Employment references checked?

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Arbeitgeber-Referenzen (Arbeitszeugnisse):

    Ist jemandem bekannt (bzw. jemanden passiert), dass die DIAC (also die Visumsstelle, nicht der Austraische Arbeitgeber oder die Assessment-Behörde zur Berufsanerkennung) bei den ehemaligen Arbeitgebern nachhaken?

    (konkret bei einem 457 Visum, aber auch bei 175 etc. muss man ja seine ganze Berufserfahrung "beweisen" können)

    Warum frage ich?
    Nun ja, wenn die wikrlich die ehemaligen Arbeitgeber anrufen/anschreiben, was passiert dann, wenn:
    a) die Firma gar nicht mehr existiert
    b) zwar die Firma existiert, aber die Ansprechperson (der Zeugnisausteller von damals, d.h. der ex-Box) schon längst woanders sind und sich auch nicht mehr an einen erinnern können.


    Was denkt ihr dazu???

    LG,
    Socceroo (verdammt, gegen China verloren...)

  • Hi Soceroo,

    also ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass jemand von der DIAC bei einem Arbeitgeber in Deutschland anruft und dort nachfragt.

    Habe auch noch nie von einem Fall gelesen oder gehört, dass nachgefragt wurde.

    Stelle ich mir auch schwierig vor, denn dazu müsste ja der ehemalige Arbeitgeber ausreichend Englisch sprechen, um Auskunft erteilen zu können.

    lg

  • Hallo

    besonders bei Bewerbern aus dem asiatischen Raum kommt es wohl recht oft vor, dass da mal nachgehakt wird. Von Europaeern habe ich das bislang noch nicht gehoert.

    Bei meinem Partner war es so, dass er in einer sehr grossen Firma gearbeitet hat. Derjenige von der PA, der da autorisiert war, das von den Vorgesetzen erstellte Zeugnis zu unterschreiben, kannte ihn gar nicht. Wir haben da einfach Kopien der letzten Lohnsteuerkarten/Payslips zum Antrag gepackt. ;)

  • Wenn es im Antrag bedenken gibt oder Grund zum Zweifel über irgendwelche infos wird es gemacht, zB es besteht der Verdach auf gefälschte Zeugnisse oder andere Unterlagen. Stellen sich Unstimmigkeiten bei angebliche vorherigen Arbeitgebern raus, wird das dann einen zusätzlicher Grund zur Ablehnung des Antrags.

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (23. Juni 2008 um 06:20)

  • Zitat

    Original von 0013klbe
    Hi Soceroo,

    also ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass jemand von der DIAC bei einem Arbeitgeber in Deutschland anruft und dort nachfragt.

    Habe auch noch nie von einem Fall gelesen oder gehört, dass nachgefragt wurde.

    Stelle ich mir auch schwierig vor, denn dazu müsste ja der ehemalige Arbeitgeber ausreichend Englisch sprechen, um Auskunft erteilen zu können.

    lg

    Hi Soceroo,

    ich nehme an, dass nicht die DIAC persönlich aus Australien beim Arbeitgeber anruft, sondern die entsprechende Vertretung in Form der einzelnen in den Ländern befindlichen Botschaften und Konsulate. Die Verfügen damit auch über die jeweiligen notwendigen Sprachkenntnisse.
    Was mich zu dieser Annahme bringt? Ich hatte in dem Forum "Britishexpats.com" gelesen, dass sogar Abgesannte der DIAC persönlich entweder beim AG oder in zu Applikanten selbst vorbeigekommen sind.
    Ich bezweifle, dass die in solchen Fällen immer direkt aus Australien herkommen.

    Gruß
    Wolverine

  • Danke an alle!

    Das heisst, dass es das doch geben könnte.

    Und um dann sicherzugehen, dass einem keine Zeugnisfälschung o.ä. unterstellt wird, sollte man bei nicht mehr existierendem AG besser proaktiv mit einem Begleitschreiben darauf aufmerksam machen, bzw. neue Ansprechpresonen bei einem ehemaligen AG benennen, wenn der damalige Unterschreiber nicht mehr in dem Unternehmen tätig ist, sehen ich das richtig?

    Socceroo

  • Hi wolverine,

    wußte ich nicht, aber möglich ist natürlich alles.

    Hab auch kein Problem damit, wenn sie nachfragen würden. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob schon jemand hier im Forum die Erfahrung gemacht hat, dass nachgefragt wurde.

    lg

  • Also es kommt wohl auch bei Deutschen antragstellern, wenn auch selten, vor das da jemand "inkognito" anruft und nachfragt. Weiterhin besteht auch bei ernsthaften Zweifeln auch die möglichkeit Arbeitnehmer vrhältnisse über das Finanzamt zu überprüfen.

    Ich hatte wegen meiner selbständigkeit auch kurz mal überlegt was es für "alternativen" gibt bin aber nach diesen Infos SEHR schnell wieder davon abgerückt!!

    Entweder passt alles oder man lässt lieber die Finger davon denn bei nem Btrugsversuch hat sich der Australische Traum dann für immer ausgeträumt!

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