Hallo Sarai,
am besten ruft Ihr einfach mal die Botsschaft an.
Wie waere es denn mit Unterhaltsvorrauszahlungen an das Kind?
Dann waere der finanzielle Teil geregelt. Ansonsten hilft euch bestimmt ein Anruf bei der Botschaft.
MFG
Hallo Sarai,
am besten ruft Ihr einfach mal die Botsschaft an.
Wie waere es denn mit Unterhaltsvorrauszahlungen an das Kind?
Dann waere der finanzielle Teil geregelt. Ansonsten hilft euch bestimmt ein Anruf bei der Botschaft.
MFG
@ all
es ist doch immer wieder verwunderlich, wie manchmal über menschen geurteilt wird, ohne die hintergründe zu kennen.
ich kann da aber noch einen drauf setzen, nur um noch etwas gesprächsstoff zu liefern.
mein freund hat 2 kinder. einen sohn (15) aus erster ehe, zu dem er auch sehr guten und regelmäßigen kontakt hat, und eine tochter (fast 7), die er erst 2x gesehen hat.
die mutter der kleinen wünschte sich damals ein kind und obwohl mein freund immer wieder deutlich gemacht hat, dass er KEIN kind mehr möchte, hat sie morgens im bad schön brav die pille aus der packung genommen.....und ins klo geworfen. nach einiger zeit war sie dann auch wie geplant schwanger und ist erstmal zu ihrer familie 250 km weit weg gegangen, weil die schwangerschaft ja ach so schlimm war. bei der geburt wollte sie den vater des kindes nicht dabei haben, da ja ihre schwester selber 3 kinder hat und ihr bei allem viel besser helfen kann. zu den vorsorgeterminen sollte er nicht mit, weil ihre schwester ja schon immer mit war und ausserdem musste er ja weit entfernt arbeiten.
nach der geburt blieb sie erstmal 6 wochen bei ihrer schwester, weil ja alles so schlimm war und die schwester mit ihren 3 kindern.....blabla.
danach kam sie zurück. aber nur um ihm zu sagen, er soll seinen sohn im stich lassen, sich versetzen lassen um mit ihr und dem baby bei ihrer familie zu leben. als er dazu nicht bereit war, nahm sie die kleine und die wohnungseinrichtung und ging.
er darf seine tochter nicht sehen, da ja bei dieser entfernung kein vater-tochter verhältnis entstehen kann und ausserdem wollte sie die kleine nicht verwirren, wenn sie (die mutter) einen neuen partner hätte. dann hätte die kleine ja 2 väter und das geht garnicht.
er darf nur zahlen und das nicht zu knapp.
und nur dass keine missverständnisse aufkommen, dass ich für nicht zahlende väter verständnis hätte...........mein ex-mann zahlte nach unserer trennung für keines unserer kinder unterhalt obwohl es wunschkinder waren und zu der zeit 13 und 7 jahre alt waren. er ging einfach nicht mehr arbeiten und das jugendamt schert sich einen feuchten kehricht darum. denen ist nur wichtig, dass die väter ihre rechte wahrnehmen können. von pflichten will keiner was wissen. pflichten habe nur ICH. nämlich die kinder erziehen, ernähren, alle probleme alleine lösen und dafür sorgen, dass zumindest der jüngste sich jedes 2te wochenende mit dem zug auf den weg zu seinem vater macht (300 km) weil seinem vater gerichtlich untersagt worden ist, ihn mit dem auto zu holen wegen raserei und trinkerei.
nun habt ihr beide fälle......einen der zahlt obwohl er null beziehung zu dem kind hat und es auch definitiv NICHT wollte, und einen der NICHT zahlt obwohl seine kinder angeblich über alles liebt.
bin echt gespannt, wie euer urteil lautet.
tina
sorry, ist etwas off-topic
Hallo Tina,
da möchte ich mich doch glatt mal zu äußern. Vorweg - beide von Dir beschriebenen Fälle sind für die Betroffenen Schei.....
Dennoch gilt es hier zu unterscheiden und ausschließlich die Betroffenen sind dafür heranzuziehen und nicht die Gesellschaft.
Im ersten Fall ist er nunmal der Vater und es muss schon im Vorfeld mit Sicherheit Probleme bzgl. eines weiteren Kindes gegeben haben. Wenn Sie wirklich so hartnäckig war, wäre ich als Mann mißtrauisch und hätte mir jedesmal nen netten "Anzug" übergestülpt. Er ist und bleibt aber nunmal der Erzeuger und Nichts und Niemand kann daran was ändern oder muss dafür aufkommen.
