Haus (Ver)kauf andersrum

  • Hallo liebe Gemeinde,

    keine Ahnung ob ich in der richtigen Rubrik bin, denn erstens bin ich nicht ausgewandert und zweitens handelt es sich um unser haus in Deutschland ....

    Also mein anliegen ist folgendes:

    Wir wollen unser Haus in Deutschland verkaufen. Nur sind wir ja gar nicht da! Wie laeuft das eigentlich?

    Wir sind jetzt schon so schlau, das wir zwar per Notar einen bevollmaechtigten bestimmen koennen, allerdings gilt diese Vollmacht nicht ewig und kostet so viel, das wir auch gleich zur Unterschrift nach Deutschland fliegen koennten.

    Jetzt haben wir gehoert, das es unter Umstaenden die Moeglichkeit gibt, ,den Kauf praktisch ueber zwei Notare abwickeln zu koennen. Also der Kaeufer unterschreibt in Deutschland, der ganze Krams wird versiegelt nach DU
    geschickt, wir unterschreiben und dann wirds wieder nach De geschickt.

    Wenn es denn so geht. Und die Grundbuchloeschung ist ja wieder ein ganz anderes Thema, oder?

    Wer weiss was genaueres? Bin fuer jede info dankbar.

    LG
    Ela

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  • Hallo Ela,

    nein, das geht so leider nicht.

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    1. Die von dir erwähnte Variante einer Vollmacht, welche allerdings bei Grundstücksangelegenheiten beglaubigt sein muss. Sprich, eine privatschriftliche Vollmacht reicht nicht aus. Und ja, die beglaubigte Vollmacht kann u.U. teuer sein, da man hier vom Kaufpreis des Grundstücks bzw. des Hauses ausgehen muss.

    Hier wäre allerdings die Überlegung, wie dies in Oz gehandhabt wird. Was ich meine ist: Das Prozedere sieht doch so aus. Du bekommst vom Notar, der den Kaufvertrag macht, einen Entwurf einer Vollmacht, mit der du zu einem anderen für dich erreichbaren Notar wackelst und dort unterschreibst, er deine Unterschrift beglaubigt und die Vollmacht dann im Original zurück an den beurkundenden Notar schickt. Wenn du für deine Unterschriftsbeglaubigung zu einem deutschen Notar gehst, muss dieser sich an die KostO (Kostenordnung) halten und muss den von mir o.g. Geschäftswert ansetzen.
    Wenn du nun diese Unterschriftsbeglaubigung aber in Sydney vornimmst, werden doch dort eventuell ganz andere Kostenbewertungen vorgenommen.
    Allerdings brauchst du bei einer Beglaubigung in Oz noch eine Apostille. Das ist eine Art Überbeglaubigung, wo bestätigt wird, dass der Notar, der deine Unterschrift beglaubigt hat, dazu auch berechtigt warst.
    Dies kannst du umgehen, indem du gleich zum Konsulat gehst und dort deine Unterschrift beglaubigen lässt. Soweit ich weiß, unterliegen die Konsularbeamten aber auch der Deutschen Kostenordnung. Da bin ich mir aber nicht so ganz sicher. Müsste ich nochmals checken.

    In jedem Fall würde, wenn aufgrund Vollmacht gehandelt werden würde, der Kaufvertrag sofort wirksam sein.

    2. Der Kaufvertrag wird in Deutschland unterschrieben. Für dich/euch handelt eine Person vorbehaltlich Genehmigung. Ihr bekommt einen Entwurf einer Genehmigung zugeschickt, welche ihr wieder vor einem Notar unterschreiben müsst. Ab hier selbes Prozedere wie bei Variante 1.

    In diesem Fall ist es so, dass der Kaufvertrag, solange ihr die Genehmigung noch nicht unterschrieben und zugeschickt habt, noch nicht wirksam ist.

    Bei beiden Varianten solltet ihr euch aber in jedem Fall vorher mit dem Käufer darüber einig sein, was im KV drinnen stehen soll. Sprich, Entwürfe des KVs durchaus hin- und herschicken, bis alles klar ist. So dass dann beim Notartermin nichts mehr im Vertrag geändert werden muss.

  • Wow danke Susanna,

    ich glaube ich habe noch nicht mal ansatzweise verstanden, was du mir da geschrieben hast, aber es ist auch schon spaet.

    Das ganze werde ich mir morgen frueh noch mal mit GoeGa in Ruhe zu Gemuete fuehren.


    Vielen, vielen, vielen dank :D

    LG
    Ela


    PS: Das ist der Grund warum ich nach wie vor dieses Forum genial finde.

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  • Hallo Ela,

    ich werd jetzt auch erstmal ins Bett gehen :]

    Ich weiß, es ist immer etwas schwierig für Laien das ganze Prozedere zu verstehen. Deswegen versuchen wir es sowieso schon halbwegs verständlich zu erklären.

