details of the duration; date of
    completion and subjects covered and evidence of the
    nature and content of the training. The evidence
    should describe the content of each subject studied
    and the machines, tools and equipment on which you
    trained, as applicable.
    - Verifiable statements from your employers to
    support all your employment as a tradesperson.
    Where possible statements should be on company
    letterhead, signed by your employer or a person
    authorised by your employer and must include the
    classification in which you were employed; details
    of the exact periods of employment; and a full and
    detailed description of the nature and content of your
    work along with the machines, tools and equipment
    used, as applicable.

    -> also ich verstehe das nicht so, dass ZWINGEND Zeugnisse dabei sein müssen, vor allem nicht vom Abreitgeber, sondern Aussagen über die Art der Tätigkeit und des Gelernten.

    hmm, hoffe, ihr könnt mir auf die Sprünge helfen, falls ich falsch liege....

    Grüße,
    Katharina

  • Also soweit ich das jetzt mitbekommen habe ist die Frau Obrist anscheinend sehr kompetent als migration agent und ich denke das sie aus ihren Erfahrungen weis was man besser dazu legt an documenten und was man nicht braucht.

  • möchte auch nicht das gegenteil behaupten :)
    aber mir geht es ja nicht darum, was "man besser dazulegt", sondern darum, was man zwingend dazulegen muss!

  • Hallo nochmal,

    sorry fuer die Verwirrung. Meine Aussgae auf das AG Zeugnis bezog sich darauf:

    "... and a full and
    detailed description of the nature and content of your
    work along with the machines, tools and equipment
    used, as applicable."

    Derart detailierte Angaben sind in Dtl. ja normalerweise in einem Zeugnis vom AG zu finden. Daher lege ich immer eines bei. Wenn Ihr aber stattdessen eine detaillierte Jobbeschreibug habt und eine Bestaetigung des AG dass Dein Mann diese Taetigkeiten auch ausgefuehrt hat, sollte das auch ok sein. Nur eine Bestaetigung a la: "Sowienoch war von ... bis... bei uns als Lackierer taetig" reicht in den meisten Faellen nicht aus.

    Es gibt ja auch Faelle in denen ein Arbeitnehmer seinen Chef nicht um ein Zeugnis fragen will um diesen nicht misstrauisch zu machen und seinen Arbeitsplatz nicht zu gefaehrden. Falls dies bei Euch der Fall ist, wuerde ich ein kurzes Statement beilegen und den Sachverhalt erklaeren.

    Viele Gruesse
    Margot

  • Dieser Thread ist wieder einmal ein Paradebeispiel dafuer, wie herrlich man im Netz aneinander vorbeischreiben kann. In diesem Fall ist das Problem, dass jede(r) etwas anderes unter dem schoenen deutschen Wort "Zeugnis" versteht!

    Neben Zeugnissen ueber Berufsausbildungen und Abschluesse gibt es Arbeitszeugnisse.

    [SIZE=16]Arbeitszeugnis [COLOR=red]ist aber nicht gleich[/COLOR] Arbeitszeugnis![/SIZE]

    Es gibt in Deutschland einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse.

    Zitat: "Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Aufgeführt werden die Personalien und die Dauer der Beschäftigung. Die übertragenen Arbeiten müssen exakt aufgegliedert werden. Zu beachten ist, daß sie wertfrei sind. Ein zukünftiger Arbeitgeber muß sich ein genaues Bild über die Beschäftigung anhand dieser Auflistung machen können."

    Und weiter heisst es: "Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung muß das qualifizierte Zeugnis (im Gegensatz zum einfachen Zeugnis) eine Beurteilung der Führung und Leistung enthalten."

    Quelle: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#1


    Katharina hatte gefragt: "...oder benötigt man auch Zeugnisse (mit Wertungen/ Beurteilungen der Arbeit) für die Berusanerkennung?"

    Und ich antworte hier noch einmal so wie oben: Nein! Solche Zeugnisse brauchst Du nicht fuer die Berufsanerkennung!

    Du brauchst:
    - Zeugnisse (einschl. Berufsschulzeugnisse) ueber die Ausbildung(en)
    und:
    - genaue Bescheinigungen ueber die im Job ausgefuehrten Taetigkeiten (einschl. mit welchen Maschinen und Werkzeugen gearbeitet wurde)

    Letzteres natuerlich im Idealfall in Form eines Arbeitszeugnis. Aber Du brauchst fuer die Berufsanerkennung kein Arbeitszeugnis, welches Wertungen/Beurteilungen enthaelt.


    Ich hoffe, damit sind nun endgueltig alle Klarheiten beseitigt =).

    Frohes Wochenende,
    Joerg

    3 Mal editiert, zuletzt von jninoz (19. April 2008 um 04:38)

  • Vielen Dank Ihr Lieben,

    da habe ich es doch richtig verstanden (hatte schon an meinen Englisch-Kenntnissen gezweifelt).
    Wir haben nämlich schon die Bestätigungen der Arbeitgeber, die auch durchaus unser Projekt unterstützen, aber dort stehen halt "nur" die Tätigkeiten und Werkzeuge/ Maschinen aufgelistet plus natürlich den Anstellungszeitraum.

    Wir legen natürlich IHK-Zeugnis plus Ausbildungsinhalte plus persönlicher Tätigkeitsbeschreibung bei und dann passt die Sache hoffentlich :)

    Beim Lackiererberuf ist die Sache eigentlich auch nicht allzu aufwendig, da die Arbeitsabläufe eigentlich immer gleich sind - und das in allen Ländern :)

    In diesem Sinne, vielen Dank für alle Antworten und drückt uns die Daumen, dass alles klappt 8)

    Grüße,
    Katharina

    P.S. Sollte hier im Forum zufällig jemand sein, der auch mit diesem oder einem ähnlichen Beruf auswandern möchte/ ausgewandert ist, sind wir für Tipps natürlich jederzeit dankbar :)

  • So, jetzt muss ich dieses Thema nochmal nach oben schieben..

    ...jetzt habne wir soweit alles für die Berufsanerkennung zusammen, da fält mir folgende Frage ein: muss denn eine Beschreibung der Firmentätigkeit mit rein (also ich meine, was die Firma so macht - im konkreten Fall, dass die Firma Flugzeugteile lackiert) und falls ja, reicht da ein Satz oder muss das ausführlicher rein?

    Danke für eure Hilfe,
    Grße,

    Katharina

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