In Deinem persönlichen Fall wiegt die Sache noch schwerer, da an Dir alle Arbeit hängen bleibt. Ihm bleibt nur irgendwann die Pflicht, den Unterhaltsvorschuss an das Amt zurückzuzahlen. Wie weit soll das Amt aber in Euren Fall eingreifen? Das würde dann einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeuten und damit zu einer Verletzung des Grundrechtes auf freie Bestimmung. Das zu klären bleibt nunmal Eure Sache, so schlimm das auch für die Betroffenen ist
Aber im ursprünglichen Thread ging es garnicht darum. Hier stand schlicht im Raum das da ein Vater ist, der keinen Kontakt hat, nicht zahlt wegen Ausbildung aber ein Haufen Geld für nen WHV vorschiessen kann. Wir sprechen hier über mehrere tausend Euro inkl. Sicherungsleistung und ohne den "besonderen Kontoauszug".
Und wenn wir mal beim finanziellen bleiben, sorgt der Fall natürlich für Zoff in der Gesellschaft, zu der auch wir Forenmitglieder gehören. WIR zahlen durch unsere Steuern den Unterhaltsvorschuss und ER macht sich in DU ein nettes Leben, welches die meisten alleinerziehenden Menschen wohl nie haben werden. Die Gesellschaft ist aber nicht der Erzeuger und ich muss dafür nicht irgendwen oder irgendwas näher kennen um zu wissen, dass er zahlen MUSS.
Wenn man in den Ausführungen von Sarai wenigstens hätte erkennen können, dass er einen Teil des erarbeiteten Geldes abtreten würde......
Du hast Dich in Deinem Beitrag über die mangelnde Pflichtbereitschaft aufgeregt. Wir auch!!!!
Viele Grüsse
von einem alleinerziehenden VATER
Die Saetze von sarai kann man auch anders verstehen:
ZitatMein Freund hat sich die Situation sicherlich nicht ausgesucht, das könnt ihr mir glauben.
Das kann auch bedeuten, dass er gerne Kontakt haette, aber ihm dies verwehrt wird.
ZitatUnd kommt jetzt bitte nicht mit irgendwelchen Geschichten von wegen Jugendamt oder Sorgerecht etc., das haben wir zur Genüge durch!!!!
Freund hat versucht seine Rechte durchs Jugendamt durchzusetzen, aber leider ohne Erfolg.
(Hier hilft sowieso nur das Gericht und ein sehr guter Anwalt.)
ZitatEs ist wie es ist und wir wollen das Beste draus machen. Wir können im Moment einfach nichts tun und das könnt ihr definitiv nicht beurteilen bzw. darüber urteilen! Wir haben alle Register gezogen, irgendwann bleibt einfach nur die Resignation.
Man haette es gerne anders, naemlich Kontakt, aber anscheinend besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Moeglichkeit etwas zu aendern.
Zitat
Nur wer das erlebt hat, kann das nachvollziehen, was das Gesetz an dieser Stelle sagt kann man nämlich kurzgesagt in die Tonne treten, da zählt nichts!
Wenn deinem Freund sein Kind wichtig ist und er gerne die Situation aendern moechte, darf er nicht resignieren. Er muss kaempfen ohne aufzugeben.
Falls er schon bei Gericht war geht er eben nochmal hin. Oder sucht sich einen anderen Anwalt. Es gibt gleichgesinnte, gleichgearschte Maenner, die bestimmt Hilfestellung und Tipps geben koennten.
Alles Gute!
Ich hoffe meine Auslegung deiner Erklaerung entspricht eher der Realitaet!
Liebe Matzi,
das stimmt natuerlich schon aber meines Erachtens bleibt er weiterhin Unterhaltspflichtig. Natuerlich kennen wir die Personen nicht, auch nicht die genauen Umstaende.... stutzig macht mich halt einfach nur, das jemand Geld fuer OZ hat aber keines fuer sein Kind.
Schwieriges Thema.
LG
funstralia
Sicher, da hast du natuerlich Recht.
Ich wollte auch in keinster Weise seine Unterhaltspflicht abschwaechen, sondern lediglich darstellen, dass Sarais Post auch anders aufgefasst werden koennte.
Auf die moralische Schiene, ob der junge Mann ueberhaupt nach DU gehen soll oder lieber arbeiten moechte ich mich gar nicht auslassen, denn dann wurde ich zu wuetend und das will ich hier nicht mehr.
ich sehe, wir verstehen uns
(wie so oft)
ZitatOriginal von funstralia
(wie so oft)
ZitatOriginal von crashboy....Aber im ursprünglichen Thread ging es garnicht darum. Hier stand schlicht im Raum das da ein Vater ist, der keinen Kontakt hat, nicht zahlt wegen Ausbildung ....
Das ist ganz genau der Knackpunkt der mich bei dieser Geschichte gestört hat.