    Frage aber, was immer du willst. Auch wenn du meinst, es ist noch so idiotisch. Erst dann weiß ich ja, an welcher Stelle ich mich unklar oder unverständlich ausgedrückt habe :] ;) und kann versuchen, es verständlicher zu erklären.

    Also, scheu dich nicht =)

  • Hallo Ela,

    also funktionieren tuts ... wir haben im Jahre 2004 für meinen Bruder, der schon in Australien lebte, seine Eigentumswohnung verkauft. Okay, die war garantiert nicht so teuer wie Euer Haus, aber die Notarkosten hielten sich wirklich in Grenzen.

    Wir waren einmal hier in Brisbane mit ihm zum Konsulat, bekamen einen Schrieb mit und mit einem Hamburger Notar ging das alles reibungslos.

    Werde mal in den Unterlagen bei ihm gucken, was für Papiere das genau waren. Jedenfalls war es kein Riesenbetrag für die Vollmacht.

    Grüß mir die - alte- Heimat,

    Euch noch einen schönen Aufenthalt im schönen Norden,

    Susanne

    I am, you are , we are Australian !
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  • Moin Ela,

    nochmal zu den Kosten.

    Für Euch kommen im Grunde nur die Kosten für die Entwurfsfertigung der Vollmacht bzw. der Genehmigung zu, die der deutsche Notar in Rechnung stellt + die Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung im Ausland + eventl. Apostille.
    Außerdem noch etwa anfallenden Lastenfreistellungskosten, was soviel heißt wie, wenn ihr noch etwaige Grundschulden o.ä. im Grundbuch eingetragen habt, müsst ihr die Löschungskosten hierfür tragen.

    Sämtliche andere Kosten trägt i.d.R. der Käufer.

    Ich gebe Susanne Recht, dass die Kosten für die Vollmacht/Genehmigung mit Sicherheit nicht die eines Flugtickets (oder sogar mehrerer Flugtickets) übersteigen wird.

    Allerdings muss ich Susanne dahingehend widersprechen, dass die von dir erwähnte Vorgehensweise funktioniert.

    Zitat

    Original von Lüllsche
    Jetzt haben wir gehoert, das es unter Umstaenden die Moeglichkeit gibt, ,den Kauf praktisch ueber zwei Notare abwickeln zu koennen. Also der Kaeufer unterschreibt in Deutschland, der ganze Krams wird versiegelt nach DU
    geschickt, wir unterschreiben und dann wirds wieder nach De geschickt.

    LG
    Ela

    Dem ist defenitiv nicht so. Das hieße, dass der deutsche Notar den Original-Kaufvertrag in einen Umschlag steckt, ihn nach Oz schickt, ihr ihn dort unterschreibt und unterschrieben wieder nach Deutschland schickt. Das geht defenitiv nicht. Abgesehen davon, dass dies ein Sicherheitsrisiko wäre (der Original-KV könnte auf dem Postweg verloren gehen), ist es deutschen Notaren nach Gesetz gar nicht erlaubt Original-beurkundete Verträge aus der Hand zu geben. Diese werden vom Notar verwahrt.

    Das, was du beschreibst, ist wohl eher das Prozedere mit der Genehmigung.
    Der KV wird in Deutschland unterschrieben. Dann wird euch eine einfache Abschrift + Entwurf einer Genehmigung nach Oz geschickt. Die einfache Abschrift des KVs zu eurer Info, damit ihr wisst, was drinnen steht und was ihr genehmigt. Eure Unterschrift leistet ihr allerdings auf der Genehmigung. Auf dieser wird eure Unterschrift beglaubigt. Diese wird dann mit eventl. Apostille, falls ihr die Unterschriftsleistung nicht in einem Konsulat vornehmt, nach Deutschland zurückgeschickt.
    Die Original-Genehmigung wird dann mit an den Original-KV rangefügt. Von diesem Kaufvertrag + Genehmigung erhaltet ihr dann entgültig eine beglaubigte Abschrift für eure Unterlagen. Thats it.

  • Super, vielen vielen Dank ihr lieben.
    Es ist ja nicht so, das wir den ganzen Kram hier schon erledigt haben koennten, wenn unsere liebe Sachbearbeiterin unserer Bank hier in Deutschland mal in die Puschen gekommen waere.
    GoeGa ist ja schon seit fast 8 Wochen hier und Kaeufer haben wir auch schon lange.
    Ist aber eine noch laengere Geschichte. *wutschnaub*

    Anyway, wir werden mal zusehen, das wir das jetzt mehr oder weniger schnell ueber die Buehne kriegen.

    LG
    Ela

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  • hallo Ihr Zwei,

    also von Notaren wurde gar nix hin und her geschickt. Nur weil mein Bruder sich schon in Australien befand, mussten wir mit einem Formular zum Konsulat hier gehen.

