Hallöchen an alle,
bestimmt sind viele von dem Thema Berusanerkennung genervt, da schon so viele Fragen darüber in diesem Forum stehen, aber ich seh vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr!
Bitte helft mir!
Was genau muss ich nun überetzen und beglaubigen lassen für die Berufsanerkennung bei der TRA?
Ich habe mir zum Beispiel Arbeitszeugnisse der Arbeitgeber bereits auf englisch austellen lassen. Ist das okay? Oder gilt die Übersetzung nur wenn ein anerkannter ÜBersetzer sie gemacht hat?
Wenn ich sie nun kopiere, muss ich die Kopie dann beim Pfarrer oder Einwohneramt nochmal beglaubigen lassen?
Oder gelten Beglaubigungen nur für Gesellenbrief, Zeugnis, Geburtsurkunde?
Bestätigungen vom Stuerberater, Lieferanten u. Kunden hab ich auch gleich auf Englisch machen lassen. Gilt das oder wieder nur vom Übersetzer? Kopieren UND beglaubigen oder nur kopieren???
Bitte helft mir, ich steig überhaupt nicht mehr durch!
Vielen vielen lieben Dank!
Die Nicky