Wenn er nun nach Australien will, dann hat er ja ganz sicher seine Ausbildung beendet. Anstatt nun, wie es seine Pflicht wäre, eine regelmässige Arbeit aufzunehmen um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen, verdrückt er sich lieber nach Downunder.
Da kommen alle anderen hier aufgezeigten Denkmodelle hintenan.
Gruß
Ich setz noch einen drauf:
Wenn er nach Downunder will, um ordentlich arbeiten und Geld verdienen zu können, damit er Unterhalt an sein Kind zahlen kann ... könnte ich die Frage an sich noch verstehen. Deshalb ja auch der Hinweis, es mit einem anderen Visum zu versuchen!
Alles andere (nämlich das "Aus der Affäre ziehen") provoziert nun mal solche Reaktionen bei so einem Eröffnungspost. Hintergründe hin oder her - er hat doch auch Spaß an der Sache gehabt (oder hat die Mama des Kindes ihn etwa gezwungen?). Und Aufklärung findet heutzutage schon in der Grundschule statt... jedes noch nicht pubertierende Kind weiß, wie Kinder entstehen... Sich hinterher rausreden wollen ... find ich persönlich schei...
Viele Grüße von einer ehemals alleinerziehenden Mama (die für ihre Kinder von deren Erzeuger auch immer erst nach harten Kämpfen Unterhalt bekam - und nun endlich einen verantwortungsbewussten "neuen" Papa an ihrer Seite hat )
nun muss ich auch mall etwas dazu sagen.
1.) Wenn der Vater kann soll und muss er auch zahlen, keine Frage.
2.) Wenn der Vater mit der Mutter nicht verheiratet war, hat er keinerlei rechte, sprich er ist dem willen der Mutter ausgesetzt, den sie hat alle Rechte die das Kind angeht. Der Vater hat nur die gesetzliche und moralische Pflicht zu zahlen, selbst wenn er nie wieder in seinem Leben was vom Kind hoert.
Ander sieht es aus wenn beide verheiratete waren als das kind auf die Welt gekommen ist.
Also zu punkt 2, wenn er zahlen kann und es auch macht, aber keinerlei Rechte hat, warum um alles in der Welt ist das Kind dann von ihm abhaengig ?
Und warum wird hier immer noch zwischen verheiratet und und nicht verheiratet unterscheiden?
Die letzte Frage musst du dem Gesetzgeber stellen, nicht den Betroffenen...
Aber mal abgesehen davon, ist es seit längerer Zeit schon nicht mehr so, dass der Vater keinerlei Rechte hat. Denn es ist inzwischen nämlich so, dass BEIDE das Sorgerecht haben, wenn dies bei der Geburt des Kindes so festgelegt wird. Ohne, dass sie verheiratet sein müssen! Und somit (wenn also das gemeinsame Sorgerecht besteht) hat der unterhaltspflichtige Elternteil es "einfacher", seine Rechte durchzusetzen.
Im Übrigen kann ich die hier geäußerten Meinungen, dass das Jugendamt nur den betreuenden Elternteil unterstützt, so nicht bestätigen. Ich habe es in den letzten Jahren oft erlebt (sowohl in der Familie als auch im Freundeskreis), dass das Jugendamt sich durchaus bemüht, zum Wohl des Kindes beide Elternteile zur gemeinsamen Betreuung zu animieren. Wenn jedoch einer der beiden nicht mitspielt, kann das Jugendamt auch nicht zaubern. Und auch die Gerichte können zwar Urteile verkünden, aber letztendlich liegt es immer noch an BEIDEN Elternteilen, wie das ganze dann gehändelt wird.
Es gibt sicherlich ne Menge Fälle, wo der Unterhaltspflichtige will, der andere das aber erfolgreich unterbindet. Es gibt aber mit Sicherheit noch viel mehr Fälle, wo der Unterhaltspflichtige einfach die Mücke macht und der Betreuende sich den Hintern aufreißen kann, wie er will, ohne dass er Erfolg hat... meist sind es nun mal die Frauen, die von den Herren der Schöpfung "sitzen gelassen werden" (wobei ich aus direkter Umgebung auch den umgekehrten Fall kenne, dass die Mutter sich nen Dreck um Unterhaltszahlungen schert und der betreuende Vater nicht weiß, wie er das alles auf die Reihe bekommen soll)...
Man kann nicht immer alles nur dem Gesetz in die Schuhe schieben. Man muss schon auch selbst was dafür tun. Immer nur die Schuld bei den anderen suchen, ist zwar schön einfach, aber wohl kaum zum Wohl des Kindes!
Wenn es aber vor der Geburt nicht festgelegt wurde, weil die mutter das nicht wollte, hat der Vater eben pech und bei den Aemtern kommt es immer auf den zustaendigen Sachbearbeiter an.
