Alleine mit 2 Kids nach Australien auswandedrn.....und viiiele Fragen

  • hallo,
    ich wollte mal fragen ob jemand von euch erfahrung hat...ich bin alleinerziehend(alleinige Sorgerecht)und spiele mit dem Gedanken nach AU auszuwandern.
    Habe ich alls allienerziehende überhaupt eine Chance?
    Vom Beruf sollte es kein problem sein bin Bäcker-Konditor.
    Meine Kids sind 6 und 4.
    Wie sieht es mit dem Visum aus...wie lange müsste ich rechnen bis ich alles "geschaft "habe?
    und mit wieviel Kapital müsste ich rechnen?
    bin gespannt auf eure Antwort.

  • Hi,

    naja, ich hab's mit 3 Kindern hingekriegt, dann solltest du das mit Zweien auch schaffen....

    Was meinst du mit der Frage, ob du als alleinerziehende Mutter eine Chance hast? Wobei? Um das Visum zu kriegen? Die freuen sich doch über qualifizierte Leute mit Kindern. Kinder gehen immer dahin, wo die Eltern sind. Also gibt's zu den qualifizierten Arbeitern die Kinder gleich mit dazu. Ich hatte mein State Sponsorship übrigens in drei Tagen. Online.

    Wegen der Visumsdauer siehtst du am besten auf http://www.austimeline.com nach. Da sind alle möglichen Visa gelistet. Man kann sich dort anmelden und selbst seine Daten eingeben oder nur nachsehen, wie lange die Anderen gebraucht haben. Du wirst sehen, daß Alle völlig unterschiedlich lange gebraucht haben. Reine Visumslaufzeit hatte ich 8 Monate, aber da ging ja noch Einiges vorweit mit Info und Berufsanerkennung, Sprachkurs....

    Kapital? Hm. Naja, Ich habe ein State Sponsorship. Da mußte ich angeben, wieviel Geld ich mitbringe. Ich habe da den Wert meines deutschen Hauses angegeben. Später habe ich gesagt, daß ich das natürlich erst habe, wenn das Haus verkauft ist und ich nicht weiß, wann das der Fall sein wird. Das war okay. Ich bin jetzt ein halbes Jahr hier und noch keiner hat danach gefragt. Es ist aber absolut im eigenen Interesse, besonders mit Kindern, daß man ein paar Mark hat.

    Barbara

  • Zitat

    Original von andeos

    Was meinst du mit der Frage, ob du als alleinerziehende Mutter eine Chance hast? Wobei? Um das Visum zu kriegen? Die freuen sich doch über qualifizierte Leute mit Kindern. Kinder gehen immer dahin, wo die Eltern sind. Also gibt's zu den qualifizierten Arbeitern die Kinder gleich mit dazu.

    Soooo einfach ist es ja nu nicht, Barbara.

    Alleiniges Sorgerecht heisst noch lange nicht, dass man als Mutter machen kann was man will.
    Wenn der Vater ein Besuchsrecht hat und gegen die Auswanderung ist, könnte das ganz schön problematisch werden. Was ich auch absolut in Ordnung so finde.

  • Herzlich Willkommen im Forum!

    Zitat

    Original von löru
    Habe ich alls allienerziehende überhaupt eine Chance?

    Ja hast du, aber es kommt auf deine Situation an. Alleinerziehend heisst nicht automatisch kein Problem.


    Zitat

    Vom Beruf sollte es kein problem sein bin Bäcker-Konditor.

    Hast du dich schon gut informiert oder befindest du dich am Anfang deiner Informationssuche? Bist du noch in dem Alter um ein skilled beantragen zu können, also noch keine 45 ?

    http://www.immi.gov.au ist die 1. Anlaufstelle

    Forensuche die naechste. Suche mal nach Stichwörtern, wie:
    MODL, skilled independent, 457, sponsor

    Zitat

    Wie sieht es mit dem Visum aus...wie lange müsste ich rechnen bis ich alles "geschaft "habe?
    und mit wieviel Kapital müsste ich rechnen?

    Das kommt alles auf die Visakategorie an, wobei du natürlich Kapital haben solltest um euch selber einige Zeit über Wasser halten zu können.

  • Zitat

    Original von matzi
    Wenn der Vater ein Besuchsrecht hat und gegen die Auswanderung ist, könnte das ganz schön problematisch werden. Was ich auch absolut in Ordnung so finde.