    Ich habe beim Hamburger Notar den Kontrakt unterschrieben. Da wurde nix hin und her geschickt. Allerdings bekam ich alles doppelt geschickt: 1 x für mich als Bevollmächtigter, 1 x für ihn als Eigentümer. Keine einzigen Unterlagen wurden an einen Notar in Australien geschickt.

    Ela, wenn Ihr in Deutschland seid: dann braucht Ihr hier in DU nicht mal zum Konsulat, weil Ihr der Person Eures Vertrauens die Vollmacht vor Ort ausstellen lassen könnt. Die notarielle Vollmacht, die wir unserem Sohn in Hamburg gegeben haben, kostete EUR 220,- . Damit kann/könnte er alles für uns erledigen.

    viele Grüße Susanne

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  • Zitat

    Original von Lüllsche
    Jetzt haben wir gehoert, das es unter Umstaenden die Moeglichkeit gibt, ,den Kauf praktisch ueber zwei Notare abwickeln zu koennen. Also der Kaeufer unterschreibt in Deutschland, der ganze Krams wird versiegelt nach DU
    geschickt, wir unterschreiben und dann wirds wieder nach De geschickt.

    LG
    Ela


    Hallo Ela,

    der von Dir oben beschriebene Weg wurde mir gerade vor 2 Wochen von unserem Notar angeboten. Und es gibt ja auch eingeschriebene Briefsendungen nach Du, also kann man definitiv davon ausgehen, das die Post auch ankommt. Ohne Eure Unterschrift ist der Kaufvertrag schwebend, dh. nur mit Eurer Unterschrift und der Beglaubigung des 2. (australischen) Notars wird der Kaufvertrag wirksam.
    Das ganze Prozedere ist für einen guten Notar Routine, denn auch Ferienhäuser/ Wohnungen in ausländischen Urlaubsparadiesen werden so abgewickelt, und der Käufer/ Verkäufer muss nicht extra für ne Unterschrift in den Flieger steigen.

    Eine andere Möglichkeit ist wohl auch, einen Makler zu beauftragen, auch für die Besichtigungstermine mit potientiellen Käufern und diesem eine Vollmacht zu erteilen. Der macht dann auch die Schlüsselübergabe.

    So wurde ich wie gesagt vor 2 Wochen von unserem Notar beraten, also bitte nicht hauen.

    LG

  • Hallo Jessie,

    tut mir leid, dass ich dir da widersprechen muss. Ich weiß zwar nicht, was der Notar euch erzählt hat, aber ganz sicher nicht, dass er den Original-KV nach Oz schickt. Denn das wäre ganz schlicht und ergreifend falsch. Das ist einfach so, da beist die Maus keinen Faden ab.
    Er hat sicher den Weg der Genehmigung beschrieben, wie ich es oben bereits erklärt habe.

    Ich will hier nicht den Besserwisser spielen, aber ich arbeite seit sehr langer Zeit beim Notar und weiß, wovon ich rede.
    Und ich weiß auch aus Erfahrung, dass sich Leute schwer tun, die Dinge, wie sie beim Notar stattfinden zu verstehen und auch viele Dinge, obwohl man es sehr sehr oft erklärt, trotzdem noch falsch verstehen und verdrehen.

    Sorry, ist nicht böse gemeint [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/a075.gif] ...gott behüte, ich haue doch keine Frauen :D :D :D :D Krieg doch selbst ganz schnell blauen Flecken, nur, wenn man mich mal anpieckt ;(

    Und um dir auch noch diese kleine Illusion zu nehmen (sorry :( )...leider kommen auch Einschreiber abhanden.
    Wir schicken zwar auch Originale IMMER per Einschreiben. Leider gibt es aber keine 100%ige Garantie dafür, dass der Brief ankommt.
    Wir haben es auch schon erlebt, dass Einschreiber (mit Originalurkunden) nicht mehr auffindbar waren und Post sie auch nicht wiederbeschaffen konnte. Was sehr ärgerlich ist, da die Urkunde dann nochmal gemacht werden muss und alle Beteiligten nochmals auf der Bildfläche erscheinen müssen.

  • Makler makler makler makler makler makler


    :P


    PS: Ich bin VersicherungsMAKLER, hab ich dir das noch nicht erzaehlt?????

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  • kleine Anmerkung zum Thema Notartermin: Beim Immobilienkauf ist uns schon zweimal kurzfristig ein Notartermin geplatzt bzw. verschoben und wenn Du dann am Flughafen sitzt! 8o
    Ich würde jedenfalls versuchen dies ohne eigenes Erscheinen in Deutschland zu regeln, wenn nicht gerade sowieso ein "Heimaturlaub" ansteht. Scheint ja auch Mittel und Wege zu geben.

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