Die in erster Linie nun vielmehr zum Geldeintreiber verkommen sind oder werden mussten und sich immer weniger um ihre eigentlichen aufgaben kuemmern.
Ich habe dies in naechster naehe erlebt und der Vater bekommt nicht mal die unterlagen die er braucht um den Titel anzu erkennen. Er hat zichmal angerufen, es sogat ueber das General konsulat in Sydney versucht und selbst die haben das Amt bisher nicht dazu bewegen koennen ihren Pflichten nachzukommen.
Und das andere ist, warum kann das kind nicht beim Vater leben sondern von vornreherein der Mutter zusteht, so muss man das ja leider sagen.
Mir ist nicht bekannt, das an Kindern eine egentums plakette angebracht ist.
Wie dem auch sein, zahlt jemand der ein WHV machen will und kann auch in dieser zeit zahlen sollen sie ihn lassen.
Zahlt er nicht weil er nicht will oder kann, sollte er auch nicht ins Ausland zum urlaub koennen.
ZitatMir ist nicht bekannt, das an Kindern eine egentums plakette angebracht ist.
Ich fänd eine Verpflichtungsplakette an den Eltern viel besser, immerhin weiß man, dass man mit einem Kind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten bekommt!
Tja und manchmal eben nur die Pflichten und da gibt es kein drum herum reden.
Hallo Glen,
stimmt, wenn du unverheiratet Vater geworden bist, bist du zum Zahlen berechtigt, zum Kontakthaben allerdings auf Gedeih und Verderb der Mutter des Kindes "ausgeliefert" - da hilft auch das Vor-Gericht-Ziehen meist nicht.
Vor etwa 5 oder 6 Jahren ist der Schauspieler Mathieu Carriere - um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen - tatsächlich bis ins Gefängnis marschiert: aber genutzt hat es nichts. Leider.
Betrogen werden in dem Fall die Kinder: um einen Vater und meist auch um die dazugehörigen Großeltern, Onkel, Tanten, Kusinen und Kusins.
Gruss Susanne
Die Einsicht erwachsener Elternteile kann man leider nicht gerichtlich einklagen. Und solange die Erwachsenen in diesem zu Lasten der Kinder gehenden Machtkampf uneinsichtig sind, kann kein Jugendamt und kein Gericht der Welt da einschreiten. So ist das leider ... und man kann nur hoffen, dass die davon betroffenen Kinder es dann später im Leben besser machen, falls sie in ähnliche Situationen geraten...
ZitatOriginal von Glen
Also zu punkt 2, wenn er zahlen kann und es auch macht, aber keinerlei Rechte hat, warum um alles in der Welt ist das Kind dann von ihm abhaengig ?
Ich schätze, du hast die Lage nicht verstanden.
Das Kind ist abhängig, weil es kein eigenes Einkommen hat und auf die Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesen ist.
Es geht überhauptnicht um das Verhältnis der Eltern zueinander.
Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch an seinen Vater, aus fertig.
Der Unterhalt wird zwar an die Mutter gezahlt, ist aber eine Leistung die dem Kind zusteht. Ganz egal welches Verhältnis die Eltern untereinander haben und wie gerecht oder ungerecht die Pflichten- und Rechteverteilung dem Gesetz nach sind.
Das Kind kann nichts dafür wie es gezeugt wurde und/oder wie die Eltern zueinander stehen. Es hat einen Anspruch auf Unterhalt an beide Elternteile.
Man kann doch nicht dem Kind den Unterhalt vorenthalten, nur weil man mit der Mutter nicht klar kommt, das sind doch verschieden Personen.
Auf noch eoinen Umstand möchte ich hinweisen:
Im Eröffnungspost wurde die Frage gestellt: "wärs nett mal zu fragen, ob diese ganzen Fragen auf dem Visa Antrag kontrolliert werden bzw. ihre Richtigkeit."
Das bedeutet für mich, dass in Erwägung gezogen wird, die Existenz des Kindes im Fragebogen zu leugnen.
Viele Grüsse
...mit diesem letzten Hinweis habe ich das Gefühl bekommen, dass diese Angelegenheit nun von möglichst vielen Seiten beleuchtet, beschildert und bewertet wurde und geschlossen werden kann.
Visafrage: gelöst
Rechtliche Situation: steht ausser Frage
Gewissensfrage: genügend Informationen gegeben, um sich eines bilden zu können
Einen schönen Tag,
may
ZitatEgal wie, weiß jemand eine Möglichkeit, das Visum trotzdem zu bekommen? Oder evtl. eine Alternative dazu? Wären über jede Idee dankbar!
ZitatVisafrage: gelöst
Echt? Wo?
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