    Matzi,

    so meinte ich das doch gar nicht! Ich hab das auf den australischen Staat bezogen, nicht auf das Sorgerecht. Ich wollte das mit dem Sorgerecht nicht anreißen, weil ich davon keine Ahnung habe. Mein Mann ist lange tot und ich hatte die Geschichte mit dem Sorgerecht nicht. Ich hab aber gehört, daß das nicht so einfach ist mit dem Auswandern, wenn man "nur" das alleinige Sorgerecht hat.

    Ich meinte, daß der australische Staat durch Familien nicht nur an aktuelle, sondern durch die Kinder auch wahrscheinliche künftige Arbeitnehmer kommt. Deshalb sollte der Status "alleinerziehende Mutter" kein Hindernis bei der Visumsvergabe sein. Denke ich. Hoffe ich. Habe ich den Eindruck.

  • hallo....
    danke erst mals für die Infos....
    ....zur Erklärung...
    ...Der Vater hat besuchsrecht....nimmt es aber seit fast 4 monaten nicht mehr wahr....er hatt die Kids nicht mehr gesehen....oder angerufen....nicht einmal gestern als seine Tochter geburtstag hatte....er wechselte tel.Nummer und Wohnsitz ohne uns zu informieren....und niemand weiss so recht warum...
    Er war bis jetzt der einzige Grund warum ich noch in der Schweiz lebe....ich wollte ihm dass nicht "antun"....und erst gehen wenn die Kids die Schule oder Lehre beendet haben.
    Aber jetzt da er sie einfach hängen lässt und ihnen so weh tut nehme ich auch keine Rücksicht mehr....
    sorry an alle Männer die nicht so sind...aber ich habe immer Rücksicht auf ihn genommen und kaum hat er eine Freundin schiebt er die Kinder ab....ja ist eine lange Geschichte die nicht hier hin gehört.
    Aber er wird bestimmt probleme machen....weil sein EGO es nicht zulässt :baby:

  • Also erst mal "Willkommen im Club", was das 'abtauchen' des Herrn Papas betrifft. Wie gut ich das kenne ... :baby:

    2. an Carlo (als Info)... ich weiß zwar nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in D ist es so, dass man in dem Moment, wo man das alleinige Sorgerecht hat, auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Denn der Begriff alleiniges Sorgerecht umfasst alle Aspekte des Sorgerechts, also auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Anders ist es, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht (für beide Elternteile). Dann kann (bei Streit zumeist gerichtlich) das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil allein übertragen werden (auch da sprech ich aus Erfahrung!).

    So. Nun zu einer weiteren Erfahrung, da ja wie oben erwähnt der Sachverhalt bei uns ähnlich lag. Meine Söhne aus erster Ehe haben seit ca. 8 Jahren keinen Kontakt mehr zum Erzeuger (ich sage jetzt ganz bewusst nicht Vater, weil sie es selbst so für sich entschieden haben), der sich nämlich damals ganz pö a pö abgesetzt und dann irgendwann nie wieder gemeldet hat. Zudem hab ich seit der Scheidung vor 10 Jahren das alleinige Sorgerecht - er hat also ausser dem Besuchrecht, was er dann selbst nicht mehr wahr nahm, keine weiteren Rechte, sondern ist lediglich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Bevor jetzt irgendwer den Finger hebt: er hat das Sorgerecht noch vor dem Scheidungstermin beim Jugendamt offiziell allein auf mich übertragen... was ja schon damals die späteren Verhaltensweisen erahnen lies - so im Nachhinein betrachtet...

    Egal, worauf ich hinaus will, ist folgendes. Die Jungs sind inzwischen 20 bzw. 17. Der 17jährige wollte mit auf meinen Visa-Antrag. Und bei der Beantragung des Visas gab es NULL Probleme bzlg. der Auswanderung. Allerdings ist Tatsache, dass die Botschaft in Berlin (wir haben den Schnellservice gemacht) gründlich nachgefragt hat. Zum einen musste ich mir vom Gericht das 10 Jahre alte Scheidungs-und-Sorgerechtsurteil bestätigen lassen (eigentlich wollten die eine Bestätigung vom Jugendamt über diese Geschichte, leider konnte unser Jugendamt mir nicht weiterhelfen - denn von mir und meinen Kids gibts dort keine Akte, da der Vater ja nie irgendwie irgendwas wollte und die uns nie betreuen mussten). Außerdem haben sie beim Interview nicht nur mich, sondern auch meinen Sohn über das Verhältnis zum leibl. Vater gefragt - und da meine Äußerungen bestätigt wurden, haben sie dann da keine Probleme mehr gesehen und mein Sohn hat ebenso wie ich an diesem Tag seinen Sticker in den Pass bekommen. Da wurde überhaupt nicht beim Vater nachgefragt - ja, wie denn auch, wenn der abtaucht und weder telefonisch noch per Post erreicht werden will (soviel zum Thema Meldepflicht in Deutschland =) ).

    So. Ich weiß jetzt nicht, wie sich das mit jüngeren Kindern verhält. Aber ich denke, wenn du aktiv mit dem Jugendamt zusammenarbeitest, und dir mit Hinblick auf die Auswanderung alle deine erfolglosen Versuche (und die vermutlich ebenso erfolglosen Versuche des Jugendamtes) schriftlich bestätigen lässt, dürfte es mit dem Visum um einiges leichter gehen. Am besten versuchst du alle möglichen Informationen schon mal per Telefon mit der Australischen Botschaft zu klären. Das hat mir zumindest ungemein geholfen.

    Viel Erfolg!

    PS: Wenn du wartest, bis die Kinder aus Schule und Lehre raus sind, gehen dir wichtige "Alters-Punkte" für dein Visum verloren, die du jetzt nutzen kannst... Warte also nicht zu lange.

  • Zitat


    ...Der Vater hat besuchsrecht....nimmt es aber seit fast 4 monaten nicht mehr wahr....

    Das heisst aber auch, dass er jahrelang die Kinder regelmässig gesehen hat, oder nicht?

    Hast du das alleinige Sorgerecht automatisch bekommen, weil ihr nicht verheiratet seid oder hast du es vom Gericht aus irgendwelchen Gründen zugesprochen bekommen?

    Du brauchst entweder vom Vater eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, dass du die Kinder mitnehmen darfst oder vom Gericht einen Beschluss, der die Entfernung der Kinder erlaubt.

  • Zitat

    Original von fernweh
    ...... dass man in dem Moment, wo man das alleinige Sorgerecht hat, auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Denn der Begriff alleiniges Sorgerecht umfasst alle Aspekte des Sorgerechts, also auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Anders ist es, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht (für beide Elternteile). Dann kann (bei Streit zumeist gerichtlich) das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil allein übertragen werden (auch da sprech ich aus Erfahrung!).

    Ja, stimmt, aber das heisst doch wohl nicht, dass wenn der Vater sein Besuchsrecht in Anspruch nimmt, die Mutter einfach mal so entscheiden kann, das Land für immer zu verlassen und somit dem Vater die Kinder entzieht??

  • Nein, das wollte ich auch nicht damit sagen - um Gottes Willen! Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass - wenn der Herr Papa sich eben überhaupt nicht mehr interessiert (was ja hier den Anschein erweckt) - es nicht unmöglich ist, ein Visum zu erhalten! Was bringt es denn den Kindern und der Mama, wenn man mit Rücksicht auf Leute, die es garnicht juckt, seine Pläne an den Haken hängt.

    Merke: Die Kinder sind glücklich, wenns den Eltern (oder dem betreuenden Elternteil) gut geht! ... Das sollte man nie vergessen.

  • Zitat

    Du brauchst entweder vom Vater eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, dass du die Kinder mitnehmen darfst oder vom Gericht einen Beschluss, der die Entfernung der Kinder erlaubt.

    Wie schon erwähnt, je nach Sachverhalt genügt eben auch eine Bestätigung vom Gericht oder vom Jugendamt, muss eben nur so aktuell wie möglich sein.

    Nur - wie du schon weiter oben erwähnt hast - wenn das Besuchsrecht regelmäßig wahr genommen wird und das Verhältnis von Vater und Kindern normal gut ist, wird diese Zustimmung notwendig (kann ich mir vorstellen). Andererseits ist es nicht selten, dass der betreuende Elternteil samt Kindern auch weiter Weg zieht, aus beruflichen Gründen. Und da kann dann der andere Elternteil nichts dran ändern! Erst recht nicht, wenn das ASR besteht. Natürlich ist es aber a) immer vorteilhaft, solche Aktionen abzustimmen bzw. abzusprechen bzw. b) sich mit beglaubigten Urkunden soweit wie möglich abzusichern.

    Und nicht zu vergessen: Ab einem bestimmten Alter dürfen die Kinder (normale Verhältnisse und regelmäßige Besuche vorausgesetzt) selbst entscheiden, ob sie mit ins Ausland gehen. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Gericht diese Willensäußerung berücksichtigt, wenn das Kind nicht mind. 12 Jahre alt ist (auch da sprech ich aus Erfahrung!).

  • hi
    meine Kinder sind erst 6 und 4 also selber bestimmen können sie noch nicht.
    mal schauen ich habe mal ei der Botschaft nachgefrsgt.
    Dass schlimme daran ist dass er kein interesse mehr an den kids zeigt....seine Tochter hatte am Do. geburtsteg....ud wurde 4....es kam nicht einmal eine Geburtstagskerte....dass war schon heftig.
    Aber ich bin überzeugt wenn ich ihm mittelie (wass ich auch muss)dass wir auswandern wollen,wird er (aus stolz)nicht einwilligen....obwohl er absolut kein interesse mehr an seinen Kindern mehr hat....dass finde ich extrem schade.....
    er würde ach schwierig tun wenn ich "nur"vin Bern ins Tessin ziehen würde....aber er ist 40km (vorher wohnten wir luftlinie 200m voneinander weg,für die kids)weit seg gezogen...ohne uns was zu sagen und wechselte die tel.nummer ohne uns zu informieren.
    Was ich damit sagen will...er darf machen was er will....sorry musste mal Dampf ablassen!

  • hiya loeru,
    ich habe vor 4 jahren meine damalige spouse gesponsert inclusive ihrer 2 kinder , wir brauchten eine schriftliche einverstaendniserklaerung vom kindsvater fuer das visum ... der hat sich auch nie fuer seine kinder interessiert und hat den wisch einfach unterschrieben. sobald du so eine erklaerung hast sollte es da keine probleme fuer das visa geben.
    lg freomax

  • Nicht nur er darf!!! Du darfst auch! Wirklich, glaub mir! Wenn er eh kein Interesse mehr hat, was er mit dem Ignorieren des Besuchsrechtes über mehrere Monate usw. wirklich gezeigt hat, dann kannst du mit alleinigem Sorgerecht wirklich tun und lassen, was du willst. Versuch vom Jugendamt oder vom Gericht eine aktuelle Bestätigung des Urteils bzw. der Sachlage zu bekommen, die dann für das Visum ziemlich aktuell sein sollte... fertig. Wirklich! Wie sollst du von ihm denn eine Unterschrift bekommen, wenn er sich deinem Kontakt entzieht und untertaucht?

  • ja den Unterhalt zahlt er noch....ich weiss nur nicht wie lange noch....würde mich nicht verwundern wenn er den auch bald einstellt....hat eine neut Freundin....da hat alles angefangen....und sogar den kontakt zu seiner Mutter hat er abgebrochen.
    Er ignorierte alles von mir...tel. sms,email....als ich noch seine Nummer hatte.
    Uns gehts gut.Und ich renne ihm nicht mehr hinterher....er ist der Vater und wenn er seine Kinder so ignorieren kann... :baby:

  • Hi, Ich habe meinen Sohn auch mit nach Australien genommen. Sein Vater lebt in den Staaten, wir haben ein ausserordendlich gutes Verhaeltnis und die beiden sehen sich so oft es geht. Beim 457 Visaantrag habe ich mein Scheidungsurteil mit dem alleinigen Sorgerecht vorgelegt und niemand hat nach der Erlaubnis meines Ex-Mannes gefragt. Auch nicht als ich damals von NY nach Deutschland gezogen bin und da waren wir noch nicht geschieden...

    Gruss, Yvonne

    ich wuerd gar nicht erst gross bei der Botschaft fragen (warum schlafende Hunde wecken???) sondern das Visum beantragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von misskiwi (25. Mai 2008 um 02:55)

  • Zitat

    ich wuerd gar nicht erst gross bei der Botschaft fragen (warum schlafende Hunde wecken???) sondern das Visum beantragen.

    Ich hab auch nicht direkt nachgefragt, sondern DIE haben gesagt, wenn es keine gemeinsamen Kinder sind, dann brauch ich das und das und das. Als ich denen den Sachverhalt (am Telefon bei Absprache für den Termin für Schnellservice) erläuterte, gabs dann die Info mit Jugendamt / Gericht... ;)

    Ich denk, es kommt immer auf den Sachbearbeiter an.

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